Protocol of the Session on September 26, 2019

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, erneut Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Floßmann möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten:

Antwort zur Frage 1: Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im kommunalen Bereich (TVöD) eingruppiert. Für die Angestellten, die feuerwehrtechnische Aufgaben wahrnehmen, gilt der Besondere Teil XIV der Entgeltordnung, der sich mit den Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst befasst.

Die Antwort zu Frage 2: Für die Tarifbeschäftigten gilt nach vorstehender Entgeltordnung, dass diese über eine Laufbahnbefähigung verfügen müssen. Die Erlangung der beamtenrechtlichen Laufbahnbefähigung ist nicht mit einer entsprechenden ehrenamtlichen Ausbildung gleichzusetzen. Tarifbeschäftigte, die diese Laufbahnbefähigung nicht besitzen, können weder Ämter einer Laufbahn erreichen, noch erfüllen sie die tarifrechtlichen Voraussetzun

gen für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen gemäß dem Besonderen Teil XIV der Entgeltordnung. Die im Ehrenamt erworbenen Qualifikationen können nicht als Laufbahnbefähigung anerkannt werden bzw. ersetzen eine solche auch nicht.

Die Antwort zu Frage 3: Grundsätzlich besteht nach § 33 Thüringer Kommunalordnung eine Tarifbindung der Kommunen. Es wird zudem auf die vorgenannten Ausführungen verwiesen.

Die Antwort zu Frage 4: Die Kommunen bzw. ihre Spitzenverbände und die Gewerkschaften sind Tarifpartner, die im Rahmen der Tarifverhandlungen über die Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst zu befinden haben. Die Kommunen handeln insoweit im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Eine Zuständigkeit des Landes bzw. des Bundes existiert hier nicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Frau Floßmann.

Schönen Dank. Ich hatte eingangs schon die Eingruppierungsvoraussetzungen genannt, die Sie jetzt bei meinen Fragen noch mal wiederholt haben. Mir ist das schon deutlich, dass das an eine Laufbahnbefähigung geknüpft ist, aber es gibt ja beispielsweise einen Besonderen Teil, den ich auch genannt hatte, wonach sozusagen nach VKA eingruppiert wird. Auch die im Ehrenamt erworbenen Erkenntnisse von Atemschutzgeräteträgern – das ist ja im Ehrenamt erworben – werden teilweise bei einer Eingruppierung anerkannt. Deshalb wollte ich von Ihnen eigentlich konkret wissen, welche Bestandteile, die im Ehrenamt zum Beispiel in der Ausbildung in Bad Köstritz erworben wurden wie Atemschutzgeräteträger und dergleichen, bei einer Eingruppierung anerkannt und angerechnet werden. Das war meine Frage. Diese ist nicht beantwortet worden.

Und das andere: Es ist schon deutlich, dass das natürlich Tarifverhandlungen sind. Da sind aber auch der Bund und speziell das Bundesinnenministerium einbezogen. Deshalb kann man nicht generell davon ausgehen, dass die Kommune zuständig ist, sondern das Bundesinnenministerium. Deshalb meine Frage, welche Anstrengungen Sie hier als Land unternehmen, um dort sozusagen Änderungen zu erwirken – die Ehrenamtlichen haben natürlich keine Laufbahnbefähigung –, um anerkannte Erfahrungen anrechenbar zu machen. Ich möchte

gern noch mal auf diese beiden Fragen eine Antwort haben. Die haben Sie gerade umschifft.

Fragen sind Fragen und keine Debattenbeiträge, Frau Kollegin.

Der richtige Ansprechpartner wäre hier der Kommunale Arbeitgeberverband gewesen, denn der beschäftigt sich konkret mit den Eingruppierungsfragen auf kommunaler Ebene. Ich möchte die Fragen gern noch einmal mitnehmen. Soweit wir eine Zuständigkeit im Innenministerium haben, bekommen Sie hier eine ergänzende schriftliche Antwort.

Gibt es Nachfragen weiterer Kolleginnen und Kollegen? Dies ist nicht der Fall. Dann schließe ich auch für heute die Fragestunde. Der technische Hinweis an die Kollegen Parlamentarischen Geschäftsführer: Es sind für morgen noch fünf Fragen übrig für die weitere Fragestunde.

Ich schließe jetzt diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 22

Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/7728 - dazu: Die weitere Ausbreitung des Wolfes in Thüringen steuern – Bedenken der Bevölkerung ernst nehmen und Gefahren für Nutztiere abwenden Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7793 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Antrags? Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Malsch, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion führt in diesem Antrag die wesentlichen Inhalte ihres Antrags in der Drucksache 6/4379 vom 23. August 2017 erneut in die Plenardebatte ein, weil die Ausschussmehrheit der Fraktionen Die Linke, der SPD...

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Es muss etwas Neues sein laut Geschäfts- ordnung!)

Wenn es der gleiche Antrag wäre, wäre es geschäftsordnungswidrig. Es muss etwas Neues sein und nicht erneut.

Ich bringe etwas Neues in die Debatte ein, ja.

(Unruhe CDU, DIE LINKE)

Dann warten wir auf die Begründung von etwas Neuem. Es gab dazu auch eine Debatte im Ältestenrat, das hätte Ihnen Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer mitteilen müssen, denn normalerweise ist es nicht zulässig, einen Antrag doppelt zu stellen.

Ich glaube, wichtig ist doch die Entscheidung, dass die Entscheidung in der Sache im Ausschuss verhindert worden ist und dass wir deswegen unseren Antrag selbstverständlich …

(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also Sie waren nicht im Ausschuss, ich war im Ausschuss und ich weiß, das war dort genau die Debatte.

Wenn es in einem Ausschuss, Herr Kollege Malsch, zu keiner Beschlussfassung kommt – aus welchen Gründen auch immer –, dann können Sie nicht sagen: Es ist mir egal, ich bringe den Antrag hier so ein. Ich fasse das jetzt mal etwas burschikos zusammen. Ich bitte Sie also wirklich eindringlich, uns jetzt darzustellen, was das Neue an diesem Antrag ist, das rechtfertigt, anders vorzugehen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Er steht auf der Tagesordnung.

Er steht auf der Tagesordnung und begründen Sie es jetzt. Ich habe nur gehört, es sei ein neuer An

(Abg. Floßmann)

trag. Er hat gesagt, er bringt den Antrag erneut ein und das hat mich zu meiner Rückfrage veranlasst, weil ich hier die Einhaltung der Geschäftsordnung zu wahren habe. Und jetzt begründen Sie bitte mal den neuen Antrag.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ja, da bin ich auch mal gespannt!)

Jetzt hat der Kollege Malsch das Wort, wir warten doch alle.

Dass sich die Kollegin Becker so aufregt, zeigt ja deutlich,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Dass es richtig ist!)

dass es nicht richtig ist, sondern dass wir die Debatte zu dem Antrag noch lange und genau hier führen müssen, und das auch ruhig im öffentlichen Teil dieses Plenums, da es Diskussionen gibt. Ich denke, wir haben unseren Antrag eingebracht und er ist auf der Tagesordnung und deswegen will ich den auch behandelt wissen. Dann ziehen wir die Begründung zurück und behandeln den Antrag direkt.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!)

Und wir gehen direkt in den Antrag, genau.

Also eine Begründung gibt es jetzt erst mal nicht. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen, damit haben wir hier die vereinbarte halbe Redezeit. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Primas von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich hätten wir uns gewünscht, dass wir das Thema im Ausschuss abgearbeitet hätten. Aber das haben Sie verhindert. Das ist nicht nur eine bisher ungekannte Arroganz der Macht, das ist sogar noch ein Stückchen mehr.

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE, SPD)

Ich will das Wort gar nicht verwenden, das ich mir aufgeschrieben habe. Das ist ja nicht der einzige

Antrag, die einzige parlamentarische Initiative, die Sie so behandeln. Den Jagdantrag haben Sie genauso weggestimmt, das Integrationsgesetz haben Sie versenkt und bei der Situation im Wald mit den Konsequenzen vom letzten Herbst ist es genauso geschehen. Denn wenn das angenommen worden wäre, hätte man nämlich heute darstellen können, was die Landesregierung im letzten Jahr nicht gemacht hat, und das wollten Sie gern verhindern, und so passt das zusammen.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Bit- te, da haben wir sogar einen Antrag der CDU angenommen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir konzentrieren uns mit dem heutigen Antrag auf folgende Forderungen: sich auf Bundes- und europäischer Ebene für eine Anpassung des Artenschutzes, des Artenschutzrechts im Hinblick auf den Wolf mit dem Ziel einzusetzen, die Wolfsvorkommen in Deutschland aus den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinien heraus- und gleichzeitig in den Anhang V aufzunehmen und landesrechtliche Regelungen zu treffen, die Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf die Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen vorsehen.

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt!)

Ich kann Ihnen das auch ganz einfach begründen. Der Wolf passt nicht zu der für die Thüringer Kulturlandschaft so wichtigen Weidetierhaltung.

(Beifall CDU)