Protocol of the Session on November 26, 2015

4. Folgende Nummer 4 wird eingefügt:

‚4. Nach § 3 wird folgender neuer § 4 eingefügt: ‚§ 4 Überörtliche Kassenprüfung. Ergänzend zu den im Vordergrund stehenden Rechnungsprüfungen kann der Rechnungshof im Rahmen von überörtlichen Prüfungen auch Kassenprüfungen durchführen.‘

5. Die bisherigen Nummern 3 bis 6 werden die Nummern 5 bis 8.

6. Folgende neue Nummer 9 wird angefügt: ‚9. Die Inhaltsübersicht wird den vorstehenden Änderungen angepasst.‘

II. Folgender neuer Artikel 2 wird eingefügt:

‚Artikel 2 Folgeänderung

In § 82 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom

20. März 2014 (GVBl. S. 82) geändert worden ist, wird die Angabe ‚§ 4 Abs. 3‘ durch die Angabe ‚§ 3 Abs. 2‘ ersetzt.‘

III. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3.

B. Der Landtagspräsident wird ermächtigt, die sich aus der Annahme der vorstehenden Änderungen ergebenden Folgeänderungen bei der Ausfertigung und Verkündung der Gesetze zu berücksichtigen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts und der Paragraphenfolge zu beseitigen.“

Ja, da sehen Sie mal, wie viel Mühe obwalten muss, um eine relativ kleine inhaltliche Änderung dann in allen Paragrafen auch nominell, förmlich und mit den richtigen Zahlen und Absätzen unterzubringen. Das war die Beschlussempfehlung.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kuschel, Fraktion Die Linke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, das ist auch Parlamentsalltag, wenn wir uns mit einem sehr formalen Gesetzentwurf beschäftigen müssen, aber dahinter steht auch ein wichtiger Inhalt. Es war eine große Herausforderung für die Berichterstatterin, hier ein so „trockenes“ Thema rüberzubringen. Im Kern geht es darum, die überörtliche Rechnungsprüfung, die ergänzend zur örtlichen Rechnungsprüfung stattfindet, nicht mehr nur dem Präsidenten des Rechnungshofs, den ich hiermit herzlich zu dieser spannenden Debatte begrüße, sondern dem Rechnungshof als Kollegialorgan zuzuordnen. Jetzt könnte man sagen, das ist ein Beitrag zur Demokratisierung der überörtlichen Rechnungsprüfung, weil jetzt nicht mehr nur eine Person, sondern ein Kollegium über die inhaltliche Ausgestaltung debattiert und sich auch mit den Prüfungsergebnissen beschäftigt. Wir wissen aber aus der Praxis, dass auch unter der alten Rechtslage der Präsident sich bisher mit seinem Kollegium zu diesen Fragen abgestimmt hat. Deshalb passen wir die Rechtslage eigentlich nur der Praxis an.

Wir finden es auch richtig, dass neben der Rechnungsprüfung auch die Kassenprüfung durch den Rechnungshof durchgeführt werden kann. Das führt zu einer Effizienzsteigerung der Prüfungen. Wir wissen, diese Prüfungen bei den Kommunen sind wichtig, weil sie auch für uns Rückschlüsse zulassen, wie das kommunale Haushaltsrecht in der Praxis wirkt. Es geht also nicht nur darum, zu überprüfen, ob beim Vollzug der kommunalen Haushalte Fehler begangen wurden, sondern es geht auch

(Abg. Marx)

darum, uns als Gesetzgeber Informationen zu liefern, wo wir möglicherweise auch das kommunale Haushaltsrecht der Praxis und den neuen Gegebenheiten anpassen sollten. Insofern schaffen wir jetzt damit die Voraussetzungen, dass das Kollegialorgan Rechnungshof aktiv wird.

Der noch in der Beschlussvorlage ausgewiesene mögliche Finanzbedarf von 300.000 Euro konnte im Rahmen der parlamentarischen Debatte aufgeklärt werden. Hier zeigt sich also, dass Rot-Rot-Grün sehr intensiv berät, auch Dank an den Rechnungshof, dass er nachgewiesen hat, mit dem vorhandenen Personal diese zusätzlichen Prüfungen zu realisieren, sodass ein weiterer Kostenaufwuchs hier nicht erforderlich ist. Insofern werden die hier noch im Entwurf dargestellten möglichen finanziellen Auswirkungen so nicht eintreten. Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs verursacht keine weiteren Ausgaben für den Landeshaushalt. Das ist ja auch mal eine erfreuliche Nachricht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Scherer, CDU-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz über den Thüringer Rechnungshof ist nun wahrlich nicht aufregend. Ich gehe mal davon aus, dass jeder im Saal hier verstanden hat, welcher Absatz 3 nun der Absatz 2 in diesem Gesetz wird, so, wie es vorgetragen worden ist.

Für die überörtliche Prüfung war bisher der Präsident – ich begrüße auch ganz herzlich den Präsidenten – des Rechnungshofs zuständig. Das heißt aber nicht, dass er die Prüfung selbst durchgeführt hat, sondern es gibt eine zuständige Abteilung mit – ich weiß es nicht genau – circa zehn oder wie viele Beschäftigten. Sie werden das auch weiterhin machen. Insofern ist das natürlich heute eine Änderung, die wir hier beschließen sollen, die – ich sage mal – außer, dass zwei andere oder der Präsident und ein anderer unterschreiben, nicht viel weiter trägt, als das bisher schon praktiziert wird. Also eine grundlegende Änderung tritt hier meines Erachtens nicht ein. Es steht auch in dem Gesetzentwurf, dass sich das bisherige Prüfungsmodell grundlegend bewährt hätte. Man hätte es aus meiner Sicht sein lassen können, aber wenn man es so machen will, dann können wir eine solche geplante Ergänzung auch mittragen; die Folgeänderung im Prüfungs- und Beratungsgesetz auch, mit der einfach noch mal festgehalten wird, wer jetzt zuständig ist:

nicht mehr der Präsident, sondern das Kollegium. Dem allen können wir zustimmen.

Die Änderungsanträge, die in der Beratung dazugekommen sind, habe ich eigentlich als gut befunden – zunächst jedenfalls –, weil entsprechend § 83 der Thüringer Kommunalordnung der entsprechende Wortlaut hier im Gesetz gestrichen wurde, dass nämlich eine Kassenprüfung eigentlich nicht mehr stattfinden soll. Jetzt ist im Laufe der Beratung das mit der Kassenprüfung wieder hochgekommen und es ist eine windelweiche neue Regelung drin, die mir so eigentlich nicht gefällt. Es ist in meinen Augen überflüssig, jetzt doch noch mal in diesem neuen § 4, der da eingefügt worden ist, auf die Kassenprüfung hinzuweisen, zumal wenn man die Begründung sieht, warum das jetzt erneut aufgenommen worden ist. Ich will nur zwei Sätze aus der Stellungnahme des Rechnungshofpräsidenten hier vortragen, in der zu dem Thema „Notwendigkeit der Kassenprüfung“, als Beispiel angeführt, steht: „Neben der Prüfung des Vertragsschlusses bei der Beschaffung eines Kraftfahrzeugs ist auch die Prüfung notwendig, ob dieser Vorgang ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, nämlich durch Auszahlung des entsprechenden Geldbetrags sowie dessen richtige Verbuchung.“ Also – mit Verlaub gesagt – wir haben ja eine örtliche Kassenprüfung. Wenn die überörtliche Kassenprüfung dazu dienen soll, festzustellen, ob der Kaufpreis für das Kfz ausgezahlt und auch verbucht worden ist, meine ich, kann man letztlich darauf verzichten. Aber wenn man es denn so machen will, dann ja. Aber – und das Aber ist mir jetzt im Moment noch nicht so ganz geklärt worden durch das, was der Herr Kuschel gesagt hat – diese 300.000 Euro sind mir noch nicht erklärt worden, wieso sie erstens erforderlich sind, so standen sie bisher im Entwurf drin, und wieso sie jetzt plötzlich nicht mehr erforderlich sind. Ich gehe mal davon aus, dass es keine Personalmehrung gibt, weil – wie von mir vorhin schon gesagt – diejenigen, die bisher das Geschäft betrieben haben, das Geschäft schlicht weiterbetreiben. Insofern ändert sich an dem Ganzen gar nichts. Also wenn ich das dann richtig verstehe, geht auch die Regierungskoalition davon aus, dass man keine 300.000 Euro zusätzlich benötigt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Null!)

So ist es, gut. Das wollen wir so im Protokoll dann auch festhalten und dann können wir diesem Gesetz auch zustimmen, auch wenn es letztlich an der ganzen Situation nicht viel ändert und man auch sagen könnte, man sollte nicht unnötig Gesetze ändern, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

(Beifall CDU)

(Abg. Kuschel)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Henke, AfD-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, werte Gäste, in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurden einzelne Vorschläge der Anzuhörenden wie die Streichung der Doppelprüfung – Jahresrechnungen werden im Rahmen der überörtlichen Prüfung nicht noch einmal geprüft, nachdem sie im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung bereits einer Prüfung unterzogen wurden – berücksichtigt. Doch wurde nicht, wie der Rechnungshof in seiner schriftlichen Stellungnahme anregte, § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung gestrichen. Dieser Paragraf besagt, dass die überörtliche Rechnungsprüfung nicht die Kassenprüfung umfasst. Gleichzeitig heißt es in der jetzigen Beschlussempfehlung, dass der Rechnungshof im Rahmen von überörtlichen Prüfungen auch Kassenprüfungen durchführen kann. Zwar ergibt sich das Recht des Rechnungshofs, uneingeschränkt Kassenprüfungen vorzunehmen, auch aus dem neuen § 3 Abs. 1 des vorliegenden Entwurfs des Thüringer Prüfungs- und Beratungsgesetzes in Verbindung mit § 84 der Thüringer Kommunalordnung, doch eine rechtliche Klarstellung der Streichung des § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung – so der Rechnungshof selbst in seiner Stellungnahme – wäre besser. Daher bitten wir darum, diese Änderung vorzunehmen und § 83 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung zu streichen.

Insgesamt ist für uns klar, dass die überörtliche Kommunalprüfung gestärkt werden muss. Daher unterstützen wir diesen Vorschlag. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Nun hat das Wort Frau Abgeordnete Marx, SPDFraktion – Entschuldigung, dann Herr Dr. Pidde.

Ja, Herr Präsident, ich will mal den Part für die SPD-Fraktion übernehmen. Wir beraten heute in zweiter Lesung die beiden Gesetze, einmal Änderung des Rechnungshofgesetzes, andererseits Änderung des Prüfungs- und Beratungsgesetzes.

Eigentlich ist diese Beratung auch ein Stück weit eine Fortsetzung der Debatte, die wir 2013 fraktionsübergreifend mit der Festlegung des Rechnungshofgesetzes angestoßen haben, die Zahl der Direktoren im Rechnungshof von drei auf vier zu erhö

hen. In der Folge hat der Rechnungshof selbst angeregt, die überörtliche Prüfung nicht mehr nur dem Präsidenten, sondern dem Rechnungshof insgesamt zuzuordnen. Dieses Vorschlags haben sich die Koalitionsfraktionen jetzt angenommen und ein entsprechendes Änderungsgesetz vorgelegt. Da die überörtliche Prüfung im Gesetz zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Beratung der Gemeinden und Landkreise geregelt ist, muss in der Folge auch dieses Gesetz angepasst werden, weshalb wir nun zwei Gesetze in zweiter Lesung vorliegen haben.

Die offenen Direktorenstellen beim Rechnungshof sind inzwischen besetzt. Es ist also Zeit, dem obersten Prüforgan des Landes auch zu helfen, sich organisatorisch neu aufzustellen und zu sortieren.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der durchgeführten Anhörung zum Prüfungs- und Beratungsgesetz hatten die Koalitionsfraktionen weitere mögliche Änderungsvorschläge mit zur Bewertung eingereicht. Es ging da zum einen um die Abschaffung der überörtlichen Kassenprüfung und die Streichung des entsprechenden Paragrafen im Gesetz. Der zweite Änderungswunsch bezog sich auf die Intensität, mit der Jahresrechnungen auch rückwirkend geprüft werden müssen.

Zu letzterem Punkt gab es sowohl von den kommunalen Spitzenverbänden als auch vom Thüringer Rechnungshof ein positives Votum. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen im Justizausschuss die entsprechende Änderung so eingebracht. Zur überörtlichen Kassenprüfung fielen die Stellungnahmen differenzierter aus. Während der Gemeinde- und Städtebund den Vorschlag der Koalitionsfraktionen begrüßte, gab es vonseiten des Rechnungshofs Bedenken, dass eine ganzheitliche Betrachtung von Prüfvorgängen so erschwert würde oder nicht mehr möglich sei. Diese Bedenken wurden von den Koalitionsfraktionen aufgegriffen und mündeten in die neue Formulierung für die überörtliche Kassenprüfung, die Sie jetzt in der Beschlussvorlage des Justizausschusses finden.

Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden, im Gesetzentwurf des Rechnungshofgesetzes stehen unter Punkt D – Kosten – Mehrkosten von 300.000 Euro. Herr Scherer hat es angesprochen, Herr Kuschel hat schon darauf reagiert und ich sage einfach, es war eine Fehleinschätzung von uns mit den Kosten. Im Haushalts- und Finanzausschuss hat der Rechnungshof dankenswerterweise auch noch einmal klargestellt, dass keine Mehrkosten entstehen, sondern durch die Synergieeffekte sogar geringere Kosten zu erwarten sein werden. Wir haben diese 300.000 Euro nur in der Begründung stehen, nicht aber in das Gesetz hineingenommen und daher keinen Grund gesehen, im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal

die Begründung zu ändern, um dann den Justizausschuss noch einmal mit einer Sitzung zu beauftragen. Deshalb haben wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss darauf verständigt, dass wir es so durchlaufen lassen, wie es jetzt ist, obwohl wir wissen, dass die Kosten, die dort angeführt sind, nicht auftreten werden.

So viel vielleicht zu dem, was zu den beiden Gesetzentwürfen hier in zweiter Lesung zu sagen wäre. Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die konstruktive Mitwirkung bedanken und bitte namens meiner Fraktion um Zustimmung für die beiden Gesetzentwürfe. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redeanmeldungen liegen mir nicht vor. Die Landesregierung hat auch keinen Redebedarf. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst zum Gesetzentwurf in der Drucksache 6/822 und hier über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/1339. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen einschließlich der fraktionslosen Abgeordneten. Weitere Abstimmungsfragen erübrigen sich.

Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/822 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des eben abgestimmten Ergebnisses der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/1339 ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist genauso einmütig.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetz seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Es hatten sich alle erhoben, sodass sich weitere Abstimmungsfragen damit erledigt haben.

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 6/823, hier über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Drucksache 6/1340. Die Jastimmen bitte für diese Beschlussempfehlung. Danke schön. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Diese Beschlussempfehlung ist somit angenommen.

Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/823 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksa

che 6/1340 ab. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Zustimmung aller Abgeordneten.

Ich bitte Sie nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Das ist die Zustimmung aller Abgeordneten des Hauses.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4