politik in den Blick nehmen. Nur ein finanziell selbstständiger und damit handlungsfähiger Freistaat kann den demokratischen Grundprinzipien entsprechen.
Wenn das Parlament diese finanziellen Fähigkeiten verliert, geht damit auch de facto das Königsrecht der parlamentarischen Demokratie verloren. Deswegen wird diese Landesregierung eine solide und vorausschauende Haushalts- und Finanzpolitik betreiben.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen enden mit Ablauf des Jahres 2019. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich gestern darauf verständigt, bis Juni 2015 ein Konzept für die Neuordnung zu beschließen. Bei der Erarbeitung werden wir die Thüringer Interessen konsequent vertreten, damit durch die Neuregelung eine aufgabenangemessene Finanzausstattung für das Land Thüringen einschließlich seiner Gemeinden entsteht.
Uns ist dabei bewusst, dass die besondere Förderung der neuen Länder, die mit Solidarpakt I und II erfolgte, Ende des Jahres 2019 endgültig ausläuft. Die aktuelle finanzielle Situation in vergleichbaren finanzschwachen Flächenländern Westdeutschlands lässt jedoch befürchten, dass auch für uns die Finanzausstattung nach Auslaufen der Ostförderung nicht auskömmlicher werden wird. Darüber hinaus werden wir in Thüringen, wie in allen neuen Ländern, auch nach 2019 besondere strukturelle Probleme immer noch nicht überwunden haben. Dazu gehören insbesondere die flächendeckende Wirtschafts- und Strukturschwäche sowie die besondere demografische Entwicklung. Die hiermit verbundenen finanziellen Sonderbedarfe gilt es auch im Hinblick auf die grundgesetzlich gebotene Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zwischen Ost, West, Nord, Süd zu kompensieren, und zwar nach Bedarf und nicht mehr nach Himmelsrichtungen. Deshalb ist es wichtig, dass das bisherige Aufkommen aus dem Solidarzuschlag für diese Zwecke erhalten bleibt und für notwendige Investitionen in den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt wird.
Derzeit verschaffen wir uns einen Überblick über die aktuelle finanzielle Situation des Freistaats. Damit dies möglichst umfassend erfolgt, schließen wir ausdrücklich auch alle Sondervermögen in die Betrachtung ein.
Im Ergebnis werden wir eine Übersicht über die finanziellen Zwänge des kommenden Jahres erhalten, denn der finanzielle Rahmen bestimmt im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik den Rahmen unseres Handelns. Deshalb stehen auch alle von unserer Koalition beschlossenen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt.
Die neue Landesregierung hat sich dem Ziel einer nachhaltigen Haushaltsund Finanzpolitik verschrieben, deshalb haben wir gemeinsam beschlossen, Haushalte ohne neue Kredite vorzulegen. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes und die Regelungen der Landeshaushaltsordnung werden selbstverständlich von uns eingehalten.
Mit dem neuen Haushalt für das Jahr 2015 soll mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag benannten politischen Schwerpunkte begonnen werden. Gleichzeitig ist dabei das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne Neuverschuldung einzuhalten.
Ausgabensteigerungen durch neue Prioritätensetzung sind durch Einsparungen oder durch Generierung von Mehreinnahmen auszugleichen.
Um nachhaltige finanzielle Spielräume zu eröffnen, wollen wir die Tilgung bestehender stiller Verbindlichkeiten fortsetzen. Die Beibehaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit wollen wir insbesondere mit der Umsetzung von konsequenten Sparmaßnahmen auf Grundlage einer umfassenden Aufgabenkritik, der Stärkung der Einnahmebasis, der Fortsetzung des Stellenrückgangs durch Erreichung des Niveaus vergleichbarer Länder erreichen. Dabei wird auch eine stabile Investitionsquote zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsentwicklung von ganz besonderer Bedeutung sein. Weiterhin ist uns auch an einem Höchstmaß an Transparenz gelegen. Ausgliederungen von Verpflichtungen an Sondervermögen oder landeseigene Gesellschaften wird es jedenfalls mit uns nicht mehr geben.
Meine Damen und Herren, die kommunale Familie liegt der neuen Landesregierung besonders am Herzen. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Lebensqualität für die Menschen insbe
sondere in und durch die Kommunen gesichert wird. Deshalb ist es uns wichtig, die finanzielle Situation der Kommunen im Rahmen unserer haushalterischen Möglichkeiten nachhaltig zu verbessern
Dadurch soll unter anderem vermieden werden, dass weitere Kommunen in eine extreme Haushaltsnotlage geraten. Und wir wollen denjenigen Kommunen, die sich bereits in einer solchen Haushaltsnotlage befinden, eine nachhaltige Perspektive eröffnen. Die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Freistaat ist für uns nicht nur bloßes Lippenbekenntnis. Alle Kommunen – alle Kommunen! – müssen in der Lage sein, die öffentliche Daseinsvorsorge angemessen gewährleisten zu können.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden wir im nächsten Jahr in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Überprüfung und Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs vornehmen. Die Landesregierung wird sich dabei selbstverständlich an den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs orientieren. Auch der vorhandene Investitionsbedarf in die Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs wird einbezogen werden, da nur so die nachhaltige Sicherung der Lebensqualität vor Ort und auch der Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen gewährleistet werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Gebietsreform. Die Koalitionsregierung aus Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen eint die Überzeugung, dass angesichts der demografischen Entwicklung sowie aufgrund der Haushaltserfordernisse in den nächsten Jahren eine umfassende Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform unumgänglich ist.
Die Strukturen der Landes- und Kommunalverwaltungen müssen an die Herausforderungen der Zeit angepasst und so effizient und effektiv wie irgend möglich gestaltet werden. Alle anderen neuen Länder haben uns bereits vorgemacht, dass eine aufeinander aufbauende Verwaltungs-, Funktionalund dann Gebietsreform erfolgreich auf den Weg gebracht werden kann und dass alle davon profitieren können.
Weitere Verzögerungen können wir uns daher im buchstäblichen Sinne nicht mehr erlauben, um unsere Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit nicht nachhaltig aufs Spiel zu setzen. Die Strukturreformen, die so lange blockiert worden sind, sollten spätestens mit den kommenden Kommunalwahlen und noch vor dem Auslaufen des Solidarpakts II wirksam werden. Die Thüringer Landesregierung legt großen Wert darauf, die kommunalen Spitzenverbände und die Bürgerinnen und Bürger in den bevorstehenden Abstimmungsprozess zu dieser Strukturreform eng einzubinden. Wir sehen ebenso die größte Oppositionsfraktion in einer besonderen Verantwortung und appellieren daher an sie, sich insbesondere der notwendigen kommunalen Gebietsreform nicht weiter zu verweigern.
Wir räumen der kommunalen Ebene ausreichend Zeit für Modelle freiwilliger Zusammenschlüsse ein, die sich orientieren werden an den Vorgaben eines in den nächsten Monaten zu erarbeitenden kommunalen Leitbildes und einem Vorschaltgesetz zur Verwaltungs-, Funktional- und – daraus folgend – Gebietsreform. Mit der Umsetzung der kommunalen Verwaltungs- und Gebietsreform soll ausdrücklich kein Verlust an Bürgernähe der Verwaltungen einhergehen. Deshalb wird die Landesregierung darauf Wert legen, über ein Netz von Servicebüros
in der Fläche den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu kommunaler Dienstleistung wie bisher zu gewährleisten.
Die vielfach geschürte Angst vor weit entfernten Verwaltungen und kaum zu bewältigenden Entfernungen ist völlig unbegründet.
aus diesen Ländern treffen, um offenstehende Punkte und weitergehende Projekte gemeinsam zu besprechen. Natürlich werde ich auch den Kontakt mit den Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer – Niedersachsen, Hessen und Bayern – suchen.
Ja. Herr Bouffier hat mir gestern erklärt, als er mir die Hand gab, dass wir zusammen bei Karstadt gearbeitet haben, und zwar zur selben Zeit.