Jahren Beschlusslage in Ihrer eigenen Partei. Sie und auch von der SPD – Ist noch jemand da von der SPD? Ja, zwei. – und den Grünen sprechen hier nicht nur gegen Ihre eigene Beschlusslage, sondern auch gegen das eigene Handeln in den letzten Jahren und das versteht da draußen an den Bildschirmen und von den Zuhörern niemand. Genauso wenig übrigens wie die Menschen verstehen, dass die Linke immer schon gegen die Indexierung, diese automatische Diätenerhöhung, war und jetzt, da sie an der Macht sind, plötzlich dagegen sind. Ich kann nur sagen: Nehmen Sie einfach mal Ihre ideologische Brille ab und Sie sehen alles wird klarer und deutlicher.
Dann wurde behauptet, unser Ansinnen sei nicht verfassungsgemäß. Das kann sein, aber das ist ja der Grund, warum wir die Verfassung ändern wollen. Denken Sie einfach mal ein Stückchen weiter: Man kann doch einen Verfassungsänderungsantrag nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Regelungsinhalt nicht in der Verfassung stünde. Das wäre so, als wenn Sie aufhörten über mich und die AfD herzuziehen, weil es mich und die AfD gibt. Das beißt sich auch so ein bisschen, wie Sie sehen. Sie sehen, auch das verstehen die Menschen draußen im Lande nicht, und ich glaube, hier auch nicht, es hat keiner gelacht. Vielleicht war dieser Gedankengang etwas zu anspruchsvoll. Also: Weder die Menschen draußen noch hier drinnen verstehen, was Sie wollen. Aber Sie sind der Gesetzgeber und wir sind der Gesetzgeber und wir können die Grundlage für eine solche vernünftige Gewaltenteilung schaffen.
Kurz noch zu Frau Marx: Dass das Grundgesetz eine Ämterhäufung grundsätzlich zulässt, Frau Marx, bedeutet nicht, dass sie auch gemacht werden muss. Dafür, dass Sie die Parlamentarischen Staatssekretäre im Bund angesprochen haben, bin ich Ihnen ausgesprochen dankbar. Schauen Sie sich dieses Altparteienkonstrukt, das ausschließlich der Disziplinierung der Fraktionen dient, einmal an, es gibt da eine Drucksache 12/5020 des Deutschen Bundestags. Das ist der Bericht einer unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts im Bund. Die fordert, dass die Exekutivbefugnisse weitestgehend bei den beamteten Staatssekretären zu verbleiben haben, die nicht dem Parlament angehören. Sie fordert weiter, dass die Verquickung zwischen exekutiver Tätigkeit und Mandat auf ein Minimum zu reduzieren sei. Wie kann man das noch minimaler machen als so, dass man es, wie wir verlangen und Sie Ihre Parteitage haben auch beschließen lassen, so in die Verfassung reinschreibt. Anders geht es nicht. Als Begründung übrigens – das wird Herrn Scherer vielleicht interessieren und auch Herrn Blechschmidt – führt diese Kommission verfassungsrechtliche Vorgaben an, Herr Scherer. Ich bin gespannt, was Sie
gleich dazu sagen. Mit anderen Worten: Der Parlamentarische Staatssekretär, Frau Marx, den Sie hier so als Gegenargument eingebracht haben, fügt sich gerade nicht in die Verfassungsprinzipien ein. Und da gilt für den Thüringer Abgeordnetenminister nichts anderes. Beides gehört abgeschafft!
Deswegen spricht das Beispiel des Parlamentarischen Staatssekretärs für unseren Antrag und gegen – ich muss es so deutlich sagen – Sie, verehrte Frau Marx.
Abschließend zum Thema „Trennung von Mandat und Beruf“ – da kommt wahrscheinlich gleich wieder, ja, der Brandner ist Rechtsanwalt und so. Also Sie von den linken oder rechten...
Nein, ich habe geschrieben: „Sie von den linken Linken und Sie von den rechten Linken“, damit meine ich die SPD und die Grünen. Also Sie von den linken Linken und Sie von den rechten Linken können das gern einbringen oder Sie beauftragen die Herren Krumpe, Gentele oder Helmerich mit der Vorlage – das wird dann vielleicht ein bisschen witziger –, jedenfalls Sie – oder wer auch immer – können das hier einbringen und wir werden dann darüber diskutieren und sehen, ob sich die parlamentarische Mehrheit dem anschließt, ob also eine Trennung zwischen Beruf und Mandat gewünscht ist. Wir werden darüber diskutieren. Dabei müsste dann freilich geprüft werden, ob die Bedeutung der Führung eines im Verfassungsrang stehenden Ministeriums gleichzusetzen ist mit dem Führen eines privaten Gewerbes, beispielsweise einer PommesBude oder einer Rechtsanwaltskanzlei. Wir werden das sehen und gründlich besprechen und dann hoffen wir weiter. Danke schön.
Herr Brandner, für die Herabwürdigung der Bundestagsabgeordneten Frau Göring-Eckardt mit der Bezeichnung „Sumpf“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dieser Rede von Herrn Brandner kann ich es sehr kurz machen.
Sie hat nämlich einzig und allein gezeigt, dass es Ihnen mitnichten um die Sache oder um eine ernsthafte Diskussion dieser Frage geht, sondern schlichtweg darum, Ihren Klamauk hier vorn aufzuführen.
Das werden wir nicht mitmachen. Wir haben uns bereits in der letzten Plenarsitzung umfangreich mit den einzelnen Punkten der von Ihnen angedachten Änderung auseinandergesetzt. Wir sind nach wie vor nicht von Ihrem Vorschlag überzeugt. Wir werden ihn ablehnen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es bleibt bei der Position, die die Fraktion Die Linke in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs vertreten hat und die mehrheitlich mit übergroßer Mehrheit hier im Haus deutlich geworden ist: Ablehnung als einzig verantwortungsvolle Reaktion.
und gerade auch mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben handwerklicher Pfusch und systematischer Blödsinn,
weil die angestrebte Regelung konträr zum in Deutschland und Thüringen gewählten Modell des Verhältnisses der Staatsgewalten steht, und zwar als Ein-Punkt-Regelung, ohne sich um die Widersprüche zu anderen Regelungen zu kümmern. Das Verfassungsprinzip der Einheit der Rechtsordnung ist gröblich durch den Gesetzentwurf verletzt. In erster Lesung hat die Linke-Fraktion auch mit ausführlicher verfassungsrechtlicher Argumentation deutlich gemacht, dass die von der AfD gewollte Unvereinbarkeitsregelung bezüglich Mandat und Regierungsamt als unzulässiger Eingriff – ich wiederhole für Uneinsichtige und Unverbesserliche: unzulässiger Eingriff –
in das passive Wahlrecht des Betroffenen nicht zulässig ist. Dies vor allem auch deshalb, weil nach dem verfassungsrechtlichen Homogenitätsprinzip für die Wahlrechtsgrundsätze in Bund und Ländern die gleichen Prinzipien gelten. Im Grundgesetz gibt es aber keine Unvereinbarkeitsregelung zu Amt und Mandat. Ohne ausdrückliche Regelung darf das passive Wahlrecht aber gar nicht eingeschränkt werden. Dass Sie jetzt als Inhaber einer juristischen Ausbildung Bremen und Hamburg hier anführen, da müssen Sie nicht da gewesen sein.
Das ist nicht Quatsch. Die sind heute nicht mehr gültig, weil sie sich dem Grundgesetz unterordnen. Das müssten Sie auch wissen: Bundesrecht bricht Länderrecht.
Zu diesen mit dem Gesetzentwurf zusammenhängenden Rechtsfragen hat Herr Brandner versucht etwas auszuführen, aber letztendlich wohl nicht richtig. Aber, meine Damen und Herren, die Äußerungen des AfD-Redners in erster Lesung und auch heute entlarven das Manöver eindeutig, worum es wirklich in dem Gesetzentwurf geht. Die Verfassung soll als Mittel zum Zweck dienen oder – besser – missbraucht werden, um politische Kontrahenten im Allgemeinen zu verunglimpfen und eine Funktionsträgerin in der rot-rot-grünen Landesregierung im Konkreten persönlich anzugreifen. Nicht Inhalte und Sachverstand zählen, sondern Verunglimpfen, Herabwürdigen, Diffamieren, Beleidigen,
so, wie es seit Tagen und jeden Mittwoch politische und parlamentarische Methode der AfD auf Plätzen, Veranstaltungen hier im Hohen Haus ist.
Einen Verfassungsgesetzentwurf für solche – noch diplomatisch ausgedrückt – stillose Aktionen zu instrumentalisieren und zu missbrauchen zeigt, wie wenig Respekt die AfD vor der Landesverfassung hat, wie verantwortungslos sie damit umgeht und wie wenig wert ihr offensichtlich der Inhalt ist.
Sie sind nicht mal betroffen, dass ich das sage. Das ist das Schlimme dabei. Sie geben sich zu erkennen, Herr Möller, dass Sie genau das wollen, was ich eben gesagt habe.
Was nun die Frage, meine Damen und Herren, nach den politischen und moralischen Erwartungen zur Trennung von Amt und Mandat anbetrifft – Herr Brandner hat es wieder gesagt –, sind das entweder satzungsgemäße Bindungen einer politischen Gruppierung oder Partei oder eine Erklärung im Sinne einer Selbstverpflichtung gegenüber den nominierenden Gremien oder Organisationen, zum Beispiel im Rahmen von Kandidatenaufstellungen. Die Linke geht diesen Weg, um die Frage für sich zu klären, schon seit Jahren. Da gab es noch keine rechtsnationalistische AfD.