Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7072 - Neufassung - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7674 -
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften wurde in der 146. Plenarsitzung am 9. Mai 2019 an den Innen- und Kommunalausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Es war der zweite Anlauf, die zwei Gebietskörperschaften zusammenzuführen.
Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 72. Sitzung am 9. Mai 2019, in seiner 73. Sitzung am 6. Juni und in seiner 76. Sitzung am 5. September 2019 beraten.
Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und deren Einwohnern hat der Innen- und Kommunalausschuss Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die schriftliche Anhörung wurde vom 03.06. bis zum 05.07.2019 durchgeführt. Der Innen- und Kommunalausschuss hat zudem eine mündliche Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften und der kommunalen Spitzenverbände in seiner 73. Sitzung am 6. Juni 2019 durchgeführt, vergleiche dazu die Vorlage 6/5938. Die Unterlagen sind allen Abgeordneten im Abgeordneteninformationssystem zugänglich.
Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 81. Sitzung am 6. September 2019 beraten, vergleiche dazu die Vorlage 6/5942.
Beschlussempfehlung: I. Der Gesetzentwurf wird angenommen. II. Die Landtagspräsidentin wird ermächtigt, die sich aus der Annahme der vorstehenden Änderungen ergebenden Folgeänderungen bei der Ausfertigung der Vorlage, der Beschlussempfehlung sowie bei der Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes zu berücksichtigen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts und der Paragraphenfolge zu beseitigen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden heute über die Fusion Eisenach und Wartburgkreis. Ich will den Rest hier alles heute weglassen.
Meine Damen und Herren, was mich daran stört, das will ich noch mal ganz deutlich machen: Es kann nicht sein – ob eine OB Wolf in Eisenach oder Landräte im Wartburgkreis –, dass man auf dem Rücken des Parlaments hier Dinge hin- und herschiebt, noch das Maximale rausholt und das Parlament hier in Haftung nimmt. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen, ich bin schon ein paar Jährchen in diesem Haus, aber so etwas hat es noch nicht gegeben. Das war ein förmliches Geschacher. Und deswegen kann ich Zukünftigen nur
empfehlen, keine Schnellschüsse, sondern erst dann, wenn die Betroffenen fertig sind, sollte man gesetzliche Maßnahmen in Gang setzen. Denn das war ein Meisterstück, wie man hier versucht hat, ich sage mal, ein Parlament zu erpressen. Am Ende werden wir jetzt natürlich dieser Fusion zustimmen, weil sich Eisenach und der Wartburgkreis nun gefunden haben.
Aber es muss die Art und Weise deutlich gemacht werden, was hier los ist. Ich wundere mich über die linke OB Wolf, wie sie da taktiert hat; hat ihre Bürger nicht mitgenommen, musste dann durch ihren Stadtrat erst mal dahin gebracht werden und, und, und. Aber für mich ist die Quintessenz des Ganzen auch für zukünftige Fälle: Aufpassen, nicht treiben lassen!
Und dann kommt immer der Wundertopf: Wir haben als Land insgesamt 5 Milliarden Euro mehr Einnahmen. Kommt der Wundertopf, da greift man rein und dann holt man da noch 1 Million Euro raus, 5 Millionen Euro usw. usf. Ich finde das nicht in Ordnung. Denn wir haben auch noch Kommunen im Land, die auch Geld brauchen.
Man sieht das ja, ich habe vorhin versucht, es deutlich zu machen: Allein in meiner VG rutschen 15 Gemeinden in die Bedarfszuweisung.
Aber ich will eines noch mal mit anmerken und dann, glaube ich, muss man aus meiner Sicht nicht mehr viel sagen. Ich weiß nicht – der Kollege Grob hat das immer noch mal gesagt –, ob alle Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis wirklich begriffen haben, dass sie mit dieser Fusion ihr Mandat nur noch, ich glaube, ungefähr zweieinhalb Jahre haben.
Ich hoffe, dass es alle kapiert haben. Denn ich glaube, da ist viel drum herumgeredet worden. Aber ich glaube, es ist nicht jedem klar, was das heißt. Am Ende – bitte?
Ich hoffe es. Ich hoffe, sie wussten es zu dem Zeitpunkt, als sie abgestimmt haben. Das ist mir das Entscheidende. Da bin ich mir nicht so sicher. Und deswegen, meine Damen und Herren, bei allem Hin und Her, es ist das erste Mal, dass sich eine kreisfreie Stadt und der Wartburgkreis gefunden haben. Es war eine Freiwilligkeit mit vielen offenen Punk
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, das ist heute ein richtig guter Tag für die Wartburgregion, für Westthüringen. Und ich begrüße ausdrücklich zu dieser Gesetzgebung heute auch den Landrat Krebs, Frau Oberbürgermeisterin Wolf, Herrn Bilay, Herrn Bohl für die Kreisstadt Bad Salzungen ausdrücklich, die heute an dieser Sitzung teilnehmen, weil es wirklich ein wunderbarer Tag für die Wartburgregion ist.
Ein Beteiligter hat mal zu mir gesagt, das ist sogar ein Meilenstein, der in die kommunalen Geschichtsbücher der Zukunft eingehen wird. Der eine wird lächeln und der andere wird sagen: Ja, wir machen einen Fehler, der vor 20 Jahren begangen wurde, einfach wieder gut. Die Region wächst zusammen,
eine kreisfreie Stadt wird wieder in die Region zurückgeführt, und keiner der Beteiligten muss als Verlierer herausgehen.
Ja, es war ein langer Prozess, es gab viele Abstimmungen. Und, Herr Fiedler, eines kann ich Ihnen als altes und neues Kreistagsmitglied im Wartburgkreis, wie es auch Herr Malsch ist, sagen: Uns allen war bewusst und es wurde auch durch Herrn Landrat Krebs in der Presse veröffentlicht, wie lange die Legislaturperiode des neuen Kreises dauern wird. Von daher: Haben Sie da hohes Vertrauen, die Menschen wissen, was sie tun. Das Gesetz soll jetzt am 01.01.2021 in Kraft treten und das ist auch gut so. Da bleibt noch Zeit, die Dinge auf den Weg zu bringen. Ich möchte an dieser Stelle aber ausdrücklich auch Minister Hoff und Staatssekretär Höhn für die ständige Begleitung und die Gespräche vor Ort danken, die nicht immer selbstverständlich waren, mit vielen kommunalen Mandatsträgern, die immer auch ein offenes Ohr hatten, damit diese Fusion vonstattengehen kann.
Ja, auch Herr Hoff war an der Seite und Herr Höhn war auch sehr oft sowohl in Eisenach als auch in der Wartburgregion unterwegs.
Natürlich ist es so, dass 46 Millionen Euro Fusionsprämie zur Verfügung gestellt werden, weil es auch Geld braucht, um dieses Zusammengehen zu begleiten – das ist einfach so. Verwaltungen müssen zusammengelegt werden, Strukturen müssen aufgebaut werden. Von daher ist es gut, dass die 46 Millionen Euro auf den Weg gebracht werden.
langwierig – da nickt der Vorsitzende des Innenausschusses – an diesen Prozess geglaubt haben, aber alles im Sinne der Menschen in der Region. Ich bin dankbar – ich komme aus dieser Region –, dass wir das heute abschließen werden: im Sinne der Menschen, im Sinne eines weiteren starken Wachstums in der Westthüringer Region – die hat es einfach verdient und die Menschen schon lange. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Thüringer Landesregierung die Fehlregelung des § 4 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen auf Kosten des Steuerzahlers korrigieren. Dass die per Gesetz seit 1999 kreisfrei gewordene Stadt Eisenach ihre Kreisfreiheit finanziell nicht überleben würde, war der seinerzeit CDU-geführten Landesregierung schon im Jahr 1997 bekannt. Damals berechnete das Thüringer Innenministerium für den Zeitraum von 1998 bis 2000 einen Fehlbetrag von insgesamt 13,5 Millionen D-Mark für die Kreisfreiheit Eisenachs voraus, doch getan wurde nichts. Es ging ja bis 2006 auch darum, die CDU-Führung der Stadt abzusichern. Also wurde die Kreisfreiheit Eisenachs wider besseres Wissen beibehalten.
Heute nun sollen aus Steuermitteln bis zum Jahr 2029 insgesamt 40 Millionen Euro in den Wartburgkreis und die Stadt Eisenach fließen. Man will die politischen Fehler der Landesregierung gewissermaßen mit Geld aufwiegen. Das ist ein Schlag ins
Gesicht für alle Gemeinden und Städte in Thüringen, die mit ihren finanziellen Mitteln verantwortungsvoll umgegangen sind. Schlimm ist weiter, dass die jetzige Landesregierung aus den Fehlern ihrer Vorgängerregierung nicht zu lernen vermag. So muss man fragen, wieso nun die Thüringer Kommunalordnung geändert werden und dort eine große Kreisstadt geschaffen werden soll.
Warum ist der Status einer solchen großen Kreisstadt, anders als bei großen kreisangehörigen Städten, nicht an deren Verwaltungs- und Finanzkraft widerruflich geknüpft? Mit der neu geschaffenen Großen Kreisstadt lässt man Eisenach vielmehr unkontrolliert in eine neue Schuldenfalle laufen und den Wartburgkreis gleich mit,