Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich möchte es kurz machen und nur darauf hinweisen, dass im Freistaat Thüringen Gemeinden, die ganz oder teilweise als Kurort oder als Erholungsort staatlich anerkannt sind, gemäß § 9 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz – wie Sie bereits ausgeführt haben – einen Kurbeitrag erheben können. Dies entspricht im Wesentlichen auch den Regelungen anderer Bundesländer. Ob das Aufkommen aus der Kurtaxe beispielsweise auch für Aufwendungen aus dem öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden kann, ist der Regelung – auch das wurde ausgeführt – nicht eindeutig entnehmbar. Insoweit handelt es sich hier um eine Auslegungsfrage. Das Landesverwaltungsamt vertritt hierbei die Auffassung, dass kein rechtsaufsichtlicher Handlungsbedarf besteht. Eine entgegnende Rechtsprechung besteht in Thüringen ebenfalls nicht. Nach jetzigem Kenntnisstand besteht daher kein dringender Handlungsbedarf für eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Die weitere Entwicklung in den anderen Bundesländern, insbesondere hinsichtlich eines vorliegenden Referentenentwurfs in Niedersachsen sollte zunächst abgewartet werden. Die Landesregierung begleitet aber gern die Diskussion hierzu im Ausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Wir kommen nun zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Federführung. Ich gehe davon aus, dass die Federführung der Innen- und Kommunalausschuss haben soll.
Die CDU-Fraktion kann leider keine Federführung haben, sondern nur der Innen- und Kommunalausschuss. Wer mit der Federführung einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion liegt die Federführung im Innen- und Kommunalausschuss.
Thüringer Gesetz zu dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/975 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dieses Gesetz in erster und, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, in zweiter Beratung zu behandeln. Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär, bitte.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf ganz kurz zur Gesetzesbegründung oder zur Einbringung des Gesetzes ausführen. Wie Sie alle wissen, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 25. März 2014 – also schon vor einer Weile – zum ZDF-Staatsvertrag betont, dass das Grundrecht der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz für die institutionelle Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien verlangt. Der bisherige ZDF-Staatsvertrag genügt diesem Maßstab teilweise nach dem Urteil nicht. Entgegen der derzeitigen staatsvertraglichen Regelung ist der Anteil staatlicher und staatsnaher Personen im Fernseh- und Verwaltungsrat auf ein Drittel zu begrenzen. Mit dem vorliegenden Entwurf des 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrags soll der ZDF-Staatsvertrag an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden.
Ich darf Ihnen ganz kurz zu den einzelnen Aspekten ausführen. Zur Gremienzusammensetzung, die verändert worden ist:
Verwaltungsrat: Hier erfolgt eine Reduzierung der Anzahl der staatlichen und staatsnahen Mitglieder des Verwaltungsrats bei gleichzeitiger Reduzierung der derzeitigen Gremiengröße von 14 auf
zwölf Personen. Acht staatsferne Mitglieder, also zwei Drittel, werden weiterhin vom Fernsehrat in den Verwaltungsrat gewählt. Vier staatsnahe bzw. staatliche Mitglieder werden von den Ländern entsandt, also wesentlich weniger als bisher.
Fernsehrat: Es erfolgt eine Reduzierung der Anzahl der staatlichen und staatsnahen Mitglieder des Fernsehrats auf ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder bei gleichzeitiger Reduzierung der derzeitigen Gremiengröße von 77 auf 60 Mitglieder. Von den maximal 20 staatlichen oder staatsnahen Vertretern im Fernsehrat werden 16 Vertreter von den Ländern als Träger des ZDF, also pro Land ein Mitglied, zwei Vertreter vom Bund sowie zwei Vertreter von den kommunalen Spitzenverbänden entsandt. Erstmalig wird es nun dank der Thüringer Initiative möglich, dass eine Person aus dem Bereich LSBTTIQ als Vertreter der Allgemeinheit in dem zukünftig auf 60 Personen verkleinerten Aufsichtsgremium, dem ZDF-Fernsehrat, die Anliegen dieser Bevölkerungsgruppe und die Erfahrungen dieser Bevölkerungsgruppe einbringen kann. Die bisherige sogenannte r-Gruppe wird ersetzt durch die Vertreter aus 16 gesellschaftlichen Bereichen, also auch pro Land einer, die den Ländern konkret zugewiesen werden.
Über Fernsehrat und Verwaltungsrat hinaus ist zu erwähnen, dass eine Normierung der Drittelvorgabe des Bundesverfassungsgerichts auch als allgemeiner Grundsatz für die Zusammensetzung der Ausschüsse des Fernsehrats und des Verwaltungsrats sowie für die Wahlen der Vorsitzenden und Stellvertreter der Gremien und Ausschüsse gelten wird. Auch hier wird das Prinzip der Ein-Drittel-Staatsnähe gewährleistet.
Zur Inkompatibilität bei Personen: Die bisherigen Regelungen zur Inkompatibilität werden erweitert, sodass dem Fernsehrat und dem Verwaltungsrat im Grundsatz als staatsferne Mitglieder zukünftig nicht angehören: Mitglieder des Europäischen Parlaments, Mitglieder des Deutschen Bundestags oder einer gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, Mitglieder der Europäischen Kommission. Für Mitglieder der Bundesregierung oder der Landesregierung sieht der ZDF-Staatsvertrag bereits derzeit gewisse Inkompatibilitätsregelungen vor. Darüber hinaus nicht angehören dürfen hauptamtliche kommunale Wahlbeamte.
Herr Staatssekretär gestatten Sie mir, ist das Mikrofon an? Könnte die Technik – also es wird nicht verstanden.
Hauptamtliche kommunale Wahlbeamte dürfen nicht angehören, politische Beamte und Mitglieder im Vorstand einer Partei auf Bundes- oder Landesebene. Darüber hinaus wird in Anlehnung an den Verhaltenskodex der EU-Kommission eine Karenzzeit von 18 Monaten eingeführt, nach deren Ablauf der von den Inkompatibilitätsregelungen betroffene Personenkreis dann als staatsfernes Mitglied in den Fernsehrat oder in den Verwaltungsrat entsandt werden kann.
Zur Transparenz: Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder der Gremienmitglieder werden der Höhe nach veröffentlicht. Es werden Regelungen zur Öffentlichkeit von Sitzungen des Fernsehrats und der Nichtöffentlichkeit von Sitzungen des Verwaltungsrats sowie der jeweiligen Ausschüsse implementiert. Die Organisationsstrukturen, die personelle Zusammensetzung der Gremien und Ausschüsse, Tagesordnungen, eine Zusammenfassung der Sitzungsprotokolle sowie Anwesenheitslisten werden gleichfalls in geeigneter Weise veröffentlicht. Ferner werden das Intendantengehalt – darüber gab es ja auch Diskussionen – und die Direktorengehälter, die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen veröffentlicht.
Zur Stärkung der Rechtsstellung der Gremienmitglieder: Eine Abberufung aus dem Fernsehrat soll in Zukunft nur aus einem wichtigen Grund möglich sein. Das Ausscheiden aus der Entsendestelle stellt einen wichtigen Grund dar, der zu einer solchen Abberufung ermächtigt. Ich glaube, das ist auch eine vernünftige Regelung, damit die Repräsentanz der Gruppe, die beabsichtigt ist, auch gewährleistet werden kann.
Gleichstellungsauftrag: Hier wurde viel diskutiert. Ich glaube, es gibt ein paar Regelungen, die eine
Verbesserung bringen. Wir sind wahrscheinlich noch nicht am Ende der Geschichte und da wird sich auch noch mal zeigen, ob es noch besser werden kann. Ich darf kurz vortragen, was jetzt beabsichtigt ist: Für die Geschlechterquote im Fernsehrat werden verbindliche Vorgaben im Sinne einer paritätischen Besetzung fixiert. Von den in den Fernsehrat entsandten Mitgliedern sollen je 50 Prozent Frauen und Männer sein, wenn eine Entsendestelle eine gerade Anzahl von Mitgliedern entsendet. Beim Entsenderecht für ein Mitglied – also ein einziges Mitglied – soll auf ein männliches Mitglied eine Frau und auf ein weibliches Mitglied ein Mann folgen. Beim ZDF-Verwaltungsrat wird erstmalig eine Sollvorschrift zur Einhaltung der paritätischen Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer verankert.
Zur Dynamisierung von Gremien, also dass man nicht ewig da drin sitzt: Mitglieder können den Gremien insgesamt höchstens drei Amtsperioden angehören. Dabei werden die Amtszeiten im Fernsehrat und im Verwaltungsrat zusammengerechnet.
Sonstiges, nur der Vollständigkeit halber: Des Weiteren gibt es redaktionelle Anpassungen im Staatsvertrag zum ZDF sowie eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags an die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die sogenannte AVMDRichtlinie. Das sind alles Sachen, die auch konsensual zwischen den Ländern beschlossen wurden und keiner größeren Diskussion unterlegen haben.
Mit dem Thüringer Gesetz zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll nun die rechtlich notwendige Umsetzung des Staatsvertrags im Thüringer Landesrecht erfolgen. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. Es hat sich Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion Die Linke, zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch und gerade als Medienpolitiker darf man konstatieren: Es liegt ein Staatsvertrag vor, der einerseits inhaltlich – jetzt habe ich eine Ergänzung getroffen – durchaus überschaubar und andererseits ursächlich und auch als Nichtkenner der medienpolitischen Szene nachvollziehbar ist. Dies ist bei Staatsverträgen nicht immer so. Deshalb wird meine Rede sich auch durch Kürze auszeichnen.
Ausgangspunkt – der Staatssekretär hat es gesagt – ist das bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag, weil sicherlich mit Blick – wir haben ja noch
mal einen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung – auf andere Staatsverträge einschließlich des MDR-Staatsvertrags und dessen allgemeine, aber auch auf diesen Punkt spezielle Novellierung ansteht, wiederhole ich gern auch das durch das Bundesverfassungsgericht verankerte Zahlenverhältnis 70 zu 30. Nun sagen Kritiker dieses Urteils, jene Kritiker, denen dieses Verhältnis nicht weit genug geht, dass grundsätzlich keine staatlichen Verantwortungsträger mehr in den Gremien vertreten sein sollen. So weit würde ich nicht gehen wollen. Eher bin ich der Auffassung, meine Damen und Herren, dass bei der Entsendung der gesellschaftlichen Vertreter überall darauf geachtet wird, dass nicht eine politische, eine parteipolitische oder staatspolitische Einflussnahme durch die sogenannte Hintertür wieder Einzug hält.
Hier bin ich schon bei einem weiteren wichtigen Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs des Thüringer Gesetzes, der Benennung eines Thüringer Vertreters. Die Fraktion der Linken im Thüringer Landtag begrüßt ausdrücklich die Entsendung eines Vertreters aus dem Bereich LSBTTIQ. Wer es nicht lesen konnte – Lesben, Schwulen, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen. Nicht erst die Aufzählung, sondern die gesellschaftliche Realität und die Zunahme jener Gruppe macht deutlich – lassen Sie es mich so formulieren: Dieses ist keine unbedeutende gesellschaftliche Gruppe mehr. Auch sollte mit der Entsendung eine gewisse Normalität im Umgang mit jenen Gruppen und gleichzeitig eine entsprechende gesellschaftliche Anerkennung deutlich werden.
Die Punkte „Transparenz“, wie sie der Staatssekretär angesprochen hat, und „Versteinerung der Gremien“, also was die Laufzeiten innerhalb der Gremien angeht, unterstützen wir ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt dem Thüringer Gesetz zu dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu. Danke.
Herr Blechschmidt, vielen Dank für Ihre Rede. „Queere Menschen“ habe ich von Ihnen gehört. Vielleicht klären Sie mal fraktionsintern, was Sie überhaupt wollen mit diesem Vertrag.