Frau Mitteldorf, Frau Mühlbauer hatte sich auch gemeldet. Frau Mühlbauer steht hier auf der Redeliste, dann Frau Mitteldorf. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich wollte jetzt nicht zwischen diesen Dialog zwischen Herrn Kellner und den Kolleginnen, die hier fachlich kompetent sind.
Ich habe heute einen Auftrag und muss das hier richtigstellen, Herr Kellner, weil es gestern Abend einen einstimmigen Beschluss im Stadtrat der Stadt Arnstadt gab. Ich habe ihn heute mitgebracht. Wir haben auch ein Schreiben von unserem Bürgermeister bekommen, und zwar alle lokalen Abgeordneten. Ich weiß, dass Herr Thamm dieses ebenfalls hat. Ich bin vom Stadtrat gebeten worden --- Übrigens Herr Kellner, dieser Antrag wurde mit der Initiative der CDU-Kollegen und ‑Kolleginnen – so korrekt muss man sein – erarbeitet. Wir würden uns sehr freuen – ich lege das Schreiben des Bürgermeisters gern vor –, wenn wir dann im Nachgang in unsere Stiftung aufgenommen werden. Wir begrüßen hier als Stadtrat ganz deutlich die Aufnahme des Absatzes 6, wo es möglich ist, weitere Liegenschaften aufzunehmen, und wir werben dafür, dass sich in der nächsten Legislatur bitte hier alle politisch in Verantwortung Stehenden daran beteiligen, dass wir als Arnstädter die Möglichkeiten bekommen, die Unterlagen so einzureichen, dass dieser Antrag bearbeitet werden kann und unter Umständen das Stiftungsgesetz aufgemacht wird.
Sehr geehrter Herr Kellner, bitte aus Sicht der Kommunalpolitikerin, die Stadträtin ist: Ich glaube, es ist Ihnen aufgefallen, dass die vielen wunderschönen
kleinen Schlösser, die wir haben, unsere Kommunen massiv überfordern. Wir sehen einen Lichtschein am Ende des Tunnels für unser Juwel, das wir in Arnstadt haben, und würden uns sehr freuen, wenn wir im Prinzip gemeinsam mit dem Bund die Sicherung unseres Kunstgutes zustande bringen. Wir freuen uns darauf – einstimmiger Beschluss gestern Abend. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Jörg Kellner, am Ende stehen Sie wieder hier und behaupten, wir würden Thüringen verkaufen. Dieses Mal war es sogar noch eins weiter. Ich finde, man kann unterschiedlicher Auffassung zu unterschiedlichen Themen sein. Aber sich in der Frage, ob wir ein Sonderinvestitionsprogramm des Bundes in Anspruch nehmen und damit dem folgen, was er uns an Vorgaben gibt, damit wir dieses Sonderinvestitionsprogramm bekommen, gleichzeitig einen Antrag vorlegen, wo wir sehr klar sagen, welche Dinge wir auch in einem Staatsvertrag und in der Vereinbarung geregelt haben wollen, dann hier immer noch hinzustellen und jetzt nicht mehr nur von Ausverkauf von Kulturgütern zu sprechen, sondern mittlerweile davon zu sprechen, wir würden das Land verkaufen, das ist unredlich, sehr geehrter Herr Kellner.
Da Sie meine Zwischenfrage vorhin nicht zugelassen haben, als Sie gesagt haben, im Ausschuss wäre von uns nichts gekommen, möchte ich doch mal sagen: Es ist ein nicht öffentlicher Ausschuss – übrigens vor allem deshalb noch nicht öffentlich, weil die CDU-Fraktion sich so ein bisschen versperrt, dass man mal darüber redet, die Ausschüsse öffentlich zu machen. Das andere ist: Es ist einfach unwahr. Wir können gern mal zusammen die Protokolle lesen, was wir uns den Mund fusselig geredet haben, weil es immer wieder dieselben Fragen und vor allem auch immer wieder dieselben Annahmen waren, die einfach nicht richtig sind, bis hin zu dem, dass hier an diesem Rednerpult gerade eben wieder wiederholt worden ist: Warum müssen wir das denn machen, bis auf die Tatsache, dass der Bund das will? Ja, sorry, aber da kann ich nur sagen: Der Kollege Rehberg, der ja Ihrer Fraktion
Vielen Dank. Da habe ich gleich noch mal eine Nachfrage, was die Anhörung anbelangt. Ist es richtig, dass die öffentliche Anhörung zu diesem Thema im Ausschuss, die mündliche Anhörung, von Rot-Rot-Grün abgelehnt wurde?
Richtig. Ich sage Ihnen auch, warum: Weil es keine Anhörung zum Inhalt, sondern zum Sofortbericht der Landesregierung ist und ich mich frage, was der Sinn und Zweck einer Anhörung zu einem Sofortbericht der Landesregierung ist, wo es also keinen inhaltlichen Antrag gab, denn – und das gehört zur Wahrheit dazu – den Antrag, den Sie zum Sonderplenum gestellt haben, wo es so ein bisschen Handlungsauftrag gab, den haben Sie im Ausschuss für erledigt erklärt.
Das heißt, wir haben eine Anhörung zu einem völligen Novum gemacht, nämlich zum Sofortbericht der Landesregierung, sprich zum Sprechzettel von Staatssekretär Malte Krückels. Das ist die Wahrheit und das ist übrigens wenig gehaltvoll, weil wir auch gesagt haben,
dieser Sofortbericht zu diesem Sonderplenum war der derzeitige, damalige Sachstand. Dazu haben Sie eine Anhörung beantragt und wir haben gesagt, wir sehen den Sinn nicht, das mündlich zu tun, weshalb wir Ihnen das Minderheitenrecht zugestanden haben, es schriftlich zu tun. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so peinlich der Antrag der CDU-Fraktion in Teilen ist und so sehr er zum Schmunzeln verleitet – lesen Sie einmal Punkt III.4, mit wem die Landesregierung ab sofort Verhandlungen aufnehmen soll, nämlich mit verantwortlichen Vertretern des Haushaltsausschusses des Bundestags sowie der Deutschen Bundesregierung. Das finde ich ja große Klasse. Mit wem soll denn unsere Landesregierung sonst verhandeln, mit welcher Bundesregierung? Vielleicht, wenn es um die österreichische geht, mit dem Habsburger Haus, dass wir da vielleicht auch noch eine Stiftung hinbekommen? Deswegen immer meine Empfehlung: Lesen Sie den einfach noch mal quer, wenn der Referent das da so hineingeschrieben hat. Aber das ist eine andere Frage.
So sehr also dieser Antrag zum Teil zum Schmunzeln verleitet, so sehr er zum Kopfschütteln verleitet, wenn ich mir immer wieder anhöre, es sei ja wohl kein Tatbestandsmerkmal, wenn der Bund irgendeine Bedingung daran knüpft, so sehr frage ich mich auch, ob der Kollege Kellner bei der Veranstaltung am 15. August in der Tabakmühle hier in Erfurt persönlich anwesend war und begriffen hat, was die beiden Bundestagsabgeordneten Kahrs und Schneider dort der versammelten Menge derer, die sich für Kunst und Kulturpolitik in diesem Land noch engagieren, mitgeteilt haben. Nämlich: Es hat einen guten Grund, dass die zwei Bundesländer, Sachsen-Anhalt und Thüringen, eine Bundesförderung bekommen sollen, weil in diesen beiden Bundesländern vollkommen unterschiedliche Regierungsbündnisse bestehen. Für ein größtmögliches Bündnis, auch im Bundestag, braucht es nämlich noch eine Mehrheit, wenn der Bundestagshaushalt verabschiedet werden soll. Weil also eine größtmögliche Mehrheit erzielt werden soll, werden diese beiden Länder in der Form zusammengefasst.
Auch wenn es heute wieder von der CDU keiner gemacht hat, sage ich es trotzdem noch mal gern hier in die geöffneten Stenoblöcke der Presse und in die geöffneten Mikrofone: Vielen Dank an die beiden Abgeordneten Kahrs und Schneider, aber auch an Herrn Rehberg von der CDU,
dass sie den Weg frei machen für eine der größten Kulturförderungen, die wir hier in diesem Bundesland in den letzten Jahren überhaupt begrüßen konnten. Das ist im Übrigen – das muss ich Herrn Kellner auch noch mal deutlich sagen – auch eine
astreine Wirtschaftsförderung. Der eine oder andere mag ja meinen, das sei alles nur eine Investition in tote Steine. Aber wer baut denn da? Wer verbaut die 200 Millionen Euro? Das sind Gewerke wie Zimmerer, Gerüstbauer. Das ist eine absolute Wirtschaftsförderung, die Sie versuchen, in irgendeiner Art und Weise – ich kann nicht verstehen, warum, ich mutmaße da wahrscheinlich so ein bisschen Wahlkampfgetöse –, die Sie versuchen, in irgendeiner Form zu hintertreiben, indem Sie sagen, wir lassen uns doch vom Bund nicht aufoktroyieren, wenn die Geld für uns haben, unter welchen Bedingungen wir das annehmen. Das ist doch absurd!
Deswegen noch mal meine herzliche Bitte, darüber nachzudenken, ob man diesen Antrag in dieser Form aufrechterhält, weil er nicht gerade zur guten Stimmung, auch innerhalb des Lagers der Christlich Demokratischen Union in Berlin, beiträgt. Das habe ich mir im Übrigen von dem einen oder anderen Abgeordneten schildern lassen, der dort die Verantwortung trägt und der auch die Parteifarbe von Ihnen hat.
Zum anderen muss ich sagen, ich finde das sehr, sehr enttäuschend. Johannes Kahrs hat in dieser Versammlung am 15. August gesagt: Im Übrigen, weil wir wissen, dass das Portfolio der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten nicht vollständig ausgereizt ist, dass ihr da auch noch andere Objekte habt, die unter anderem eben auch noch förderungswürdig sind, dann gebt den Weg frei, dass es möglich sein muss, unter anderem auch solche noch dazukommenden Objekte, die historisches Gut, die überliefertes Kulturgut dieses Freistaats sind, letzten Endes mit dieser Förderung mit zu bedenken. – Das haben wir getan. Lesen Sie sich bitte unter anderem durch --- Ich rede jetzt auch einmal als Lokalmatador: Ja es ist so, wir haben ein Problem, dass in der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beispielsweise nur die Hülle des Schlosses Friedenstein eingeschlossen ist, nicht aber die dort befindliche Stiftung Schloss Friedenstein, die ein anderes Rechtswesen besitzt.
Wir haben außerdem gesagt, wenn wir unter anderem auch das barocke Universum in Gotha entwickeln wollen, muss die Forschungsbibliothek mit rein. Das finden Sie auch in unserem Antrag. Zusätzlich haben wir gesagt, gibt es viele, viele andere lohnenswerte historische Objekte, die genauso überführt werden müssen.
Davon findet sich in Ihrem Antrag nicht einmal ein Wort. Das finde ich, muss ich wirklich mal sagen,
gegenüber allen anderen, die auch kommunalpolitische Verantwortung tragen in den jeweiligen Gemeinderäten, in den Stadträten, in den Landkreisen, die jetzt quasi auch aufgrund Ihres Antrags leer ausgehen sollen, nur weil Sie es vielleicht vergessen haben, das finde ich schon – das sage ich jetzt nicht, da bekomme ich einen Ordnungsruf.
Dass in Ihrer Fraktion im Übrigen auch noch keine hundertprozentige Klarheit herrschen dürfte, wie Sie sich zu dem Antrag von Rot-Rot-Grün verhalten oder was Sie mit diesem Antrag hier veranstalten, habe ich gestern Abend wieder gemerkt bei einer Podiumsrunde, wo die Abgeordnete Marion Rosin – die sitzt jetzt hinter mir im Nacken – gesagt hat: Wir werden uns bei dem Antrag enthalten. Bei welchem? Ihrem? Unserem? Da bin ich mal sehr gespannt. Schaffen Sie erst einmal Klarheit in Ihren eigenen Reihen, was Sie eigentlich wollen.
Nur eins ist Fakt: Der jetzige Antrag, der hier vorliegt, verhindert nicht nur eine der größten Kulturförderungen, die wir vom Bund in dieses Bundesland hineinlenken können, sondern er ist letzten Endes auch ein Schlag ins Gesicht derer, die für die CDU und für die SPD im Bundestag dafür geradestehen müssen, dass im November ein Haushaltsbeschluss gefasst wurde, der diese 200 Millionen Euro hier in Thüringen letzten Endes auch möglich macht.
Ich bitte Sie herzlich, denken Sie noch einmal darüber nach, ob das hier der richtige Weg ist und ob man diesem Wahlkampfgetöse bei einem so wichtigen Thema letzten Endes Vorrang geben sollte. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja hier in dem Hause im Sonderplenum umfangreich über dieses Themenfeld diskutiert worden. Deshalb geht es mir darum, hier deutlich zu machen, was sich auch seit diesem Sonderplenum verändert hat, aber auch welche Positionen gleich geblieben sind.
Vielleicht noch mal zur Erinnerung ein paar Punkte, auf die Kollege Hey auch schon hingewiesen hat: Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass es 1994 bei der Gründung der Stiftung Schlösser und Gärten – auch in der spezifischen Erinnerung daran, warum ist diese Stiftung Schlösser und Gärten gegründet worden – darum ging, bei einer schwierigen, häufig auch sehr, sehr komplizierten eigentumsrechtlichen Übertragung von Kulturdenkmälern in die Verantwortung des Freistaats Thüringen mit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten dafür Sorge zu tragen, dass diese für die Kulturlandschaft Thüringens bedeutsamen Kulturdenkmale gesichert, entwickelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Seit 1994 sind mehr als 230 Millionen Euro in diese inzwischen 31 Liegenschaften investiert worden. Wir haben darüber hinaus natürlich noch Liegenschaften, wie die Klassik Stiftung Weimar mit den dortigen Objekten. Wir haben die Wartburg-Stiftung, in die im gleichen Zeitraum auch nicht unerhebliche Investitionsmittel geflossen sind. Aber diese 200 Millionen Euro, die über das Sonderinvestitionsprogramm aktiviert werden sollen, sind quasi eine Neugründung des Rahmens unserer Schlössersicherung und ‑entwicklung. Das müssen wir uns vergegenwärtigen. Wenn wir davon ausgehen, dass in den 20er-Jahren dieses Jahrhunderts der Freistaat Thüringen die Nachwendezeit hinter sich lässt, dann ist mit Blick auf dieses Sonderinvestitionsprogramm – bei dem ich nicht pessimistisch, sondern sehr realistisch optimistisch bin, dass auf ein Sonderprogramm I ein Sonderinvestitionsprogramm II folgen wird – es jede Anstrengung wert, im Rahmen des kooperativen Kulturföderalismus dafür Sorge zu tragen, dass Bundes- und Landesmittel in einer Zeit, in der es Bund und Land konjunkturell sehr gut geht, in die Sicherung der Kulturdenkmale fließen,
damit wir gerade dann, sollten wir – was hoffentlich nicht passiert – in eine konjunkturell wieder angespanntere Situation kommen, wissen, dass wir das Geld richtig und zu einem guten Zeitpunkt sinnvoll investiert haben. Das ist genau der Rahmen, über den wir diskutieren. Insofern finde ich es wirklich bedauerlich, dass Kollege Kellner, mit dem ich gern diskutiere, seit geraumer Zeit die Diskussion über diese Schlösserstiftung vor allem dazu verwendet, das Haar in der Suppe zu finden, weil es möglicherweise auch im Wahlkampf ja nicht möglich sein kann, zu sagen: Die Differenzen, die wir haben, die sind letztlich so banal, da müssen wir nicht wirklich diskutieren.
Aber weil Wahlkampf ist, müssen wir das jetzt so aufplustern, sodass der Eindruck entsteht, dass es hier wirklich zwei sich kontradiktorisch gegenüberstehende Sichtweisen gibt. Das ist in der Sache nicht der Fall. Schon die – sagen wir mal – emotionslose Darstellung, die Herr Kellner heute hier präsentiert hat, zeigt, dass er eine Pflichtübung zu absolvieren hatte, nämlich die Pflichtübung, irgendwie dagegen zu sein bei einer Sache, die man eigentlich gut finden muss.