Ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt bis 13.25 Uhr in die Mittagspause gehen und dann mit der Fragestunde fortsetzen.
Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Erste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/7602. Bitte, Frau Meißner.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft plant ab Ende 2023 eine neue direkte Regionalexpress-Linie von Erfurt nach Nürnberg. Eine entsprechende EU-weite Ausschreibung wurde Anfang August veröffentlicht.
Ein mehrmals täglich verkehrender direkter Nahverkehrszug nach Erfurt bedeutet für Sonneberg eine bessere Anbindung an die Landeshauptstadt und den dortigen ICE-Knoten, wenn auch mit einem Umstieg in Coburg.
Bereits jetzt sind Sonneberg und das bayerische Coburg durch eine Regionalexpress-Linie miteinander verbunden, die direkt weiter bis nach Nürnberg fährt. Die nun geplante Linie von Erfurt aus würde fünfmal täglich auf der ICE-Trasse direkt nach Coburg durchfahren und Sonneberg auslassen. Das bedeutet wiederum weniger Direktzüge für die Sonneberger in Richtung Nürnberg.
Es wird befürchtet, dass mit der neuen Regionalexpress-Verbindung der für den gemeinsamen Wirtschaftsraum Südthüringen/Oberfranken wichtige ICE-Halt in Coburg leiden könnte. Bisher halten in Coburg drei ICE-Zugpaare am Tag. Dies sollte nach Möglichkeit zu einer Anbindung im Zweistundentakt ausgebaut werden. Der Regionalexpress zwischen Nürnberg, Coburg und Erfurt bietet außerdem keine Möglichkeit für einen Zwischenstopp in Thüringen und trägt somit nur begrenzt zur Anbindung Thüringens an das bundesweite Schienennetz bei.
1. Wie steht die Landesregierung zu der Befürchtung, dass die Ausschreibung der geplanten zusätzlichen Regionalexpress-Züge zwischen Erfurt, Coburg und Nürnberg zulasten des Ausbaus Coburgs zu einem ICE-Systemhaltepunkt im Zweistundentakt gehen könnte?
2. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung, damit die DB AG den Bahnhof Coburg als für Südthüringen nächstgelegenen ICEHaltepunkt in der Relation Berlin – München zu einem Systemhalt im Zweistundentakt ausbaut?
3. Soll eine uneingeschränkte Gültigkeit für das Thüringen-Ticket der DB AG auch für an Thüringen angrenzende Bahnhöfe zum Beispiel bei einer Verbindung von Sonneberg über Lichtenfels nach Jena oder zukünftig über Coburg nach Erfurt hergestellt werden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatsekretär Dr. Sühl, bitte.
Die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Meißner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung teilt grundsätzlich die Befürchtung, dass die eigenwirtschaftlich agierende DB Fernverkehr AG infolge eines parallel verkehrenden vertakteten Nahverkehrsangebots in der Relation Coburg – Erfurt die bestehenden Angebote nicht ausweitet oder sogar die Bedienung des Fernverkehrshalts Coburg einschränkt.
Antwort zu Frage 2: Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen können die Länder grundsätzlich keine Fernverkehrsleistung oder Fernverkehrshalte bestellen. Die Landesregierung bemüht sich seit geraumer Zeit, eine vertaktete, mindestens zweistündliche ICE-Bedienung des Fernverkehrshalts
Coburg zu erreichen. Die DB Fernverkehr AG bietet derzeit sechs ICE-Halte an und beabsichtigt nach Kenntnis der Landesregierung, dieses Angebot auf acht ICE-Halte auszuweiten.
Antwort zu Frage 3: Die Tarifhoheit liegt grundsätzlich bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das Thüringen-Ticket ist ein Tarifangebot der DB Regio AG. Diese entscheidet nach unternehmerischen Gesichtspunkten über die Tarif- und Beförderungsbedingungen. Für den Fall der Aufnahme der in Rede stehenden Nahverkehrsverbindungen wären mit der DB Regio AG Gespräche über eine entsprechende Gültigkeitsausweitung zu führen.
Antwort zu Frage 4: Über die Bestellung der Zugleistung von Coburg nach Erfurt ist Anfang 2020 im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens „E-Netz Franken/Südthüringen“ zu entscheiden. Federführender Partner ist hier das Land Bayern. Der Thüringer Leistungsanteil liegt bei nur 7 Prozent. Im Landeshaushalt stehen keine Mittel zur Mitfinanzierung des Thüringer Streckenanteils zur Verfügung. Zweckgebundene Regionalisierungsmittel sind dafür nach unserer Auffassung nicht einsetzbar, weil die Verbindung Erfurt – Coburg 50 Kilometer überschreitet und damit nach dem Thüringer ÖPNV-Gesetz Fernverkehr darstellt. Sofern keine Abstriche bei der ÖPNV-Finanzierung an anderer Stelle vorgenommen werden oder zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ginge die Bestellung zulasten anderer Leistungen. Die dem Land für die Finanzierung des ÖPNV zur Verfügung stehenden zweckgebundenen Regionalisierungsmittel sind begrenzt und bis Ende 2031 ausbilanziert.
Zunächst erst einmal danke, Herr Staatssekretär, dass Sie die vierte Frage, obwohl ich sie nicht verlesen habe, auch beantwortet haben.
Eine Nachfrage zur ersten Frage: Wenn die Landesregierung die Auffassung teilt, dass ein Abbau der ICE-Halte in Coburg befürchtet wird, warum ist dann diese Ausschreibung dieser neuen Regionalexpress-Linie erfolgt, was ja eine Schwächung wäre?
Die Ausschreibung ist erfolgt, weil die bayerischen Kollegen auf uns zugekommen sind und gefragt haben, ob wir etwas dagegen hätten, wenn diese Linie ausgeschrieben würde. Und wir haben gesagt,
wir haben nichts dagegen, dass sie von den Bayern ausgeschrieben wird. Wir werden 2020, wenn die Ausschreibung gelaufen ist und die Angebote vorliegen, dann mit den Bayern darüber reden, was wir mit den Ergebnissen machen. Ich habe ja gerade dargestellt, dass wir mit 7 Prozent an den Kosten für diese ausgeschriebene Linie beteiligt wären. Wahrscheinlich werden wir den Bayern sagen, dass wir diese 7 Prozent Kosten, die verursacht werden, eigentlich nicht im Haushalt haben, und dann werden die Bayern möglicherweise das tun, was wir in anderen Fällen – zum Beispiel zwischen Jena und Leipzig – auch tun. Dann werden wir auch ohne Beteiligung eine Partnerschaft mit den Bayern haben, die dann so aussieht, dass die Bayern alles bezahlen und wir gar nichts. Wir können die Bayern aber nicht davon abhalten, eine Linie zwischen Coburg und Erfurt einzurichten, die sie dann bezahlen.
Meine weitere Nachfrage richtet sich auf die Gültigkeit des Thüringen-Tickets. Sie antworteten, dass im Falle der neuen Regionalexpress-Linie Gespräche geführt werden würden. Es ist ja jetzt schon so, dass, wenn man von Sonneberg zum Beispiel nach Jena fährt, man über Lichtenfels und damit über bayerischen Grund und Boden fährt. Das heißt, es wäre jetzt schon der Anlass gegeben, solche Gespräche zu führen. Sehen Sie das genauso oder wollen Sie weiter abwarten?
Danke, Frau Präsidentin. Ich entschuldige mich, falls die Antwort schon gegeben wurde, aber ich will noch mal die Nachfrage stellen. – Ich bin gerade erst wieder reingekommen. – Es geht gerade um den Regionalexpress, da spielt auch die Debatte rund um Ilmenau-Wümbach eine Rolle. Die Frage
an die Landesregierung: Welche infrastrukturellen Voraussetzungen müssten denn geschaffen werden, um einen Bahnhalt in Ilmenau-Wümbach zu realisieren?
Vielfältige. Es wird nicht damit getan sein, dass wir einen Bahnhof bauen, sondern wir müssen natürlich auch für die entsprechenden Zuwege und für die Infrastruktur rund um den Bahnhof sorgen. Wir haben uns bisher darüber noch nicht detailliert Gedanken gemacht, aber die ersten Gespräche, die ich dazu geführt habe, laufen darauf hinaus, dass Investitionen in einem höheren zweistelligen Millionenbetrag nötig wären, die im Zweifel im größten Teil entweder bei der DB oder beim Landkreis liegen würden.
Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Staatsekretär. Den Medien war zu entnehmen, dass Sie sich bezüglich des Haltepunkts oder Bahnhofs Wümbach bereits an die Deutsche Bahn gewandt haben. Gibt es denn da schon eine Reaktion? Wenn ja, wann ist denn damit zu rechnen, dass sich die Deutsche Bahn zu diesem Projekt positioniert, also äußert?
Ich kann nicht im Namen der Bahn antworten, verehrter Herr Abgeordneter Kuschel. Aber ich treffe morgen zum ersten Mal den neuen Bevollmächtigten der Bahn für Thüringen. Sie wissen vielleicht, wir haben einen neuen. Der Kollege Fricke ist nach Südwestdeutschland versetzt worden und der Kollege Walden ist morgen zum ersten Mal im Lande. Ich werde ihn fragen, wann er gedenkt, auf diese Frage zu antworten.
Wir kommen zur 2. Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Holbe von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/7605. Bitte, Frau Holbe.
Mit der Entscheidung, in sechs Jahren eine Landesausstellung anlässlich der 500. Wiederkehr des Bauernkriegs zu initiieren, soll die historische Bedeutung dieses Ereignisses angemessen gewürdigt werden.
Die Maßgabe der Thüringer Landesregierung, diese Landesausstellung ausschließlich in Mühlhausen zu präsentieren, dürfte den geschichtlichen Aus- und Nachwirkungen dieses Kriegs besonders für Thüringen nicht gerecht werden, da weitere historisch sehr bedeutsame Orte des Bauernkriegs damit nicht berücksichtigt worden sind.
2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Entscheidung für Mühlhausen als Stätte der Landesausstellung 2025?
3. Wurden während dieses Prozesses weitere wichtige Orte des Bauernkriegs in die engere Auswahl einbezogen, zum Beispiel Bad Frankenhausen mit dem Regional- und dem Panorama-Museum oder Heldrungen mit der Wasserburg?