Protocol of the Session on November 5, 2015

Man sollte sich aber sehr genau anschauen, welche Lösungen es gibt. Im Weißbuch steht ja nur, man will sich auf Bundesebene für ein solidarisches Netzentgelt einsetzen. Das finde ich höchst span

(Ministerin Siegesmund)

nend. Heißt solidarisch, die anderen werden auf unser Niveau angehoben, oder heißt solidarisch, man findet eine Regelung, die das Ganze nivelliert und ein Mittel findet? Ein Kurzgutachten der TU Dresden – danach sollten wir uns richten und uns dementsprechend orientieren – hat sich mit dieser Frage der Ungleichverteilung der Netzentgelte auseinandergesetzt und kommt zu folgendem Ergebnis: Für einen solidarischen und fairen Ausgleich der Netzentgelte gibt es einen Weg und dieser Weg würde 12 von 16 Ländern besserstellen. Deswegen müssen wir uns aus Thüringen heraus dafür einsetzen, dass das auch umgesetzt wird. Das ist unsere Aufgabe.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, auch bei der Entlastung der Stromspeicher von Netzentgelten machen wir Druck. Neben der Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sind Speicher eine zentrale Flexibilisierungsoption. Ihre Bedeutung nimmt bei steigendem Anteil der Erneuerbaren zu, und wenn man weiß, dass wir ein Fünftel der gesamten durch PSW bereitgestellten Energie in Thüringen für die Bundesrepublik generieren, dann heißt das auch, dass wir hier eine hohe Verantwortung haben. Die Bundesregierung ist hier völlig zögerlich, um nicht zu sagen, versteckt sich. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass bewährte und neue Speichertechnologien, die zur Flexibilisierung der Stromversorgung und zur Netzstabilität gebraucht werden, auch sicher finanziert sind. Dazu braucht es unser Engagement. Dass die Energiewende auch eine technologische Herausforderung ist, ist doch unbenommen. Und beim Thema „Speicher“ keine zukunftsweisenden Entscheidungen seitens des Bundes zu treffen, führt nicht in die richtige Richtung. Deswegen müssen wir hier sehr klar intervenieren und deutlich machen, warum das wichtig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum vorletzten Punkt innerhalb der derzeitigen energiepolitischen Debatte. Das Thema „Anreizregulierungsverordnung“ ist ein Spezial-, ich will sagen, ein Expertenthema, aber trotzdem ist es wichtig, es zu benennen. Die jetzt laufende Novellierung dient dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die Verteilernetzbetreiber an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen; gleichzeitig sollen die Investitionsbedingungen für nachgelagerte Netzbetreiber verbessert werden. Unter den Ländern besteht Einigkeit darin, dass diese Vorschläge nicht geeignet sind, die Investitionsbedingungen für die Betreiber zu verbessern. Deswegen sind wir auch hier gefordert und ich will die drei Punkte nennen, die wir hier an den Bund herantragen:

1. keine Verschärfung der Effizienzvorgaben und Beibehaltung der derzeitigen Abrechnung,

2. keine Änderung der Schwellenwerte für das vereinfachte Verfahren – unsere Stadtwerke würden mit dem, was da gefordert ist, bürokratisch komplett lahmgelegt, das geht nicht – und

3. die Beseitigung des Zeitverzugs für die Geltendmachung von Investitionskosten.

Diese Punkte haben wir auch dem Bundeswirtschaftsministerium im Sinne unserer Struktur in Thüringen gespiegelt und diese in die Diskussion gebracht.

Last, but not least: Der Umbau des Energiesystems ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der vor allem eines bedarf, er bedarf der Abstimmung mit allen Akteuren. Die Mitglieder der Landesregierung haben viele Gespräche mit der Energiewirtschaft, den Stadtwerken, der TEAG und der Erneuerbare-EnergienBranche geführt. Wir können heute zurückblicken auf eine sehr erfolgreiche Erneuerbare-EnergienKonferenz in der vergangenen Woche. Der Dialog mit zentralen Akteuren ist institutionalisiert. Es gibt in meinem Haus einen Beirat für die Thüringer Energiewende. Künftig werden wir uns hier regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, der Energiebranche und Umwelt- und Verbraucherverbänden zusammensetzen, um gemeinsam die Herausforderungen der Energiewende und mögliche Lösungsansätze zu erörtern. Diesen Dialog – und damit will ich schließen – wird es auch bei der Erarbeitung unserer Energieund Klimastrategie geben. Auch hier werden wir all jene einbeziehen, die mit uns nach vorn an diesem Konzept arbeiten wollen, weil das breite Wissen und die gesellschaftliche Akzeptanz nur Gutes zu dieser Strategie beitragen werden. Davon bin ich überzeugt und der Weg ist bei manchen Gesetzesvorhaben das Ziel. Auch das dürfte nichts Neues sein. Sie sehen, das Thema „Energie und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen“ bleibt in den nächsten Monaten hochaktuell, ist komplex, aber in jeder Faser zukunftsweisend. Wir wollen, dass die Energiewende in Thüringen eine Erfolgsgeschichte ist. Wir wollen, dass Thüringen Energiegewinner wird. Dazu brauchen wir auch den bundespolitischen Rahmen. Deswegen setzen wir uns im Bund und im Bundesrat nach Kräften ein – genau in dem Sinne, wie der Antrag der Regierungsfraktionen überschrieben ist –, den neuen Strommarkt im Interesse von Thüringen zu gestalten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, gemäß unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also in doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer

(Ministerin Siegesmund)

wünscht die Fortberatung des Sofortberichts? Auf Antrag der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU gibt es die Fortberatung des Sofortberichts. Ich eröffne die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags, gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Abgeordneter Gruhner, CDU-Fraktion, hat sich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt die ganze Zeit überlegt, was mir zum Energieherbst der Ministerin einfällt. Mir ist zumindest eingefallen, dass im Herbst die grünen Blätter von den Bäumen fallen

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die sind gelb oder braun, wenn sie herunterfallen!)

und ich hoffe, dass bei Ihrer energiepolitischen Konzeption sich nicht schon der Wintereinbruch andeutet.

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Ich will Ihnen herzlich für Ihren Sofortbericht danken, will auch gleich noch auf die eine oder andere Aussage eingehen. Ich will zunächst aber erst noch mal feststellen, dass wir in der Tat hochaktuell sind, wenn wir über das Thema „Strommarktreform“ sprechen, denn genau am gestrigen Tag hat die Bundesregierung einen Beschluss zum Strommarktgesetz auf den Weg gebracht. Es wurde ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen sowie die Kapazitätsreserveverordnung. Damit sind weitreichende energiepolitische Beschlüsse auf Bundesebene in der Bundesregierung gefasst worden. Damit stehen zumindest vonseiten der Bundesregierung sehr wichtige energiepolitische Koordinaten fest. Man muss einfach feststellen, dass diese Strommarktreform der Bundesregierung seit der Liberalisierung des Strommarkts in den 1990er-Jahren die größte Reform im Bereich der Energiepolitik ist. Man könnte es vielleicht auch so sagen: Mit dem neuen Strommarktgesetz steht nun eine Art Grundgesetz für den Strommarkt im 21. Jahrhundert zur Verfügung.

Warum ist eine Reform notwendig? Die Ministerin hat das angesprochen. Der Strommarkt durchläuft eine Phase des Übergangs. Erneuerbare Energien – und das wollen wir auch – übernehmen mehr Verantwortung in der Stromversorgung. Die Kernenergie wird bis 2022 vom Netz gehen und die europäischen Märkte im Bereich des Stroms wachsen weiter zusammen. In dieser Übergangsphase haben wir eine Situation, wo vor allem die Verwirklichung des europäischen Strombinnenmarktes, der Ausbau der erneuerbaren Energien, sinkender Stromverbrauch, aber auch die Liberalisierung der Strom

märkte zeitweise zu einem erheblichen Überangebot an Kapazitäten im Strommarkt führen. In dieser Übergangsphase ist es wichtig, dass wir am Strommarkt Versorgungssicherheit gewährleisten und dass wir Einspeisung und Entnahme im Strommarkt tatsächlich eben auch synchronisieren. Es muss sichergestellt sein, dass jederzeit genauso viel Strom in das Stromnetz eingespeist wird, wie aus diesem entnommen wird. Zu diesem Sachverhalt haben wir in der Tat noch einige Probleme, einige Hemmnisse und deswegen ist diese Reform notwendig und deswegen ist sie sinnvoll und deswegen ist es auch richtig, dass die Bundesregierung hier mit einem sehr großen Paket handelt.

Bevor ich auf einzelne Aspekte des Antrags der Koalitionsfraktionen eingehe, will ich zunächst noch mal sagen, dass das Paket, das die Bundesregierung hier vorgelegt hat, hier durchaus angemessen ist, dass es vernünftig ist und dass es vor allem in der Grundsubstanz richtige Antworten auf die Fragestellungen des Strommarkts im 21. Jahrhundert gibt.

Ich will noch mal sechs Punkte nennen, einige hatten Sie auch schon genannt, warum wir sagen, dass diese Reform, die die Bundesregierung hier vorgelegt hat, richtig ist.

Erstens: Wir stärken einen marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen im Bereich des Strommarkts und vor allem verzichten wir auf einen kompletten Kapazitätsmarkt, der tatsächlich teuer und ineffizient geworden wäre. Und ich glaube, dieses Signal in Richtung von mehr Marktwirtschaft im Strommarkt ist genau richtig.

Zweitens – und das korrespondiert mit dem ersten Punkt –: Die erneuerbaren Energien werden stärker in den Wettbewerb gestellt. Sie müssen sich stärker dem Wettbewerb stellen – auch das ist richtig –, weil wir natürlich wollen, dass die erneuerbaren Energien immer mehr zur Marktreife geführt werden, weil das letztlich auch dem Verbraucher und der Wirtschaft nutzt.

Drittens: Diese Reform ist wichtig, weil sie die Frage von Versorgungssicherheit europäisch einbettet und weil eben erstmals auch deutlich stärker der europäische Binnenmarkt mitgedacht wird.

Viertens: Die Versorgungssicherheit wird mit einer Kapazitätsreserve, die eben nicht Bestandteil des Markts ist – auch das ist wichtig –, und mit einer Sicherheitsbereitschaft garantiert, und zu Letzterem haben Sie ja vorhin ausgeführt.

Und ich will als fünften Punkt deswegen schon sagen: Ja, man könnte im Bereich der Braunkohle durchaus Ehrgeizigeres verlangen. Aber ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass im jetzt vorliegenden Konzept der Bundesregierung Braunkohlekraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung – das hatten Sie gesagt – von 2,7 Gigawatt schrittweise ab dem

(Vizepräsidentin Jung)

Jahr 2016 aus dem Markt genommen werden. Und das entspricht circa 13 Prozent der deutschen Braunkohlekapazität. Da kann man immer mehr wollen, aber ich glaube schon, das ist ein wichtiger Beitrag, um auch Kohlendioxidemissionen zu senken. Und das ist ja der Kern, warum wir Energiewende machen. Wir reden bei diesen 2,7 Gigawatt Braunkohle von 11 bis 12,5 Millionen Tonnen CO2, die im Jahr eingespart werden, und das ohne Strukturbrüche.

Und da will ich schon einmal sagen: Ich finde, man kann es sich – auch gerade mit Blick auf die Grünen – eben nicht immer so einfach machen und sagen: Wir steigen jetzt sofort aus der Braunkohle aus. Natürlich muss die langfristige Perspektive sein, dass wir die Braunkohle als riesigen Umweltverschmutzer vom Netz nehmen. Das ist gar keine Frage. Aber erstens müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass man nicht parallel aus der Kernkraft und der Braunkohle aussteigen kann. Das ist mit Blick auf Versorgungssicherheit überhaupt nicht darstellbar, das ist Traumtänzerei. Und zweitens will ich auch sagen: Frau Ministerin, Sie haben vorhin gesagt, Sie sind traurig darüber, dass die Klimaabgabe des Bundesministers Gabriel nicht gekommen ist. Ich bin, offen gestanden, ganz froh darüber und ich glaube, mit mir sind 27.000 Beschäftigte in der ostdeutschen Braunkohle darüber froh, weil eines doch Fakt ist: Wenn diese Klimaabgabe – oder nennen wir sie Kohleabgabe – sofort gekommen wäre, hätte das ein sofortiges Aus der ostdeutschen Braunkohle bedeutet. Es hätte ein sofortiges Aus für alle Arbeitsplätze bedeutet. Und ich finde es, offen gestanden, nicht gut, dass sich Thüringen aus der Solidarität mit den anderen ostdeutschen Ländern hier verabschiedet.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo waren Sie, als es um ostdeut- sche Solarwirtschaft ging?)

(Beifall CDU)

Und deswegen ist dieser Beitrag, der jetzt hier gebracht wird, sicher nicht – das kann er gar nicht sein – das Ende vom Lied. Aber es ist ein substanzieller Beitrag, das sollte man zur Kenntnis nehmen. Sie haben vorhin – ich glaube, versehentlich – von 230 Milliarden Euro gesprochen, die das kosten würde –, also 230 Millionen Euro haben Sie mit Sicherheit gemeint. Wenn man mal bedenkt, dass man mit 230 Millionen Euro in diesem Bereich 12,5 Millionen Tonnen CO2 einsparen kann, dann ist das ein vergleichsweise kostengünstiger Weg. Mit 230 Millionen Euro könnten Sie im Bereich der Energieeffizienz nicht so viel machen, um so viel CO2 einzusparen. Deswegen, finde ich, muss man da in den Relationen realistisch bleiben und muss durchaus anerkennen, dass es natürlich eine Notwendigkeit gibt, hier auszusteigen, aber dass es

maßvoll sein muss mit Blick auf Arbeitsplätze, und es darf keine Strukturbrüche geben.

Schließlich der sechste Punkte, warum diese Reform wichtig und richtig ist: Die Digitalisierung der Energiewende wird eingeleitet. Hier geht es vor allem – das Stichwort heißt „Smart Metering“ – darum, dass wir im 21. Jahrhundert intelligente Netze schaffen, und das ist der richtige Weg.

Nun will ich einige Bemerkungen zu Ihrem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, machen. In der Tat ist das ja sozusagen die ganze Bandbreite aller energiepolitischen Themen, die wir gerade bundesweit und hier in Thüringen diskutieren, sozusagen ein ganzes Potpourri, was Sie hier vorgelegt haben. Und ich will zunächst sagen: Ja, wir sind uns in den Dingen, die im Thüringer Interesse sind, absolut einig. Da ist es in der Tat so, dass wir keine Erinnerung brauchen, Verantwortung wahrzunehmen. Ich will nur mal erinnern, beim Thema „Anreizregulierungsverordnung“ haben wir ja sehr gut zueinandergefunden und hier auch parteiübergreifend Verantwortung wahrgenommen. Gleiches gilt für Themen wie „Neue Stromtrassen“, insgesamt für die Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke – auch das ist ja sozusagen Bestandteil der Frage der Anreizregulierungsverordnung – oder auch die Frage der Wirtschaftlichkeit von Stromspeichern. Wir haben erst gestern über Vattenfall gesprochen, über die Talsperren. Das korrespondiert ausdrücklich genau mit dieser Frage, wie wettbewerbsfähig Speicher tatsächlich sind. Deswegen sind das Fragen, bei denen wir uns einig sind.

Dennoch muss ich feststellen, dass Ihr Antrag an einigen Stellen hauptsächlich ein Schaufensterantrag ist, es werden Lippenbekenntnisse dargestellt und an vielen Stellen – das muss ich ganz ehrlich sagen – können wir überhaupt nicht nachvollziehen, was Sie da sagen. Ich will nur auf vier Punkte in Ihrem Antrag eingehen bzw. diesen in vier Punkten zusammenfassen.

Als Erstes noch mal zum Netzausbau, da hat die Ministerin auch einiges aufgeführt, und zu der Frage, wer hier welche Verantwortung wahrnimmt. Ich will noch mal erinnern: In der Frage des Netzausbaus war es die damalige Ministerpräsidentin Lieberknecht, die gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern Seehofer sehr intensiv gekämpft hat, dass wir gerade in Ostthüringen diese Gleichstromtrasse verhindern, weil wir immer gesagt haben, Thüringen leistet mit der Thüringer Strombrücke einen erheblichen Beitrag.

(Beifall CDU)

Es ist Ihr Ministerpräsident, der auf Konfrontationskurs zu Herrn Seehofer gegangen ist und dadurch, glaube ich, keinen riesigen Beitrag geleistet hat, um in dieser Frage voranzukommen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer hat denn im Bundesrat zugestimmt? Die CDU!)

Dann haben Sie einiges zum Thema „Erdverkabelung“ gesagt. Ich glaube, es ist richtig, dass sich die Koalitionsparteien in Berlin im Sommer darauf verständigt haben, der Erdverkabelung einen Vorrang vor den Freileitungen zu geben. Wir müssen aber auch – das ist nun mal die Wahrheit – an dieser Stelle sagen, dass das zu deutlich mehr Kosten führen wird, das ist in der Tat so. Allerdings – und da sind wir uns wiederum einig – ist es schon so, dass wir, bevor wir zur Erdverkabelung kommen, darüber reden müssen, wie wir bestehende Trassen ertüchtigen können. Das ist an dieser Stelle besonders wichtig. Deswegen sage ich gerade mit Blick auf die Gleichstrompassage Süd-Ost, über die wir also in Ostthüringen reden: Bevor wir überhaupt darüber sprechen, dass wir hier irgendetwas erdverkabeln, müssen wir mit 50Hertz und anderen sehr deutlich sprechen, dass wir hier bestehende Trassen auch nutzen.

Dann haben Sie zur Frage P44 einiges gesagt. Das kommt ja auch im Antrag vor. Hier will ich nur sagen: In der Tat, hier ist der Bund verantwortlich, die Landesregierung hat hier begrenzte Handlungsspielräume. Dennoch ist es wichtig, dass wir hier kämpfen. Aber ich möchte auch darauf hinweisen – und das sollte man schon mal deutlich sagen –, dass die Koalitionsparteien in Berlin in dem benannten Eckpunktepapier am 1. Juli klar gesagt haben, dass man bei der betroffenen Strecke Schalkau-Grafenrheinfeld auf eine neue Leitungstrasse verzichten will und auf eine bestehende Trasse draufgehen möchte. Das ist Beschlusslage der Großen Koalition in Berlin. Deswegen sollten wir nicht so tun, als ob die Bundesregierung hier im Widerspruch zu dem steht, was wir in Thüringen wollen. Hier gibt es im Gegenteil Einigkeit, hier tut die Bundesregierung das, was möglich ist, und hier nehmen CDU und SPD im Bund auch Verantwortung in dieser Frage wahr.

(Beifall CDU)

Dann will ich auf die Frage des Netznutzungsentgelts eingehen, weil das auch immer wieder eine große Debatte ist. Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt sagt, zumindest für den Bereich der vermiedenen Netznutzungsentgelte, dass die ab dem 1. Januar 2021 bei neuen Anlagen entfallen sollen. Das ist ein guter Schritt, allerdings wird das nicht substanziell die Netzentgelte senken. Deswegen gibt es jetzt unterschiedliche Debatten, die wir in dieser Frage führen. Fakt ist, uns eint das Ziel: Wir wollen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Thüringer Wirtschaft zu stärken, niedrigere Netzentgelte, weil wir natürlich erreichen wollen, dass die Energiekosten für die Wirtschaft niedrig sind.

Ich habe großen Zweifel, dass eine bundeseinheitliche Wälzung in Deutschland erstens mehrheitsfähig ist, noch dass sie zweitens wirklich diesen Beitrag bringt, den Sie sich erhoffen. Die zitierte Studie der TU Dresden kommt zu dem Ergebnis, dass es marginale Effekte geben wird, wenn Sie eine bundesweite Wälzung machen. Ich will auch daran erinnern, dass Thüringen 2011 mit dieser Frage schon mal im Bundesrat gewesen ist. Ich möchte jetzt nicht sagen, welche Landesregierungen diesen Antrag abgelehnt haben, aber da sehen wir, die Mehrheitsfähigkeit in dieser Frage ist offensichtlich nicht gegeben. Deswegen glaube ich, dass wir in dieser Frage wahrscheinlich nicht zu guten Ergebnissen kommen werden. Ich will es mal so sagen: Wenn wir darüber reden, dass wir die EEG-bedingten Lasten im Hochspannungsübertragungsnetz einheitlich wälzen, dann kann man da durchaus mitgehen. Aber wenn Sie die Kosten für den gesamten Netzausbau, wenn Sie alle Netznutzungsentgelte bundesweit wälzen wollen, dann würde das bedeuten, dass Sie auch im Bereich des Verteilnetzes bundesweit wälzen wollen. Wir haben heute 900 Netzbetreiber in Deutschland; die können Sie dann alle abschaffen und wieder einen staatlichen machen. Wenn Sie allerdings nur meinen, dass es um die EEG-bedingten Lasten im Hochspannungsübertragungsnetz geht, dann kann man tatsächlich darüber reden. Wir sagen aber auch: Lassen Sie uns doch mal über andere Ideen an dieser Stelle sprechen. Es gibt Überlegungen, dass man sagt, man führt bei den Netzentgelten eine Erzeugerkomponente ein – man spricht von der sogenannten G-Komponente. Da geht es darum, dass man eben auch die Erzeuger am Netzentgelt beteiligt, dass man Verbraucher an dieser Stelle entlastet. Diese Erzeugerkomponente gibt es in Österreich, in Schweden, in Großbritannien. Diese Erzeugerkomponente könnte man regional so ausdifferenzieren, dass sie in verbrauchsnahen Gebieten mit hoher Energienachfrage niedrig ausfällt und in Gebieten mit hohem Angebot und geringer Nachfrage ein höherer Beitrag fällig wird. Damit würden wir endlich mal auch im Netz Anreize schaffen, dass Energie dort erzeugt wird, wo sie tatsächlich gebraucht wird. Warum streiten wir uns denn in Deutschland so über den Netzausbau? Wir streiten uns über den Netzausbau, der zudem teuer ist, weil wir eine Situation haben, dass Energie dort erzeugt wird, wo sie nicht gebraucht wird. Deswegen sollten wir gemeinsam über kluge Lösungen reden, wie man das ändern kann. Wie gesagt, ich glaube, Sie kommen mit ihrem Vorschlag nicht weiter. Unser Vorschlag wäre, dass man tatsächlich mal über so eine G-Komponente im Bereich der Netznutzungsentgelte spricht. Das wäre ein Vorschlag, der im Übrigen auch mehr Marktwirtschaft ins System bringen würde.

(Beifall CDU)

Dann will ich Ihnen zum Thema „Netznutzungsentgelte“ noch etwas sagen. Ich kann Ihre Krokodilstränen an der Stelle nicht immer so ganz nachvollziehen, denn Sie sind es ja, die mit Ihrer Windkraftpolitik dazu beitragen, dass in Thüringen der Strompreis geringfügig steigen wird. Sie selber tragen dazu bei.

(Beifall CDU, AfD)