Protocol of the Session on May 29, 2015

Der Taifun Mike hat, das kann ich Ihnen schon vorhersagen, auch nur relativ kleine, um nicht zu sagen, ganz, ganz kleine Wellen, verursacht. Ich versuche das im Verlaufe meiner hoffentlich kurzen Darlegungen auch nachzuweisen.

Der Antrag der CDU-Fraktion ist wieder mal so – wir hatten am gestrigen Tage schon so einen Aktivität suggerierenden Antrag. Der heutige Antrag, was die Kommunalfinanzen betrifft, ist in der ähnlichen Qualitätsstufe einzusortieren, das will ich ganz deutlich sagen. Ich will anhand Ihrer Antragstellung in den einzelnen fünf Punkten mal versuchen, Ihnen darzulegen, worum es eigentlich geht. In den Ziffern 1 und 2, wo Sie die Berichtspflichten einfordern – ach, im Übrigen, da fällt mir noch, ich bin nun auch schon ein paar Tage im Landtag und habe verschiedene Formen des parlamentarischen Daseins erlebt, sowohl Opposition als auch Regierung. Ich habe es eigentlich – und ich war auch eine Legislatur Haushalts- und Finanzsprecher meiner Fraktion – nie erlebt, dass damals auch zu alleinregierenden Zeiten der CDU eine CDU-Fraktion ihren Finanz- bzw. Innenminister mit einer solchen Art und Weise von Berichtspflichten beauflagt hätte, wie das jetzt hier der Fall ist. Aber wie gesagt, das ist auch nur relativ warme Luft, die da entsteht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Punkte 1 und 2 Ihres Antrags, meine Damen und Herren, greifen in der Tat gesetzliche Regelungen auf, die im Finanzausgleichsgesetz so bestehen. Sie haben es selbst gesagt, die Berichte sind geliefert.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Gestern Abend!)

Da will ich Ihnen mal sagen: Was bedeutet denn eigentlich die kleine Revision? Was bedeutet das eigentlich? Das ist eine Überprüfung der – man höre – Mindestausstattung der Kommunen. Ich hoffe, wir sind uns einig darin, dass das Volumen der Mindestausstattung der Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz – ich streite mich jetzt nicht um eine Kommastelle – bei rund 1,2 Milliarden Euro liegt. Die Finanzausstattung der Kommunen für den jetzt noch zu beschließenden Haushalt 2015 liegt bei 1,853 Milliarden Euro, um es exakt zu beziffern. Also, liebe Kollegen, lieber Herr Kollege Mohring, es ist völlig ohne Belang und ist, wie gesagt, viel Wind um relativ wenig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zweite Punkt, den Sie einfordern, die Frage nach der Überprüfung der Regel des Partnerschaftsgrundsatzes: Ja, das steht drin. Da will ich Ihnen aber auch vor Augen halten, dass die Überprüfung nach dem Partnerschaftsgrundsatz ergeben hätte, dass die Einbeziehung der zusätzlichen Bundesmittel, der Eingliederungshilfe, es durchaus gerechtfertigt hätte, wenn genau diese Zahlen im Kommunalen Finanzausgleich angerechnet worden wären. Das sind jene 7,8 Millionen Euro. Genau das haben wir aber nicht getan und deshalb ist es ein Mehr für die kommunale Familie, Herr Kollege. Das müssten Sie aber eigentlich wissen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir verzichten darauf im Jahr 2015 und ansonsten ist das nämlich auch völlig ohne Relevanz für den KFA 2015.

Nun zu Ihrem mehr oder weniger Hauptpunkt, den Sie hier aufgeführt haben: Mehrbelastungsausgleich. Sie haben eingefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu beachten. Herr Kollege, ein Blick ins Gesetz hilft manchmal wirklich weiter und vielleicht auch ein Ohr bei der Anhörung zum Einzelplan 17 Kapitel 20 „Kommunaler Finanzausgleich“. Dort hat nämlich das Innenministerium ausgeführt, dass es den Mehrbelastungsausgleich in Höhe des Mittels des Verbraucherindexes, der liegt bei 1,4 Prozent, fortgeschrieben hat. Ich darf Ihnen mal ganz explizit aus dem § 23 Abs. 4 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes zitieren: „Die in Absatz 1 genannten Beträge sind für die auf das Ausgleichsjahr 2014 folgenden Ausgleichsjahre im Wege einer Revision (Mehrbelastungsausgleichsrevision) fortzuschreiben. In dieser Revision ist ausschließlich die Entwicklung der Verbraucherpreise zu berücksichtigen.“

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wieder viel Wind um relativ wenig.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wer hat es reingeschrieben?)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Darüber hinaus Zensus, darüber hinaus …)

Und last, but not least, meine Damen und Herren, die in Ziffern 4 und 5 aufgeführten Berichtspflichten: Es wird ohnehin eine Finanzausgleichsnovelle geben, ob nun mit mehr oder weniger Änderungen zum derzeitig gültigen Finanzausgleichsgesetz, das sei einmal dahingestellt. Aber ich bin mir sicher, es wird Veränderungen geben. Im Verlauf dieses Verfahrens wird es mehr als ausreichende Berichtsund Dokumentationspflichten geben und auch Möglichkeiten, als Parlament sich in diese Diskussion einzubringen. Insofern sind diese Forderungen aus meiner Sicht auch obsolet. Und was bleibt von Ihren fünf Punkten, von Ihren fünf Forderungen übrig, meine Damen und Herren? Heiße Luft, mehr ist es wirklich nicht.

(Beifall SPD)

Es ist ein Antrag, es ist eine Form des Umgangs miteinander, die ich wirklich sehr kritisch hinterfragen möchte, Herr Kollege Mohring. Ich will Ihnen auch noch mal sagen, dass es letztendlich auch ein Stück weit darum geht, wenn Sie das alles hier so in Zweifel ziehen, wie Sie die Arbeit der letzten Jahre, vielleicht auch – kann man sagen – Jahrzehnte, aber zumindest der letzten fünf Jahre – und das auch noch Ihrer Minister im eigenen Verantwortungsbereich –, wie Sie das hier in den Senkel stellen, das ist schon bemerkenswert, meine Damen und Herren.

Herr Höhn, erlauben Sie eine Anfrage des Kollegen Emde?

Herr Kollege Emde, selbstverständlich.

Lieber Uwe Höhn, ist es jetzt richtig, wenn ich dich so verstehe, dass dann die Mehrbelastungen, die aus den Flüchtlingsaufnahmen entstehen, deiner Meinung nach nicht zu Mehrbelastungen bei den Kommunen führen und deswegen nicht zum Mehrbelastungsausgleich hinzuzuzählen sind?

Das wird im Mehrbelastungsausgleich selbstverständlich berücksichtigt. Die Berichtspflicht, der der Innenminister jetzt nachgekommen ist, bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Grundlage. Mehr können wir auch als Parlament nicht fordern.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein! Nein!)

Damit habe ich – glaube ich – den Nachweis geführt, dass es mit der Relevanz dieses Antrags insgesamt nicht so sehr weit her ist.

Es gibt eine weitere Zwischenfrage.

Ansonsten bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. – Nein, das hätten Sie sich eher überlegen müssen, ich bin jetzt fertig, Herr Kollege.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie können sich gern zu Wort melden, Herr Kollege Geibert. Schade, dass Sie gestern nicht da waren, da hatte ich auch so einen schönen Punkt, den ich Ihnen da vor Augen geführt hätte.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Schade, dass Sie so einseitig zitieren und Fragen scheuen!)

Sie können gern von hier …

Jetzt machen wir kein Zwiegespräch. Jeder Abgeordnete weiß, dass er sich melden kann.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Eine schwache Nummer!)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Von euch!)

Als Nächster hat sich Kollege Adams von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Debatte – das merkt man schon – ist eine, hoffe ich doch, von allen mit der nötigen Konzentration geführte, denn es ist überhaupt kein einfaches Thema, das wir hier debattieren, wo man in der politischen Rhetorik sehr weit kommt.

Herr Mohring, zum einen möchte ich mich bei Ihnen bedanken. Ich habe mich sehr geehrt gefühlt, dass Sie in den letzten Wochen uns Grüne und mich da speziell als Sparringspartner gesucht haben. Einen Tick enttäuscht war ich dann, dass Sie auf das Angebot, dass wir doch hier einen Faktencheck machen können, eigentlich nicht mehr eingegangen sind.

(Abg. Höhn)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will auf eines gleich am Anfang eingehen, um vielleicht beim inhaltlichen Check zu bleiben. Herr Mohring, Sie haben aus dem Gesetz zitiert, aus dem Gesetz, das Schwarz-Rot auf den Weg gebracht hat, dass die in Ihren Punkten 1 und 2 benannten Dokumente zu erstellen sind und damit dokumentiert werden müssen. Diese Dokumentation lag am 27.10. des Jahres 2014 im Ministerium, in dem damals für den KFA zuständigen Ministerium vor. Wenn Sie jetzt argumentieren, dass es zwingend gewesen wäre, dass diese Dokumentation, weil es ja auf der Hand liege, dem Landtag zuzuleiten sei, und zwar ohne Verzug, dann frage ich Sie: Warum hat der damalige dafür zuständige Minister aus Ihrer Partei – der Minister Voß – das denn nicht erkannt? Warum hat er das denn nicht gemacht?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Weil er bei diesem Haushalt nicht mehr im Amt war. Das ist doch lächerlich! Das geht doch gar nicht!)

Warum hat er denn am 27. Oktober – und er war, meine sehr verehrten Damen und Herren … Wissen Sie, Herr Mohring, das Ministerium hatte die Zahlen und es hat sie nicht herausgegeben. Das war eine Zeit, in der Sie mit Ihrer Ministerpräsidentin

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Hallo! Auf- wachen! – Sie Regierung! – Seit 1. Dezem- ber!)

die Verantwortung getragen haben.

(Unruhe CDU)

Herr Mohring, es ist ein Dokument erstellt worden, von dem Sie behaupten, dass es zwingend im Landtag …

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie haben den Haushalt vorgelegt!)

Ich möchte mal bitten, das ist hier kein Zwiegespräch. Herr Kollege Adams hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Er kann es nicht!)

(Heiterkeit CDU)