Protocol of the Session on September 10, 2015

Inhaltlich bleibt Ihr jetziger Gesetzentwurf – den Gefallen, zu Ihrem Entwurf zu sprechen, tue ich Ih

nen selbstverständlich – in wichtigen Punkten weit hinter dem aktuellen Stand der Diskussion zurück. Den Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die geforderte Weiterentwicklung zum Beispiel der Thüringer Schularten: Reden wir mal von der Forderung, dass die Förderschulen beispielsweise auf uns zugekommen sind – Sie erinnern sich, auch in der letzten Legislatur schon – und gesagt haben, wir sollen Inklusion umsetzen, die UN-Behindertenrechtskonvention gilt auch hier, also wollen wir uns weiterentwickeln zu inklusiven Schulen. Das findet in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt keinen Niederschlag. Es ist überhaupt nicht möglich, dass Schulentwicklung stattfindet, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf nehmen.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Dann müssen Sie mal die Begründung lesen!)

Da haben Sie schlichtweg etwas verpennt, Herr Tischner, das muss ich Ihnen leider so mitgeben. Sie haben das nicht aufgegriffen. Wir tragen dem Rechnung. Ich erinnere mich an diese wirklich leider teilweise ideologischen Debatten in der letzten Legislatur, als ein Staatssekretär – das kann ich jetzt auch der SPD nicht ersparen – hier vorn vom Pult erklärt hat, eine umgekehrte Inklusion – so hat er es immer genannt – dürfe es nicht geben. Was soll das auch sein? Wir sind da dezidiert anderer Auffassung. Wir haben das immer gesagt, wir möchten, dass gerade die Förderschulen, die Förderzentren, die wirklich gute Voraussetzungen mitbringen, räumlich, personell, auch was das Fachkräftegebot etc. anbelangt, sich weiterentwickeln können, dass sie beispielsweise Schulen für alle werden können, dass sie Inklusion leben. Das machen wir nun möglich. Sie haben das überhaupt nicht bedacht mit Ihrem Gesetzentwurf, Herr Tischner. Das müssen Sie sich jetzt hier auch vorwerfen lassen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Zur Finanzierung haben Sie hier auch große Worte gefunden. Die Art und Weise, wie Sie auf Ihre Festbeträge kommen, ist mehr als fragwürdig. Mit Transparenz hat das nichts zu tun. Das ist eine ganz einfache Rechnung. Sie haben die Zahlen von 2010 zugrunde gelegt und lediglich 10 Prozent Erhöhung dazugerechnet. Wie kommen Sie denn auf die 10 Prozent? Können Sie das mal erklären, wieso 10 Prozent, wieso nicht 12, wieso nicht 7 Prozent? Das ist völlig gegriffen. Das ist reine Willkür, was Sie da gemacht haben. Das klang gut. Sie haben gesagt, das gibt mehr Geld. Sie waren ja auch nicht mehr verantwortlich. Sie müssen auch nicht gucken, woher es kommt. Das trägt aber nicht den Maßgaben des Verfassungsgerichtshofs Rech

nung, nämlich die Finanzierung transparent darzulegen. Wir werden ja sehen, wie unser Gesetz diese Vorgaben einhält. Wir haben uns da sehr viel Mühe gegeben. Wir haben uns damit auch wirklich viele Wochen intensiv beschäftigt. Auf jeden Fall haben wir etwas vorgelegt, was der aktuellen Debatte standhält und was auch den Forderungen des Verfassungsgerichtshofs entspricht.

Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Mir ist das unheimlich wichtig. Das wissen auch alle. Wir haben für die freien Schulen gestritten, weil sie in der letzten Legislatur beschnitten wurden, von der CDU ebenso wie damals auch von der SPD. Warum haben wir das getan? Wir haben es getan, weil wir wissen, dass der öffentliche Bildungsauftrag sowohl von staatlichen als auch von freien Schulen erfüllt wird. Uns geht es um faire und gleiche Chancen für alle Schülerinnen und Schüler, ganz egal, in welcher Trägerschaft sich die Schule befindet, die ein Kind besucht. Wir möchten echte Wahlfreiheit. Da geht es nicht darum, ob der Träger staatlich oder ob der Träger ein freier Träger ist, sondern uns geht es darum, dass sich Eltern, dass sich Kinder frei entscheiden können. Diese Wahlfreiheit macht ganz viel von dem aus, was wir in den letzten 25 Jahren erstritten haben. Deswegen braucht es auch eine faire und eine auskömmliche Finanzierung der freien Schulen, gerade mit Blick darauf – und das wissen wir alle, dass im Grundgesetz das Recht auf Schulgründung garantiert ist. Das ist ein Recht, was wir uns auch hier erstritten haben. Ich bin sehr froh über all die freien Schulen, die in Thüringen existieren – es sind 158 an der Zahl. Die leisten eine unheimlich gute Arbeit. Sie sind zu einem festen Bestandteil des öffentlichen Schulwesens geworden. Rot-Rot-Grün wird nicht zulassen, dass staatliche oder freie Schulen noch einmal gegeneinander ausgespielt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir gewährleisten auch zukünftig die Bildungsvielfalt und gute Rahmenbedingungen für freie Schulen. Die Basis dafür ist eine verfassungskonforme und auskömmliche Finanzierung durch das Land Thüringen, die wir mit diesem Gesetz schaffen.

Gestatten Sie mir noch einen Dank am Ende meiner Rede. Wir haben die ganze Zeit in dem Gesetzgebungsprozess ganz intensiv mit den Trägern der freien Schulen zusammenarbeiten können. Es war ein guter, ein fairer, durchaus auch ein von Kritik auf Augenhöhe geprägter Austausch. Das ist auch gut und richtig so, denn nur so konnten wir auch unseren Gesetzentwurf entsprechend qualifizieren. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Schulträgern, ob groß oder klein, für die geleistete Arbeit bedanken. Sie können sich darauf verlassen, wir

haben das zugesagt, wir werden eine verlässliche Finanzierung schaffen. Wir haben sie jetzt für die nächsten Jahre. Und wir werden nicht vergessen, was wir versprochen haben. Uns geht es um gleiche Chancen und Rahmenbedingungen, und zwar dauerhaft. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, wir unterbrechen jetzt die Debatte und die Sitzung. Wir gehen in die Mittagspause bis 13.00 Uhr. Der Ältestenrat trifft sich bitte in der Räumlichkeit und wir setzen die Debatte um 13.00 Uhr hier fort.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort. Ich gebe zunächst folgende Informationen zum weiteren Ablauf der Plenarsitzung: Der Ältestenrat hat sich eingefunden und besprochen, wie mit dem Wunsch der Stadt Erfurt zur Nutzung des Hauses der Abgeordneten weiter verfahren wird. Dazu gibt es folgende Festlegungen zum weiteren Ablauf: Wir führen zunächst unmittelbar nach meinen Worten die Debatte zum Tagesordnungspunkt 2 a, b und c zu Ende. Danach wird es eine weitere Sitzungsunterbrechung geben, die dafür genutzt werden kann, eine Abstimmung innerhalb der Fraktionen herbeizuführen. Anschließend tagt sofort wieder der Ältestenrat, um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen. Das bedeutet, wir setzen die Debatte nach einer Stunde ab dem Zeitpunkt des Endes der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 mit dem Tagesordnungspunkt Fragestunde fort.

Wir setzen nun – wie angekündigt – die Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 a, b und c fort. Als nächster Redner steht auf der Redeliste Herr Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten von den demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Herr Tischner, da Sie eine wissenschaftliche Ausbildung genossen haben, möchte ich Ihnen noch etwas mitgeben. Sie haben mich des Klassenkampfs oder der Klassenkampfrhetorik bezichtigt. Ich möchte Ihnen das mal vorlesen: „Der Begriff ‚Klassenkampf‘ bezeichnet ökonomische, politische und ideologische Kämpfe zwischen gesellschaftlichen Klassen.“ Jetzt eine andere Definition: „Der Begriff ‚Sozialpartnerschaft‘ bezeichnet das kooperative Verhältnis der Sozialpartner (vor allem Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- verbände) mit dem Ziel, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und offene Konflikte einzudämmen.“ Nun kann es natürlich sein, dass

(Abg. Rothe-Beinlich)

Sie noch nicht so große Erfahrung haben mit Sozialpartnerschaft, aber ich kann Ihnen versichern – und ich denke, das teilt der größte Teil Ihrer Fraktion auch –, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland, und Sie haben mich ja als ehemaligen Vorsitzenden einer DGB-Gewerkschaft auch damit angesprochen, ein hohes Gut ist.

(Beifall DIE LINKE)

Wir sollten es hier unterlassen, aufgrund einer früheren Tätigkeit in wirklich unangemessener Art und Weise Kampfbegriffe zu benutzen, die Ihnen und ganz gewiss auch mir nicht gerecht werden.

Und, Frau Muhsal, ich muss Ihnen das wirklich so sagen, ich weiß nicht, in was für einem Land Sie leben. Ich bin froh und glücklich, dass ich die Thüringer Menschen als diese wahrnehme, die sie sind, nämlich solidarisch und hilfsbereit mit Menschen, die in Not und unter Verfolgung nach Deutschland kommen. Gestern stand hier vorm Landtag eine Erfurter Schulklasse, die gesammelt hat. Das erleben wir derzeit tagtäglich, dass die Solidarität der Thüringerinnen und Thüringer groß ist. Das, was Sie hier gesagt haben, diskreditiert Sie selbst. Mehr muss man dazu, glaube ich, auch nicht sagen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach langer und intensiver Beratung sind wir heute auf der Zielgeraden des Gesetzes, welches Thüringen im Bereich der schulischen Bildung stärken wird, den Schulen in freier Trägerschaft Planungssicherheit schafft und eine transparente und auskömmliche Finanzierung sicherstellt. Von daher wird dieses Gesetz dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs vom letzten Jahr ebenso gerecht, wie es dem Koalitionsvertrag entspricht und die weitgehend berechtigten Forderungen der Schulträger an die CDU-geführte Landesregierung von 2009 und 2014 auch umsetzt. Wir alle erinnern uns, denke ich, auch noch gut an die Proteste der freien Träger im Jahr 2011, die hier vor dem Landtag stattfanden. Da standen Hunderte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, die berechtigterweise aufgebracht waren, und forderten Bildungsgerechtigkeit auch für ihre Schulen. Meine Fraktion unterstützte damals die Proteste und die frühere bildungspolitische Sprecherin Michaele Sojka wies eindringlich darauf hin, dass mit dem Gesetz die Existenz der freien Schulen gefährdet ist und das Sonderungsverbot verletzt werden würde. Das war CDU-Politik der Jahre 2009 bis 2014 im Bereich Bildung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kürzungen und Stellenabbau zulasten der Kinder – diese Entwicklung haben wir, Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, mit der Einstellung von 600 Lehrerinnen und Lehrern im staatlichen Schulbereich und dem heute zu beschließenden Gesetz

über die Schulen in freier Trägerschaft umgekehrt. Sie sehen heute keine demonstrierenden Schülerinnen und Schüler draußen.

Die öffentliche Kritik am Gesetz ist auf einen Punkt zusammengeschmolzen. Und aus vielen Einzelgesprächen mit Trägern, aus der Anhörung hier im Bildungsausschuss und in Zuschriften wurde klar: Rot-Rot-Grün gestaltet Thüringen Stück für Stück sozial und gerecht, hier: bildungsgerecht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir legen heute ein Gesetz vor, welches im Finanzhilfejahr 2015 allein 12,4 Millionen Euro mehr zur Verwendung für den Bildungsauftrag der freien Schulen zur Verfügung stellt. Das sind, um es nur noch mal deutlich zu machen, 500 Euro im Schnitt pro Schüler mehr – ein großer Kraftakt, wie ich meine. Zumal, wenn man die derzeitigen zusätzlichen Herausforderungen in der Gesellschaft und im Bildungsbereich berücksichtigt. Die Finanzierung ist bis 2019 gesichert und die jährlichen Steigerungsraten von 1,9 Prozent geben den Trägern Planungssicherheit und Berechenbarkeit.

Ich selbst habe weder in meinen vielen Gesprächen mit den Trägern noch in der Anhörung hier im Landtag ein Wort der Kritik an unserem Gesetzesvorschlag gehört. Im Gegenteil: Die Träger haben deutlich gemacht, dass die Auskömmlichkeit damit gesichert ist und sie in einer schwierigen Haushaltssituation, das ist den Trägern durchaus bewusst, das auch mittragen. In Richtung der CDU und ihrem 3-Prozent-Vorschlag sage ich, das wäre natürlich für die Träger eine komfortablere Ausstattung. Aber, und das haben die freien Schulen natürlich nicht vergessen, wenn die Realisierung, die haushalterische Absicherung, im Mittelpunkt steht, Sie also noch regieren würden, dann wäre wohl eher das Voß’sche Spardiktat und nicht die Moring’sche Wundertüte weiter Maßstab des Handelns der CDU.

(Beifall DIE LINKE)

Der Landesverfassungsgerichtshof stellte in seinem Urteil aus dem Jahre 2014 klar, dass die Finanzierungsmodelle der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich sind und der Gesetzgeber sehr wohl hinsichtlich des Finanzierungsmodells als auch, was das Niveau der finanziellen Förderung anbetrifft, Gestaltungsmöglichkeiten hat. Schranken diesbezüglich setzt das Grundgesetz in Artikel 7, insbesondere Absatz 4, in Verbindung mit der Thüringer Landesverfassung, Artikel 26. Wir wissen alle, dass die Grundlage des Urteils des Verfassungsgerichtshofs das fehlende Rechtsstaatsprinzip war. Es muss dem Parlament vorbehalten bleiben, in einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnungsmethode das Wesentliche zur Finanzierung im Gesetz zu regeln und nicht, wie es passiert ist, in den Verwaltungsvorschriften, statisti

schen Berechnungen etc. Das ist mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz nun auch Realität.

Kerngehalt des neuen Gesetzes ist der § 18 mit seinen Finanzierungsregelungen. Der Landesverfassungsgerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass der Staat die freien Schulträger so auszustatten hat, dass Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz erfüllbar ist. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben nun im Gesetz alle maßgeblichen Faktoren zur Berechnung des Schülerkostenjahresbetrags im Festbetragsmodell zusammengefasst. Damit wurde eine nachvollziehbare und transparente Berechnungsmethode gewählt, welche eine rechtskonforme Ausgestaltung der Finanzkostenhilfe gewährleistet.

Ich sage hier auch noch einmal deutlich meinen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben. Das waren vor allem die Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus von Frau Dr. Birgit Klaubert, das waren aber auch die Kolleginnen und Kollegen aus den regierungstragenden Fraktionen, die Mitarbeiter. Und es war auch die LAG, die im Hintergrund immer mit einbezogen war. So viel zur Transparenz.

Dank der intensiven Beratung, Diskussion und Berechnung haben wir eine Finanzierungsgrundlage für die freien Schulen, welche diese im Vergleich zu anderen Bundesländern in wesentlichen Schularten auf die Plätze zwei bis drei im Bundesvergleich katapultiert. Das ist ein echter Kraftakt, welchen wir stemmen. Dieser wird umso deutlicher, wenn man die aktuelle Entwicklung bedenkt, die wir bei der Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien und sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stemmen werden.

Aus vielen Gesprächen und auch aus der Anhörung zum Gesetz ist uns bekannt, dass sich viele Träger, viele freie Träger mit auf den Weg machen, Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu integrieren. Wir wissen aus dem Bereich Inklusion über lange Jahre, dass es die freien Träger waren, die die Inklusion als erste mit Leben füllten, lange vor der UN-Konvention 2009. Gelingende Integration bereichert uns alle. Die Schulen im Land sind, unabhängig von der Trägerschaft, derzeit alle gefordert, beste Lernbedingungen für alle Kinder sicherzustellen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn von der Landesarbeitsgemeinschaft ein klares Signal in diese Richtung ausgeht – deutlich mehr Integration auch von Kindern aus Flüchtlingsfamilien in die freien Schulen.

Im Gesetzesvorhaben ist ebenso eine deutliche Entbürokratisierung enthalten. Lassen Sie mich hier beispielhaft den § 5 Abs. 3 noch einmal näher darstellen. Schulleitungen an freien Schulen sind häufig auch mit Nichtpädagoginnen und Nichtpädagogen besetzt, zum Teil auch als Gremium. Die freien Schulen haben schon lange die starre Regelung bei den Schulleitungen beklagt. Uns kam es darauf an,

dass Träger einerseits Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich haben, andererseits aber auch den pädagogischen Anforderungen an einen geordneten Schulbetrieb Rechnung getragen wird. Daher ist es künftig möglich, Schulleiterkollektive zu bilden und dem Ministerium anzuzeigen. Die Kollektive müssen aber mindestens zu 50 Prozent mit Pädagogen besetzt sein, welche ein Lehramt dieser Schulart innehaben. Auch die Außenvertretung der Schule – und darin unterscheiden wir uns im Übrigen deutlich von Ihnen – kann der Träger bei einem Schulleiterkollektiv künftig selbst regeln. Dies ist ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung, welcher bei allen Trägern auf Zustimmung stößt.

Mit der Verbesserung in der Finanzausstattung – so sagten es die Träger in der Anhörung und Rücksprachen mit anderen Trägern bestätigten dies – konnten erstmals bessere Löhne und Gehälter gezahlt werden. Wir haben das ja auch im Ausschuss gehört. Ich habe schon das letzte Mal darauf hingewiesen und sage dies hier auch als Gewerkschafter: Es ist nicht nur ein grundgesetzlicher Anspruch nach Artikel 7 Abs. 4, dass vergleichbare Löhne und Gehälter gezahlt werden, sondern es ist natürlich auch ein Anspruch rot-rot-grünen Regierungshandelns, dass gerechte Bezahlung nicht von der Trägerschaft abhängen darf. Lassen Sie mich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass es nun den freien Trägern möglich sein sollte, mit tariffähigen Gewerkschaften auch Tarifverträge abzuschließen, sofern sie noch nicht die Möglichkeit haben, den TV-L direkt anzuwenden.

Zur Freiheit, die die freien Träger im Umgang mit der Finanzhilfe haben, gehört aber auch, dass – wie ich aus Gesprächen zum Beispiel an der freien Waldorfschule in Jena erfahren habe – es bei einigen auch angedacht ist, die deutlich höheren Zuwendungen nicht sofort in höhere Löhne und Gehälter zu stecken, sondern in die weitere Verbesserung des Personalschlüssels. Dort, wo dies – und das ist an der freien Waldorfschule so – durch einen Mehrheitsbeschluss durch die Beschäftigten mitgetragen wird, zum Teil sogar initiiert wurde, liegt dies, sofern es nicht Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz verletzt, in der Verantwortung der Träger. Da in § 18 Abs. 5 auch die Regelung getroffen wird, dass dem Parlament im Jahr 2019 Bericht zu erstatten ist über die Verwendung der Finanzhilfen, die Ausgestaltung der drei Säulen, die Einhaltung insbesondere auch des Anspruchs aus Artikel 7 Grundgesetz, haben wir eine Grundlage, wie der Pflicht zur Überprüfung der Mittelverwendung Genüge getan wird.

Das bringt mich an den Punkt, warum wir dem Entschließungsantrag in Drucksache 6/227 der CDU weder im Ausschuss noch hier zustimmen können. Wie Sie § 18 Abs. 5 und insbesondere der Begründung entnehmen können – ich zitiere hier aus Seite 35: „Im Rahmen der Evaluierung werden die An

gaben der Träger der freien Schulen über Kosten, Elternbeiträge und Eigenmittel sowie die Entwicklung der Kosten des staatlichen Schulwesens, insbesondere der Personal- und Sachkosten, aber auch der Vorgaben für die Schulnetzplanung oder die Klassengrößen und die Schüler-Lehrer-Relationen berücksichtigt. Die Evaluierung soll den Landtag in die Lage versetzen, rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten des Gesetzes über die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe informiert zu werden.“ Wir sehen damit die gesetzliche Regelung als ausreichend an.

Wir haben im Gesetzgebungsverfahren als Koalitionsfraktionen auch wesentliche Nachbesserungen oder Verbesserungen im Gesetz verankern können. Das Anhörungsverfahren – und dazu dient es ja auch, lieber Herr Tischner – hat deutlich gemacht, dass viele Träger Probleme bei der Umstellung des Finanzhilfejahrs haben. Hintergrund ist, dass gerade die Träger vor erhebliche Mehrbelastungen gestellt werden, die nicht nur Schulen betreiben, sondern zum Beispiel auch Kitas oder Pflegebereiche.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Die haben ge- sagt, bei ihnen ist es egal. Sie haben kein Problem darin gesehen! Das machen sie heute noch!)

Sie können sich doch gern hier vorn noch produzieren.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstellung auf das Schuljahr als Finanzhilfejahr wäre für diese Träger nicht angemessen gewesen, so wurde es auch immer wieder benannt. Denn die Buchführung müsste so umgestellt werden, dass mitten im Jahr eine gesonderte Erhebung, eine gesonderte Buchführung stattfinden muss. Ein Verfahren, welches für große Träger ohne andere Einrichtungen – wie ich schon ausführte – und für die Kultusverwaltung durchaus nachvollziehbar und stimmig ist, denn in der Regel ist der Faktor Kinder am Beginn des Schuljahres zu berechnen, wäre für kleine Träger – wir erinnern uns da auch an die eindringlichen Mahnungen in der Anhörung durch verschiedene Träger – ein unverhältnismäßig hoher Aufwand. Sie müssten gegenüber Dritten, wie zum Beispiel dem Finanzamt, eine doppelte Buchführung vornehmen, welche Personal und Kapazität bindet, wo sie deutlich gemacht haben – die Träger –, ob dieses nicht besser als Stellen den Kindern für bessere Bildung zur Verfügung stehen sollte, ein Anliegen, welches ich, meine Fraktion und auch die regierungstragenden Fraktionen voll und ganz teilen. Ich sage es einmal so: Keine neue Bürokratie ist auch schon ein Stück Bürokratieabbau.

Wir haben auch ein wichtiges Signal in Richtung mehr Gerechtigkeit zwischen den Lehrkräften im staatlichen Schulbereich und den freien Trägern erreicht. Die CDU, Herr Tischner, hat in ihrem Ge