Deswegen würde ich weiterhin dafür werben, das im Ausschuss intensiver zu beraten, weil mich auch ein zweiter Punkt näher interessiert. Sie wollen mit Ihrem Antrag auch lokale Initiativen unterstützen, und wenn Sie lokale Initiativen unterstützen, bedeutet das wahrscheinlich auch finanzielle Förderprogramme. Wir hatten erst kürzlich die Übergabe eines Förderbescheids von Minister Tiefensee in Gera zu einem Pilotprojekt, bei dem ich glaube, dass das durchaus eher in den städtischen Milieus stärker nachgefragt ist. Dagegen ist erst mal nichts einzuwenden, nur in eine Situation möchten wir im Freistaat gemeinschaftlich nicht kommen, nämlich in die Situation, dass die vom Ministerium doch sehr, sage ich mal, eng begrenzten Mittel für die Digitalisierung letztlich zwischen Freifunk und Breitbandausbau gegeneinander ausgespielt werden. Ich glaube, darin sind wir uns einig, dass wir das nicht wollen. Herr Staatssekretär hat das auch mal im Gespräch signalisiert. Weil das aber so ist, denke ich, sollte man in so einem Antrag präziser sein und sollte klar sagen: Wir wollen Freifunkinitiativen fördern, aber wir wollen sie nicht im Gegensatz zu Breitbandausbau im Land schwächen. Das ist ein Punkt, bei dem ich denke, hier sollten wir noch einmal ins Gespräch kommen. Wir würden deswegen beantragen, das an den Wirtschafts- und Wissenschaftsausschuss zu überweisen und weisen noch einmal darauf hin, es ist kein zustimmungspflichtiges Gesetz. Es ist, glaube ich, ausreichend deutlich geworden, dass wir morgen die Intervention im Bundesrat unterstützen. Lassen Sie uns deswegen in der Sache weiterdiskutieren. Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Kollege Voigt, vielen Dank für Ihren fundierten und sachkundigen Beitrag. Das ist schön in diesem Haus, wenn man auch solche Beiträge hier hört, wenn die Fraktion neben Ihnen davon nicht so viel zu bieten hat.
Der Freifunk in Thüringen – der Kollege Schaft hat ja noch einmal erklärt, was Freifunk ist, also eine Vernetzung von Privaten, die praktisch selbst Rechnerkapazität zur Verfügung stellen in einer Vernetzung, die dann über Router den WLAN-Zugang kostenlos für mehr Menschen ermöglicht, als das bisher möglich ist. Vor allen Dingen ist das eine nicht kommerzielle Sache.
Ich denke schon, dass wir diesen Antrag heute so verabschieden können, denn die Digitalisierung der Gesellschaft oder auch das bessere digitale Netz in Thüringen ist ein Dauerthema. Das beschäftigt uns sicherlich nicht nur in Bezug auf das Thema „Freifunk“, aber wir denken schon, dass es auch ein schönes Zeichen wäre, diesen Antrag heute mit einer möglichst breiten Zustimmung von uns zu verabschieden, um da noch einmal Rückendeckung für unsere Position im Bund zu haben. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Herr Dr. Voigt, da gibt es Defizite, leider auch in meinem eigenen Laden, aber der Herr Gabriel, den Sie genannt haben, ist auch nicht so richtig internetaffin. Dafür haben wir jetzt hier ein Ministerium in Thüringen, was die digitale Gesellschaft im Namen führt, und auch einen digitalen Staatssekretär, der hier auch noch zu uns sprechen wird und der die Sachen sicherlich im Griff hat und dem ich auch ohne Weiteres zutraue, schon vor Ende Dezember 2016 eine Verordnung zu erarbeiten in seinem Haus, die es uns ermöglichen würde,
schneller zum Zuge zu kommen. Da haben Sie durchaus recht, Herr Voigt, das ist nicht so ambitioniert, erst Ende des Jahres. Trotzdem meine ich, dass wir eine Ausschussüberweisung nicht brauchen und ich glaube auch, dass diese Aspekte, auf die die AfD hier glaubt zusätzlich aufmerksam machen zu müssen, hier an dem Punkt eigentlich relativ überflüssig sind. Besonderen Wert auf die Stärkung der Netz- und WLAN-Infrastruktur in Kleinstädten, Dörfern und dem ländlichen Raum zu legen, das ist eigentlich eine gerade dem Freifunk innenliegende Stärke, dass eben genau nicht nur städtische Räume versorgt sind, sondern überall, wo sich Leute finden und da Initiativen bilden. Nordrhein Westfalen, das als einziges Bundesland bisher solche Freifunkinitiativen auch staatlicherseits unterstützt, zeigt schon, dass sich dort auch schon in relativ kleinen Gemeinden solche Initiativen gebildet haben. Das ist gerade die Chance, dass durch den Freifunk dort, wo die geschäftsmäßigen, die kommerziellen Provider keine Abdeckung bringen, die Abdeckung besser durch Private erfolgen kann.
Dass das wirtschaftliche Potenzial des Freifunknetzes bei der Unternehmensansiedlung in strukturschwachen Räumen noch mal geprüft werden müsste, ist auch bereits erwiesen aus den Erfahrungen mit den bisherigen Freifunkinitiativen, dass das gerade befürwortet wird und dass es mittlerweile auch schon oftmals eine Vernetzung gibt zwischen lokalen Freifunkinitiativen und etwa Anbietern von Firmen, von Cafés, von Hotels. Denn es geht darum, dass ich nicht nur eine partielle WLANZugangsmöglichkeit eröffne, sondern eben eine möglichst flächendeckende. Das kann ich in ländlichen, in strukturschwachen Regionen mit Providern allein meistens nicht sichern. Da wird es dann auch keine kommunale Initiative geben, um ein öffentlich finanziertes WLAN-Netz aufzustellen.
Interessanter ist aber, was im Antrag der AfD fehlt, denn ausgerechnet die Störerhaftung, also den Wegfall der Störerhaftung, haben Sie weggelassen. Das ist absurd. Der Wegfall der Störerhaftung ist eine existenzielle Notwendigkeit dafür, dass Freifunkinitiativen überhaupt ernsthaft an den Start gehen. Denn wenn sie mit einer Störerhaftung überzogen werden könnten, dann wäre der Freifunk zum Scheitern verurteilt, denn da wird kein Privater Internetidealist – sage ich jetzt mal – seine Rechnerkapazität zur Verfügung stellen und sich mit anderen vernetzen, um anderen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos WLAN zu ermöglichen, wenn er dann auch noch in die Haftungsfalle tritt. Die Abschaffung dieser Störerhaftung, da sehen wir uns nicht nur hier im Landtag in einem breiten Konsens, sondern da haben wir mittlerweile auch einen breiten Konsens mit vielen Firmen, mit Hotels, mit Cafés, mit Restaurants, Kaufhäusern, Bahnhöfen, denen es auch ein Dorn im Auge ist, wenn sie da immer irgendwie Benutzerdaten dann doch wieder noch abfragen und speichern müssen, was absolut benutzerunfreundlich ist oder dann solche Regelungen finden, dass die Zeit begrenzt wird. All das kennen Sie schon, wenn Sie mal unterwegs gewesen sind und sich geärgert haben, dass an einer Stelle WLAN ist und an der nächsten wieder nicht.
Nach alledem ist sozusagen aus Ihrem Alternativantrag die Kernvoraussetzung für einen funktionierenden Freifunk herausgebrochen, deswegen ist er wirklich neben der Sache, wie so häufig die Initiativen aus Ihrem Laden.
Morgen ist das Telemediengesetz im Bundesrat auf der Tagesordnung und ich freue mich mit Ihnen gemeinsam – den anderen, die hier sachkundig sind –, darüber, dass wir unserer Landesregierung mit diesem Antrag mit auf den Weg geben, dass wir hier vorankommen wollen.
Vielleicht noch was zu den Haushaltsmitteln, wenn ich mich recht entsinne, haben wir, speziell ausgewiesen für Freifunk, einen sechsstelligen Betrag im Haushalt eingestellt. Das heißt, es ist nicht so, dass
das auf Kosten des Breitbands geht, sondern wir gehen hier nach Nordrhein-Westfalen als zweites Bundesland wirklich den Weg, dass wir diese sinnvolle Initiative zur Stärkung der Daseinsvorsorge unterstützen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Abgeordnete, geschätzte Zuschauer, wir haben einen Alternativantrag zum Antrag der Regierungskoalition eingereicht. Wir erkennen die Stärken des Antrags der Regierungskoalition gern an, bezüglich einiger Kleinigkeiten sind wir allerdings anderer Meinung und möchten den verbessern. Dafür ist die Opposition da.
Die Freifunker als zivilgesellschaftliche Initiative sind anerkennungswürdig und unterstützenswert. Deshalb wollen wir auch mithilfe unseres Antrags dafür sorgen, dass die Freifunkinitiativen die langfristige Möglichkeit haben, auf die Landes- und möglicherweise auch die Kommunalimmobilien ihre Router samt Antennen zu setzen. Effektiv könnte damit in den Städten und auch im ländlichen Raum die Netzabdeckung gestärkt werden. Dies ist gut für die Privatpersonen, die in der Umgebung leben, aber auch wirtschaftlich könnten hier abgehängte Gebiete mit stärkerer Netzabdeckung zusätzliche Unternehmen anlocken. Besseres Netz führt ganz klar zu einer höheren Lebensqualität und wenn dies von den Freifunkern freiwillig übernommen wird, dann kann man nur dankbar sein.
Eine unserer Verbesserungen ist die Aufmerksamkeit für das Thema „Unternehmensansiedlung“. Die Landesregierung soll prüfen, welche Möglichkeiten mit stärkerer WLAN-Abdeckung bei der Anwerbung von neuen Unternehmen im ländlichen Raum und zuvor strukturschwachen Räumen möglich ist. Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass die Störerhaftung weiterhin so gelten muss wie bisher.
Der Antrag der Regierungskoalition will darauf hinwirken, diese Störerhaftung abzuschaffen. Es ist klar, dass die Haftung eine Hürde für die Freifunker ist, aber diese Störerhaftung hat ihren Sinn. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie spricht von: Wer sein WLAN anderen überlässt, leistet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs willentlich und adäquat kausal einen Beitrag zu einer potenziellen Rechtsverletzung. – Denn
ohne Störerhaftung ist die Gefahr da, dass Terroristen und Kriminelle aller Art die Gutmütigkeit der Freifunker ausnutzen, um ihre Taten zu planen, durchzuführen und abzusprechen.
Schon jetzt wird die Störerhaftung häufig umgangen, indem ein VPN-Tunnel über Schweden gelegt wird. Doch es ist kein Wunderding, von den Freifunkern zu verlangen, dass jeder neue WLAN-Benutzer seine Daten eingibt, um zu wissen, wer da handelt, bevor er sich im Netz anmeldet. Das sollte die fleißige Freifunkergemeinschaft nicht davon abhalten, ihr Ziel von einer flächendeckenden WLANVersorgung zu erreichen.
Darauf freuen wir uns und auf die Hilfe der Landesregierung bei diesem Ziel auch. Natürlich freuen wir uns auch auf die Zustimmung der Regierungsfraktionen zu unserem progressiven Vorschlag. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Menschen am Livestream – da schauen, glaube ich, gerade auch einige Freifunker zu! Ausgehend von dem zuletzt gehörten Redebeitrag müssten wir höchstwahrscheinlich anstelle von V-Leuten jetzt V-Router einführen für den Fall, dass sich Terroristen des bösartigen Freifunknetzes bedienen und darüber dann hier in Thüringen ganz schlimme Dinge machen. Ich glaube, was sich gezeigt hat, ist, dass seit dem Ausstieg des Herrn Krumpe aus der AfD-Fraktion jegliche Kompetenz im digitalen Bereich verlorengegangen ist.
Deswegen will ich mich gar nicht größer inhaltlich zu diesem Änderungsantrag äußern, der uns hier vorgelegt wurde. Vielleicht nur so viel: Das Weimarnetz unterstützt schon längst im ländlichen Raum in kleineren Dörfern und baut dort Freifunk mit aus. Was Sie grundsätzlich nicht verstanden haben, ist, dass es letztlich immer die Ehrenamtler braucht, die das Freifunknetz ausbauen. Und das ist nichts, was die AfD per Änderungsantrag beschließen kann, dass sozusagen jetzt der Freifunk auch im ländlichen Raum gestärkt werden muss.
Das Zweite, woran man auch erkennt, dass Sie nicht verstanden haben, worum es bei Freifunk geht, ist, dass Sie prüfen lassen wollen, welches wirtschaftliche Potenzial das Freifunknetz bei der Unternehmensansiedlung in strukturschwachen
Räumen bieten kann. Entschuldigung, das ist manchmal ein sehr positiver Nebeneffekt, wenn Freifunker sich im ländlichen Raum oder auch in Städten zusammenschließen, wenn Hotels und Cafés Freifunk bei sich mit einführen. Allerdings geht es beim Freifunk nicht darum, an erster Stelle oder an dritter Stelle ein wirtschaftliches Potenzial zu erzeugen. Das nächste Mal sollten Sie einfach nur „Freifunk“ bei Google eingeben und die ersten drei Sätze lesen. Das hätte höchstwahrscheinlich schon geholfen, um uns zumindest diesen Alternativantrag hier zu ersparen. Und zwar: Freifunk steht für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen und die Freifunker verstehen es als öffentlich zugänglich, nicht kommerziell, im Besitz der Gemeinschaft und unzensiert. Das ist – wenn man dann Ihren Alternativantrag anschaut – natürlich überhaupt nicht mit Ihrem Alternativantrag vereinbar.
Darüber hinaus als Erstes ein Dankeschön an Herrn Voigt, der sich hier ganz klar gegen den Beschluss der Großen Koalition im Bundestag bezüglich der Störerhaftung ausgesprochen hat. Da kann ich mich nur anschließen und sagen: Respekt dafür. Ich hoffe, dass Sie das auch innerhalb Ihrer Partei so klar äußern und sich dort mit den Möglichkeiten, die Sie haben, für die komplette Abschaffung der Störerhaftung einsetzen, denn das, was jetzt beschlossen wurde, ist definitiv nicht das, was wir uns als Rot-Rot-Grün bzw. als Koalition hier in Thüringen vorstellen. Jeder, der hier nur irgendwie einen Bezug zum Thema hat, weiß, dass die Störerhaftung in der Form, wie sie morgen dann auch im Bundesrat beschlossen werden soll, definitiv nicht dazu beiträgt, dass es hier zu einer Verbesserung im Sinne der digitalen Gesellschaft kommt und dass es letztlich auch eine Behinderung darstellt für die Freifunker beispielsweise oder überhaupt zur Etablierung von mehr größeren, offenen WLANs, so wie wir es aus anderen Ländern kennen, und das deswegen, weil nämlich die Störerhaftung aktuell noch vorsieht – in der Form, wie sie morgen beschlossen werden soll, und glücklicherweise kommt ja sowohl aus Thüringen ein Antrag dagegen als auch aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen –, dass Menschen, die ihr WLAN offen zur Verfügung stellen wollen, dieses verschlüsseln müssen und Sorge dafür tragen müssen, dass darüber keine – was auch immer für illegale oder sonstige – Aktivitäten stattfinden können. Das ist eines der Hauptprobleme, welches wir mit Störerhaftung haben.
Da haben auch die Freifunker ein Hauptproblem, weil, wenn man sozusagen die Störerhaftung weiterhin beibehält für die Privatpersonen, Privatinitiativen, bedeutet das letztlich, dass wir von vornherein einen Hindernisgrund eingebaut haben. Das heißt, wenn man das nicht will und wenn man Freifunk unterstützen will – und das haben Sie, Herr Voigt, hier ganz klar erklärt –, dann ergibt es keinen ande
ren Sinn, als heute hier unserem Antrag von RotRot-Grün zuzustimmen, um eben auch gleichzeitig morgen im Bundesrat das Zeichen aus Thüringen – und da würde ich mich sehr freuen, wenn dieses Zeichen von der CDU mit kommen würde – rüberzugeben: Wir wollen, dass die Störerhaftung in der Form, wie sie von der Großen Koalition beschlossen wurde, abgeschafft wird und dass weder für kommerzielle noch private Anbieter von WLAN, diejenigen, die es offen zur Verfügung stellen wollen, zu erwarten ist, dass dieses verschlüsselt wird.
Insofern können wir Ihrem Antrag auf Verweisung nicht zustimmen, weil morgen das Ganze im Bundesrat Thema ist. Da verweise ich an der Stelle auf unseren Punkt 5 im Antrag „Freifunk in Thüringen stärken“, in dem es heißt, „sich im Bundesrat für die vollständige Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge zusammen mit weiteren Bundesländern einzusetzen“. Wenn man das heute nicht beschließt, dann ist es vorbei, dann hat der Bundesrat das beschlossen. Insofern, wenn Sie es ernst meinen, heben Sie doch einfach nachher mit die Hand. Das ändert nichts daran, dass wir bestimmt an den einen oder anderen Stellen nochmals in die gemeinsame Debatte und vielleicht sogar zu einem gemeinsamen Antrag kommen können. Ich glaube, da treffen Sie bei uns auf sehr viel Unterstützung.
Zuletzt ein großes Dankeschön an die Freifunker, an diejenigen, die das schon seit einigen Jahren machen, an diejenigen, die da ehrenamtlich ihre Zeit, ihre Kraft, ihre Technik
und zum Teil auch Geld zur Verfügung stellen, um eben dazu beizutragen, dass es zu einem höheren WLAN-Nutzungsaufbau kommt, auch wenn WLAN nicht der einzige Effekt ist, der über Freifunk erreicht werden soll, sondern es geht vielmehr auch um die Form der freien Kommunikation. Es geht vielmehr auch darum, einer digitalen Spaltung, der digitalen Kluft entgegenzuwirken. Dazu tragen die Freifunker mit ihrem Engagement massiv bei. Dafür ein Riesendankeschön, auch dafür, dass mehrere Freifunkinitiativen, nicht nur in Thüringen, sondern auch in anderen Bundesländern, gerade in Flüchtlingsunterkünften dafür sorgen, dass die Menschen dort eine Chance haben, mit ihren Familien und ihren Angehörigen zu Hause in Kontakt zu bleiben. Das können wir durch so einen Antrag überhaupt nicht genug wertschätzen, aber wir werden alles Mögliche tun, um die Freifunker hier in Thüringen zu unterstützen. Insofern hoffe ich auf die Zustimmung der CDU und dann morgen im Bundesrat auch darauf, dass die Störerhaftung in der Form, wie sie die Große Koalition beschlossen hat, abgelehnt wird. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete, der vorliegende Antrag zielt darauf ab, den Aufbau eines auf WLAN basierenden eigenständigen Bürgernetzes zu stärken. Diesem Ansinnen kann ich selbstverständlich grundsätzlich zustimmen. Allerdings kann ich zum einen aber dem nicht zustimmen, dass mit der Förderung des Freifunks Lücken in der Thüringer Breitbandversorgung geschlossen werden sollen. Zum anderen sollten ergänzende Serviceleistungen wie öffentliches WLAN nicht mit gleicher Priorität gefördert werden wie der Glasfaser- oder der LTE-Funktechnologieausbau – und da schließe ich mich der Argumentationskette des Kollegen Voigt an.
Ein erstes Problem habe ich darin identifiziert, dass bei einer Schließung von Breitbandversorgungslücken durch eine Freifunkförderung ein öffentliches Gut, nämlich Internetzugang mit einer garantierten Mindestgeschwindigkeit auch durch Bürger bereitgestellt werden soll. Damit wird meines Erachtens gegen das Prinzip der Nichtausschließbarkeit beim Konsum eines öffentlichen Guts verstoßen, und zwar deshalb, weil ein Freifunknetz in erster Linie auf der freiwilligen Bereitstellung von WLAN-Routern basiert und eben durch die Freiwilligkeit eine gleichberechtigte Nutzungsmöglichkeit von allen Mitgliedern einer Gesellschaft nicht garantiert werden kann.
Im Weiteren wird gegen das Prinzip der Nichtrivalität verstoßen. Dieses besagt nämlich, dass ein öffentliches Gut durch theoretisch unendlich viele Personen – wir beschränken das mal auf die Thüringer Bürger – in gleicher Weise genutzt werden kann, ohne dass dieses Gut in der Qualität gemindert wird. Die Qualität der Netzgeschwindigkeit ist aber abhängig von der Qualität der Funkverbindung, der Anzahl der Knoten, aber natürlich auch von der jeweiligen Hardwarekonfiguration der Knoten selbst. Mit dieser Architektur können in einer Bund-Länder-Übereinkunft avisierte Geschwindigkeitsstandards von 50 Megabit pro Sekunde und mehr nicht garantiert werden.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass ein ergänzendes WLAN-Angebot auf dem Land bei dem derzeitigen Breitbandausbau die Bürger nicht befriedigen wird. Wem nützt, ehrlich gesagt, ein freier Funknetzzugang, wenn aufgrund der langsamen Übertragungsgeschwindigkeiten weder digitale Verwaltungsdienstleistungen, telemedizinische Serviceleistungen noch Homeofficeangebote von den Bürgern genutzt werden können. Auch Touristen werden unzufrieden sein, da das Surfverhalten in der Freizeit eine Menge an Multimediadaten verschlingt und der Flaschenhals beim Breit