Protocol of the Session on November 5, 2015

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schritte hat die Landesregierung bisher getroffen, um über die Neugestaltung der Straßenausbaubeiträge zu diskutieren?

2. Welche Vereine, Verbände, Initiativen und andere Institutionen waren daran beteiligt?

3. Welche Ergebnisse sind daraus bisher abzuleiten?

4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Änderung der Straßenausbaubeiträge?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Floßmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag wurden Mitte Februar dieses Jahres verschiedene Interessenvertreter um Stellungnahme gebeten, inwieweit das Thüringer Straßenausbaubeitragsrecht angemessen weiterentwickelt werden könnte. Im Anschluss daran fanden bisher zwei Diskussionsforen zu diesem Thema in Weimar statt.

Zu Frage 2: Folgende Vereine, Verbände, Initiativen nahmen an diesen Diskussionsforen teil: der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, die Bürgerallianz Thüringen, der Landesverband der Thürin

(Staatssekretärin Ohler)

ger Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V., der Landesverband Thüringen e. V. des Deutschen Mieterbunds sowie der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. Durch den Thüringer Landkreistag wurde mitgeteilt, dass dieser von einer Teilnahme absehe.

Zu Frage 3: Im Rahmen des zweiten Diskussionsforums wurden verschiedene Modelle zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts in Thüringen vorgestellt. Aus dem sich daran anschließenden Dialog zwischen den Beteiligten ergab sich noch weiterer Prüfbedarf. Anhand dieser Prüfergebnisse soll im dritten Diskussionsforum, welches im Dezember 2015 stattfinden soll, der Dialog fortgesetzt werden.

Zu Frage 4: Hinsichtlich konkreter Maßnahmen der Landesregierung bleibt zunächst der weitere Fortgang des Dialogs abzuwarten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine Wortmeldungen. Doch, Frau Floßmann, bitte schön.

Wo wird das dritte Diskussionsforum geplant sein? Wie ist der Kreis derer, die eingeladen werden? In welchem Zeitrahmen oder Zeitplan beabsichtigen Sie, konkrete Maßnahmen festzulegen?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das waren drei Fragen!)

Das dritte Diskussionsforum wird in Weimar stattfinden. Die Einladungen werden sich an den gleichen Teilnehmerkreis richten und wir planen, danach unverzüglich einen Regelungsvorschlag vorzulegen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Jetzt kommen wir zur nächsten Anfrage. Die stellt Frau Abgeordnete Leukefeld von der Fraktion Die Linke in der Drucksache 6/1222.

Danke, Herr Präsident. Meine Mündliche Anfrage:

Umsetzung des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ – Berufliche Integration spezieller Zielgruppen

Mit der Neufassung der Richtlinie zum Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ gibt es einen Teil 2.2, der die Beschäftigungsförderung und berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen ein

schließlich Migranten und Flüchtlingen beinhaltet. Die Förderung soll die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit erfolgter Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis stärken. Es werden zielgruppenspezifische Projekte zur beruflichen Qualifizierung und zur beruflichen oder sozialen Integration einschließlich der Förderung von Begleitstrukturen unterstützt. Die Förderregeln sehen vor, dass für die fachliche Auswahl von Projektkonzeptionen ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden kann. Die Bewertung der eingereichten Konzepte im Rahmen des Konzeptauswahlverfahrens erfolgt durch eine Jury. Für die in dem Verfahren ausgewählten Projekte erfolgt danach die Aufforderung zur Antragstellung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus wie vielen eingereichten Konzepten erfolgte nach welchem Modus die Auswahl wie vieler Projektkonzeptionen?

2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Bewertung der Konzeptionen?

3. Ist die Entscheidung durch die Jury erfolgt und wenn ja, welche Projekte welcher Träger wurden ausgewählt?

4. In welchem finanziellen und zeitlichen Umfang werden diese Projekte gefördert?

Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Leukefeld, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung: In der Neufassung der Richtlinie zum Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ gibt es einen Teil 2.2 – Sie sprachen das schon an –, der die Beschäftigungsförderung und die berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migranten und Flüchtlingen beinhaltet. Es werden zielgruppenspezifische Projekte zur beruflichen Qualifizierung und zur beruflichen und sozialen Integration einschließlich der Förderung von Begleitstrukturen unterstützt und – Sie sagten es – die Förderregeln sehen vor, dass für die fachliche Auswahl von Projektkonzeptionen ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden kann. Die Bewertung der eingereichten Konzepte im Rahmen des Konzeptauswahlverfahrens erfolgt durch eine Jury. Für die in dem Verfahren ausge

(Staatssekretär Götze)

wählten Projekte erfolgt danach die Aufforderung zur Antragstellung.

Zu Frage 1: Die Richtlinie zum Landesarbeitsprogramm „Arbeit für Thüringen“ ist nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, den Thüringer Jobcentern, den Thüringer Wirtschafts- und Sozialpartnern, dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Rechnungshof am 6. Oktober 2015 in Kraft getreten. Während die vorwiegend durch Mittel des Europäischen Sozialfonds finanzierte Integrationsrichtlinie die berufliche Integration von langzeitarbeitslosen Menschen fördert, schließt das ausschließlich aus Landesmitteln gespeiste Programm „Arbeit für Thüringen“ unter anderem die Förderung von Flüchtlingen explizit ein, also von Personen, die in der Regel noch nicht lange arbeitslos gemeldet sind, gleichwohl aber unserer Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration bedürfen. Der von Frau Abgeordneter Leukefeld angesprochene Fördergegenstand sieht die Möglichkeit vor, der Antragstellung und Bewilligung ein sogenanntes Konzeptauswahlverfahren vorzuschalten. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass aus vielen Konzepten die besten Ansätze herausgefiltert werden können. Der Nachteil des Verfahrens besteht jedoch in dem hohen zeitlichen Aufwand von circa drei Monaten, mit dem vom ersten Aufruf bis zur Bewilligung der Projekte gerechnet werden muss. Der mit der aktuellen Entwicklung in der Flüchtlingsfrage verbundene dringende Handlungsbedarf hat uns bewogen, auf die Durchführung von Konzeptauswahlverfahren zu verzichten, um noch in diesem Jahr mit ersten Projekten beginnen zu können. Stattdessen war bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Antragstellung bei der GFAW möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der GFAW und dem TMASGFF bereits 14 Konzepte zur sozialen und beruflichen Integration von Asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen vor. Zum Stand 28. Oktober sind diese Konzepte in insgesamt 17 formgebundene Anträge eingeflossen. Verschiedene Vorhaben werden demnach durch mehrere Träger umgesetzt, die für ihre Teilprojekte separate Anträge gestellt haben.

Zu Frage 2, nach welchen Kriterien die Bewertung der Konzeptionen erfolgte: Die vorliegenden Anträge wurden am 28. Oktober 2015 durch einen Förderausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der GFAW, der Regionaldirektion, des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und meines Hauses bewertet. Folgende Kriterien wurden zugrunde gelegt: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des bzw. der durchführenden Träger, das heißt unter anderem Erfahrungen in den Projekten der beruflichen Integration, der Netzwerkarbeit, Nachweis von interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen; als

Nächstes Vernetzung in der Region, Kooperation und Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen, Jobcentern, Unternehmen und weiteren relevanten Akteuren. Ein weiteres Kriterium war die Umsetzungsplanung, das methodische Vorgehen und die Qualitätssicherung und viertes Kriterium Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Finanzplanung.

Zu Frage 3, ob die Entscheidung durch eine Jury erfolgte und wenn ja, welche Projekte ausgewählt wurden: Die Förderentscheidung wurde letztendlich durch die GFAW getroffen, die als beliehenes Unternehmen die Funktion einer Bewilligungsbehörde wahrnimmt. Die in der Antwort zu Frage 2 beschriebene Bewertung des Förderausschusses ist in dem Sinne eine fachliche Förderempfehlung. Die 17 Anträge bzw. Projekte wurden alle im Ansatz als grundsätzlich förderwürdig eingeschätzt. Bei vier Vorhaben sind jedoch wichtige Fragen offengeblieben. Hier besteht noch Konkretisierungsbedarf. Drei Vorhaben waren fachlich so weit ausgereift, dass eine Bewilligung empfohlen werden konnte. Am 2. November 2015 können demnach zunächst zwei große Verbundprojekte in Süd- und Nordthüringen beginnen. Weitere Projekte werden voraussichtlich Mitte November und im Dezember folgen. Darunter ein thüringenweites Projekt aller Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, das die Vorbereitung und Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Praktika und betriebliche Ausbildungsplätze zum vorrangigen Ziel hat.

Zu Frage 4, in welchem finanziellen und zeitlichen Umfang diese Projekte gefördert werden: Die zum Stand 28. Oktober 2015 vorliegenden 17 Anträge summieren sich auf einen Betrag von circa 5 Millionen Euro für die beantragte Gesamtlaufzeit. Die Laufzeit der Projekte ist grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2017 bemessen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Ich sehe keine Nachfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Krumpe, fraktionslos, in der Drucksache 6/1223 auf.

Ökonomische Auswirkungen des 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens in Thüringen

Mit der geplanten Einführung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens durch die angestrebte Novellierung des Thüringer Wassergesetzes sind ökonomische Effekte auf die Landwirtschaft nicht auszuschließen. Seit dem 13. Oktober 2015 liegt dem zuständigen Ministerium nach meiner Kenntnis eine erste Stellungnahme über die ökonomischen Auswirkungen vor.

Ich frage die Landesregierung:

(Ministerin Werner)

1. Wie viel Hektar Acker- und Grünlandfläche werden durch die Einführung eines 10 Meter breiten Randstreifens gegenüber der derzeitigen landwirtschaftlichen Praxis in Thüringen betroffen sein?

2. Mit welcher Methodik und mit welchen Datensätzen bezogen auf die Landnutzung und auf die verwendeten Gewässertypen und -klassen wurde die Berechnung der Acker- und der Grünlandfläche unter Frage 1 durchgeführt?

3. Welche ökonomischen Folgen hätte die gesetzliche Festlegung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens auf Erträge und Erntemengen für die ersten fünf Arten der am häufigsten angebauten Feldfrüchte?

4. Wurden im Entwurf zum Doppelhaushalt 2016/ 2017 mögliche Ausgleichszahlungen für entgangene Gewinne als Folge der avisierten naturschutzbedingten Regelung, Einführung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens, veranschlagt und wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Krumpe, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: