Vielen Dank. Frau Staatssekretärin, geben Sie mir recht, dass die Ausweisung von Funktionsämtern gerade an den Berufsschulen eine wichtige Voraussetzung ist, um auch die Attraktivität des Lehrerberufes an den Berufsschulen zu erhöhen?
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin Ohler. Nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lehmann von der SPD-Fraktion mit der Drucksache 6/7767. Frau Lehmann, bitte.
und politisch rechts motivierter Gewalttaten und deren Hinterbliebenen bewusst. Aus diesem Grund hat der Landtag in seiner 132. Sitzung am 9. November 2018 beschlossen, die Landesregierung mit der Überprüfung rechter Todesfälle in Thüringen zu beauftragen (Drucksache 6/6416). Für die Hinterbliebenen ist die offizielle Anerkennung eine wichtige Voraussetzung für die Verarbeitung der Tat und um dem Bedürfnis nach Aufklärung gerecht zu werden. Auch als Konsequenz aus dem sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund ist deutlich geworden, welche Gefahr im Nichterkennen rechter Tatmotive und in einer Relativierung des Ausmaßes rechter Gewalt liegt.
Weiterhin ist eine wissenschaftliche Untersuchung ein Beitrag dazu, dass zukünftig eine bessere Einordnung der Tatmotive durch die Ermittlungs- und Justizbehörden erfolgt. Eine solche Aufarbeitung sind wir den Opfern rechter Gewalt, aber auch deren Hinterbliebenen schuldig.
1. Wann wurde welches externe wissenschaftliche Forschungsinstitut mit der Überprüfung der in Ziffer I des Beschlusses genannten Todesfälle beauftragt, um den Landtagsbeschluss umzusetzen?
2. Welche in der Ziffer I des Beschlusses genannten Todesfälle wurden bereits mit welchem Ergebnis überprüft und wann ist mit einem Abschluss der Überprüfung aller dort benannten Todesfälle zu rechnen?
3. Wurde die Überprüfung der in Ziffer II Nummer 2 genannten zusätzlichen Fälle abgeschlossen und mit welchem Ergebnis?
4. Hat die Landesregierung bereits eine Korrektur der Zahl staatlich anerkannter Todesfälle rechter Gewalt vorgenommen? Wenn nein: Wann ist dies beabsichtigt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lehmann möchte ich wie folgt beantworten:
Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Bestreben des Landtags, Todesfälle mit rechten Tatmotiven aufzuklären sowie durch eine unabhängige Un
tersuchung eine mögliche Diskrepanz zwischen staatlich anerkannten und tatsächlich verübten und wahrgenommenen rechten Gewalttaten zu mindern. Wenn zivilgesellschaftliche Akteure mehr rechte Gewalttaten feststellen als Polizei oder Justiz, dann muss hinterfragt werden, was die Gründe dafür sind, und es bedarf gegebenenfalls der weiteren Nachforschung und Aufklärung. Die Landesregierung unterstützt daher ausdrücklich den Landtagsbeschluss zur Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen. Gleichwohl gestaltet sich die Beauftragung eines unabhängigen und externen wissenschaftlichen Forschungszentrums schwierig.
Die Antwort zu Frage 1: Mit Schreiben vom 26. März 2019 wurden durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als Auftraggeber acht potenzielle Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bis 18. April 2019 angeschrieben. Im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales ging daraufhin letztlich nur eine Bewerbung ein. Nach umfangreicher Prüfung dieses Angebots unter Beteiligung mehrerer Ressorts war bislang aus mehreren Gründen eine Vergabe nicht möglich. So verfügt das Ministerium für Inneres und Kommunales im Haushaltsjahr 2019 nicht über die mit dem Angebot geforderten finanziellen Mittel. Eine überjährige Finanzierung scheitert an einer dafür erforderlichen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2019. Nach der ressortübergreifenden Prüfung liegen auch die Voraussetzungen für einen sogenannten ÜPL-Antrag nicht vor. Die Auftragsvergabe erscheint insbesondere nicht unaufschiebbar. Mittel für die Auftragserteilung stehen im Haushaltsjahr 2020 bereit. Darüber hinaus sind Nachverhandlungen mit dem Bieter, unter anderem bezüglich eines Datenschutzkonzepts im Umgang mit den Akten zur Einsichtnahme sowie der konkreten Zeitplanung und Methodik, erforderlich. Die Landesregierung beabsichtigt daher, die Nachverhandlungen so abzuschließen, dass mit Beginn des Haushaltsjahrs 2020 die Beauftragung möglich ist.
Das kann ich nicht prognostizieren. Aber wenn wir sofort zu Beginn des Jahres 2020 beauftragen können, gehe ich davon aus, dass Mitte des Jahres 2020 ein Ergebnis vorliegen wird.
Was hindert denn das Ministerium für Inneres und Kommunales, die Auftragsvergabe noch in diesem Haushaltsjahr durchzuführen, unter der Voraussetzung, dass die Umsetzung bzw. die finanzielle Ausstattung dann erst im Jahr 2020 geschieht?
Ich darf den Auftrag nur vergeben, wenn mir die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr auch zur Verfügung stehen. Das zum einen. Zum anderen hatte ich ausgeführt, dass diverse Punkte noch nachverhandelt werden müssen. Auch das hindert uns derzeit an einer Beauftragung des einzigen Bieters.
Wenn das einzige Angebot bis 18. April 2019 eingegangen ist, wir mittlerweile Ende September 2019 haben, also über einen Zeitraum von fünf Monaten sprechen, warum wurden denn dann zwischenzeitlich nicht zumindest die Fragen bezüglich Datenschutz und gegebenenfalls auch weiterer Änderungen mit dem einzigen Bewerber geklärt?
Ich habe gesagt: April 2019. Und wir sind jetzt im September 2019. Und ich habe konkretisiert: fünf Monate.
Dann habe ich mich da verhört. Die Nachverhandlungen können sich aus den unterschiedlichsten Gründen schwierig gestalten. Ich persönlich bin mit diesen auch nicht befasst. Ich gehe davon aus,
dass meine Mitarbeiter das sehr sorgfältig machen und hier auch kein unnötiger Zeitverzug eingetreten ist.
Sie haben mich persönlich gefragt. Die Anzahl der Kontakte meiner Mitarbeiter mit dem Bieter kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht benennen.
Weitere Fragen gibt es jetzt nicht mehr. Ich rufe die nächste Frage auf. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Floßmann von der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/7768.
Um die steigenden Aufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe zu bewerkstelligen, unternehmen Kommunen Anstrengungen, für diese Aufgaben hauptamtliche Mitarbeiter einzustellen. Neben der Beamtenlaufbahn im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gibt es die Möglichkeit, Beschäftigte im Angestelltenverhältnis im feuerwehrtechnischen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) –, Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA), tarifvertraglich geregelt einzustellen. Eine Weiterbeschäftigung ist an regelmäßig abzulegende Prüfungen gebunden. Darüber hinaus wer
den Mitarbeiter als klassische Arbeiter eingruppiert, wenn sie Merkmale des feuerwehrtechnischen Dienstes nicht erfüllen.
1. Nach welchen Vorschriften kann eine Eingruppierung stattfinden, um Mitarbeiter im kommunalen Bereich mit Aufgaben des feuerwehrtechnischen Dienstes zu betrauen?
2. Finden im Ehrenamt erlangte Fähigkeiten und Erfahrungen im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe Berücksichtigung in der Eingruppierung und welche sind dies?
3. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, im Ehrenamt gewonnene Erkenntnisse und Fähigkeiten bei einer Eingruppierung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen (zum Bei- spiel außertariflich)?
4. Welche Initiativen unternimmt die Landesregierung auf Bundesebene, um eine Änderung von Eingruppierungsvorschriften zu bewirken und damit stärker die im Ehrenamt durchgeführte Ausbildung von Kameradinnen und Kameraden bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Kommunen anzuerkennen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, erneut Herr Staatssekretär Götze.