2. Inwiefern ist die Landesregierung der Auffassung, dass es im Bereich der Künste und der Kultur einen identifizierbaren Fortschritt gibt, nach dem sich die Vorreiterrolle einer Avantgarde bemessen lässt?
3. Welche Künstler, kulturellen Einrichtungen und Projekte gehören allgemein zu der von Minister Hoff als förderungswürdig erachteten Avantgarde?
Und schließlich 4.: Sieht die Landesregierung die für Kultur zuständige Thüringer Staatskanzlei als diejenige Stelle an, die darüber befindet, wer oder was als zur Avantgarde gehörend der Kulturförderung würdig ist oder kommen für die Landesregierung Personen bzw. Einrichtungen außerhalb der Landesregierung infrage, die sie als geeignet ansieht, um jeweils konkret zu bestimmen, wer oder
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Brandner, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brandner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – ich verzichte dabei auf die Wiederholung der Fragen:
Zu Frage 1: Nach der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst gelten für die Förderung Kriterien wie Kreativität, Originalität, Authentizität und Interkulturalität. Diese Begriffe werden heute und heutzutage allgemeinsprachlich mit dem Begriff „Avantgarde“ verbunden, im Sinne von Avantgarde als Vorreiter.
Zu Frage 2: Die Landesregierung legt ihrer Bewertung von Projekten in allen Sparten die Empfehlung von Fachbeiräten zugrunde.
Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2, also auch da der Verweis auf die Fachbeiräte als maßgebliche Einheit.
Ich war jetzt über die kurzen, knackigen Antworten wirklich etwas überrascht. Ich dachte, das dauert etwas länger.
Herr Kuschel, ich frage nicht Sie, ich frage da vorn. Gehen Sie in die Kantine, dann kann ich hier in Ruhe fragen.
Wenn es lediglich darum geht, lieber Fragenbeantworter, besonders gute Kunst in den Vordergrund zu stellen, warum nennt man es dann eigentlich nicht so, sondern warum benutzt der Minister ganz bewusst einen linken Kampfbegriff aus der Mottenkiste?
Da bin ich jetzt überfragt, weil ich nicht der Minister bin. Insofern ist es ein bisschen unglücklich. Ich kann jetzt keine Exegese betreiben von Sachen, die ich tatsächlich nicht geäußert habe. Ansonsten, wie ganz oft, das kennen Sie auch aus Ihrer eigenen Rede, ist es natürlich so, dass man Begrifflichkeiten so wählen kann, dass Sie ein angemessenes Sprechen in einer jeweiligen Situation sind. Das nennt man dann Rhetorik. Insofern ist das jederzeit legitim und wenn die Begriffe dann erläutert werden können, wie sie erläutert wurden, dann ist das auch eine vernünftige Art der Kommunikation, denke ich, in der politischen Auseinandersetzung.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Die nächste Frage, die in Drucksache 6/725, stellt Frau Abgeordnete Muhsal, AfD-Fraktion.
In der Woche vom 8. bis 12. Juni 2015 fand an den Thüringer Hochschulen die „Aktionswoche Gleichstellung“ statt. Veranstalter war laut Flyer das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung, welches vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gefördert und unterstützt wird.
1. Wie hoch ist die finanzielle Förderung des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (bitte auch den Haushaltstitel angeben)?
2. Wie unterstützt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung neben der finanziellen Förderung?
4. Wenn eine Evaluation der Arbeit des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung durch die Landesregierung nicht stattfindet, warum nicht?
Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Maier vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, für die Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Muhsal wie folgt:
Zu Frage 1: Dem Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung wurden im Jahre 2013 insgesamt 50.000 Euro und in den Jahren 2014 und 2015 je 100.000 Euro für den zentralen Teil des Kompetenznetzwerks aus dem KLUG-Struktur- und Gestaltungsfonds zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgte aus dem Titel 07 69 682 01. Darin enthalten sind die Personalmittel für drei halbe Stellen der zentralen Mitarbeiter, Sachmittel bis 10.000 Euro sowie Mittel für Projekte des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung und Maßnahmen an Hochschulen, die durch das Netzwerk koordiniert werden. Die Hochschulen, deren gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung ist, finanzieren je einen Stellenanteil für ihre dezentralen, in der Regel wissenschaftlichen Mitarbeiter. Darüber hinaus entscheidet nach der Vereinbarung, die in Thüringen mit den Hochschulen zum Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder und zum Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung geschlossen wurde, die Mitgliederversammlung des Netzwerks gemeinsam mit dessen Beirat im Benehmen mit dem TMWWDG über die Verwendung von derzeit der Höhe nach noch nicht genau bezifferbaren Restmitteln aus dem Professorinnenprogramm II, die noch im Jahr 2015 zu verausgaben sind.
Zu Frage 2: Im TMWWDG hat eines der Hochschulbetreuungs- und Aufsichtsreferate die Zuständigkeit für die Gleichstellung von Frau und Mann in der Wissenschaft inne. Das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung, das die Hochschulen bei der Realisierung der in der Rahmenvereinbarung III und in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen verankerten hochschulpolitischen Ziel zur Gleichstellung/Chancengleichheit unterstützt, wird dementsprechend von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Referates betreut.
Zu Frage 3: Die Mittel des Struktur- und Gestaltungsfonds, aus denen auch das Thüringer Kompetenznetzwerk Gleichstellung gefördert wird, stehen für hochschulpolitisch gewünschte und erforderliche sowie für innovative Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung, Gleichstellung, Internationalität oder Verwaltung für strukturunterstützende Maßnahmen und für angewandte Forschung sowie für künstlerische Entwicklungsvorhaben zu Verfügung.
Die zugewiesenen Mittel aus dem Struktur- und Gestaltungsfond sind jeweils im Folgejahr bis Ende Februar abzurechnen. Hier muss ein Bericht zum Stand der Realisierung des jeweiligen Projekts vorgelegt werden. Über diese jährliche Berichterstattung des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung erfolgt seitens des TMWWDG eine Überprüfung mit den vom Netzwerk realisierten Projekten und Maßnahmen.
Darüber hinaus sieht die zuvor genannte Vereinbarung vor, dass die Hochschulen bis zum Oktober 2015 einen konkreten Vorschlag vorlegen, wie die mit dem Netzwerk verfolgten Ziele auch langfristig gesichert und in den Hochschulen umgesetzt werden können. Dieser Vorschlag zur Weiterführung des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung wird auch mit einer Bewertung der bisherigen Arbeit des Netzwerks verbunden sein. Das TMWWDG wird auch auf der Grundlage dieses Berichts über die Art und Weise der Fortführung des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung gemeinsam mit den Hochschulen entscheiden.
Gibt es Nachfragen? Frau Muhsal schüttelt den Kopf. Aus den anderen Fraktionen sehe ich ebenfalls keine. Damit können wir diese Frage als erledigt betrachten. Die nächste Frage in Drucksache 6/778 stellt Herr Abgeordneter Bühl.
Seit dem 1. Januar 2015 trägt der Bund die Kosten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) alleine. Damit hat die Große Koalition auf Bundesebene ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag eingelöst, mehr Geld für die Grundfinanzierung der Hochschulen bereitzustellen. Die Länder wurden mit 1,17 Milliarden Euro entlastet. Auf diese Weise soll die Grundfinanzierung der Hochschulen substanziell verbessert werden.
Thüringen wurde (nach Ist-Zahlen des Bundes- haushalts von 2012) um 42,49 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Bund und Länder haben vereinbart,
dass dieses Geld „insbesondere für Hochschulen“ – so steht es in der Begründung der BAföG-Novelle, die auch vom Bundesrat beschlossen wurde (BR- Drucksache 375/14) – zugutekommt.
Trotz der erheblichen Entlastung beim BAföG sehen sich eine Reihe von Thüringer Hochschulen offenbar gezwungen, signifikante Einsparungen (so Stelleneinsparungen in der Lehre und Verwaltung) vorzunehmen; so soll zum Beispiel an der TU Ilmenau nach meiner Kenntnis die Zahl der Professuren von 91 auf 80 sinken.
1. An welchen Thüringer Hochschulen sind in welchem Umfang Pläne zur Stellenstreichung bekannt, die über die in der „Hochschulstrategie Thüringen 2020“ festgelegten Einsparungen hinausgehen?