Da vieles ja berechenbar ist, wäre auch das, was da gesagt würde, berechenbar. Ich will es mal kurz zusammenfassen: Die Kommunen bleiben im Regen stehen. Die Kommunen werden ausgehungert. Die Kommunen bleiben auf den Kosten sitzen.
So würden Sie es beschreiben und das Land auffordern, sich stärker finanziell zu engagieren. Wir brauchen nicht ihre Aufforderung, wir tun es jetzt.
Nein, Herr Mohring, Sie müssen mal die Zeitung auch überregional lesen, dann können Sie das nachverfolgen. Ich will Ihnen gern helfen. – Nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ liegt Thüringen bei der Kostenerstattung für die Kommunen in der Spitzengruppe der Bundesländer.
an die Opposition gerichtet: Auch der Vergleich der jeweils zuständigen Ministerien der Länder bzw. der Vergleich der jeweiligen Einzelpläne ist nicht sachgerecht und entbehrt der Realität. Denn entscheidend ist die jeweilige Zuständigkeit für einzelne Aufgaben und die kann sehr unterschiedlich sein. Da will ich auch noch einmal sagen, es gibt ja seit über zehn Jahren ganz unterschiedliche Statistiken. Auch das müssen Sie schon lange wissen, weil Sie auch schon in alleiniger Regierungsverantwortung waren, als man Aufgabenkritik über die Ländergrenzen hinaus gemacht hat.
Meine Damen und Herren, so sind im Haushaltsentwurf 2016 rund 376 Millionen Euro im Etat des Migrations- und Justizministeriums für Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vorgesehen. Aber das ist eben nicht alles, was nottut, um Flüchtlinge zu versorgen. Daneben gibt es Aufgaben wie zum Beispiel die Organisation von Sprachkursen, die Bereitstellung von Röntgenbussen, den Ausbau von Liegenschaften oder die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach dem Kinderund Jugendhilfegesetz, also dem SGB VIII. Mit diesen Aufgaben, die in anderen Ministerien geleistet werden, ergibt sich diese Gesamtsumme von 469 Millionen Euro. Daran ist eben nichts erfunden, nichts geschönt und nichts aufgebläht. Ob Ihnen das nun passt oder nicht: Es kostet, was es kostet, und wir sind in der Pflicht, diese Mittel bereitzustellen,
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition legt ein zentrales Augenmerk auf den Bereich der Bildung. Insgesamt steigen die Bildungsausgaben auf 2,636 Milliarden Euro, das sind 26,2 Prozent des Landeshaushalts. Die Landesregierung setzt ein zentrales Vorhaben um. Wir werden in den kommenden beiden Jahren 1.000 Lehrerinnen und Lehrer neu einstellen. Zusätzlich wird es die lange geforderte Vertretungsreserve weiter geben. Damit sollen der Grundbedarf zur Unterrichtsabsicherung abgedeckt und Unterrichtsausfälle vermieden werden. Zugleich erhalten freie Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage und eine auskömmliche Finanzierung. Für Träger freier Schulen sind im Doppelhaushalt 17 Millionen Euro mehr veranschlagt. In Summe erhalten die freien Schulen im Jahr 2017 163,2 Millionen Euro.
Für die im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation auftretende Thematik der Lehrer für Deutsch als Zweitsprache haben wir uns im Kabinett darauf verständigt, zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro bzw. 9,75 Millionen Euro bereitzustellen. Damit ist die Vorausset
zung dafür geschaffen, dass im kommenden Jahr 100 Lehrer für Deutsch als Zweitsprache und im darauffolgenden Jahr 150 Lehrer für Deutsch als Zweitsprache an Thüringer Schulen beschäftigt werden können. Der Schulbereich und die Leistungsfähigkeit unserer Schullandschaft erfahren damit notwendige finanzielle Rückendeckung. Thüringer Schülerinnen und Schüler können in einer vielfältigen Bildungslandschaft lernen und sollen damit weiter zu den Spitzenreitern in Deutschland gehören.
Aber auch im Hochschulbereich werden wir im Zuge der bestehenden Rahmenvereinbarung insgesamt 413,6 Millionen Euro in die universitäre Ausbildung, Forschung und Lehre investieren. Die Landeszuschüsse werden jährlich um 4 Prozent gesteigert, das sind circa 15 Millionen Euro. Damit erfüllt die Landesregierung wider aller Unkenrufe auch einzelner Bundestagsabgeordneter ihre Zusage mit Blick auf die Rahmenvereinbarung IV mit den Hochschulen für den Zeitraum von 2016 bis 2019. Für den Hochschulbereich möchte ich auch die steigenden Zuschüsse für das Universitätsklinikum in Jena herausstellen. Im Jahr 2017 werden 87 Millionen Euro bereitgestellt.
Forschung und Lehre, meine Damen und Herren, sind die Quelle für Fachkräfte und für Unternehmer von morgen. Mit einem Engagement im Hochschulbereich von über 40 Millionen Euro jährlich werden Studierende, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer auf eine moderne Infrastruktur für Forschung und Entwicklung bauen können.
Sie wissen, dass Thüringen Kulturland ist, deswegen lassen Sie mich einige Einblicke in die Kulturförderung geben: Im Kulturbereich verstetigt die Landesregierung die finanzielle Basis auf hohem Niveau. Die institutionelle Förderung der Theater und Orchester ist im Landeshaushalt abgebildet und sichergestellt. Mehr als 177 Millionen Euro sind im Bereich Theater, Musik und Denkmalpflege insgesamt pro Jahr etatisiert, davon fließen in die Theaterlandschaft 70 Millionen Euro.
Kommen wir zum Bereich Umwelt und Naturschutz: Für Maßnahmen und Leistungen in diesem Bereich plant die Landesregierung im Jahr 2016 58 Millionen Euro und im Jahr 2017 etwa 62,3 Millionen Euro. Der Gewässerzustand in Thüringen soll weiter verbessert, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem Trinkwasser gewährleistet und Anstrengungen zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie spürbar verstärkt werden. Auch für den Hochwasserschutz und die Gewässerunterhaltung stehen Beiträge zur Verfügung; im Jahr 2017 dann 73,9 Millionen Euro. Das sind über 10 Millionen Euro mehr als im Jahr 2014. Thüringen unterstützt ferner die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung und erhöht die
Ich möchte weitere Schlaglichter aus diesem Bereich nennen: Die Stärkung der Thüringer Energieund GreenTech-Agentur, der ThEGA, als zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle der Energiewende und Weiterentwicklung einer Ressourceneffizienzagentur ist im Haushalt eingepreist. Hier werden über 3 Millionen Euro mehr vorgesehen. Aber auch die Verbesserung von verschiedenen Naturund Klimaschutzprojekten wie zum Beispiel der Stiftungen „Naturschutz Thüringen“ und „Natura 2000“ sind im Haushalt eingepreist. Dafür stehen im Jahr 2017 circa 8 Millionen Euro bereit.
Ich möchte nun auf den Bereich „Arbeit und Soziales“ kommen, eines immer großen Postens auch in unserem Haushalt: Die letzten Arbeitsmarktzahlen waren erfreulich. Thüringen weist im vergangenen Jahr eine Quote von 7,8 Prozent aus. Die Quote sank im letzten Monat sogar auf 6,9 Prozent. Einmal kurz zur Erinnerung: Im Jahr 2004 – 11 Jahre her, so lange noch nicht – hatten wir eine Arbeitslosigkeit in Höhe von 17,8 Prozent. Auch wenn die Entwicklung Mut macht, so dürfen wir jene nicht vergessen, die lange Zeit ohne Arbeit waren. Unser Ziel ist es, Langzeitarbeitslose und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Wir intensivieren die Anstrengungen – beispielsweise wird aus dem Etat des Arbeits- und Sozialressorts die gemeinwohlorientierte Beschäftigung mitfinanziert. Dafür stehen ab dem Jahr 2016 rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung; das sind 7,5 Millionen Euro mehr als 2014. Auch das Landesarbeitsmarktprogramm „Arbeit für Thüringen“ wird im bisherigen Umfang von 7,5 Millionen Euro fortgeführt.
Das bisherige Aktionsprogramm „Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ soll fortentwickelt werden. Es soll die Willkommenskultur verbessert werden, um mehr Internationalität für Thüringen und seinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein weiteres Schlaglicht: Für die ESF-kofinanzierte Förderung sind in diesem Zusammenhang für die neue Fachkräfterichtlinie 5,4 Millionen Euro 2016 und 6,12 Millionen Euro für das Jahr 2017 vorgesehen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung erfüllt mit diesem Haushaltsplan verlässlich ihren gesetzlichen Auftrag, Thüringer Krankenhäuser mit Investitionsmitteln in den kommenden beiden Jahren in Höhe von 100 Millionen Euro zu unterstützen.
Lebensqualität lässt sich aber nicht nur an der medizinischen Versorgung messen. Auch soziale Dienstleistungen, Hilfs- und Unterstützungs-, Be
treuungs- und Beratungsangebote hat diese Landesregierung bei der Haushaltsaufstellung in den Blick genommen. Diese werden heute überall im Land vorgehalten – für Jung und Alt, für Familien und Menschen in schwierigen Lebenslagen. Zu nennen sind die Jugendpauschale und das Programm „Schulsozialarbeit“. Beide Programme werden auch weiter finanziell verstetigt und erfahren leichte Aufwüchse.
Eines ist mir besonders wichtig: Projekte, die für Toleranz werben und sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wenden, wird diese Landesregierung verstärkt unterstützen. Wir haben gestern gesehen, dass dies dringend notwendig ist.
Denn in Zeiten, meine Damen und Herren, in denen manche Zeitgenossen glauben, mit wöchentlichen Demonstrationen Fremdenfeindlichkeit salonfähig machen zu können, ist das Engagement dieser Landesregierung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein besonderes Bedürfnis und eine unverzichtbare Notwendigkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos; Abg. Helmerich, fraktionslos)
Ich sage das auch mit Blick auf die Vergangenheit in Deutschland: Es könnte morgen auch Sie treffen.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Wirtschaft braucht an unseren Schulen und Hochschulen gut ausgebildete Fachkräfte. Die Wirtschaftskraft ist ein wesentlicher Faktor, wenn es darum geht, gleichwertige Lebensverhältnisse auf Basis eines stabilen finanziellen Fundaments in Deutschland zu schaffen.
Die Landesregierung setzt auf eine mutige Generation junger Leute, die mit eigenen Ideen unternehmerisch tätig wird und im Arbeitsleben besteht. Bildung ist dafür eine Grundlage. Ein weiterer wichtiger Baustein sind Investitionen für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung. Für Investitionen sind im kommenden Jahr 1,287 Milliarden Euro geplant. Sie steigen im Jahr 2017 auf 1,3 Milliarden Euro. Die Investitionsquote bleibt damit stabil bei über 13 Prozent und ist Ausdruck dieses Engagements. Dass uns auch von außen dabei geholfen ist, das will ich hier nochmals positiv betonen. Es sind die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Bundes- und europäische Mittel, die uns dabei helfen, diese überproportionalen öffentlichen Investitionen zu stemmen.
Im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung und öffentlichen Investitionen möchte ich auch die geplanten Mittel für Infrastrukturmaßnahmen dieses Haushalts benennen. Der Etatbereich für Verkehrs
infrastruktur hierfür umfasst rund 550 Millionen Euro. Für den Erhalt und den Neubau von Straßen werden die Mittel auf 73,9 bzw. 74,4 Millionen Euro steigen. Durch den Auf- und Ausbau der Infrastruktur Thüringens gewinnen wir an wirtschaftlicher, aber auch an touristischer Attraktivität.
Eine gute Nachricht für den Thüringer Sport – auch dafür haben sich viele im vergangenen Jahr eingesetzt: In unserem Haushalt, also im Infrastrukturressort, befinden sich Mittel für den Um- und Ausbau für den Spitzensport für die Turnhallen in Bad Langensalza und in Suhl, die Sporthalle in Eisenach und auch für das Fußballstadion in Jena. Die Bewerbung und Ausrichtung einer Biathlon-WM in Oberhof im Jahre 2020 oder 2021 ist Anlass, die ohnehin notwendigen Baumaßnahmen im BiathlonStadion anzugehen. Dafür werden 8 Millionen Euro bereitgestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Infrastruktur heute gehören jedoch nicht nur Verkehrswege. Infrastruktur heute betrifft ebenso den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Der Landtag hat im Mai 2014 eine Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen beschlossen. Gemäß der Richtlinie für die Organisation des EGovernments und des IT-Einsatzes, die diesen September in Kraft trat, hat sich die Thüringer Landesregierung auf den Weg gemacht, den IT-Bereich in der Landesverwaltung stärker zu zentralisieren. Diese Zentralisierung haben wir nun auch haushaltsseitig realisiert. Ein Vorteil ist offensichtlich, nämlich die transparente Darstellung der Kosten und – wie die Landesregierung verdeutlicht – EGovernment und IT-Einsatz sind ein zentraler Baustein der vor uns liegenden Verwaltungs-, Gebietsund Funktionalreform. Ihnen liegt also ein neuer Einzelplan mit der Nummer 16 für IT-Ausgaben der Landesverwaltung vor, an dem sich fast alle Ressorts beteiligen. Der Einzelplan 16 enthält je Ressort ein Kapitel, welches die bisherige Ausgabenstruktur in Titelgruppen abbildet. Die Ausgaben für ressortübergreifende Maßnahmen des zentralen EGovernments sowie das Thüringer Landesrechenzentrum werden ebenfalls in einem Kapitel ausgewiesen. Damit erreicht der Einzelplan 16 ein Ausgabenvolumen von 107 Millionen Euro im Jahr 2016 und 106 Millionen Euro im Jahr 2017. Das erlaubt uns erstmals einen Überblick auf den IT-Ausgabenbereich. Die Geschäftsbereiche des Innenministeriums sowie des Bildungsministeriums sind dem Ziel einer Zentralisierung aller IT-Ausgaben noch nicht gefolgt. Entsprechend sind die Ausgaben in den Ressortplänen verblieben. Ich habe allerdings die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass in den Haushaltsberatungen hier im Landtag diese Ressorts noch zur Vorteilhaftigkeit einer zentralen Veranschlagung kommen.
Deshalb möchte ich auch diese Zahlen nennen. Im Geschäftsbereich des Innenministeriums sind reine IT-Ausgaben von etwa 19 Millionen Euro etatisiert, im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums belaufen sich die reinen IT-Ausgaben auf circa 3 Millionen Euro pro Jahr. Das erhebliche Ausgabevolumen des Einzelplans 16 unterstreicht nicht nur die Rolle von Informations- und Kommunikationstechnik. Es verpflichtet, diese Mittel zielführend zur ITUnterstützung der Landesverwaltung entsprechend der beschlossenen Strategie einzusetzen. Die Bewirtschaftung selbst bleibt weiter dezentral, Sie können dies aus der gewählten Kapitelstruktur des Einzelplans ablesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zentrale Bereiche im Haushalt bilden auch die Bereiche Inneres und Kommunales. Das Kabinett hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich beschlossen. Die Ausgaben für Thüringer Kommunen innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs sowie durch eine Vielzahl von speziellen Zuschüssen und Zuweisungen betragen im Jahr 2016 3,023 Milliarden Euro und im Jahr 2017 3,119 Milliarden Euro. Damit fließt etwa ein Drittel des Landeshaushalts in Leistungen und Projekte der Kommunen in Thüringen. Das entspricht einer Erhöhung im Jahre 2016 gegenüber 2015 um 80 Millionen Euro. Die Finanzausgleichsmasse erhöht sich gegenüber 2015 um etwa 47 Millionen Euro. Dies liegt an der dauerhaften Aufstockung in Höhe des bisherigen Garantiefonds. Die höheren Steuereinnahmen der Kommunen als auch die zusätzlichen Bundesleistungen für die Kommunen werden nicht auf die Finanzausgleichsleistung des Landes angerechnet.
Meine Damen und Herren, die Leistungen des Landes außerhalb der Finanzausgleichsmasse wachsen ebenfalls. So erhöht sich die Summe zusätzlicher Landesmittel um 166 Millionen Euro und im Jahr 2017 kommen weitere 95 Millionen Euro dazu. In diesen Zahlen spiegeln sich auch die erhöhten Kosten bei der Flüchtlingsunterbringung wider. Das Land kommt seinen bestehenden Verpflichtungen voll nach, die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zu tragen. Dies ist im Übrigen auch der Grund, weshalb die Flüchtlingskosten in Thüringen so hoch im Landeshaushalt zu Buche schlagen.