Protocol of the Session on September 13, 2019

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das TMIL verhandelt derzeit über die Verlängerung des Pilotprojekts bis Ende 2020.

Zu Frage 2: Ein Teil der vorgesehenen Landesmittel soll zur Finanzierung des Rabatts, der den Azubis aufgrund des geringen Abgabepreises durch die Verkehrsunternehmen gewährt wird und bei diesen erhebliche Verluste erzeugt, eingesetzt werden. Der andere Teil soll im Rahmen der Förderrichtlinie an die das Azubi-Ticket Thüringen anerkennenden Aufgabenträger eingesetzt werden.

Zu Frage 3: Nein. Nach den aktuellen Planungen soll das Pilotprojekt zunächst verlängert werden.

Zu Frage 4: Bei einer Verlängerung des Pilotprojekts ist momentan keine Erweiterung des Kreises der Berechtigten vorgesehen.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Bühl.

Vielen Dank für die Antwort. Frau Ministerin, Sie haben ja die Antwort auf Frage 1 relativ kurz gehalten. Können Sie uns vielleicht ein bisschen Aufschluss darüber geben, wie sich dieser Verhandlungsprozess jetzt gestalten wird und wie auch der zeitliche Rahmen dafür ist?

Dann würde mich noch interessieren, ob es denn beim bisherigen Preis bleiben wird. Heißt es also bei der Fortführung, es wird alles genauso fortge

führt oder gibt es auch beim Preis noch mal neue Ideen, von den 50 Euro wegzukommen, die aktuell vorgesehen sind?

Zum ersten Teil Ihrer Frage: Wir sind tatsächlich gegenwärtig dabei zu verhandeln, also wir sitzen mit dem VMT und mit den anderen Vertragspartnern zusammen. Gestern erst fand im Rahmen des VMT eine Beratung statt und ich denke, wir werden auch in den nächsten zwei, drei Wochen da zu einem Ergebnis kommen, aber bei Verhandlungen kann man das natürlich zeitlich nicht immer so begrenzen. Aber wir wollen ja natürlich auch erreichen, dass wir das Ticket entsprechend fortsetzen können, damit auch die Käufe, die damit im Zusammenhang stehen, getätigt werden können, also müssen wir da relativ zeitnah entscheiden können.

Zu Ihrer zweiten Frage will ich sagen: Im Rahmen des Pilotprojekts ist ein gleichzeitiges Monitoring, also auch eine Evaluierung erfolgt. Dort wurden Ergebnisse aufgeschrieben, die im Moment analysiert werden. Anhand dessen wird auch festgestellt – das ist ja ein Teil, warum wir diese Begleitung und das auch als Pilotprojekt gemacht haben –, ob die Kalkulation, die wir insgesamt angesetzt haben, die richtige ist. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass sich etwas an dieser Kalkulation auch ändert.

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zu den Tagesordnungspunkten, die heute auf jeden Fall abgearbeitet werden sollten. Der nächste Tagesordnungspunkt ist Tagesordnungspunkt 11

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7188 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/7679 -

ZWEITE BERATUNG

Wenn ich jetzt meinen Blick schweifen lasse, dann vermisse ich Herrn Abgeordneten Kalich, der mir hier als Berichterstatter aus dem Haushalts- und Finanzausschuss gemeldet ist. Herr Hande, wollen

Sie das an seiner Stelle vorlesen? Sie sind ja auch im HuFA, oder?

(Zuruf Abg. Hande, DIE LINKE: Ja!)

Na dann dürfen Sie. Herr Hande übernimmt die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum Tagesordnungspunkt 11.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags in seiner 147. Sitzung am 10. Mai 2019 in erster Lesung beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 7. Juni und in der 77. Sitzung am 6. September beraten und dabei eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der Anhörung haben sich sieben Anzuhörende zur Sache geäußert. Das waren der Fachverband Drogen- und Suchthilfe, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen, die Initiative Düsseldorfer Kreis aus Berlin, Die Deutsche Automatenwirtschaft, der Deutsche Sportwettenverband und die Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim in Stuttgart. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der Thüringer Landkreistag wurden auf Vorschlag der CDU-Fraktion ebenfalls angehört. Beide haben jedoch mitgeteilt, dass sie zum Gesetzentwurf nichts sagen können.

Meine Damen und Herren, nach Auswertung der Anhörung empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss mit Mehrheit, bei einer Enthaltung, den Gesetzentwurf als Übergangslösung zu einer Grundsatzreform unverändert anzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sehr gut gemacht!)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Kowalleck von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne! Ich werde

(Abg. Bühl)

zunächst erst mal auf einige Einzelheiten des vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen.

Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag hebt die bisherige Höchstzahl von 20 Sportwettenkonzessionen und die auf sieben Jahre begrenzte Ausnahme vom staatlichen Monopol auf. Ein Auswahlverfahren durch das Land Hessen als zentral zuständige Konzessionsbehörde ist damit nicht mehr erforderlich. Eilanträge und Klageverfahren unterlegener Bewerber erledigen sich und so wird der Weg für die Regulierung des Sportwettenmarkts frei. Gerade die eben erwähnten Klageverfahren sind hier auch Bestandteil in der Einleitung des Gesetzentwurfs und das war ein wichtiger Punkt, weshalb auch gerade dieser Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht wurde und gebracht werden musste. Den Glücksspielaufsichtsbehörden soll die flächendeckende Untersagung nicht erlaubter Angebote ermöglicht werden, für Anbieter und beteiligte Dritte wird damit eben auch Klarheit geschaffen. Wir haben eben in der Berichterstattung gehört, dass auf Anregung der CDU-Fraktion eine schriftliche Anhörung durchgeführt wurde. Die Anzuhörenden haben weitgehend den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag begrüßt, aber auch die Notwendigkeit einer umfassenden Nachfolgeregelung betont. Es wurde ebenso die Wichtigkeit der Verbesserung der Rechtssicherheit und der tatsächlichen Umsetzung der Vorgaben zum Spielerschutz dargelegt, womit sich auch der Spieler- und der Jugendschutz verbessern würden. Von den kommunalen Spitzenverbänden, das haben wir eben auch gehört, kamen keine weiteren Hinweise. Hingegen wurden zum Beispiel von der Uni Hohenheim gerade im Hinblick auf die illegalen Anbieter und die steuerliche Begünstigung doch deutliche Hinweise gegeben. Auch der Hinweis auf die strafrechtliche Verfolgung ist da wichtig und das ist auch weiterhin eine Aufgabe, der wir in der Zukunft nachgehen müssen.

Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Staatsvertrag zu, verbunden mit der Forderung, künftig auf eine qualitative Regulierung mit einem besseren Spielerschutz und tragfähigen Geschäftsmodellen umzustellen. Zudem bietet die Regelung Anlass, den Thüringer Sport an den Einnahmen aus den Konzessionsabgaben oder Steueraufkommen anteilig zu beteiligen.

Noch ein Hinweis auf die entstehenden Kosten bzw. Einnahmen: Durch die teilweise Freigabe und Öffnung des Sportwettenmarkts werden dem Landeshaushalt durch den Landesanteil an den Konzessionsabgaben finanzielle Mittel zufließen. Für laufende und künftige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Konzessionsvorgaben können aber

auch Ausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten entstehen. Das ist so auch in dem Gesetzentwurf nachzulesen. Diese seien aber nach Auskunft der Landesregierung nicht gravierend. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie bereits erwähnt, wir als CDU-Fraktion werden diesem Staatsvertrag zustimmen. Danke schön.

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Pidde von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es geht um die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten, und Kollege Kowalleck hat gerade dargestellt, dass die Verfahren über die Konzessionen, die das Land Hessen als bundesweit zentral zuständige Stelle geführt hat, nicht zufriedenstellend waren. Wir werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Regulierung des Sportwettenmarkts voranbringen und es wird für Anbieter und beteiligte Dritte Klarheit geschaffen.

Ich will jetzt nicht das wiederholen, was hier eben bereits ausgeführt worden ist. Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten, sonst wäre es gegenstandslos. Ich will noch mal daran erinnern: Beim Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hatten es nicht alle 16 Landtage rechtzeitig geschafft, die Beschlüsse zu fassen, oder hatten diese aus inhaltlichen Gründen nicht gefasst, sodass der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag dadurch nicht ratifiziert werden konnte. Jetzt beim Dritten, der in den Punkten weitgehend identisch mit dem Zweiten ist, hoffen wir, dass das alles klappt. Die Abstimmungen mit den Ländern sind, soweit es uns betrifft, erfolgt. Die schriftliche Anhörung: Dort gab es keine nennenswerten Bedenken. Deshalb wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, heute nun die zweite Beratung zum Ände

(Abg. Kowalleck)

rungsvertrag. Vieles wurde schon besprochen, deshalb fasse ich mich heute kurz.

Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag soll den bisherigen Zustand im Bereich der Sportwetten durch die Aufhebung der Begrenzung der Anzahl der zu vergebenden Konzessionen beenden; das wird zum 01.01.2020 geändert, wie Herr Dr. Pidde schon ausgeführt hat. Das finden wir gut. Der Graumarkt in diesem Bereich soll dadurch in geregelte Bahnen gelenkt werden. Diesen längst überfälligen Schritt begrüßen wir sehr. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit beiträgt. Immerhin ist die fehlende Rechtssicherheit auch eines der Hauptgründe, warum der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag de facto außer Kraft ist.

Wenn es nun tatsächlich zu einer Vergabe der Konzessionen kommen sollte und die qualitativen Vorgaben zum Spielerschutz im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag tatsächlich umgesetzt werden sollten, kann man nur hoffen, dass auch der dringend notwendige Spieler- und Jugendschutz verbessert wird. Der Spieler- und Jugendschutz wurde in den zahlreichen Zuschriften zur Gesetzesänderung angesprochen. Vor allem aber hat der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. auf die immer größer werdenden Probleme in diesem Bereich hingewiesen.

Mit dem geplanten Wegfall der Experimentierklausel wird sich unserer Meinung nach der Druck weiter verstärken. Die Experimentierklausel sah vor, dass das staatliche Monopol für Sportwetten bis Juli 2019 auszusetzen ist und private Anbieter an dem Markt zu beteiligen sind. Unter anderem sollte damit der Schwarzmarkt im Bereich Sportwetten bekämpft werden, was jedoch unserer Meinung nach nicht so richtig gelungen ist. Die Anbieter setzten sich erneut über das Verbot hinweg, die Umsätze am Markt stiegen weiter und machen derzeit rund 25 Prozent des Glücksspielmarkts aus. Des Weiteren wurde Werbung massiv ausgedehnt, und zwar ist sie in den Medien sowie in den Stadien bei Sportveranstaltungen auffällig überrepräsentiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir als AfD-Fraktion sind uns durchaus der Bedeutung des Glücksspiels und dessen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte bewusst. Gleichzeitig haben wir aber auch eine Verantwortung für die Gesundheit unserer Bürger in Thüringen. Einem Gesetz zur Unterstützung des Glücksspiels ohne eine Stärkung der Suchtprävention können wir daher unmöglich zustimmen. Aus diesem Grund wird sich die AfDFraktion bei diesem Gesetz enthalten müssen.

Eine Anmerkung sei mir an dieser Stelle noch erlaubt: Uns hat sehr verwundert, dass die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen als Vertreterin von Einrichtungen und Diensten der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe sagte – dort in der Stellungnahme –: „Der Beschlussentwurf der Ministerinnen und Minister […] ist sehr zu befürworten.“ Das gibt uns etwas zu denken, denn es heißt in der Stellungnahme zu diesem Suchtpräventionsthema auch weiter: Es „sind […] gerade mit Blick auf Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes gute Ansätze, reichen aber in der Praxis nicht aus.“ Diesem Halbsatz, „reichen nicht aus“, ist nichts hinzuzufügen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Hande von der Fraktion Die Linke das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bemühe mich, viel Gesagtes nicht noch mal zu wiederholen. Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist ja – wie bereits schon angesprochen – die Aufhebung der Begrenzung bei der Auswahl privater Sportwettenangebote. Die Problematik mit den geplanten zu vergebenden 20 Konzessionen wurde auch schon hinreichend erläutert, dass die Regulierung derzeit, wie sie ist, ins Leere gelaufen ist. Künftig sollen nun Sportwettenkonzessionen in der Anzahl unbegrenzt, aber durch ein qualifiziertes Erlaubnisverfahren kontrolliert vergeben werden. Das schafft auch den Aufsichtsbehörden Klarheit und Handlungsspielraum bei der Bekämpfung illegaler Angebote – das wurde auch schon angesprochen.

Wie vorhin in der Berichterstattung ausgeführt, haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung durchgeführt. Fast alle Anzuhörenden waren sich einig, dass die vorliegende Änderung zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag gut, aber nicht weitgehend genug sei, dies jedoch unter gänzlich verschiedenen Vorzeichen. So begrüßte zum Beispiel der Deutsche Sportwettenverband eine Änderung als einen kleinen, aber richtigen Schritt und wünscht sich einen viel deutlicheren Abbau von Regulierung im Glücksspielbereich, hier zum Beispiel die bestehenden Spiellimits oder die Einschränkungen bei Livewetten und andere Dinge. Ich halte solche Forderungen für einen Bärendienst im Bereich des Spielerschutzes und der Suchtprävention. Das sieht übrigens die Fachstelle Glücksspielsucht Thüringen ähnlich und begrüßt die Ände

(Abg. Kießling)