Protocol of the Session on September 27, 2019

Der Tannaer Ortsteil Zollgrün und die Stadt Gefell sind stark verkehrsbelastet. Im Bereich Zollgrün wird die ehemalige Bundesstraße 2, jetzt Landesstraße 3002, durch sogenannten Mautausweichverkehr stark belastet. Lkw nutzen diese Strecke als Abkürzung zwischen den Bundesautobahnen 72 und 9, um gleichzeitig auch Mautkosten einzusparen. Am 5. August 2019 wurde eine Verträglichkeitsanalyse mit straßenräumlichem Handlungskonzept des Landesamts für Bau und Verkehr – Region Ost mit einer Bestandsanalyse und möglichen Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Dort wurde festgestellt, dass die Ortsdurchfahrt Zollgrün stärker als bisher durch Schwerlastverkehr in Anspruch genommen wird, ein Mautausweichverkehr wird aber nicht gesehen. Die Analyse empfiehlt unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Ortsdurchfahrt Zollgrün auf 30 Kilometer pro Stunde als kurzfristig zu realisierende Maßnahme, welche von der Verkehrsbehörde unter Zustimmung des Landesverwaltungsamts erlassen werden kann. Außerdem wird zur kurzfristigen und dauerhaften Reduzierung der Geschwindigkeitsüberschreitungen in dem Bereich die Installation einer ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage empfohlen. Des Weiteren ist eine Mittelinsel zur Geschwindigkeitsdämpfung an beiden Ortseinfahrten als mittelfristige Maßnahme in der Analyse genannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitraum beabsichtigt die Landesregierung, die in ihrer Zuständigkeit liegenden jeweiligen vorgeschlagenen Maßnahmen für den Bereich der Ortsdurchfahrten Gefell und Zollgrün im Handlungskonzept der Verträglichkeitsanalyse durchzuführen?

2. Aus welchen Gründen wurde die Zustimmung zur oben genannten Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 31. Juli 2019 verweigert?

3. Ist die Installation einer oben genannten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage vorgesehen? Wenn ja: In welchem Zeitraum? Wenn nein: Warum nicht?

4. Ist die Installation einer oben genannten Mittelinsel vorgesehen? Wenn ja: In welchem Zeitraum? Wenn nein: Wieso nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Dr. Sühl.

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gruhner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Die Verträglichkeitsanalyse mit straßenräumlichem Handlungskonzept für die Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 3002 in Zollgrün stellt zunächst eine konzeptionelle Grundlage für die weitere Entwicklung der Ortsdurchfahrt in verkehrsrechtlicher, verkehrsorganisatorischer und baulicher Hinsicht dar. Damit sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Festlegungen auf bestimmte Maßnahmen verbunden.

Zu Frage 1: Die in dem Konzept vom 5. August 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nun jeweils einzeln fachlich und rechtlich geprüft und bewertet werden. In Abhängigkeit von dem Prüfergebnis sind diese zukünftig gegebenenfalls zu planen und umzusetzen. Eine Einschätzung zum zeitlichen Ablauf kann gegenwärtig noch nicht getroffen werden.

Zu Frage 2: Für die Beschränkung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h muss entsprechend der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage nachgewiesen werden, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Dies kann zum Beispiel aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen oder um die Anwohner vor Lärm oder Abgasen zu schützen. Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Lärmschutzgründen durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde sind die weiteren rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrsordnung sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung und die einschlägigen Richtlinien entsprechend zu beachten. Die abschließende Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamts zur Anordnung von 30 km/h als Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen wurde bisher nicht erteilt, da die hierfür erforderlichen Nachweise durch die untere Straßenverkehrsbehörde, das Landratsamt Saale-OrlaKreis, noch nicht vollständig vorgelegt wurden. Eine

(Vizepräsidentin Marx)

endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen erfolgen.

Zu Frage 3: Die Thüringer Polizei führt in dem in Rede stehenden Bereich der L 3002, Ortsdurchfahrt Zollgrün regelmäßig mobile Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch. Bei den bislang im Jahr 2019 durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen lag die Beanstandungsquote unter 4 Prozent. Etwa 96 Prozent der Fahrzeugführer haben hiernach die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten. In Auswertung dieser Maßnahmen wird eingeschätzt, dass nur eine geringe Anzahl an Fahrzeugführern die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält. Die Auswertung des Verkehrsunfallgeschehens ergab seit 1. Januar 2019 in dem betreffenden Bereich zwei Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Die Unfallursachen stehen nicht im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Mündlichen Anfrage. Unfallhäufungsstellen bzw. Unfallschwerpunkte wurden weder in den vergangenen Jahren noch aktuell erkannt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Verkehrssituation ist die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in dem in Rede stehenden Bereich durch die Thüringer Polizei insofern gegenwärtig nicht vorgesehen. Geschwindigkeitsüberwachende Maßnahmen im Bereich der L 3002 werden weiterhin in einem angemessenen Umfang sowie entsprechend der dienstlichen Möglichkeit durch die örtlich zuständige Landespolizeiinspektion durchgeführt.

Zu Frage 4: Auch die als mittelfristig zu realisierenden Maßnahmen – benannte Mittelinseln – bedürfen einer genauen planerischen Überprüfung. Erst nach deren Abschluss kann die Frage nach Ob und Wann konkret beantwortet werden.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Gruhner?

Ja, vielen Dank. Ich hätte lediglich noch mal die Nachfrage: Sie hatten gesagt, die Maßnahmen werden dazu noch mal alle bewertet und so weiter, aber Sie können noch nicht sagen, wann und zu welchem Zeitpunkt die Bewertung der Maßnahmen abgeschlossen ist?

Ja, obwohl ich davon ausgehe, dass das in den nächsten Wochen passieren wird. Ich habe schon seit längerer Zeit einen Termin in Gefell vereinbart. Wir werden da noch mit der Bürgerinitiative, auch

mit den Bürgermeistern, darüber reden, was da zu geschehen hat. Ich sehe die Problematik sehr wohl und wir sind bemüht, da Abhilfe zu schaffen und so schnell wie möglich auch zu handeln.

Okay, danke.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Frage des Abgeordneten Zippel, CDUFraktion, in der Drucksache 6/7769.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Gewalt unter Drogeneinfluss gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte

Auch in Thüringen nehmen Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte zu. So werden laut Medienberichten aus dem Mai 2019 in Thüringen durchschnittlich täglich vier Polizisten angegriffen, beleidigt oder sie treffen auf massiven Widerstand.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte in den vergangenen fünf Jahren im Landkreis Altenburger Land entwickelt?

2. In wie vielen Fällen davon spielten nach Kenntnis der Landesregierung Alkohol bzw. Drogen eine Rolle?

3. Wie hat sich die Zahl der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Landkreis Altenburger Land generell in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Hier möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Fragestellung so interpretiert haben, dass mit Angriffen Straftaten gemeint sind, die im Strafgesetzbuch unter dem Siebzehnten Abschnitt „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“

(Staatssekretär Dr. Sühl)

aufgeführt sind, also konkret die §§ 223 bis 231 Strafgesetzbuch. Auf dieser Basis ergeben sich nach der Polizeilichen Kriminalstatistik im Zusammenhang mit Angriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte im Landkreis Altenburger Land im Jahr 2014 18 Straftaten, im Jahr 2015 10 Straftaten, im Jahr 2016 24 Straftaten, im Jahr 2017 ebenfalls 24 Straftaten und im Jahr 2018 19 Straftaten.

Zu Frage 2: Der Einfluss von Drogen wird im genannten Sachzusammenhang nicht statistisch erfasst. Zu den Fällen, in denen der Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss handelte, liegen der Landesregierung für das Jahr 2014 11 Fälle, für das Jahr 2015 6 Fälle, für das Jahr 2016 16 Fälle, für das Jahr 2017 15 Fälle und für das Jahr 2018 15 Fälle vor.

Zu Frage 3: Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist an Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz für das Jahr 2014 661 Straftaten, für das Jahr 2015 524 Straftaten, für das Jahr 2016 496 Straftaten, für das Jahr 2017 683 Straftaten und für das Jahr 2018 778 Straftaten für den Landkreis Altenburger Land aus.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Eine Nachfrage. Herr Zippel, bitte.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, zunächst für die Beantwortung. Eine Nachfrage zu den Zahlen, die Sie in Punkt 3 genannt hatten. Bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ist da separat erfasst worden, wie oft bei den Fällen Crystal Meth eine Rolle gespielt hat, und wie erklärt sich die Landesregierung den doch enormen Anstieg vom Jahr 2016 an?

Die Fragen kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht beantworten, werde das aber gern schriftlich tun.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sehr gern, danke!)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur dritten Frage, Fragesteller ist der Abgeordnete Dr. König von der CDU-Fraktion, Drucksache 6/7771. Bitte, Herr Dr. König.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts in der Gemeinde Rustenfelde im Landkreis Eichsfeld.

Im August 2015 kam es in der Gemeinde Rustenfelde im Eichsfeld zu einer verheerenden Unwetterkatastrophe, bei der sogar ein Feuerwehrmann sein Leben lassen musste und Schäden in Millionenhöhe entstanden. Damit es nicht erneut zu einer solchen Katastrophe kommt, wurde ein Hochwasserschutzkonzept für die Gemeinde erstellt. Geplant ist unter anderem, den Bachlauf oberhalb des Dorfes so zu verändern, dass er bei Unwettern nicht zu einem reißenden Fluss wird. Heute, vier Jahre nach der Unwetterkatastrophe, ist das rund 10 Millionen Euro teure Hochwasserschutzkonzept noch immer nicht umgesetzt. Hauptgrund hierfür sind laut Presseberichterstattung Probleme bei dem Eigenanteil der Gemeinde Rustenfelde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Situation bezogen auf den Hochwasserschutz in der Gemeinde Rustenfelde ein?

2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um den Hochwasserschutz in der Gemeinde Rustenfelde zu fördern?

3. Welche Ursachen sind der Landesregierung bisher bekannt, warum das Hochwasserschutzkonzept bisher nicht umgesetzt wurde?

4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts in der Gemeinde Rustenfelde sicherzustellen?