Protocol of the Session on October 1, 2015

2. Wie viele Lebenszeitrichter beabsichtigt die Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 zu ernennen?

3. Wie viele unerledigte Anträge zur Ernennung zum Richter auf Lebenszeit liegen oder lagen zum Stichtag 30. September 2015 vor?

(Abg. Meißner)

4. Für wie lange hält die Landesregierung den derzeitigen Zustand der nicht verfassungsgemäßen Besetzung des Richterwahlausschusses infolge des Fehlens eines Vertreters der AfD-Fraktion für noch hinnehmbar und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lauinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brandner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Richterwahlausschuss hat im Jahre 2012 fünf durch den früheren Justizminister Dr. Holger Poppenhäger unterbreiteten Vorschlägen zur Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zugestimmt. In den Jahren 2013 und 2014 gab der Richterwahlausschuss jeweils vier Mal seine Zustimmung ab. Der Richterwahlausschuss hat den vorgeschlagenen Lebenszeiternennungen in allen Fällen zugestimmt.

Zu Frage 2: Wie viele Lebenszeitrichter beabsichtigt die Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 zu ernennen? Die Ernennung erfolgt durch den für Justiz zuständigen Minister nach § 4 des Thüringer Richtergesetzes. Im Jahr 2015 sind fünf und im Jahr 2016 ist eine Ernennung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit beabsichtigt.

Zu Frage 3: Wie viele unerledigte Anträge zur Ernennung zum Richter auf Lebenszeit liegen zum Stichtag 30. September 2015 vor? Ernennungen zum Richter auf Lebenszeit müssen nach dem Thüringer Richtergesetz nicht beantragt werden. Unerledigte Anträge liegen demnach nicht vor.

Zu Frage 4: Für wie lange hält die Landesregierung den derzeitigen Zustand der nicht verfassungsgemäßen Besetzung des Richterwahlausschusses infolge des Fehlens eines Vertreters der AfD-Fraktion für noch hinnehmbar und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung? Die Landesregierung ist gehalten, die verfassungsrechtlich vorgegebenen Kompetenzzuweisungen zwischen Exekutive und Legislative zu beachten. Nach Artikel 89 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Thüringer Verfassung werden zwei Drittel der Mitglieder des Richterwahlausschusses vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mindestens mit einer Person vertreten sein. Es steht der Landesregierung daher nicht zu, das Verfahren und das Ergebnis der allein dem Thüringer Landtag obliegenden Wahlen zu bewerten.

Gibt es den Wunsch einer Nachfrage? Das sehe ich nicht. Ich danke, Herr Minister. Ich komme zur nächsten Anfrage von Herrn Abgeordneten Herrgott, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1057.

Sehr verehrter Präsident, meine Damen und Herren.

Erkenntnisse der Landesregierung zu strafbarem Verhalten von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften?

In den zurückliegenden Wochen und Monaten berichteten die Medien mehrfach von Ausschreitungen in der Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung in Suhl-Friedberg. Traurige Höhepunkte bildeten die Ausschreitungen und Krawalle am 3. Februar 2015 sowie am 19. August 2015. Nach Informationen des Fragestellers soll es in den vergangenen Wochen in Suhl, aber auch in einer anderen Flüchtlingsunterkunft im Freistaat zu weiteren, zum Teil schwerwiegenden Zwischenfällen mit Flüchtlingen gekommen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass die Leiterin einer Flüchtlingsunterkunft in Gera von Flüchtlingen geschlagen und schwer verletzt wurde?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass ein junges Mädchen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl von einem Flüchtling zu sexuellen Handlungen genötigt wurde?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass Landesbedienstete und/oder Mitarbeiter der Wachschutzfirma bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl von Flüchtlingen bespuckt wurden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der am 24. August 2015 zur Gemeinschaftsunterkunft in Gera, Trebnitzer Straße hinzugerufenen Polizei wurde angezeigt, dass die Leiterin dieser Einrichtung von einem russischen Asylbewerber mit der Faust auf den Kopf geschlagen und hierdurch verletzt wurde. Nach Auskunft der Stadtverwaltung Gera hat die Verletzung eine 14-tägige

(Abg. Brandner)

Arbeitsunfähigkeit des Opfers nach sich gezogen. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Gera verfügte die vorläufige Festnahme des Beschuldigten. Nach Anordnung der Untersuchungshaft durch das Amtsgericht Gera am 25. August 2015 wurde der Beschuldigte in die JVA Gera eingeliefert. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde der Ermittlungsvorgang am 16. September 2015 der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Zu Frage 2: Am 23. Mai 2015 zeigte eine kosovarische Asylbewerberin der Polizei an, dass sie am Vortag, dem 22. Mai 2015, in Suhl auf einer öffentlichen Straße von einem albanischen Asylbewerber an die Kleidung gefasst und mit sexuellem Hintergrund beleidigt worden sei. Die polizeilichen Ermittlungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Ermittlungsvorgang wurde am 18. September 2015 der Staatsanwaltschaft Meiningen übergeben.

Zu Frage 3: Der am 30. Januar 2015 zum Tatort hinzugezogenen Polizei wurde angezeigt, dass ein somalischer Asylbewerber während der Essensausgabe in der Landesaufnahmeeinrichtung Suhl einen Wachdienst mit den Worten „Fuck you“ beleidigt und bespuckt habe. Zuvor soll es bereits am 13. Januar 2015 mit diesem Asylbewerber Probleme während der Geldausgabe gegeben haben, was ein Tätigwerden des Wachdienstes erforderte. In diesem Zusammenhang hat der Asylbewerber diesen Mitarbeiter des Wachdienstes angezeigt. Beide Anzeigen wurden am 25. März 2015 der Staatsanwaltschaft Meiningen vorgelegt. Von der Staatsanwaltschaft an die Polizei in Suhl verfügte Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Den Wunsch einer Nachfrage sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/1080. Herr Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Schleuserkriminalität in Thüringen

Medienberichten – „Thüringer Allgemeine“ vom 29. August 2015 – zufolge sei Thüringen aus Sicht der Landespolizei derzeit „kein Brennpunkt für Schleuserkriminalität“. Lediglich in zwei Fällen hätten Beamte Verdächtige festgenommen, die als Schleuser Menschen gegen Geld in das Land gebracht haben könnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Polizeieinsätze gab es in Bezug auf Schleuserkriminalität von 2013 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

2. Welche Organisationseinheiten, zum Beispiel Polizeiinspektionen, Autobahnpolizeiinspektionen, Zoll, Bundesamt für Güterverkehr, waren dabei jeweils an gezielten oder anlassunabhängigen Kontrollen beteiligt?

3. Aufgrund welcher Delikte wurden wie viele Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang in Thüringen seit 2013 eingeleitet?

4. Welche generellen Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Organisationsstruktur von Schleusungen mit Bezug auf Thüringen vor?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Polizeieinsätze zur Schleuserkriminalität können gezielt oder anlassunabhängig stattfinden. Aus dem polizeilichen System lassen sich die konkreten Gesamtzahlen der Polizeieinsätze mit einem solchen Hintergrund nicht ausweisen. Gesonderte Statistiken werden nicht geführt.

Zu Frage 2: Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen gehört die Bekämpfung der Schleuserkriminalität zur Aufgabe aller polizeilichen Organisationseinheiten. Bei gezielten Kontrollen wird ein Zusammenwirken von Einheiten der Thüringer Polizei mit benachbarten und anderen Kräften hergestellt. So werden die Thüringer Polizeidienststellen von den Polizisten benachbarter Länder durch den Zoll oder das Bundesamt für Güterverkehr unterstützt.

Zu Frage 3: Im Jahr 2013 wurden im Zusammenhang mit der Schleuserkriminalität in der polizeilichen Kriminalstatistik 28 Ermittlungsverfahren mit 29 Tatverdächtigen wegen Verstößen gegen § 96 Aufenthaltsgesetz registriert. 12 Delikte davon wurden von der Bundespolizei gemeldet. Im Jahr 2014 wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik 15 Ermittlungsverfahren mit 19 Tatverdächtigen wegen Verstößen gegen § 96 Aufenthaltsgesetz registriert. 10 Delikte davon wurden von der Bundespolizei gemeldet. Da es sich bei der polizeilichen Kriminalstatistik um eine Jahresstatistik handelt, liegen für das Jahr 2015 noch keine abgeschlossenen statistischen Erhebungen vor.

Zu Frage 4: Aufgrund der niedrigen Fallzahlen für Thüringen ist eine tiefgreifende und belastbare Be

(Staatssekretär Götze)

trachtung der Organisationsstrukturen im Bereich der Schleuserkriminalität nicht möglich. Thüringen fungiert als ein Transitschwerpunkt, da die Bundesautobahn 4 und Bundesautobahn 9 einschließlich der vorhandenen Fernverkehrsstraßen beste Möglichkeiten bieten, Ballungszentren oder weitere europäische Staaten schnell zu erreichen. Auch wenn Thüringen überwiegend die Rolle als Transitland einnimmt, wird über die Schnittstellen des Landeskriminalamts, hier die Informationssammelstelle Schleusung, kurz ISA Schleusung, der Informationsaustausch zu den Ländern und dem BKA gewährleistet.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es eine Nachfrage? Bitte, Herr Abgeordneter Walk.

Danke erst mal für die Beantwortung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Bereich der Flüchtlinge schließt sich meine Frage an: Hält die Landesregierung die bestehenden Organisationsstrukturen im Bereich der Thüringer Polizei bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität für ausreichend?

Aus meiner Sicht sind sie ausreichend. Ich werde das Ganze aber noch einmal prüfen lassen und Sie erhalten hier eine ergänzende schriftliche Antwort.

Herr Kollege Walk, bitte, noch eine Nachfrage.

Danke auch für diese Beantwortung. Ich würde gern noch mal auf Ihre Antwort zu Frage 1 abstellen, dass keine gesonderten Statistiken vorliegen, welche Polizeieinsätze im Bereich der Schleuserkriminalität durchgeführt wurden. Das korreliert mit meiner letzten Frage. Vielleicht kann man das noch einmal verbinden, denn wenn ich ein Phänomen bearbeiten will, wenn ich es angehen will, brauche ich natürlich die entsprechenden Daten, die ich aber bisher noch nicht habe. Also insofern keine Frage, vielleicht noch mal der Hinweis. Besten Dank.

Vielen Dank. Wir kommen dann zur Frage des Abgeordneten Möller aus der AfD-Fraktion, die vorgetragen wird durch – niemanden. Okay, dann gehen wir weiter.

Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Henke aus der AfD-Fraktion.