Glauben Sie mir, liebe CDU, Jugendliche sind nicht blöd. Sie werden sich merken, wer heute oder in der nächsten Zeit dagegen gestimmt hat und dage
Ich glaube, Sie warten alle auf den dritten Ordnungsruf, oder? Aber dann kriege ich meinen Zug noch. Also ich habe schon überlegt, wie ich die Rede anfange, ob ich den Zug dann bekomme.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werte Frauen Engel und Lehmann, Ihre Reden haben so ein bisschen Anlass gegeben, darüber nachzudenken, ob man nicht vielleicht das Wahlalter für das passive Wahlrecht auf 25 oder 35 hinaufsetzen sollte,
Ich gebe Ihnen recht dabei, das bestätigt sich für mich, wenn ich so ein bisschen nach links gucke, dass es auch genug seltsame volljährige Menschen gibt, die sich in die Politik gezogen fühlen und in der Politik aufgeschlagen sind. Das rechtfertigt allerdings nicht, das Wahlalter grundsätzlich auf 16 Jahre abzusenken.
Wenn man der Frage nachgeht, wozu das gut sein soll, wird es ja auch bei der Begründung sehr unübersichtlich. Wir haben gerade den Staatssekretär gehört, die Landesregierung ist sich hier offenkundig selbst nicht sicher, warum das geschehen sollte. Hier wird Schaufensterpolitik betrieben, man läuft da mit einer pseudopopulären Geschichte umher, möglicherweise auch einer pseudopopulistischen Idee. Das wird unterm Strich Ihnen allen und uns nichts bringen. Die Begründung für das Gesetz
Man verweist auf die stetig abnehmende Wahlbeteiligung, der man wohl begegnen will. Nun erhöht man aber – jetzt hören Sie mal gut zu – durch die Verbreiterung der Berechnungsgrundlage gar nichts und schon gar nicht die Wahlbeteiligung.
Frau Lehmann, Sie waren leider nicht mal in der Lage, die Statistik für Hamburg richtig zu lesen. Die Hamburger Statistik hat nämlich das Ergebnis gebracht, dass die Beteiligung der 16- und 17-Jährigen fünf Prozentpunkte unter dem Durchschnitt lag. Die haben also dadurch, dass diese Berechnungsgrundlage verbreitert wurde, die Wahlbeteiligung sogar noch gesenkt. Gucken Sie sich die Statistik mal genau an! Sie werden es dann auch herausfinden.
Das bedeutet jetzt aber nach den Regeln der Logik, dass die Herabsetzung des Wahlalters zu einer weiteren Abnahme der Wahlbeteiligung führt, nicht etwa zu deren Zunahme. Ich vermute mal, dass das dann auch der Kollege Adams nach dem Ende des Nordhausener Wahlkampfstresses bemerkt hat und infolgedessen dann am 16.06. gemäß MDR äußerte, dass die Wahlbeteiligung gar nicht so der springende Punkt wäre. Entscheidend wäre vielmehr, dass auch die 16-Jährigen Bürger dieses Landes seien. Herr Adams, die Bürgerinnen haben Sie da scheinbar vergessen oder Sie haben vergessen, das Ihrem Gender- oder Geschlechtsbeauftragten vorzulegen. Also Sie sagten jedenfalls, die 16-Jährigen seien Bürger dieses Landes. Und diese jüngeren Bürger seien von den Entscheidungen, die auf Landesebene getroffen würden, auch länger betroffen, weil sie ja jünger seien, so nach dem Motto: Wer länger lebt, ist kürzer tot.
Das ist wohl das, wo Sie hin wollen. Da sage ich: Aha, Respekt, wenn das Ihre Logik ist, dann sieht das auch nicht viel besser aus.
Adams, sich beim Wahlalter an § 1 BGB zu orientieren und das Wahlrecht an die Vollendung der Geburt zu knüpfen.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Als Jurist sollten Sie wissen, dass wir hier im öffentlichen Bereich sind und nicht im BGB!)
Denn wer ist – ich zitiere mal – länger von den politischen Entscheidungen und Ihren Fehlern hier auf der linken Seite betroffen als die frisch Geborenen? Länger geht es ja gar nicht, oder? Und Bürger dieses Landes sind Sie auch. Sie sehen also, mit Logik allein lässt sich dieses linke Prestigevorhaben nicht begründen. Aber womit dann? Was wird noch ins Feld geführt? Da wird ins Feld geführt, die Herabsetzung des Wahlalters würde der veränderten Lebenssituation der Jugendlichen gerecht werden. Es gäbe ein gewandeltes Selbstverständnis vieler Jugendlicher im Hinblick auf gesellschaftliche Gestaltung. Gewiss wandeln sich die Lebenswelten von allen und jedem zu jeder Zeit. Wer wollte das bezweifeln? Allerdings zeigen Studien, dass sich das politische Interesse der Jugend in den zurückliegenden Jahren genau umgekehrt entwickelt hat, als von Ihnen behauptet oder gewünscht. Seit den 90er-Jahren ist das politische Interesse von Jugendlichen nämlich deutlich zurückgegangen und stagniert seit geraumer Zeit auf recht niedrigem Niveau. Dass sich durch die Ausweitung des Wahlrechts irgendetwas daran ändern wird, daran habe ich erhebliche Zweifel.
Auch das wird von einschlägigen Studien belegt. Das politische Interesse Jugendlicher ist nicht davon abhängig, ob sie Wahlrecht haben oder nicht. Jugendliche selber – da oben sitzen so ein paar, wir können gleich mal eine Abstimmung machen – stehen einer Absenkung des Wahlalters mehrheitlich sogar ablehnend gegenüber und zu etwa einem weiteren Viertel unentschlossen. Das heißt, nur eine verschwindend geringe Anzahl, also Prozentzahl der Jugendlichen will überhaupt wählen. Die Herabsetzung des Wahlalters ist also alles andere als eine Mehrheitsforderung, was Sie uns hier vorgaukeln. Das ist einfach eine Erfindung, dass das eine Mehrheitsforderung sein soll. Wir meinen, die Aufgabe, auch junge Menschen für Politik zu interessieren, ist und bleibt natürlich dringend. Aber wir bewältigen das nicht mit untauglichen Maßnahmen wie dem Absenken des Wahlalters und schon gar nicht mit Indoktrination, meine Damen und Herren.
Gefordert ist eine Politik, die auch den jungen Menschen zeigt, dass sie eine Zukunft in unserem Land haben, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen und dafür steht die AfD.
Wir sind der Auffassung, dass das Wahlalter mit der Volljährigkeit verknüpft bleiben muss. Das Wahlrecht als Bürgerrecht ist mit sehr guten Gründen verbunden mit der Volljährigkeit und die wiederum mit der vollen Geschäfts- und Deliktfähigkeit im Zivil- und Strafrecht, und daran geknüpft, dass für volljährige Personen beispielsweise Jugendschutzbestimmungen nicht mehr gelten. Politisch bedeutet die Verbindung von aktivem Wahlrecht und Volljährigkeit eine Sicherung vor Willkür. Das Wort tauchte vorhin schon mal auf. Genau hier liegt das wesentliche Problem Ihres Regierungsentwurfs. Dessen Absichten und seine inhaltlichen Bestimmungen sind schlicht und ergreifend willkürlich. Warum soll das aktive Wahlrecht ab 16 gelten, warum nicht ab 12 oder ab 6?
Und dann, Herr Staatssekretär, da hatten Sie sich so ein bisschen vergaloppiert. Es wird eben doch keine Gleichheit hergestellt. Warum wollen Sie eigentlich nicht auch das Wahlalter für das passive Wahlrecht absenken? Ich meine, gute Argumente dafür, das nicht abzusenken, hatten wir gerade erlebt. Ich hatte das gerade an den Anfang meiner Rede gestellt. Aber grundsätzlich: Wenn es um Jugendliche geht, warum das passive Wahlrecht nicht auch absenken? Sollten Jugendliche, die man aktiv wählen lässt, nicht konsequenterweise ihre Altersgenossen nicht auch passiv wählen können? Da hinkt Ihre Argumentation so ein bisschen – von Logik weit und breit keine Spur.
Im Gesetzentwurf wird am passiven Wahlrecht festgehalten, weil – so heißt es da – die Entscheidungen, die von den Kommunalparlamenten getroffen werden, nur von solchen Personen getroffen werden sollen, „die auch in eigenen Angelegenheiten voll geschäftsfähig, also volljährig, sind“. Was ist das denn für eine Begründung? Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie an einer anderen Stelle schreiben. Man traut also auch bei links, linker und grün und so den 16-Jährigen dann doch nicht so ganz über den Weg.
All das zeigt, dass die rot-grünen Vorstellungen auch hier willkürlich und konfus sind. Da fühlt man sich irgendwelchen sachfremden und unausgegorenen Überlegungen verpflichtet und man will wohl – ich vermute das mal – auch den kleinen, grünen Gutmenschen neue Wählerreservoire erschließen, die Sie zugegebenermaßen auch dringend brauchen können. Denn irgendwas mit 5 Prozent ist halt nicht genug. Da muss schon irgendwo ein neues