Protocol of the Session on September 12, 2019

Es gibt als Nächstes die Kannbestimmung der §§ 3 und 4 zu kritisieren, wonach Mitglieder des Seniorenbeirats als sachkundige Bürger in die Ausschüsse des Gemeinderats bzw. die Seniorenbeauftragten in die Ausschüsse des Kreistags oder des Stadtrats berufen werden können. Im Rahmen der Anhörung ist darauf vermehrt Bezug genommen worden, aber das findet im Gesetzentwurf leider keine Berücksichtigung. Es handelt sich eben nur um Mitwirkung, aber nicht um echte Mitbestimmung.

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Haben Sie einen Änderungsantrag einge- bracht?)

Auch die Wirkung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist nicht frei von parteipolitischer Einflussnahme. Ein Teil der Mitglieder des Landesseniorenrats können nur im Einvernehmen mit dem für Seniorenpolitik zuständigen Ministerium bestimmt werden. Auch die Geschäftsordnung muss mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt werden.

Kritisch zu hinterfragen ist als Nächstes die Finanzierung der Mehrbelastungen, denn dazu haben wir

keine konkreten und belastbaren Aussagen gefunden.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Sie haben doch keine Fragen gestellt! So konnte auch nichts beantwortet werden! Also so et- was!)

Vage Schätzungen und Spekulationen in der Bandbreite von jährlichen Mehrkosten von 2.000 bis 25.000 Euro sind eine unsolide Finanzvorschau zulasten der Kommunen, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Viele Senioren und Seniorinnen in Thüringen leben im viel zitierten ländlichen Raum. Nicht zufällig sind die rund 220 Seniorengenossenschaften in Deutschland überwiegend in diesen ländlichen Räumen aktiv. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich aber wieder nur mit den Gemeinden ab einer Größe von 10.000 Einwohnern. Im ländlichen Thüringen erreichen viele Gemeinden diese Einwohnerzahl nicht. Damit verfehlt es der Entwurf, die Strukturen des gesamten Landes zu berücksichtigen, und damit das Ziel, die Stärkung der Teilhabe aller Thüringer Senioren zu bewirken.

Für echte politische Mitgestaltung, liebe Senioren, glaube ich, sind Sie besser beraten, wenn Sie das tun, was Sie bisher auch schon getan haben und erfolgreich getan haben, nämlich Mandate wahrzunehmen, sich in die Gemeindevertretung, in die Stadträte und nicht zuletzt in den Landtag wählen zu lassen.

(Beifall AfD)

Wie ich bei einer Kleinen Anfrage, die ich gestern noch nach drei Tagen Überfristung in letzter Minute beantwortet bekommen habe, erfreut feststellen konnte, sind bereits 23 Prozent aller in Thüringen tätigen Mandatsträger über 60. Ein großer Teil, nämlich ungefähr die Hälfte, befindet sich im Lebensalter zwischen 40 und 60 Jahren und wird unzweifelhaft auch irgendwann in das Senium eintreten und hoffentlich seine Mandate und seine kommunale Verantwortung wahrnehmen und hoffentlich nicht nur für die Altersgruppe der über 60-Jährigen, sondern durch alle Generationen hindurch mit echter politischer Teilhabe. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Abgeordnete Pfefferlein zu Wort gemeldet.

(Abg. Herold)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die vorliegende Fassung des Seniorenmitwirkungsgesetzes stärkt die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren in Thüringen. Das ist mit Blick auf die demografische Entwicklung gut und wichtig. Wir brauchen die Mitwirkung und Teilhabe, die Erfahrungen und Kompetenzen der Älteren. Aufgabe der Politik ist es, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist auch das Ziel dieses Gesetzes: verlässliche Rahmenbedingungen für das Engagement und die Mitgestaltung der Gesellschaft durch ältere Menschen.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns dafür ein, dass Frauen wie Männer auch im Alter selbstbestimmt und gut leben können

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und die Potenziale der älteren Generation in der Gesellschaft wahrgenommen und genutzt werden. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass wir nun im September vor Ende der Legislatur dieses Gesetz heute verabschieden werden, denn wir brauchen starke Infrastruktureinrichtungen für freiwilliges Engagement, und die politische Mitgestaltung hat einen wichtigen Anker in den Seniorenvertretungen. Ich verstehe die Seniorenvertretungen auch als Bindeglieder zwischen Politik und Gesellschaft. Die Mitarbeit ist eine wichtige Form bürgerlichen Engagements und das verdient nachhaltige Unterstützung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die etablierten Strukturen der Thüringer Seniorenmitwirkung, die kommunalen Seniorenbeiräte, die Seniorenbeauftragten und der Landesseniorenbeirat, werden damit gestärkt. Die Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte der politisch engagierten Seniorinnen und Senioren in Thüringen, die Initiativen aktiver Seniorinnen und Senioren in Land und Stadt und die gewachsenen Strukturen auf kommunaler Ebene sind ein hohes Gut, auf das wir nicht verzichten wollen und auch nicht verzichten können. Sie werden mit diesem Gesetz in ihrer Vielfalt auch auf kommunaler Ebene gestärkt.

Im Jahr 1990 lebten in Thüringen noch mehr als 2,6 Millionen Einwohner. Im Jahr 2035 werden es nach Bevölkerungsvorausberechnungen des Landesamts für Statistik voraussichtlich weniger als 1,88 Millionen Einwohner sein, selbst unter Berücksichtigung der steigenden Zuwanderungszahlen. Das heißt, auch die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von aktuell 1,3 Millionen Einwohnern wird um

mehr als 400.000 Einwohner zurückgehen. Der Anteil der über 65-Jährigen steigt. Im Jahr 2035 werden etwa 34 Prozent der Einwohner Thüringens mindestens 65 Jahre alt sein. Diese demografischen Veränderungen werden sich territorial sehr unterschiedlich auswirken. Deshalb ist es höchste Zeit, Projekte, Programme und Gesetze auf den Weg zu bringen, die eine starke Beteiligung dieser Bevölkerungsgruppe an der Gestaltung ihres eigenen Lebensumfelds fördern.

Seniorinnen und Senioren wollen heute ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Kompetenzen für das Gemeinwohl einbringen und an der Gesellschaft teilhaben. Die Arbeit der Seniorenvertretungen hat sich in den letzten Jahren in vielen Punkten verändert. Mehr Menschen bringen sich ein, die gesellschaftliche Wahrnehmung ist gewachsen, der gesellschaftliche Respekt dafür auch. Die kommunalen Seniorenbeiräte machen da eine sehr gute Arbeit. Die in den demokratisch gewählten Organen engagiert arbeitenden Menschen kennen die Menschen und örtliche Gegebenheiten lange und genau, wissen um ihre Selbstwirksamkeit. Es sind die, die ihre Freizeit in Kultur und Politik investieren, Filmvorführungen oder Buchlesungen für diejenigen anbieten, die nicht so mobil sind, wenn es weit und breit kein Kino mehr gibt, Feste mitgestalten, bei denen Jung und Alt zusammentreffen, sich kennenlernen können, und die auch wissen, wo vor Ort eine Bürgersteigkante zu hoch ist oder eine Parkbank fehlt, und die von sich selbst sagen: Die Jungen können zwar schneller laufen, aber die Alten kennen die Abkürzungen.

Lassen Sie uns also die wichtigen Seniorenvertretungen als politische Partner in Entscheidungen einbinden und in der weiteren Entwicklung unterstützen. Es ist zu hoffen, dass Städte und Gemeinden in Thüringen die Chancen einer älter werdenden Gesellschaft nutzen und gute Rahmenbedingungen für Engagement und gesellschaftliche Teilhabe für Seniorinnen und Senioren schaffen. Ich hoffe, dass sich auch die kommunalen Körperschaften, in denen weniger als 10.000 Einwohner leben, stärker für den freiwilligen Einsatz älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger öffnen. Die Aktivitäten Älterer zugunsten des Allgemeinwohls zu fördern, liegt im verstandenen Interesse aller, auch aller Kommunen.

Wir können uns das alles nicht leisten, das wertvolle Potenzial der jungen Alten auf dem Land aus der politischen Verantwortung zu entlassen. Deshalb bitte ich um Unterstützung für dieses Gesetz. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst möchte ich mich natürlich bedanken für eine sehr aufschlussreiche, interessante und auch abwechslungsreiche Diskussion in den Ausschüssen, aber auch im Landtag zu unserem neuen Seniorenmitwirkungsund Beteiligungsgesetz, so der neue Name.

Lassen Sie mich am Anfang kurz etwas dazu sagen, wie dieses Gesetz entstanden ist.

Wie gesagt, im Koalitionsvertrag war vereinbart, dass das Gesetz evaluiert werden soll, und wir haben uns gemeinsam mit dem Landesseniorenrat auf den Weg gemacht, diese Evaluierung gemeinsam zu betreiben. Das war eine Forderung, die der Landesseniorenrat ganz am Anfang auch an uns gestellt hat, an Frau Feierabend und mich, hier nicht am Landesseniorenrat vorbei zu arbeiten, sondern die Expertise, die Erfahrungen mit dem bestehenden Gesetz auch zu nutzen und entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten. Wir haben deswegen gemeinsam entschieden, dass wir das Gesetz extern auf seine Wirksamkeit prüfen lassen. Diese externe Evaluation haben wir aber auch gemeinsam vorbereitet, also das Ministerium mit dem Landesseniorenrat. Das heißt, wir haben mit der Arbeitsgruppe Ehrenamt des Landesseniorenrats Vorschläge für Evaluierungsschwerpunkte erarbeitet, um die Erfahrungen, die bisher mit dem Gesetz gemacht wurden, entsprechend auch evaluieren lassen zu können. Wir haben damit eine Berliner Firma beauftragt, die auch schon das Berliner und das Hamburger Seniorengesetz evaluiert hat und deswegen auch gute Erfahrungen mit Evaluierung und auch mit entsprechenden Vorschlägen, Empfehlungen hatte, die hieraus entstehen können. Die Empfehlungen, die uns aus der Evaluierung aufgegeben wurden, haben wir auch nicht einfach übernommen, sondern haben die mit dem Landesseniorenrat rückgesprochen. Das war uns wichtig, weil wir gesagt haben, wir müssen darstellen, welche Empfehlungen und welche Vorschläge und Wünsche wir einfach so übernehmen können und wo es vielleicht auch noch Probleme gibt oder das nicht einfach umsetzbar ist. Auch das war eine Forderung des Landesseniorenrats, hier die entsprechenden Rückmeldungen zu geben.

Ich möchte deswegen auf eine Änderung eingehen, die Frau Holzapfel unter anderem angesprochen hat, nämlich die Verpflichtung aller Gemeinden über 10.000 Einwohnern, einen Seniorenbeirat zu bilden. Genau das war eine Forderung, die vom Landesseniorenrat gekommen ist. Ich hätte mir auch eine andere Zahl vorstellen können, aber die Seniorinnen und Senioren haben gesagt, es nützt nichts, auf dem Papier eine Vertretung zu haben, die dann gar nicht agieren kann, die dann gar nicht besetzt werden kann. Uns ist wichtig, dass wir uns realistische Ziele setzen, Ziele, die auch umzusetzen sind. In einem nächsten Schritt kann man natürlich, nach einer Evaluierung beispielsweise, auch gemeinsam neue Zahlen vereinbaren. Aber das war explizit die Forderung und der Wunsch des Landesseniorenrats, und wir nehmen diese Mitbestimmungsgremien sehr ernst.

Es gab noch weitere Änderungen des Gesetzes, das wurde in den Diskussionsbeiträgen auch schon dargestellt. Ich will jetzt vielleicht noch mal kurz auf den zweiten Landesseniorenbericht eingehen, den wir Ihnen gestern oder heute endlich auch in die Fächer legen konnten und der, glaube ich, noch mal sehr gut verdeutlicht, warum es wichtig ist, so ein Landessenioren- und Mitbestimmungsgesetz zu haben, und warum es wichtig ist, entsprechende Gremien auch verbindlich einzufordern, und warum es notwendig ist, dass Verwaltungen sich noch viel mehr auf die Wünsche, Bedürfnisse und die Forderungen der Seniorinnen und Senioren einlassen. Um diesen Seniorenbericht nur ganz kurz zu erklären: Wir haben uns die verschiedenen Siedlungsstrukturen angeschaut, also sowohl die Städte als auch dünn besiedelte Siedlungsstrukturen oder eher stadtnahe Siedlungsstrukturen. Wir haben den Schwerpunkt auf Seniorinnen und Senioren ab 75 Jahren gesetzt, weil das eine Gruppe ist, die bisher kaum im Fokus stand und wissenschaftlich betrachtet wurde. Wir haben in ausgewählten Siedlungsstrukturen entsprechende Expertengespräche, Fallkonferenzen usw. gemeinsam umgesetzt. Ich will Ihnen diesen Seniorenbericht wirklich ans Herz legen, weil dort vieles noch mal dargestellt wurde, was Seniorinnen und Senioren heute erleben. Sie sagen zum Beispiel, dass es sehr unterschiedliche Mitwirkungsmöglichkeiten in den Strukturen gibt und dass auch die Ernsthaftigkeit, wie Seniorinnen und Senioren tatsächlich einbezogen werden, sehr unterschiedlich ist. Sie sagen, es gibt natürlich Strukturen, wo es wirklich den Wunsch gibt, Senioren mehr zu berücksichtigen. Aber was es eben gar nicht gibt, sind beispielsweise explizite Seniorenleitbilder, die auch eine Art Strategie für die jeweilige Region sein können, wie denn die älteren Men

schen tatsächlich gut dort leben und alt werden können.

Am Beispiel des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen wird auch gesagt, dass ganz unterschiedlich damit umgegangen wird. Es gibt Strukturen, wo gesagt wird, hier werden die Seniorinnen und Senioren in die Erarbeitung der Maßnahmen mit einbezogen, hier werden sie durch Bedarfserhebungen, durch Seniorenumfragen oder Seniorenprojekte tatsächlich auch mit berücksichtigt. Aber es gibt auch Strukturen, wo die Seniorinnen und Senioren sagen, dass hier ältere Menschen nicht systematisch mitbedacht werden, sondern sie immer nur dann eine Rolle spielen, wenn es beispielsweise um die Kofinanzierung von Pflege im Rahmen des Bundesteilhabepakets geht, und dass Seniorinnen und Senioren den Eindruck haben, dass sie überhaupt nicht vorkommen.

Und noch ein letztes Beispiel auf Seite 82: Hier wird noch mal ganz explizit gesagt, wie wichtig das ist, dass Seniorinnen und Senioren Teil der Verwaltung sind, dass sie dort eine gute Unterstützung bekommen, weil sie das Bedürfnis nach der Wahrnehmung haben dazuzugehören, und dass sie als Zielgruppe dort ernst genommen werden wollten. So viel zu unserem Bericht und zu unserem Gesetz.

Jetzt gab es schon so eine kleine Abschiedsrunde und ich will zumindest zwei Sätze dazu sagen, weil uns drei starke Frauen hier verlassen werden: Frau Leukefeld, Frau Pelke und Frau Holzapfel. Was ich für Sie drei zusammen sagen kann und wofür ich mich bedanken möchte: Es war nicht nur eine gute Zusammenarbeit, sondern es war eine leidenschaftliche Arbeit, die ich bei Ihnen erlebt habe, immer auch der Wunsch, gemeinsam Dinge zu gestalten, Kompromisse zu finden, sich hier auch zu verständigen. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken und will Ihnen eigentlich nur zurufen: Bleiben Sie weiter so fröhlich!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in Drucksache 6/7663. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Das sind die CDUund die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/7144, in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Gibt es keine. Stimmenthaltungen? Das sind die CDU- und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Außer die beiden Herren der CDU-Fraktion stimmen dagegen?

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Nein, die ste- hen da rum!)

Nein. Stimmenthaltungen? Das sind die CDU- und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pressegesetzes – Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7284 - ZWEITE BERATUNG

Ich erteile dem Abgeordneten Kießling, Fraktion der AfD, das Wort. Nein?

(Zuruf Abg. Kießling, AfD: TOP 11!)

Entsprechend unserer Tagesordnung ist vereinbart, dass der Tagesordnungspunkt 11 am Freitag abgearbeitet wird. Abgeordneter Rudy?

(Zuruf Abg. Kießling, AfD: Nein!)

Der ist nicht da. Abgeordneter Wucherpfennig? Den sehe ich auch nicht.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Auch nicht da!)