Protocol of the Session on July 8, 2015

dass ganz klar gesagt wird, es wird überwiegend als positiv, als gut bewertet. An dieser Stelle sei noch eines hervorzuheben: Je jünger die volljährigen Befragten in der Umfrage waren, desto höher war auch die Zustimmung. Auch das ist für uns noch mal ein Zeichen dafür, dass wir hier zum einen für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Auszubildende eine wichtige Möglichkeit schaffen und bieten. Der Leitgedanke dieses Gesetzentwurfs ist es, eine bessere Möglichkeit für das lebenslange Lernen zu schaffen. Wir wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnen, sich nicht nur im Beruf fachlich weiterzubilden, sondern auch, sich gesellschaftspolitisch zu informieren, damit sie auch Kenntnisse zur Ausübung beispielsweise ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten erwerben können. Die Beschäftigten haben dabei, wenn sie den Wunsch auf Weiterbildung hegen, dann auch die Möglichkeit, dies unter der Fortzahlung ihrer Bezüge entsprechend zu tun.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal betonen: Dieses Gesetz soll dabei ein Mindestanspruch sein. Gleichzeitig bietet dieses Gesetz die Möglichkeit, die Tarifpartnerinnen und Tarifpartner dazu zu ermutigen, weitere Regelungen zu verabschieden, welche dem Bildungsfreistellungsgesetz entsprechend mögliche Anforderungen der jeweiligen Branche noch mal mit aufnehmen. Dabei haben dann aber auch nur, so der Gesetzentwurf, die tarifvertraglichen Regelungen den Vorrang im Gesetz, die dann zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausfallen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will noch mal etwas ganz deutlich hervorheben, weil das in der Debatte in den letzten Monaten und Tagen immer wieder kam. Es handelt sich hier nicht um zusätzlichen Urlaub oder sogenannten Bildungsurlaub. Es ist ein Anspruch auf Freistellung zur Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ich will das auch vor dem Hintergrund betonen, dass wir immer wieder in der öffentlichen Debatte über die aus dem Lot geratene Work-LifeBalance reden und es da umso wichtiger ist, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern so erhalten bleibt, wie er ist, und zusätzlich die Möglichkeit geboten wird, hier Freistellung für Weiterbildung und Bildungsangebote wahrnehmen zu können.

Mit den vorgelegten Änderungsanträgen der rot-rotgrünen Fraktionen kommt noch eines dazu. Wir haben nämlich gezeigt, dass wir die Stellungnahmen in der öffentlichen Anhörung ernst genommen haben und an einigen Stellschrauben doch noch mal nachjustiert haben. Die wichtigste Änderung ist dabei beispielsweise die Aufnahme der Maßnahmenanerkennung neben der Trägeranerkennung. Hier sei noch mal darauf hinzuweisen, dass wir damit Änderungswünsche aller Anzuhörenden mit aufgenommen haben, damit nicht nur der Gewerkschaften, sondern auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, somit auch der Wirtschaft. Denn hier sind zwei Punkte zu betonen. Zum einen wird so den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter die Arme gegriffen. Denn wenn eine Maßnahme tatsächlich als anerkannt vorliegt, dann können sie sich sicher sein, sie haben hier eine Rechtssicherheit, wenn sie diese Maßnahme entsprechend beantragen. Auf der anderen Seite können sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber genauso sicher sein – hier vielleicht noch mal in Richtung der Fraktion der CDU –, dass es sich um Maßnahmen handelt, die tatsächlich dem Sinn des Gesetzes entsprechen. Dann muss eben nicht mehr abwertend gesagt werden, dieses Bildungsfreistellungsgesetz würde vermeintlich Häkel- und Strickkurse bevorzugen, sondern es sind tatsächlich Maßnahmen, die dann dazu dienen, sich gesellschaftspolitisch, arbeitsweltbezogen und in der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung bilden zu können.

(Beifall DIE LINKE)

Darüber hinaus noch ein weiterer Punkt: Wir haben auch hier noch versucht, den Interessenausgleich zwischen den Sozialpartnern auszuhandeln, indem wir in dem neu gefassten § 10 Abs. 5 nun regeln wollen, dass in einem paritätisch besetzten Beirat Arbeitgeberinnen- und Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmervertreter sowie auch die Bildungsträger an einem Tisch sitzen, um über die Bildungsveranstaltungen und damit eben auch Maßnahmen zu entscheiden. Damit werden alle Interessen gleichermaßen an einem Tisch artikuliert werden können. Die Wirtschaft – und das ist noch mal in die Richtung der CDU – hat dann hier ebenso ein Mitentscheidungsrecht bei der Maßnahmenanerkennung wie die Gewerkschaften und die Bildungsträger. Auch die Kritik des Thüringer Beamtenbundes haben wir uns noch mal zu Herzen genommen, indem wir in § 3 Abs. 5 noch mal daran gearbeitet haben, dass wir nun auch Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit bieten wollen, im Rahmen ihrer Schulzeit, sofern aber dabei abgesichert ist, dass kein Unterricht ausfällt, im Einklang mit dem Dienstverhältnis den Bildungsfreistellungsanspruch wahrzunehmen.

Auch ein weiterer Punkt: Wenn dann immer wieder in der öffentlichen Debatte in den letzten Wochen – ich kann es nur noch mal betonen, eigentlich ist es

in der ersten Lesung schon ausreichend genug dargelegt worden, aber es scheint ja in einigen Köpfen immer noch nicht anzukommen: Dieses Gesetz ist ein Kompromiss zwischen der Arbeitnehmerinnenseite und der Arbeitgeberinnenseite. Das zeigt sich beispielsweise auch, wenn wir uns einige Regelungen wie die Kleinstbetriebsausnahme und den Überlastungsschutz anschauen, die in meinen Augen so weitreichend sind, dass wir hierbei in keinster Weise bei diesem Gesetzentwurf von einem wirtschaftsfeindlichen Entwurf sprechen können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum ich das hier noch mal so ausdrücklich sagen will, ist die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Auch hier haben die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft gesagt: Wo sind denn unsere zwölf Kritikpunkte, die wir im Werkstattgespräch gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und dem Bildungsministerium angebracht haben? Bei dem Punkt habe ich den Vertreterinnen der Wirtschaft noch einmal gesagt: Auch die Gewerkschaften haben sicherlich einen solchen Kritikkatalog, und den hatten sie, in dem sie ebenso zwölf Punkte zum Gesetzentwurf hätten vorlegen können, bei denen sie sagen, das sind alles Punkte, die aus ihrer Sicht nicht mit eingebracht wurden. Wir haben versucht, die Thüringer Landesregierung hat versucht, mit diesem Gesetzentwurf den Interessenausgleich zu schaffen. Das muss hier auch mal zur Kenntnis genommen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir dann vielleicht doch noch mal bei der Kritik am Gesetz sind, da will ich jetzt auch noch einmal meine persönliche Meinung kundtun: Es gibt auch aus meiner Sicht einen Punkt im Gesetz, wo man vielleicht noch etwas hätte verbessern können, das ist die Frage des Bildungsfreistellungsanspruchs für Auszubildende. Wir haben jetzt geregelt, dass die Auszubildenden drei Tage Bildungsfreistellungsanspruch im Jahr haben. Die Gewerkschaftsjugenden haben gefordert, es sollen ebenso wie bei den Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern fünf Tage sein. Auch ich hätte mir das gewünscht. Aber wenn ich mir die Änderungsanträge ansehe, dann ist es umso wichtiger, dass jetzt in dem Gesetzentwurf drinsteht, dass die Auszubildenden diese drei Tage Bildungsfreistellungsanspruch haben, denn die Opposition hat ja entsprechende Änderungsanträge gestellt, Auszubildende aus diesem Gesetz herauszunehmen. Das wurde dann teilweise auch damit begründet, dass in anderen Bildungsfreistellungsgesetzen für Auszubildende auch nur die betriebliche Fortbildung gelte. Dem will ich an der Stelle noch einmal widersprechen. Denn, Herr Voigt, Sie hatten das ja angesprochen,

beispielweise im Bildungsfreistellungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist ausschließlich geregelt, dass Auszubildende Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der gesellschaftspolitischen Bildung wahrnehmen und eben nicht der betrieblichen Fortbildung, weil hier ganz klar deutlich gemacht wird, dass sie die betriebliche Fort- und Ausbildung alltäglich haben; Auszubildenden muss die Möglichkeit gegeben werden, sich mit diesem Bildungsfreistellungsgesetz außerhalb des beruflichen Alltags gesellschaftspolitisch und ehrenamtsbezogen weiterbilden zu können. Denn diesem Gesetz liegt nämlich ein moderner und damit ganzheitlicher Bildungsbegriff zugrunde. Das heißt, wir wollen allen, die diesen Bildungsfreistellungsanspruch wahrnehmen, die Möglichkeit bieten, sich kulturell, geistig, aber auch gesellschaftspolitisch, ehrenamtsbezogen weiterbilden zu können. Wir haben dieses Gesetz eben auch nicht dahin gehend geändert, wie es beispielsweise von der AfD gefordert wird, es nur für die berufliche Fort- und Weiterbildung gelten zu lassen, denn das ist nicht unser Gedanke von Bildungsfreistellung, und einzig allein die Berufsbefähigung zu betrachten, das ist nicht Sinn dieses Gesetzes, das ist nicht Zweck dieses Gesetzes. Wir haben einen weiterführenden Bildungsanspruch und den wollen wir den Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Auszubildenden auch tatsächlich zugänglich machen.

Alles in allem ist dieses Gesetz in Gänze und in der vorliegenden Form und auch mit den Änderungsanträgen der rot-rot-grünen Fraktion nun ein Gesetz, was als Gewinn für die Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrachtet werden kann,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auch für die Auszubildenden, weshalb ich hier ganz eindrücklich um die Zustimmung zu diesem Bildungsfreistellungsgesetz werben will. Wir tun damit einen wichtigen Schritt, der längst überfällig ist. Ich bedanke mich an der Stelle auch bei allen, die in der rot-rot-grünen Koalitionsfraktion sowie in den beiden Ministerien entsprechend sehr konstruktiv daran gearbeitet haben, auch nach der öffentlichen Anhörung hier die eine oder andere Stellschraube noch mal zu drehen. Wenn wir dann in drei Jahren das Gesetz entsprechend evaluieren, findet sich vielleicht die eine oder andere Möglichkeit, an der einen oder anderen Stellschraube noch einmal was nachzujustieren. Aber erst einmal können wir einen großen Schritt gehen, indem wir das Bildungsfreistellungsgesetz heute verabschieden. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schaft. Das Wort hat nun Abgeordneter Dr. Mario Voigt für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, lieber Patrick Schneider, wir reden heute über das Gesetz, das erste Gesetz von Rot-Rot-Grün, was in den Landtag eingebracht worden ist.

(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesell- schaft: Haushaltsgesetz!)

Was in den Landtag eingebracht worden ist, Herr Wirtschaftsminister, nicht, was beschlossen wurde; Sie wollen es ja noch beschließen.

Das Urteil der Betroffenen war sehr einmütig: „wirtschaftsfeindlich“, „lebensfern“, „gegen die Thüringer Unternehmen gerichtet“. All das sind Zitate,

(Beifall CDU, AfD)

die in unterschiedlicher Art und Weise dazu geäußert worden sind. In der Anhörung hat sogar ein Mittelständler gesagt: Das Bildungsfreistellungsgesetz ist ein Belastungsgesetz, das dem Mittelstand im Freistaat schadet.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wie hoch ist denn die Belastung? Rechnen Sie doch mal nach!)

All das – ich komme noch dazu, Kollege Kuschel, Sie sind aber heute nervös – ist eindeutig.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein. Das ist heute das erste Mal, dass ich dazwischenrufe!)

Wenn man sich anschaut, was die Thüringer Wirtschaft dazu gesagt hat, und wenn sie wählen könnte, wäre auch klar, wie sie über dieses Gesetz abstimmen würde. Wenn ich jetzt gerade unseren Herrn Ramelow von heute zitieren darf, der sagte: „Wer in einer Region Brotgeber ist, da sollten wir darauf achten und Sorge tragen, dass es auch so bleibt!“, dann sollte man eben auch darauf achten, die Einwände derjenigen, die Arbeitgeber sind, auch ernst zu nehmen. Und wenn von den zwölf Einwendungen, die der Mittelstand bei dem Werkstattgespräch vorgetragen hat, nicht eine Eingang in den Gesetzentwurf gefunden hat, dann zeigt das doch ganz deutlich, dass Ihnen das eigentlich total egal gewesen ist, was der Thüringer Mittelstand gedacht hat.

(Beifall CDU)

Lieber Herr Schaft, liebe Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, ich habe mir mal die Argumente angeschaut, die Sie immer wie in einer

Monstranz vor sich hertragen, warum dieses Gesetz eingeführt werden soll.

Das erste Argument ist immer, das gibt es doch schon seit 1976 und das brauchen wir jetzt auch in Thüringen. Das ist immer so ein Argument, was Sie vorgetragen haben. Sie beziehen sich damit auf das ILO-Abkommen 140, das von Deutschland 1976 ratifiziert worden ist, ein Vorschlag aus den 70er-Jahren, eine hoch- und topmoderne Sache, die Sie da vortragen. Es gab von der Grünen-Bundestagsfraktion im Jahr 2011 eine Anfrage an die Bundesregierung, zu bewerten, wie es um die Umsetzung der Nummer 140 in Deutschland bestellt ist. Die Bundesregierung hat darauf geantwortet: „Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus dem ILO-Übereinkommen 140 erfüllt.“ Ja, 2011. Ich finde, Herr Pieterwas hat in der Anhörung noch auf eine sehr viel stärkere Art und Weise zum Ausdruck gebracht, wie absurd das Argument „ja, das gibt es schon seit 1976“ eigentlich ist. Er hat sinngemäß gesagt, es mag nicht immer sinnvoll sein, alle Regeln, die so lange existieren und aus der Altbundesrepublik herrühren, hier immer einzuführen. Er hat es damit begründet, dass Frauen ohne Erlaubnis ihrer Männer 1976 noch nicht arbeiten durften, das ist erst 1977 eingeführt worden. Daran sehen Sie, wie stark dieser Vorschlag und dieses Gesetz aus der Zeit gefallen sind.

(Beifall CDU)

Es geht an den Bedürfnissen Thüringens demografisch und fachkräftemäßig vorbei. Deswegen brauchen wir es nicht.

Dann gibt es ein zweites Argument, das haben Sie heute wieder gebracht, Herr Schaft: Andere Bundesländer haben das auch, deswegen brauchen wir es auch. Der letzte Länderbericht des IAB-Betriebspanels zeigt, dass 35 Prozent der Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Weiterbildungsveranstaltungen besuchen. Ein Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besuchen diese. Das ist ein Spitzenwert. Damit liegen wir in den neuen Bundesländern mit Mecklenburg-Vorpommern zusammen vorn. Wenn wir dann auch noch die ehrenamtlich Tätigen mit reinnehmen, kommen wir locker über 50 Prozent. Das heißt, wir sind exzellent ohne Bildungsurlaub in Thüringen gefahren und ich glaube, das ist ein Beleg dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall CDU, AfD)

Wenn wir dann en détail reden, dann müssen Sie – und das gehört eben auch zur Wahrheit – feststellen, dass kein anderes Bildungsurlaubsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland in den anderen Bundesländern das Thema „betriebliche Weiterbildung“ so stiefmütterlich behandelt wie das Gesetz hier im Freistaat Thüringen. In allen anderen Bun

desländern ist es explizit im Gesetzestext mit genannt. Sie haben es selbst in der Ausschusssitzung abgelehnt, das mit aufzunehmen. Das ist ein Thüringer Sonderweg. Das ist ein komplett anderer konzeptioneller Ansatz. Deswegen können wir auch noch sagen, dass das Argument, andere Bundesländer haben es doch auch, ein falscher Vergleich ist, den Sie da bemühen.

(Beifall CDU)

Dann gibt es ein drittes Argument, was Sie vortragen: Ach, das ist doch alles kein Problem, das nutzen doch nur 1 bis 3 Prozent. Das ist immer das Argument der Befürworter, das wird schon nicht so schlimm werden, es wird doch nicht angewandt. Aber genau das ist doch bitte schön kein Argument für das Gesetz, das ist doch eher ein Argument gegen das Gesetz, denn ein Gesetz, das nicht benötigt wird, nicht angewandt wird, braucht deswegen auch nicht beschlossen zu werden.

(Beifall CDU)

Da gilt der Satz von Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Das gilt für dieses Bildungsfreistellungsgesetz umso mehr.

(Beifall CDU)

Dann bringen Sie immer noch das Argument: Na ja, es betrifft ja nicht alle, ihr könnt doch froh sein, dass nicht alle Unternehmen einbezogen sind, wir machen doch diese Ausnahme, dass Unternehmen unter fünf Mitarbeitern nicht betroffen sind. Trotzdem, diese Begrenzung führt dazu, dass 92 Prozent der Thüringer Unternehmen von diesem Gesetz unmittelbar betroffen sind. Wenn Sie sich anschauen, das letzte Bildungsfreistellungsgesetz, das in der Bundesrepublik in einem anderen Bundesland beschlossen wurde, in Baden-Württemberg – selbst Baden-Württemberg hat eine Ausnahmeregelung gemacht auf zehn Arbeitnehmer. Wir in Thüringen schaffen es nicht, bei einer komplett kleinteiligeren und anders strukturierten Wirtschaft auf solche Konsequenzen Einfluss zu nehmen. Das zeigt doch, dass Sie letztlich an dem inhaltlichen Gehalt vorbeiarbeiten. Ich will nur noch einmal zitieren: Wir haben ein Mittelstandsfördergesetz, wo ganz klar drinsteht, dass wir Belastungen von den Kleinstunternehmen abzuwenden haben. Auch deswegen halten wir unsere Forderung aufrecht: Wenn Sie schon dieses Gesetz wollen, dann wenden Sie es wenigstens für die Unternehmen an, die mehr als 25 Mitarbeiter haben, weil alles darunter eine Belastung für die kleinen Unternehmen ist, die es schwer haben, dies zu schultern.

(Beifall CDU)

Dann gibt es ein weiteres Argument, was Sie immer vortragen: Wir müssen die Unternehmen zwingen, die sorgen nicht ausreichend für Weiterbildung. Das

darf man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Offensichtlich hat die Regierungskoalition die Meinung, die Wirtschaft in Thüringen tue zu wenig für die Weiterbildung, der Wirtschaft in Thüringen sei Weiterbildung nicht wichtig und die haben immer noch nicht begriffen, dass Weiterbildung doch ein Standortvorteil ist. Das heißt, wir müssen denen mal staatlich erklären, wie die ihren Job zu machen haben. Aber jetzt schauen wir uns doch mal die Realitäten im Freistaat an! Thüringer Unternehmen sind innovativ, sie setzen auf gut motivierte Fachkräfte und auch deswegen liegt unser Weiterbildungsdurchschnitt im Vergleich der neuen Bundesländer besser als in den anderen neuen Bundesländern, und das ohne Bildungsurlaub. Im Jahr 2013 gaben Unternehmen in ganz Deutschland 33,5 Milliarden Euro für Weiterbildung ihrer Mitarbeiter aus, das sind 1.100 Euro im Jahr Pro-Kopf-Investition, und das zeigt doch bei diesem deutschlandweiten Spitzenwert, dass die Unternehmen begriffen haben, welch Schatz in der Bildung und Ausbildung ihrer Mitarbeiter liegt.

(Beifall CDU)

Dann gibt es ein Argument, das haben Sie auch wieder hier vorgetragen, Herr Schaft: Es geht uns ja gar nicht um betriebliche Weiterbildung, sondern um gesellschaftliche und ganzheitliche Bildung. Da will ich Ihnen sagen, es geht Ihnen ernsthafterweise gar nicht um Bildungsurlaub, sondern es geht um staatlich finanzierte Schulungen und Arbeitsbeschaffungsprogramme für Ihre Parteistiftung.

(Beifall CDU, AfD)