Dann, meine lieben Kollegen von den Linken, bringen Sie auch immer den Mehrwertsteuersatz mit in die Diskussion der Grunderwerbssteuer. Anhand dieser Diskussion sehen wir auch, wo Ihre ideologische Reise hingeht. Die kommunistisch geführte Landesregierung schert sich einen Kehricht um die kleinen Leute und das zeigen Sie jetzt auch hier mit Ihren Wortmeldungen im Plenum.
Da kann ich die Kollegen der Grünen und der SPD nur aufrufen: Stoppen Sie diesen Kurs und sehen Sie doch endlich, wie die Diskussionen draußen vor Ort laufen!
Meine Damen und Herren, ich habe es in meinen Ausführungen gesagt, dieser Landeshaushalt ist keineswegs ein Schritt in die richtige Richtung zur Konsolidierung. Das wurde hier auch noch mal in den Redebeiträgen der Koalitionsfraktionen deutlich. Sie tilgen noch nicht einmal Schulden und brauchen die Rücklagen auf. Wo ist da die Konsolidierung bei der Koalition? Wo ist die Konsolidierung der Landesregierung?
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle kann ich nur noch mal meinen Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring wiederholen: Ihr Haushaltsentwurf ist ein haushalts- und finanzpolitischer Offenbarungseid.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck. Ich habe Sie in Ihrem Redefluss nicht unterbrochen, möchte aber darauf hinweisen, dass der Begriff „Kehricht“ hier in diesem Saal möglichst vermieden werden sollte.
(Zwischenruf Dr. Poppenhäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Präsident, ich würde gern etwas dazu sagen!)
Herr Kalich, entschuldigen Sie bitte, der Herr Minister verspürt den dringenden Wunsch einer Erwiderung. Bitte schön, Herr Minister Poppenhäger.
Vielen Dank, Herr Präsident, ich möchte erwidern, weil mir natürlich die Gemeinde Lichte, wie alle unsere Not leidenden mehr als 80 Kommunen, die jetzt Anträge gestellt haben, am Herzen liegt. Ich will einige, die hier geredet haben, noch einmal erinnern: Alle diese Anträge, die wir im Moment bearbeiten, geschehen auf der Grundlage des alten, seit Jahren bestehenden Rechts.
Zur Gemeinde Lichte will ich gern noch so viel sagen: Es stimmt, ich war so freundlich und habe im Frühjahr signalisiert, dass die Landesregierung auch der Gemeinde Lichte im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen wird, wenn sie denn einen Antrag stellt. Die Gemeinde Lichte hat das gemacht wie über 80 andere auch und der Antragsschluss war der 30. August und das muss auch ein Bürgermeister verstehen. Wir können doch nicht einigen Gemeinden vor dem 30. August Geld auszahlen, auch wenn sie noch so laut rufen und wenn sie noch so pleite sind.
Wir haben also gewartet bis zum 30. August, haben dann zügig die Gemeinden, wo wir meinen, dass besonderer Handlungsbedarf ist …
Wir sind die großen Probleme zuerst angegangen und interessanterweise gehörte zu dieser ersten Charge von sieben Gemeinden, die wir dem kommunalen Finanzbeirat vorgelegt haben, auch die Gemeinde Lichte. Dabei hätten wir das gar nicht so schnell machen müssen, haben wir aber gemacht. Und die Gemeinde Lichte hat eine für Gemeinden vergleichsweise hohe Summe, ich glaube von über 1 Million Euro, beantragt, hat sie übrigens jetzt auch bekommen und der kommunale Finanzbeirat, der im Gesetz steht, den ich beteiligen muss, wo die Kommunen beteiligt sind, aber auch andere Institutionen, hat am 14. September zugestimmt.
Und jetzt kommen Sie und sagen, wir hätten unbotmäßig gewartet, wenn dann eine Woche später die Bescheide ergehen. Haben wir nicht! Und die Beamten, die da mitgearbeitet haben, haben das ordentlich gemacht. Ich bedanke mich bei denen. Ich verwahre mich dagegen, dass hier unterstellt wird, dass sie bestimmte Gemeinden ausgesucht haben, und wenn, dann ist die Gemeinde Lichte mit ausgesucht worden, denn die war bei den Ersten. Viele andere Gemeinden haben noch gar keinen Bescheid. Wie soll das denn auch sein bei über 80 Gemeinden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben seitens der CDU von diesem Rednerpult heute viel Polemik gehört. Wir haben viel Kritik gehört, aber nicht einen einzigen Vorschlag.
Und mit ständiger Wiederholung Ihrer Polemik ändern Sie in diesem Land überhaupt nichts. Ich danke ausdrücklich dem Innenminister dafür, dass er Sie noch einmal darauf hingewiesen hat, dass viele finanzpolitische Probleme, die wir in diesem Land haben, auf die Vorgängerregierung zurückzuführen sind und auf den
Finanzminister Voß, der dort an der Spitze des Finanzministeriums gestanden hat. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs ein weiterer Schritt ist, um die Finanzausstattung der Kommunen in unserem Land zu verbessern.
Das ist angemessen an dem finanziellen Rahmen, der uns zur Verfügung steht. Der Kommunale Finanzausgleich wird damit ab 2016 strukturell und finanziell den Erfordernissen angepasst und in einigen Punkte natürlich auch verändert.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2016/2017 enthält jeweils 1,901 Milliarden Euro Finanzausgleichsmasse. Außerhalb des KFA erhalten die Kommunen zudem Zuweisungen in Höhe von 900 Millionen Euro. Alles in allem fließen also über 2,8 Milliarden Euro an die Kommunen in Thüringen. Die Höhe der Finanzausgleichsmasse errechnet sich auf der Grundlage des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes als Differenzbetrag zwischen dem ermittelten Anteil der Kommune von 36,92 Prozent an der jeweiligen Gesamtmasse im Durchschnitt des vergangenen Jahres und der zwei davorliegenden Jahre und den eigenen Steuereinnahmen der Kommunen im Durchschnitt des vorangegangenen Jahres und der zwei Jahre davor. Diese Gesamtmasse betrug in den beiden Jahren zuvor 1,85 Milliarden Euro. Grundlage für die Berechnung – und das wiederhole ich jetzt nochmal – der Vorjahre bildete das vom damaligen CDU-Finanzminister Voß unter Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände ab dem Jahr 2013 geltende neue Finanzausgleichsgesetz. Wir haben immer in den Haushaltsdebatten der letzten Jahre unter Finanzminister Voß, CDU, deutlich gemacht, dass dieser neue KFA die strukturelle Schwäche der Thüringer Kommunen brutalst offengelegt hat. Anstatt allerdings endlich Maßnahmen einzuleiten, die dieser strukturellen Schwäche entgegenwirken, wurden Hilfspakete aufgelegt. Im Jahr 2014 wurden hierfür von der alten Koalition 100 Millionen Euro und für das Jahr 2015 noch mal über 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche im Jahr 2015 durch die rot-rot-grüne Koalition über das Kommunalfinanzübergangsgesetz um über 100 Millionen Euro – ich glaube, genau 102 Millionen Euro – ergänzt worden sind. Das Wort „Hilfspaket“ macht aber bereits deutlich: Es handelt sich um Hilfe in außergewöhnlichen Situationen für einen eingegrenzten Zeitraum und nicht um eine Dauerfinanzierung. Rot-Rot-Grün hat sich zum Ziel gesetzt, den KFA so auszurichten, dass keine weiteren Hilfspakete benötigt werden. Das geht aber nur über die Schaffung von leistungsfähigen kommunalen Strukturen. Mit der Vorlage des Entwurfs eines Leitbilds „Zukunftsfähiges Thüringen“ wurden dafür letzte Woche erste Schritte gegangen und der Prozess eingeleitet und er
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist das Land verpflichtet, den Kommunen eine insgesamt angemessene Finanzausstattung zu sichern. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der konkreten Anforderung, die der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 21. Juni 2005 und vom 2. November 2011 an die Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs gestellt hat, ist bei der Bemessung der vom Land an die Kommunen auszureichenden Finanzausgleichsleistungen insbesondere der kommunale Finanzbedarf zugrunde zu legen. Hierzu wurde bei der Novelle im Jahr 2013 der konkrete Zuschussbedarf der kommunalen Aufgabenbereiche anhand der aktuell verfügbaren Jahresrechnungsstatik 2010 erfasst und im Hinblick auf die jeweiligen Bedarfsträger anhand spezifischer Fortschreibungsparameter auf das Finanzausgleichsjahr 2013 fortgeschrieben. Zur dauerhaften Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Thüringer Kommunen ist der Gesetzgeber verpflichtet, seine Bedarfsermittlung in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Zu diesem Zweck sieht das Thüringer Finanzausgleichsgesetz vom 31. Januar 2013 in der jeweils geltenden Fassung in bestimmten Abständen sogenannte große und kleine Revisionen vor, um anhand der tatsächlichen Entwicklung der kommunalen Ausgaben nach der Jahresrechnungsstatik und spezifischen Überprüfungsparametern die angemessene Finanzausstattung bzw. die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen zu überprüfen.
Eine Besonderheit bildet in diesem Zusammenhang die sogenannte Übergangsevaluierung nach § 3 Abs. 8 Thüringer Finanzausgleichsgesetz, da erstmalig nach der Einführung des neuen Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2013 mit der Jahresrechnungsstatistik 2013 belastbare Zahlen zu dessen Wirkung vorlagen. Zur Übergangsevaluation, deren Umfang einer großen Revision nach dem geltenden § 3 Abs. 7 entspricht, wurde ein ausführlicher Bericht erarbeitet. Der Bericht wurde im Beirat für kommunale Finanzen abschließend beraten. Daran haben wir unseren Handlungsbedarf am KFA abgeleitet und Veränderungen eingearbeitet. Im KFA-Entwurf der Landesregierung sind folgende wesentliche Änderungen eingearbeitet – es umfasst insgesamt 16 Punkte. Ich werde mich jetzt auf einige wenige konzentrieren.
Die Verschiebung der Aufteilungsverhältnisse im Partnerschaftsmodell, wie das der Minister schon geäußert hat, führt zu einer Erhöhung des Anteils der Kommunen, die jeweils 48 Millionen Euro pro Finanzjahr beträgt. Wir bewegen uns jetzt nach 36,92 Prozent auf 63,08 Prozent zu für eine bessere Verteilung in Richtung der Kommunen durch: die
Abschaffung der Ausgleichspflicht aus dem Landeshaushalt für die Stabilisierungsfonds zur Abrechnung, keine Differenzierung mehr zwischen kleiner und großer Revision, nur noch große Revisionen entsprechend den Haushaltsjahren, Doppelhaushalt oder Einjahreshaushalt und die Einführung neuer Sonderlastenausgleiche. Dabei ist schon die Einführung des Digitalfunks ausgeführt worden. Den Kommunen hat besonders Kopfzerbrechen gemacht, wie dieser finanziert werden soll. Wir haben uns mit dem neuen KFA darauf eingestellt. Die Beseitigung besonderer Umweltbelastungen ist ebenfalls schon angesprochen worden und dazu die Belastung der Kurorte, die mit 19 an der Zahl in Thüringen besondere Aufwendungen haben. Diese kämpfen schon seit vielen Jahren mit finanziellen Aufwendungen, denn sie sollen letztendlich auch Aushängeschild unseres Freistaats sein. Dies wurde jetzt beachtet.
Die Aufteilung der Schlüsselmasse auf Landkreise und Gemeinde wurde zugunsten der gemeindlichen Schlüsselmasse von 41,3 Prozent auf 41,4 Prozent erhöht. Ich möchte auch die Anhebung des Kindersatzes von 4,5 auf 6,7 Prozent nennen, die die Kommunen jetzt in eine wesentlich bessere Situation bei der Betreuung von Kindern versetzt.
Die Neurechnung der Einwohnerpauschalen des Mehrbelastungsausgleichs, dazu der Punkt der Berücksichtigung der gestiegenen Verwaltungskosten der Flüchtlingsbetreuung als Sonderposition – es hat schon mehrmals hier eine Rolle gespielt –, dabei soll nunmehr eine Zahl von 17.000 Flüchtlingen zugrunde gelegt werden. Die Abweichung von der letzten Prognose, die für Thüringen für das Jahr 2015 22.000 Flüchtlinge vorsieht, wird damit begründet, dass eine bedeutende Anzahl an Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht ist und nach dem Entwurf des sogenannten Asylbeschleunigungsgesetzes dort länger als bisher verweilen soll.
Weiterhin ist hier die Einführung eines Schwellenfreibetrags für die Finanzausgleichsumlage von 15 Prozent genannt worden. Das betrifft mich übrigens als Kommune und ehrenamtlicher Bürgermeister in unserem Land ebenfalls. Ich denke, es ist ein richtiger Schritt in die Richtung, Investitionen in den Kommunen weiter anzutreiben, um Infrastruktur zu schaffen, um Gewerbe anzusiedeln und nicht davor abzuschrecken.
Der Entwurf der Änderung des Kindertageseinrichtungsgesetzes wurde als Artikel 2 aufgenommen. Er sieht eine leichte Erhöhung der Kindertagesstättenpauschale vor. Da zugleich die Prognose der zu betreuenden Kinder insbesondere aufgrund des Wegfalls von Landeserziehungsgeld und Bundesbetreuungsgeld angehoben wurde, beschränkt sich
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der KFA-Entwurf stellt eine solide Grundlage für die Arbeit im Ausschuss dar. Für die Erarbeitung möchte ich dem Innenminister und seinen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Ich bitte um Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und hoffe, dass sich dort die CDU entgegen dem heutigen Tag an einer konstruktiven Arbeit beteiligt, sodass wir für unser Land das Beste erreichen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Part ist es jetzt an dieser Stelle, aus Sicht der SPD-Fraktion einige Ausführungen zu dem vom Innenminister eingebrachten Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich hier darzulegen. Wir erleben gerade eine sehr lebhafte Debatte und mir kommt das vor wie in dem berühmten Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Der Streit um die Kommunalfinanzen begleitet uns nun schon einige Jahre, um nicht zu sagen Jahrzehnte. Meine Damen und Herren, ich stelle mal die ganz rhetorische, durchaus bewusste rhetorische Frage, wie hoch oder wie gut müsste denn der Kommunale Finanzausgleich ausgestattet sein, dass auch noch der letzte Bürgermeister und der letzte Kämmerer und der letzte Landrat sagen würde, es ist gut so? Wie hoch müsste er denn Ihrer Meinung nach sein, meine Damen und Herren? Wir haben jedenfalls – und die Basis dafür ist der Koalitionsvertrag – formuliert, dass wir die finanzielle Situation wirklich nachhaltig, ich betone das ausdrücklich, nachhaltig verbessern wollen. Wenn Sie meinen Ausführungen lauschen, dann werden Sie vielleicht auch erkennen, wie wir das in der Zukunft tun. Die Grundlagen jedenfalls wurden mit dem Kommunalen Finanzausgleich 2015 schon mal gelegt.