Protocol of the Session on September 10, 2015

Bevor ich der Abgeordneten das Wort gebe, möchte ich bekannt geben, dass der Präsident für 12.30 Uhr den Ältestenrat zusammengerufen hat. Wir werden zu dem Zeitpunkt die Debatte unterbrechen und in die Mittagspause gehen und nach einer halben Stunde die Debatte fortsetzen. Thema ist das Haus der Abgeordneten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Freie Schulen erfüllen genauso wie staatliche Schulen einen öffentlichen Bildungsauftrag. Deswegen beantragen wir als AfD-Fraktion, in § 2 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft nicht nur festzuhalten, dass freie Schulen das Schulwesen bereichern und ergänzen. Wir wollen, dass die Gleichwertigkeit der freien Schulen gegenüber den staatlichen Schulen im Gesetzestext explizit festgehalten wird.

(Beifall AfD)

Deswegen soll der Satz „Sie erfüllen wie staatliche Schulen den öffentlichen Bildungsauftrag.“ ergänzt werden. Damit dürften Sie, Frau Rothe-Beinlich, sich eigentlich leicht anfreunden können, denn 2014 sagten Sie noch: „Immerhin leisten freie Schulen selbstverständlich 100 Prozent Bildungsauftrag.“

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sage ich auch heute noch!)

100 Prozent, die sucht man in Ihrem Gesetzentwurf aber vergeblich. 60 Prozent, 65 Prozent und 80 Prozent findet man da und auf die Frage,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 100 Prozent dürfen wir gar nicht!)

warum denn nur 60, 65 oder 80 Prozent und nicht 100 Prozent, kommt die magere Antwort – ich habe es gestern schon gesagt: Da sind uns durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof die Hände gebunden.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Nein, durch das Grundgesetz!)

Dass das nicht stimmt, habe ich gestern erläutert, offenbar ohne dass es gewirkt hat.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Kön- nen Sie mal bis 100 zählen?)

Jetzt möchte ich aber sagen, dass Sie als Koalitionsfraktionen bis zum heutigen Tag nicht offengelegt haben, wie Sie auf 80 Prozent dessen, was die staatlichen allgemeinbildenden Schulen bekommen, für die freien allgemeinbildenden Schulen kommen und warum Sie 60 bzw. 65 Prozent bei den Berufsschulen festgesetzt haben. Da zeigt sich mal wieder Ihre typische Denkweise: Transparenz gilt nur für die anderen, nicht für Sie selbst.

(Beifall AfD)

Auch auf die mehrfach geübte Kritik, dass die Mieten und Gebäudekosten der freien Schulen derzeit überhaupt nicht in die Berechnung einfließen, haben Sie nicht reagiert. Wir als AfD-Fraktion setzen uns für 90 Prozent dessen, was die staatlichen Schulen bekommen, im Bereich der allgemeinbildenden Schulen und im Bereich der berufsbildenden Schulen ein. 90 Prozent, weil das deutlich näher an dem ist, was auskömmlich ist. Und 90 Prozent, weil wir erst durch eine Änderung der Thüringer Verfassung den Weg zu 100 Prozent ebnen könnten.

Außerdem fordern wir 100 Prozent für die Förderschulen, denn – ich weiß nicht, ob Sie sich das Thüringer Schulnetz mal angeguckt haben – die Dichte der staatlichen Förderschulen ist in Thüringen so gering, dass Eltern häufig überhaupt nicht die Wahl zwischen einer staatlichen und einer freien Förderschule haben. Nach Ihrem Gesetzentwurf bewahrheitet sich dann tatsächlich das, was in Ihrem Koalitionsvertrag steht: Alle Schularten erhalten eine sichere Entwicklungsperspektive. Die freien Förderschulen gehen nach Ihrem Gesetzentwurf in den Tod, denn bei der Unterfinanzierung werden sich immer weniger Eltern das Schulgeld leisten können. Und Sie rufen fröhlich: Es lebe die Inklusion!

(Beifall AfD)

Wir setzen uns hier für die 100-Prozent-Finanzierung ein, denn wir wollen, dass jedes Kind die bestmögliche Förderung erhält.

Auch für die berufsbildenden Schulen im Bereich der Altenpflege, der Sozialassistenz und der Sozialpädagogik wollen Sie ein langsames Sterben initiie

(Abg. Rosin)

ren. Sie als Linke postulieren in Ihrem Wahlprogramm, dass das Überwinden prekärer Beschäftigungen eine sozial- und wirtschaftspolitische Zielsetzung sei. Sie als SPD postulieren in Ihrem Wahlprogramm, dass sich die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege positiv verändern sollen.

Meine Damen und Herren, ich frage mich, wie das passieren soll, wenn man in einem Ausbildungsbereich, in dem das Geld jetzt schon fehlt, die staatlichen Zuschüsse von 75 Prozent auf 60 bzw. 65 Prozent senkt. Ich frage mich, warum man gerade an der Ausbildung der Pflegekräfte spart, wo jetzt schon absoluter Bewerbermangel bei den Ausbildungsplätzen herrscht und wo jetzt aufgrund der jahrzehntelangen gravierenden Fehlsteuerung in der Familienpolitik, für die vor allem die CDU verantwortlich ist, klar ist, dass unsere Gesellschaft rapide überaltert und Menschen, die sich für die verantwortungsvolle Aufgabe der Pflege entscheiden, dringend gebraucht werden.

(Beifall AfD)

Damit möchte ich kurz zu Ihrem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf kommen: Das ist mal wieder so ein Antrag, in dem im Ansatz Dinge formuliert werden, gegen die eigentlich niemand was hat, der aber im Endeffekt mit dem, was getan werden muss, nicht in die Pötte kommt. Grundsätzlich richtig oder zumindest nicht schädlich ist es, wenn sich – wie im ersten Teil Ihres Antrags in Nummer 1 gefordert – der Landtag zu hochwertiger Pflege bekennt. Damit allein ist uns aber nicht wirklich geholfen.

In Nummer 2 Ihres Antrags, in dem Sie betonen wollen, dass der Themenkomplex ressortübergreifend betrachtet werden muss, wollen Sie vermutlich auf die Kritik von Vertretern der Träger der freien Schulen eingehen, die sich fast so anhört wie die Handlung eines schlechten Kabaretts. Die Vertreter haben im Wesentlichen gesagt, dass sie seit zehn Jahren zwischen den Ministerien hin und her rennen und das eine Ministerium immer darauf verweist, dass die Vertreter der freien Schulen doch dafür sorgen sollten, dass das andere Ministerium etwas macht. So absurd das klingt: Das ist die traurige Lebensrealität dieser Menschen seit vielen Jahren.

Die Vertreter sagten weiterhin, dass die Gespräche nach der Übernahme von Rot-Rot-Grün vollständig abgebrochen seien. Ihr Larifari-Statement in Nummer 2 lässt nicht wirklich hoffen, dass das besser werden wird.

(Beifall AfD)

In Nummer 3 Ihres Antrags schieben Sie die Verantwortung für die Ausbildung Thüringer Pflegekräfte in Ramelow’scher Manier an die Bundesregierung ab, obwohl Sie selbst es jetzt in der Hand hätten, die Pflegeberufe besser zu finanzieren, zum

Beispiel indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmen.

Im zweiten Teil Ihres Antrags in Nummer 1 wälzen Sie die Verantwortung, die bei Ihnen liegt, weiter von sich ab und, um es deutlich zu sagen: Die Finanzierung der freien Schulen ist eine Grundaufgabe der Länder und vor der sollte die Landesregierung auch nicht zurückschrecken.

(Beifall AfD)

In Nummer 2 wollen Sie mal wieder lange evaluieren. Ich vermute, bis das Ergebnis nach zwei Jahren da ist, hat sich das Problem fast erledigt, denn da werden viele freie Schulen schon geschlossen haben.

In Nummer 3 wollen Sie regelmäßig überprüfen, ob die Ausbildungszahlen ansteigen, aber das Entscheidende, nämlich ob und welche Konsequenzen daraus folgen sollen, das sagen Sie nicht.

Abschließend ist zu sagen, dass wir Ihrem Antrag aus den genannten Gründen nicht zustimmen werden.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was?)

Die freien Schulen im Bereich der Pflege brauchen jetzt und sofort Hilfe und nicht – vielleicht – in zwei Jahren.

(Beifall AfD)

Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass aus der SPDFraktion mindestens genauso viele Leute bei meinem Redebeitrag anwesend sind wie bei dem Ihrer eigenen Abgeordneten. Danke schön.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Deiner ist aber viel besser!)

(Heiterkeit AfD)

Außerdem weigern Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf, die von Ihnen festgesetzte Steigerungsquote von 1,9 Prozent, die ebenfalls viel zu niedrig ist, im Gesetz zu verankern. Das mag daran liegen, dass die Quote von 1,9 Prozent ohnehin nicht ausreichen wird, die Tarifsteigerung der Lehrer im öffentlichen Dienst auszugleichen, und die Grünen daher keinen Wert darauf legen, dieses Versagen auch noch im Gesetz zu dokumentieren. Das mag aber auch daran liegen, dass das Weglassen der Quote im Gesetz mehr Raum dafür lässt, am Ende doch noch darauf hinzuwirken, die Steigerungsquote, die ja im Endeffekt, wenn man die Inflation noch beachtet, eine Senkungsquote ist, noch weiter zu minimieren.

Demgegenüber setzen wir uns mit unserem Änderungsantrag für eine jährliche Steigerung von 3 Prozent ein, die selbstverständlich im Gesetz festgeschrieben werden soll. Sie sehen also, die freien Schulen wissen zwar nun, womit sie planen können, können aber gleichzeitig auch schon einmal

vorausplanen, dass die Schulen das Schulgeld erhöhen und damit die gerade von Linken und Grünen sonst so beschriene soziale Ungleichheit verstärkt wird, und sie können auch schon einmal vorausplanen, welche Schulen über kurz oder lang geschlossen werden müssen.

(Beifall AfD)

An dem Punkt der Finanzierung zeigt sich auch gleichzeitig die Unfähigkeit der Regierungsfraktionen zur eigenständigen Politikgestaltung. Die Forderung, die ich am häufigsten aus den Regierungsfraktionen gehört habe, war die, dass die Schulträger selbst konkrete Angaben zu den Schülerkosten machen sollten, damit die Regierungsfraktionen wüssten, was auskömmlich im Sinne des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist.

Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, sich an Urteile des Thüringer Verfassungsgerichts zu halten, sie auszulegen und den Rahmen, den das Verfassungsgericht durch die Bezeichnung „auskömmlich“ gesteckt hat, auszufüllen, ist selbstverständlich primär Ihre Aufgabe als Gesetzgeber und nicht die der Angehörten.

Warum sind die Regierungsfraktionen nicht fähig zur eigenständigen Gestaltung von Politik?

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zwei Antworten möchte ich Ihnen nennen: Den ersten Grund haben die Angehörten mehrfach auf den Punkt gebracht. Sie haben den rot-rot-grünen Gesetzentwurf mehrfach als Minimalkonsens bezeichnet. Einer sagte explizit, man werde diesen Minimalkonsens mittragen, weil man glaube, dass die rot-rot-grüne Koalition, wenn man die Finanzierung wieder aufmache, auseinanderbrechen werde. In dem Zusammenhang finde ich es interessant, dass Frau Rosin extra betont, dass die SPD-Fraktion dem Regierungsentwurf zustimmen wird. Das wiederum würde bedeuten, dass es keine Neuregelung für die freien Schulen gäbe, obwohl die Frist für die Neuregelung schon lange abgelaufen ist. Das würde bedeuten, dass gegebenenfalls Neuwahlen nötig wären und die freien Schulen wahrscheinlich ein weiteres Jahr in der Luft hängen würden. Die freien Schulen sagen also: Besser eine schlechte Regelung als gar keine. Das ist zwar vernünftig für die freien Schulen, aber ein Armutszeugnis für die Regierungsfraktionen.

(Beifall AfD)

Den zweiten Grund, warum die Regierungsfraktionen in einem der wichtigsten und zukunftsträchtigsten Bereiche, nämlich dem der Bildung, nicht bereit sind, zugunsten unserer Schüler zu investieren, diesen zweiten Grund sehen wir in den letzten Tagen alle sehr deutlich. Rot-Rot-Grün ist dabei, unseren Staat in seinen Grundfesten zu erschüttern. Statt als durch die Thüringer Bürger gewählte

Volksvertreter Politik für Thüringen zu machen, investieren Sie lieber Hunderte Millionen in die Aufnahme von Wirtschaftsmigranten, die keinen Asylgrund haben. Wo bei den freien Schulen um jeden Cent geknapst wird, fließt das Geld für illegale Einwanderer, die mehrheitlich aus kulturfremden Kreisen kommen und weder integrationswillig noch integrationsfähig sind, in Strömen.