Protocol of the Session on July 9, 2015

2. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass die Bundesregierung für Thüringen eine Entlastung von 42,49 Millionen Euro bezogen auf das Jahr 2012 angibt (BT-Drucksache 18/2178), während die Landesregierung selbst nur von 24 Millionen Euro bezogen auf 2014 und 27,9 Millionen Euro bezogen auf das Jahr 2012 ausgeht?

3. Warum geht die Landesregierung ausweislich der Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 6/340 trotz Ausweitung des Empfängerkreises von BAföG, der Erhöhung des BAföG und steigenden Studierendenzahlen lediglich von einer „konstanten Einsparung“ beim BAföG aus?

4. Wofür werden die eingesparten Mittel beim BAföG im Haushaltsjahr 2015 verwendet?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Maier.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bühl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Verbindliche Planungen der Hochschulen zu Stellenstreichungen, die über die in der Hochschulstrategie Thüringen 2020 festgelegten Einsparungen hinausgehen, sind dem Ministerium nicht bekannt. In der Anmeldung zum Doppelhaushalt 2016/2017 sind ebenfalls keine Kürzungen der Stellenpläne vorgesehen.

Zu Frage 2: Die Förderung für Schülerinnen und Studierende nach dem BAföG splittet sich jeweils in einen Zuschuss und einen Darlehensanteil. Die Angabe des Bundes zur Entlastung Thüringens beinhaltet sowohl die Zuschüsse als auch die Darlehen an Schülerinnen und Studierende. Der Gesamtaufwand des Landes im Ist des Jahres 2014 lag bei

knapp 36,7 Millionen Euro. Der Landesanteil der Zuschüsse und Darlehen an Studierende erreichte im Jahr 2014 insgesamt knapp 23,7 Millionen Euro, also rund die genannten 24 Millionen Euro. Der Landesanteil an den Darlehen wird in Thüringen anders als in anderen Ländern nicht über den Haushalt des Landes, sondern über die Thüringer Aufbaubank bereitgestellt. In der Haushaltsplanung wird daher lediglich von einer Nettoentlastung in Höhe der Zuschüsse für Studierende ausgegangen. Der gegenüber dem Jahr 2012 gesunkene Aufwand ist vor allem auf den Rückgang der Zahl der Geförderten zurückzuführen.

Zu Frage 3: Die zukünftige Entwicklung der auf Studierende in Thüringen entfallenden BAföG-Leistungen lässt sich nicht prognostizieren, da hier sowohl Veränderungen der Leistungshöhe als auch der Zahl der Leistungsberechtigten relevant sind. Daher wird die Höhe der künftigen Entlastungen aus dem Wert für das Jahr 2014 hochgerechnet.

Zu Frage 4: Es ist geplant, beim StudierendenBAföG eingesparte Mittel in den nächsten Jahren im vollen Umfang im Hochschulbereich zur Verfügung zu stellen, um das geplante Ziel der 4-Prozent-Steigerung zu erreichen und Investitionen des Studentenwerks zu unterstützen. Im Haushaltsjahr 2015 werden dem Studentenwerk 2 Millionen Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Zugleich wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von 3 Millionen Euro ausgebracht. Die Mittel sollen für Maßnahmen im Studentenwohnheimbau verwendet werden. Die Hochschulfinanzierung ist im Jahr 2015 durch die Rahmenvereinbarung III festgelegt. Zusätzliche Mittel sollen den Hochschulen jedoch ab dem Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden. Das Ministerium hat das Ziel, die Mittel für die Hochschulen bis 2019 jährlich um 4 Prozent zu erhöhen. Damit sollen die Kostensteigerungen von voraussichtlich 3 Prozent gedeckt und zusätzliche Mittel für strategische Entwicklungen und Innovationen in Höhe von 1 Prozent zur Verfügung gestellt werden. Diese Steigerung entspricht der Planung in der Hochschulstrategie Thüringen 2020, die in der Koalitionsvereinbarung bekräftigt wurde. Diese Steigerung bedarf noch der Zustimmung des Landtags. Wenn sie erfolgt, wird Thüringen den Hochschulen von 2016 bis 2019 kumuliert 159,2 Millionen Euro Landesmittel zusätzlich zur Verfügung stellen. Die Nettoentlastung durch die Neuregelung des BAföG beträgt in diesem Zeitraum im Gegensatz nur 61,4 Millionen Euro. Somit werden alle vom Land eingesparten BAföG-Mittel für Studierende dem Hochschulbetrieb zufließen.

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Bühl, Sie haben offensichtlich eine Blitzpromotion hingelegt.

(Abg. Bühl)

Am Doktor arbeite ich vielleicht noch, aber ich bedanke mich erst mal für die Vorschusslorbeeren. Eine kurze Nachfrage zum Jahr 2015: Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Geld, was von dem BAföG-Geld zusätzlich vom Bund kam, in diesem Jahr nur für die Investitionen bei den Studentenwerken eingesetzt wird oder ist da auch noch zusätzlich irgendwo Geld eingesetzt worden?

Herr Staatssekretär Maier, bitte.

Das müsste ich, weil es nicht mein Beritt ist, noch mal klären. Das geben wir Ihnen dann schriftlich.

Das ist hiermit zugesagt. Herzlichen Dank. Wir kommen zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Krumpe und seine Frage hat die Drucksachennummer 6/799.

Digitales Landschaftsmodell (DLM) 50 (Teil 1)

In der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 297 ist darauf hingewiesen worden, dass die Bezeichnungen DLM50.1 und DLM50.2 in der Terminologie der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) nicht mehr verwendet werden. Die Beantwortung der oben genannten Kleinen Anfrage erfolgte auf Grundlage aktueller Termini im gleichen Fachgebiet, was dazu führte, dass einige Fragen unvollständig beantwortet wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum werden auf dem Internetauftritt des Thüringer Landesamts für Vermessung und Geoinformation die Bezeichnungen DLM50.1 und DLM50.2 verwendet, wenn die Termini laut Drucksache 6/ 781 veraltet sind und nicht mehr verwendet werden?

2. Welche Lösungswege schlägt die Landesregierung für eine präzise Fragenbeantwortung vor, wenn die in der Öffentlichkeit verwendeten Termini nicht mit den allgemein üblichen Termini des betroffenen Fachgebiets übereinstimmen?

3. Warum wird interessierten Nutzern gemäß des Internetauftritts des Thüringer Landesamts für Vermessung und Geoinformation die Datenabgabe des DLM50 ausschließlich über die Einheitliche Datenbankschnittstelle (EDBS) angeboten und nicht über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS)?

4. Warum wird interessierten Nutzern gemäß des Internetauftritts des Thüringer Landesamts für Vermessung und Geoinformation die Datenabgabe des DLM50 ausschließlich in Gauß-Krüger-Koordinaten angeboten, obwohl gemäß der AdV AAA-Umfrage die ATKIS Migration seit 2011 abgeschlossen ist und damit auch verbunden die Transformation der topografischen Daten in das ETRS89/UTM-System?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Sühl, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Krumpe beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt – ich lasse die Fragen mit Ihrer Erlaubnis weg:

Zu Frage 1: Änderungen in der Internetpräsentation des Thüringer Landesamts für Vermessung und Geoinformation erfolgen entweder anlassbezogen oder im Rahmen der in regelmäßigen Abständen stattfindenden Durchsicht der Internetseiten. Die hier angesprochene Änderung der Bezeichnungen erfolgte nicht anlassbezogen und wäre bei der nächsten regulären Durchsicht der Internetseiten vorgenommen worden. Aus gegebenem Anlass erfolgte nunmehr eine kurzfristige Änderung der entsprechenden Internetseite.

Zu Frage 2: Die hier thematisierte Kleine Anfrage wurde vonseiten der Landesregierung präzise beantwortet.

Zu Frage 3: Das DLM50 wird interessierten Nutzern beispielsweise im Onlineshop des Landesamts für Vermessung im Format der Normbasierten Austauschschnittstelle angeboten. Eine entsprechende Überarbeitung der genannten Internetseite erfolgt mit der anstehenden Aktualisierung.

Zu Frage 4: Auf den Wechsel des amtlichen Raumbezugssystems in Thüringen wird in der Internetpräsentation des Landesamts unter „Geoinformation“ – „Raumbezug“ – „Transformation“ hingewiesen. Eine entsprechende Überarbeitung der genannten Internetseite erfolgt mit der anstehenden Aktualisierung. Interessierten Nutzern stehen darüber hinaus für entsprechende Fragen zu den Produkten des Amts die Daten der Ansprechpartner des Landesamts für Vermessung und Geoinformation auf der Seite „Ansprechpartner“ zur Verfügung. Danke schön.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich die nächste Anfrage in der Drucksache 6/800 auf. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Helmerich, vorgetragen wird von Herrn Abgeordneten Krumpe.

Digitales Landschaftsmodell (DLM) 50 (Teil 2)

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Automatisierungsgrad wird in dem von der Implementierungsgemeinschaft ATKIS-Generalisierung initiierten Entwicklungsprojekt für die kartografische Generalisierung angestrebt?

2. Wie hoch wären die Personalaufwände, um die Digitale Topografische Karte 1:50.000 durch eine nachträgliche interaktive kartografische Generalisierung in einem Dreijahreszyklus bei der Annahme eines Automatisierungsgrades von 70 Prozent, 80 Prozent, 90 Prozent und 95 Prozent abzuleiten?

3. Stehen genug Personalressourcen für die interaktive kartografische Generalisierung des DLM50 unter Berücksichtigung der oben genannten Annahmen der Automatisierungsgrade zum derzeitigen Zeitpunkt zur Verfügung?

4. Welche Gesamtkosten werden für die Entwicklung eines Programmpakets für die kartografische Generalisierung durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland erwartet?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Sühl.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Helmerich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Antwort zu Frage 1: Der Automationsgrad soll so weit erhöht werden, bis sich mit den Methoden der Automatisation kein weiterer Vorteil gegenüber der bisherigen Arbeitsweise erreichen lässt.

Antwort zu Frage 2: Bei der Herstellung der digitalen topografischen Karte 1:50.000 setzt sich der Arbeitsaufwand aus einem konstanten Anteil und einem Anteil, dessen Wert von der Höhe des Automatisierungsgrads der interaktiven kartografischen Generalisierung abhängt, zusammen. Die geschätzten Personalaufwände für einen Dreijahreszyklus ergeben sich in Summe bei einem Automatisierungsgrad von 70 Prozent zu 3,2 Vollbeschäftigteneinheiten, von 80 Prozent zu 3,0 Vollbeschäftigteneinheiten, von 90 Prozent zu 2,8 Vollbeschäftig

teneinheiten und von 95 Prozent zu 2,7 Vollbeschäftigteneinheiten.

Antwort zu Frage 3: Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation plant mit dem bundesweit üblichen Aktualisierungszyklus von fünf Jahren. Die notwendigen Personalressourcen verringern sich dadurch entsprechend und stehen zum derzeitigen Zeitpunkt zur Verfügung.

Antwort zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Danke schön.

Gibt es Nachfragen? Herr Krumpe, bitte.

Warum werden keine konkreten Anforderungen an eine Softwareentwicklung, die von der Landesregierung im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens vergeben wird, gestellt? Diese Frage bezieht sich auf Frage 1. Man kann also nicht sozusagen eine Softwareentwicklung in Auftrag geben ohne eine konkrete Anforderung, wie hoch der Automatisierungsgrad denn am Ende sein soll?

Herr Sühl, bitte.

Die Frage kann ich so nicht beantworten. Es wird eine Kosten-Nutzen-Rechnung angestellt und dementsprechend wird ein Projekt in Auftrag gegeben. Die Frage, wann die Kosten der Methode höher wären als bei der bisherigen Arbeitsweise, kann ich hier aus dem Stegreif nicht beantworten.

Herr Krumpe, Sie haben noch eine Nachfrage?

Ja.