Protocol of the Session on July 8, 2015

Wir kommen gerade zum Wert der parlamentarischen Arbeit, meine Damen und Herren. Ich hatte gesagt, zwei kritikwürdige Punkte: automatische Anpassung und dass es ohne Debatte erfolgt. Nirgendwo sonst, meine Damen und Herren, gibt es so etwas. Will ein normaler Arbeitnehmer mehr Geld, muss er dies begründen, verhandeln, immer öfter auch erstreiken.

Frau Marx, man hat gerade bei Ihnen gemerkt, wie Sie sich so ein bisschen vom normalen Volk abgehoben haben. Was Sie hier dargestellt haben mit den denkbaren Problemen, die entstehen, wenn Sie mit dem Finanzamt zu tun haben könnten, damit muss jeder Mensch draußen jeden Tag zurechtkommen. Der kann nicht sagen, ich möchte erst mal mehr Netto, dann brauche ich keine Steuererklärung zu machen. Der muss jede einzelne – Sie haben es Betriebskosten genannt, ich nenne es Werbungskosten oder Betriebsausgaben – Ausgabe nachweisen, und warum sollen wir das nicht auch tun müssen? Sind wir andere, bessere Menschen? Das ist doch nicht verständlich.

(Beifall AfD)

Wie viel Kraft kostet es normale Menschen, die keine Abgeordneten sind, höhere Löhne zu erhalten? Herr Ramelow ist leider nicht da, der kennt sich da aus. Denken Sie an die teilweise langen Streiks in letzter Zeit, Kindertagespflege, Post, Bahn, Flugbegleiter, Piloten, alle mussten streiken, was Grund und Höhe ihrer Forderungen angeht. Sie mussten sich der Öffentlichkeit stellen und von den Betroffenen beschimpfen lassen und sogar die Politik, die hier sitzt, hat die Leute gemaßregelt und sich angemaßt, da einzugreifen und zu sagen, also streiken geht gar nicht, das ist unangenehm für die Leute draußen, lasst das mal sein – die Politik, die sich damit gar nicht auseinandersetzen muss, weil sie eine in die Verfassung geschriebene automatische Erhöhung bekommt. Das geht so nicht, das kann man draußen nicht vermitteln.

(Beifall AfD)

2014 gab es über 200 Tarifkonflikte, 400.000 Ausfalltage. Hier im Landtag gab es keinen Tarifkonflikt und nur einen Ausfalltag – Freitag, glaube ich, ansonsten nichts.

Meine Damen und Herren, wir als Abgeordnete sind auch Arbeitnehmer im weitesten Sinne. Unser Arbeitgeber ist das Volk. Wir müssen uns darum kümmern, dass wir das, was wir uns zubilligen, auch draußen vertreten können. Wenn wir mehr Geld haben wollen, dann müssen wir mit dem Volk reden und können uns nicht hinter der Verfassung verstecken. Nichts anderes beabsichtigen wir hier durchzusetzen.

Aus unserer Sicht – ich hatte darauf hingewiesen – ist diese indexierte Entschädigungsanpassung verfassungswidrig, im Hinblick auf das Grundgesetz und im Hinblick auf den Freistaat Thüringen verfassungswidriges Verfassungsrecht. Man wird sehen, wie sich das in Zukunft entwickelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, nur die Öffentlichkeit, von den Medien begleitet, schafft ein Bewusstsein für die Bürger und die notwendige Kontrolle. Diese notwendige Kontrolle ist nicht gegeben, wenn wir an diesem Index festhalten und dieses intransparente Dschungelgehabe in den nächsten Jahren fortsetzen. Jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung muss im Plenum diskutiert werden und vor den Augen der Öffentlichkeit muss Rechenschaft abgelegt werden. Eine Verkündung – das hat schon ein bisschen was Religiöses – in einem Gesetzblatt reicht auch nicht aus, es muss ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren stattfinden. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt.

Meine Damen und Herren, der Index ist aber auch ungerecht, weil er sich an den durchschnittlichen Einkommen orientiert, das heißt, wir lassen diejenigen, die unterdurchschnittlich verdienen, immer weiter hinter uns. 3,3 Prozent wurden uns gegönnt in diesem Jahr, das gesamte Dienstleistungsgewerbe hatte nur eine Steigerung von 2,8 Prozent zu verzeichnen. Es gab sogar einzelne Gewerke, die Einbußen hinnehmen mussten. Wir orientieren uns am Durchschnitt und sind dann, wenn sich die Leute draußen im Rahmen eines Streiks höhere Löhne erkämpft haben, nichts anderes als billige Trittbrettfahrer, denn diese höheren Löhne draußen erhöhen den Durchschnitt und füllen uns die Taschen. Das ist ebenfalls ungerecht, das macht man nicht, das ist unfair gegenüber den Menschen draußen.

(Beifall AfD)

Auch die absoluten Zahlen sprechen gegen uns. Im Jahr 2000 waren es rund 3.900 Euro Diäten, jetzt sind es 5.200 Euro. Das mag man prozentual, 30 Prozent, vertreten können oder gut finden, aber wenn man auf den absoluten Betrag guckt, 1.300 Euro mehr, das ist schon mehr, als die Leute draußen teilweise Vollzeit in einem ganzen Job verdienen. Also, wir haben uns in den letzten zehn, zwölf, 13 Jahren einfach ein neues Gehalt obendrauf gelegt – auch das ist sehr schwer vermittelbar.

Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf löst alle diese Probleme kurzfristig. Ihren Verein können Sie auflösen, sich die Vereinsarbeit sparen und in effektivere Arbeit stecken. Deshalb bitte ich hier um Zustimmung.

Schließlich, was den Artikel 105 a angeht, da müsste eigentlich jeder von Ihnen zustimmen, weil der

schlicht überflüssig ist. Und Überflüssiges durch Zeitablauf in der Verfassung brauchen wir nicht.

Deshalb, zusammenfassend – Ende der Redezeit, Punktlandung –, bitte ich Sie zumindest um Zustimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

Herr Abgeordneter Kobelt, die Redezeit ist zu Ende, Sie können die Frage nicht mehr stellen. Sie haben aber keine Redezeit mehr zum Antworten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Also, er kann fragen und Sie nicht antworten!)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der sich nur mit einem Punkt beschäftigt und den ich schon ein Stück weit als Schaufenster-Gesetzentwurf bezeichnen muss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine tatsächlich vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung findet mit der Ausgangslage nämlich nicht statt. Sie haben wahrscheinlich schlicht die Zeitung gelesen oder eben auch die Mitteilung über die Erhöhung bekommen und dann gedacht, wir streichen diesen Index und damit ist sozusagen alles gut. Das ist natürlich noch lange kein politisches Konzept, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich würde mir in der Tat wünschen, dass wir uns einmal vertieft mit der Problematik auseinandersetzen. Ich meine allerdings, dass Ihr Vorschlag dafür nicht taugt. Das wird Sie jetzt vielleicht nicht wirklich verwundern.

Mein Kollege Herr Scherer aus der CDU-Fraktion hat sicherlich sehr bewusst das Zitat ausgewählt, dass die Indexierung besser ist als ihr Ruf. Ich will von dieser Stelle zumindest einmal kurz über die Frage der Indexierung nachdenken, weil natürlich die Frage ist, was man täte, wenn man sich nicht an einen Index bindet.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Stimmt!)

Wie das aussieht, das konnten wir viele Jahre beispielsweise im Bundestag beobachten, das ist hier auch schon ausgeführt worden, und auch in vielen anderen Landtagen, wo nämlich die Abgeordneten selbst Jahr für Jahr über entsprechende Erhöhungen entschieden haben, was dann in der Regel als äußerst ungerecht und als Selbstbedienungsmentalität empfunden und kritisiert wurde, im Übrigen auch von unserer Seite.

(Abg. Brandner)

Deshalb stellt sich natürlich die Frage, wie man zu einer gerechten Regelung kommt. Da gebe ich Herrn Scherer insoweit schon recht, dass eine Indexierung, wenn sie nachvollziehbar ist, wenn sie transparent ist und wenn sie sich eben, wie beispielsweise auf Bundesebene, an den Nominallohn koppelt oder eben auch in Thüringen an den Bruttomonatsverdienst aller abhängig Beschäftigten, an dieser Stelle sicherlich nachvollziehbar ist. Trotzdem fragen sich bestimmt etliche Beschäftigte: Wieso passiert das für Abgeordnete automatisch, warum müssen wir hingegen in Lohnkämpfen beispielsweise auf der Straße darum streiten oder wie auch immer, damit es eine Lohnerhöhung gibt? Ich sage ganz offen, wir haben da auch noch nicht den Stein der Weisen gefunden. Das wäre, glaube ich, auch vermessen. Aber ich habe mir einmal Regelungen in anderen Ländern sehr genau angeschaut, weil wir als Grüne immer gesagt haben, uns geht es – wenn – dann dabei nicht nur um ein kleines Stellschräubchen, sprich beispielsweise die Frage der Indexierung oder eben einer Erhöhung oder Anpassung an die Lebenshaltungskosten oder wie auch immer, denn, wie gesagt, Abgeordnete sollen auskömmlich finanziert sein, sondern uns geht es um sehr viel mehr, nämlich um die Frage der Vergleichbarkeit und der Gleichbehandlung mit dem sogenannten normalen Steuerbürger oder der Steuerbürgerin. Nordrhein-Westfalen und auch zuletzt Brandenburg sind diesen Weg gegangen. Man muss sich aber immer klarmachen, was das dann in der Konsequenz bedeutet.

Auch wir als Grüne streben ein anderes System an. Das ist jetzt, glaube ich, auch nicht neu für Sie, dass wir meinen, Abgeordnete sollten selbstverständlich beispielsweise in die Rentenversicherung einzahlen, weil die Regelung der Rentenansprüche, wie wir sie hier im Thüringer Landtag haben, auch nicht unbedingt gerecht ist und für viele nicht nachvollziehbar. Dies wird auch immer wieder kritisiert. Nichtsdestotrotz will ich mal sagen, was das konkret in Brandenburg bedeutet hat, weil die Umstellung in Brandenburg erst relativ neu erfasst ist. Das muss man auch im Hinterkopf haben, wenn man über so eine Regelung nachdenkt und das muss man dann auch kommunizieren können, wenn ich das mal so sagen darf.

Das Ziel muss sein, ich glaube, da sind wir uns einig, dass es eine vollständige Transparenz bei den Leistungen an Abgeordnete gibt. Außerdem soll es einen nachvollziehbaren Maßstab für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung geben. Ich betone noch einmal: Wir als Grüne sind der Meinung, die Abgeordneten hier im Thüringer Landtag sind auskömmlich finanziert mit der derzeitigen Regelung. Trotzdem bleibt das Ziel der Gleichstellung mit dem sogenannten normalen Steuerbürger. Die Unabhängigkeit der Abgeordneten soll gestärkt werden, weil wir schließlich auch nicht möchten,

dass Abgeordnete sich anderweitig abhängig machen, wie auch immer, durch ein Beschäftigungsverhältnis oder was weiß ich, was für eine Tätigkeit und wir brauchen eine Planbarkeit bei den Ausgaben für die Altersversorgung. Jetzt sage ich mal, was das in Brandenburg konkret bedeutet hat. In Brandenburg haben die Abgeordneten bis vor Kurzem eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.731,52 Euro erhalten. Nun wurde eine Neuregelung vorgenommen. Diese Neuregelung bedeutet, dass die Abgeordneten jetzt monatliche Entschädigungszahlungen von 7.510 Euro erhalten. Dafür fallen die steuerfreien Kostenpauschalen weg. Bestimmte Aufwendungen, das hat Dorothea Marx schon aufgeführt, können auf Einzelnachweis abgerechnet werden, was sicherlich eine Menge Bürokratie mit sich bringt. Das muss man auch offen sagen. Und es gibt eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung, wo Brandenburg sich gerade jetzt erst dem Versorgungswerk des Landes Nordrhein-Westfalen angeschlossen hat. Das sind gut 1.600 Euro pro Abgeordneten, die jetzt in dieses Versorgungswerk eingezahlt werden, um eine Rentenversicherung aufzubauen.

Warum sage ich das? Ich sage das, weil mir das zu einfach daherkommt, zu sagen, an einer Stellschraube drehen wir jetzt was und dann diskutieren wir vielleicht an einer anderen Stelle, wie es gegebenenfalls doch zu einer Anpassung kommt und welcher Maßstab dafür gelten soll. Ich meine, es stünde uns gut zu Gesicht – das haben wir uns auch vorgenommen – einmal grundsätzlich unser Abgeordnetengesetz zu durchleuchten und zu schauen, wie gerecht beispielsweise steuerfreie Aufwandspauschalen sind. Wofür werden die wie eingesetzt? Wie werden bestimmte Funktionen vergütet? Da gibt es auch entsprechende Regelungen im Abgeordnetengesetz. Ich meine nicht die Regelungen, die es eigentlich nicht gibt, sondern die, die tatsächlich im Gesetz stehen. Wie halten wir es mit der Rentenversicherung und wie halten wir es auch mit einer Anpassung oder eben auch nicht an die Einkommensentwicklung, wie sie sonst im Land stattfindet?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie jetzt also nicht wundern, dass wir den Antrag oder Gesetzentwurf der AfD hier tatsächlich für einen bloßen, populistischen Schaufensterantrag halten. Wir haben eine Arbeitsgruppe „Parlamentsreform“, die seit einem guten halben Jahr intensiv arbeitet. In einem zweiten Schritt, nachdem wir dann im Herbst hoffentlich durch die Geschäftsordnung durch sind, haben wir uns vorgenommen, uns auch das Abgeordnetenrecht genauer durchzuschauen. Dann bin ich gespannt auf Ihre konkreten Vorschläge und das Gesamtpaket. Wir müssen aber, wie gesagt, immer auch die Folgekosten im Blick behalten. Ich sage ganz offen noch einmal zum Schluss: Eine Indexierung ist vielleicht doch

besser als ihr Ruf, weil sie zumindest nachvollziehbar, nicht willkürlich und mal eben freihändig von uns hier nur in diesem Haus entschieden wurde. Vielen herzlichen Dank!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Abgeordneter Krumpe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete, liebe Bürger, der vorliegende Gesetzentwurf möchte die bestehenden Grund- und Aufwandsentschädigungen für Parlamentarier festschreiben. Der Begründung des Antrags von Herrn Brandner ist zu entnehmen, dass es nicht vertretbar ist, dass Abgeordnete ohne öffentliche Debatte von einer automatischen Anpassung ihrer Diäten profitieren. Der Begründung des Antrags von Herrn Brandner ist aber nicht zu entnehmen, wie eine solche öffentliche Debatte initiiert oder geführt werden kann. Woher nehmen Sie, Herr Brandner, das Wissen, dass 5.196 Euro Entschädigung aus Sicht des Steuerzahlers gerechtfertigt ist oder nicht? Sie hätten auch 4.000 Euro oder 4.800 Euro vorschlagen können. Mit einer tatsächlich durchgeführten Debatte im Vorfeld hätten Sie für Ihr Ansinnen zumindest eine Empirie erarbeiten können.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Wir waren mal per Du!)

Seit Kurzem nicht mehr.

Das Hauptproblem Ihrer Argumentation ist aber, dass Sie keine Kopplung zu messbaren Leistungskriterien zur Bestimmung der Diätenhöhe herstellen wollen. Bei einem Arbeitnehmer zählen zu den messbaren Leistungskriterien seine Ausbildung, seine Qualifikationen, die Anzahl an Weiterbildungen – die steigt ja jetzt durch das Bildungsfreistellungsgesetz – sowie sein persönliches Engagement. Zu den messbaren Leistungskriterien eines Landespolitikers gehört die Bereitschaft, sich Bürgeranliegen in Vollzeit zu widmen sowie das Land für die Gesellschaft und Wirtschaft so attraktiv wie nur möglich zu gestalten.

Der Fakt, dass Abgeordnete 5.196 Euro Grundentschädigung einstreichen, die sich nicht in Vollzeit um Bürgeranliegen kümmern, ist viel eher zu diskutieren als die mathematische Formel zur Anpassung der Entschädigung.

(Beifall SPD; Abg. Gentele, fraktionslos)

Und genau zu dieser Sorte Abgeordneter gehören auch Sie, Herr Brandner, die nämlich ohne öffentliche Debatte festgelegt haben,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sich der Landespolitik nur in Teilzeit widmen zu wollen, aber auf die vollständige Höhe der Entschädigung nicht verzichten möchten.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Das macht Frau Siegesmund doch auch! Und Frau Tau- bert!)

So viel zur Moral und der damit verbundenen Leistungsbereitschaft des Antragstellers.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Ich bin der Meinung, dass gute politische Arbeit gewürdigt und weniger gute Arbeit entsprechend getadelt werden soll. Ein Indikator für eine gute politische Arbeit ist zum Beispiel die wirtschaftliche Leistung eines Landes, dargestellt als Bruttoinlandsprodukt. Wie aus der Statistik hervorgeht, existiert eine positive Korrelation zwischen der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der allgemeinen Einkommensentwicklung. Insofern ist eine Kopplung der Grundentschädigungshöhe an die messbare politische Leistung durchaus angebracht.

(Beifall Abg. Gentele, fraktionslos)

Ich bejahe es ausdrücklich, wenn die dynamische Berechnung der Diäten noch weitere gesellschaftsrelevante Kriterien einbezieht, die die Bürgerzufriedenheit im Freistaat objektiv berücksichtigen. Aber eine Festlegung der Entschädigungshöhe aus dem Bauch heraus ohne Leistungsorientierung ist mit Sicherheit nicht im Interesse der Bürger. Wenn es Ihnen, Herr Brandner, darum geht, die Dynamik der Höhe des Zuwachses der Diäten abzuschwächen, dann wäre die Änderung der Berechnungsmethode zielführender gewesen. Beispielsweise hätten Sie für die Festlegung der Entschädigung den Median der letzten fünf Jahre oder das 90. Perzentil der letzten zehn Jahre fordern können. Damit hätten Sie zum einen die sprunghafte positive wie auch negative Entwicklung der Entschädigungen enorm dämpfen können und zum anderen würden die Festlegungen nach wie vor einen Leistungsbezug aufweisen. Dieses Mindestmaß an sachlichem Tiefgang kann man aber nicht von jemandem erwarten, der scheinbar mehr Energie in die Dokumentation und medienwirksame Verbreitung seiner Websites mit zweifelhaftem Inhalt investiert als in Kopfarbeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)