Protocol of the Session on July 4, 2019

Das Wort hat jetzt zunächst Frau Abgeordnete Leukefeld aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Berichterstattung. Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream oder wo immer Sie uns verfolgen können, ich möchte berichten über den Vorgangsablauf bezüglich des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes so, wie es in Drucksache 6/6825 vorliegt.

Dieser Gesetzentwurf wurde am 1. März dieses Jahres in den Thüringer Landtag eingebracht und dort fand die erste Lesung statt. Dann gab es die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, das ist der federführende Ausschuss, und auch an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Gleichstellungsausschuss.

Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wurde dieser Gesetzentwurf in drei Sitzungen, nämlich am 01.03., am 21.03. und am 06.06. beraten und dort wurde beschlossen, eine umfangreiche mündliche Anhörung durchzuführen. Diese Anhörung fand am 21. März statt. Vorher wurden 44 Anzuhörende vorgeschlagen, davon haben zwölf an der mündlichen Anhörung teilgenommen und 22 schriftliche Stellungnahmen lagen uns zur Beratung vor.

Es gab viel Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, aber auch eine ganze Reihe Hinweise. Aus diesen Hinweisen ergaben sich für die Koalitionsfraktionen einige Änderungen zum Gesetzentwurf. Im Übrigen hat es auch ein Online-Diskussionsforum gegeben, das hat in der Zeit vom 5. März bis zum 29. März stattgefunden. Allerdings bleibt festzustellen, dass dort keine Beiträge eingegangen sind. Das finden wir ein bisschen schade.

Jetzt gibt es die Beschlussempfehlung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, wie es am 06.06.2019 dort beschlossen wurde. Es liegen auch die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Der Gleichstellungsausschuss hat dazu am 26.06. beraten und der Innen- und Kommunalausschuss am 27.06.

Zum Schluss bleibt festzustellen, dass die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen durch alle drei Ausschüsse empfohlen wurde. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Meißner von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne, aber auch sehr geehrter Herr Beauftragter für die Menschen mit Behinderungen hier in Thüringen, Herr Leibiger!

Uns liegt heute in abschließender Beratung das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor. Gern hätte ich meine Rede jetzt auch im Anschluss noch in leichte Sprache übersetzt, aber leider haben wir uns im Hohen Hause auf eine kurze Redezeit verständigt, und das liegt leider daran, dass wir in den letzten Plenarsitzungen vor Ende der Legislatur

sehr viele Gesetzentwürfe zu beraten haben und auch in diesem Punkt kann man den Spruch vom damaligen Ministerpräsidentenkandidaten auch nur wiederholen: „Sie haben es auch hier nicht geschafft, alles besser zu machen.“

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Alles haben wir auch nicht schaffen können!)

Aber ich muss an dieser Stelle sagen, auch auf den Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, trifft Ihr Spruch nicht zu: Wir werden nicht alles anders machen, aber vieles besser.

Also Frau Kollegin Meißner, ich muss doch darauf hinweisen, dass die Frage, wie lange und weshalb das Parlament diskutiert, nicht in der Macht und Verfügungsgewalt des Ministerpräsidenten liegt.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe ja noch neuneinhalb Minuten Redezeit und in denen werde ich jetzt ausführlich auf das Gesetz eingehen. Ich wollte damit nur begründen, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht den Maßstäben der Landesregierung entspricht, weil er eben nicht alles besser macht, wie man es sich vorgestellt hat.

Es gibt viele Verbesserungen in dem Gesetz für die Menschen mit Behinderungen, die aber längst überfällig waren, aber richtigerweise haben wir es auch bei unserer Landesregierung nicht geschafft, diesen Gesetzentwurf abzustimmen. Aber – wie gesagt – es hat sehr lange gedauert und jetzt liegt er vor.

Der Gesetzentwurf beinhaltet – Sie können doch gleich reden – unter anderem ein Gleichstellungsgebot für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen, das Benachteiligungsverbot, Verpflichtungen zur Barrierefreiheit, zur leichten Sprache, zur Gebärdensprache und auch Verbesserungen hinsichtlich der Interessenvertretung und der Beteiligungsrechte für Menschen mit Behinderungen.

Das sind sicherlich alles gute Sachen, aber wir als CDU-Fraktion haben bereits vor der Einbringung erheblichen Veränderungsbedarf an diesem Gesetzentwurf deutlich gemacht, während der Anhörung hier im Ausschuss und letztendlich hier auch mit einem Änderungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 6/7453 vorliegt. Auf diesen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich eingehen, denn wir fordern in unserem Änderungsantrag die Änderung des Ge

setzes hinsichtlich der Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

(Beifall CDU)

Das ist eine wichtige Sache, die aber am Ende auch nicht nur Menschen mit Behinderungen zugutekommt, sondern allen Menschen verschiedener Altersgruppen, seien es Senioren, die Probleme haben, Behörden zu erreichen oder eben auch Familien mit Kinderwagen. Diese Landesfachstelle wurde in der Anhörung gefordert vom Blinden- und Sehbehindertenverband, vom Landesverband der Hörgeschädigten, vom außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, vom Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, von der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und vom VdK Hessen-Thüringen.

Diese Forderung haben wir aufgegriffen und – liebe Kollegen der Fraktion Die Linke – ich darf Sie an die Kollegen im Landtag in Sachsen-Anhalt erinnern, die 2017 auch genau diesen Antrag eingebracht haben. Diese Landesfachstelle hat gute Gründe. Wir wollen, dass sie als zentrale Anlaufund Beratungsstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für alle öffentlichen Stellen im Land dienen soll. Sie soll alle notwendigen Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit bündeln und dieses Know-how fortwährend entsprechend dem technischen Fortschritt weiterentwickeln. Die Bündelung der Fachkompetenz zu Fragen der Barrierefreiheit an einer Stelle scheint geboten und ist darüber hinaus notwendig, um auch die europarechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die digitale Barrierefreiheit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben ist ein wichtiger Teil des Themas „Barrierefreiheit“ und wir werden dazu auch noch einen weiteren Gesetzentwurf in diesem Plenum beraten.

Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag zustimmen, denn – liebe Grüne, das darf ich auch an Sie richten – Ihre Kollegin im sachsen-anhaltinischen Landtag hat es sehr gut formuliert und deswegen möchte ich auch sie zitieren, nämlich Cornelia Lüddemann, die sagte: „Die durchaus anspruchsvolle Aufgabe einer umfassenden Beratung im Bereich der Barrierefreiheit kann nicht einzig und allein auf ehrenamtlichen Schultern liegen.“

(Beifall CDU)

„Eine gut aufgestellte Landesfachstelle ist schlicht und ergreifend unersetzlich, wenn man der Vision einer inklusiven Gesellschaft Taten folgen lassen will.“ Und weiter: „Nicht jede Kommune, nicht jeder Bauträger, nicht jedes Verkehrsunternehmen ist umfänglich im Bilde, was alles zur Barrierefreiheit gehört, was alles zu bedenken und zu berücksichti

gen ist. Hier greift die Aufgabe eines Kompetenzzentrums: Wissensvermittlung und vor allem auch Sensibilisierung.“

Also ich finde, liebe Fraktionen der Regierungskoalition, das sind wirklich gute Argumente, die Ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt vorgebracht haben. Wir haben diese aufgegriffen und wollen deswegen auch in diesem Gesetz für den Freistaat Thüringen eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

(Beifall CDU)

Das ist konsequent, denn das Gesetz sieht in § 6 auch vor, dass zukünftig alle Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, für fünf Jahre Maßnahmenpläne zur Gleichstellung und Herstellung der Barrierefreiheit zu erstellen. Das soll ein fortlaufender Beratungs- und Beteiligungsprozess sein, und soll auch erstmals im Jahr 2023 vollendet sein. Das ist nicht nur eine Aufgabe, wo der Landkreistag zu Recht kritisiert hat, dass hier die Kostenfolgen im Unklaren bleiben, sondern das ist auch eine Aufgabe, die fachlich begleitet werden muss. Unser Behindertenbeauftragter leistet bereits jetzt hervorragende Arbeit. Aber es braucht diese Landesfachstelle, um die Kommunen auch so zu beraten, dass sie nicht nur Sachen aufschreiben, sondern sie auch für die Menschen mit Behinderungen letztendlich umsetzen können.

Als weiteren Punkt haben wir beim Thema „Barrierefreiheit“ in unserem Änderungsantrag aber auch noch aufgegriffen, dass wir eine stärkere Verpflichtung des Landes wollen. Wir wollen nämlich in § 10 regeln, dass die Herstellung der Barrierefreiheit bezüglich Bau und Verkehr auch für alle, nicht nur für landeseigene genutzte Immobilien, in einem Bericht dargelegt wird. Und wir wollen, dass bei diesem Bericht, den die Landesregierung zukünftig erstellen soll, auch unser Behindertenbeauftragter angehört werden soll. Darüber hinaus haben wir in § 22 Abs. 2 bezüglich der Beteiligungsrechte der Interessenverbände eine Veränderung vorgenommen, denn wir wollen, dass mindestens zehn Beteiligte im Behindertenbeirat sind. Die Begrenzung auf maximal zehn halten wir für zu kurz gegriffen, weil sich – glaube ich – auch diese Landschaft verändert.

Als vierten Punkt – und da komme ich zu einem ganz zentralen – wollen wir, dass die Stellung der Behindertenbeauftragten in den Kommunen gestärkt wird. Ich möchte an dieser Stelle auf den Gesetzentwurf eingehen, denn dieser sieht vor, dass Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden einen Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen bestellen können – also eine Kannvorschrift. Gleiches gilt auch für einen Beirat für Menschen mit Behinderungen in den Kommu

nen. Das Gesetz sieht auch vor, wenn sich die Kommunen dazu entscheiden, so einen Behindertenbeauftragten einzusetzen, dass dann aber auch bestimmte Sach- und Personalausstattungen gewährleistet werden müssen. Diese Kannvorschrift ist für uns zu kurz gegriffen. Wir wollen, dass im ganzen Land Behindertenbeauftragte existieren und deswegen schlagen wir in unserem Änderungsantrag vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte diese Beauftragten berufen sollen und nur die kreisangehörigen Gemeinden diese Kannvorschrift haben. Damit soll es auch den Kommunen obliegen, ob sie einen hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten benennen. Was uns aber wichtig ist: Wir wollen, dass das Land Thüringen die ehrenamtliche Arbeit der Beauftragten und der Beiräte finanziell fördert. Das geht über das jetzige Gesetz hinaus, denn wir sagen: Behindertenpolitik – gerade Barrierefreiheit und die zu erstellenden Maßnahmenpläne – braucht Unterstützung und auch einen gewissen Anreiz. Deswegen wollen wir, dass der Freistaat Thüringen diese Arbeit auch finanziell untersetzt und nicht nur fordert und hofft, dass die Kommunen in der Lage sind, diese Aufgaben zu erfüllen.

Als letzten Punkt haben wir im Antrag formuliert, dass wir einen Bericht über die Evaluation dieses Gesetzes nicht erst im Jahr 2024, sondern schon im Jahr 2022 wollen. Die Menschen mit Behinderungen haben in Thüringen schon viel zu lange auf dieses Gesetz gewartet, deswegen ist es nur wichtig, dass jetzt auch den vielen Worten Taten folgen und wir bereits 2022 einen ersten Bericht dazu bekommen.

Da meine Redezeit jetzt so weit fortgeschritten ist und ich inhaltlich leider nicht mehr vorbringen kann, möchte ich noch eine Abschlussbemerkung machen, nämlich zur zukünftigen Besoldung unseres Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass der Landesbeauftragte ab der nächsten Tätigkeitslegislatur nur noch eine niedrigere Besoldungsstufe bekommen soll. Er wird also durch dieses Gesetz mehr Aufgaben bekommen und gleichzeitig weniger Geld. Wir finden, das ist eine Ungerechtigkeit, aber wir sagen auch, dass wir, wenn ein neuer Behindertenbeauftragter kommt, schauen müssen, wer sich auf eine Ausschreibung bewirbt bzw. Interesse bekundet und dann müssen gegebenenfalls Änderungen vorgenommen werden.

Auf jeden Fall haben wir heute noch einen Tagesordnungspunkt, bei dem es um den Beauftragten für die SED-Aufarbeitung geht. Er soll im gleichen Atemzug mehr Geld bekommen. Das macht deutlich, dass die Landesregierung

Kommen Sie bitte zum Schluss!

bei der Besoldung der Beauftragten keinen Plan hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Pelke von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste und Zuhörer und Zuhörerinnen! Ein langer Prozess der Erarbeitung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geht heute – so hoffe ich doch, und wenn, dann mit den Stimmen der Koalition und eben nicht mit den Stimmen der Opposition – mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs und den dazugehörigen Änderungen zu Ende. Ziel des vorliegenden Gesetzes sind die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen und die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das macht noch einmal deutlich, was wir als Koalition für einen wesentlichen Anspruch an dieses Gesetz haben. Es ist ein großer Anspruch und wir wissen sehr wohl, dass wir nicht allem und nicht jedem bislang gerecht werden konnten – selbstverständlich. Aber wir haben mit diesem Gesetzentwurf und mit dem, was wir aufgenommen haben als Änderungen aus Anhörungen, denke ich, einen richtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht – und jetzt, sehr verehrte Frau Meißner, seien Sie mir nicht böse, ich zeige auch nicht allein mit dem Finger auf Sie, wir waren gemeinsam in einer Großen Koalition –, aber so ein Gesetz ist uns seinerzeit nicht gelungen, da haben Sie Ihren Teil dazu beigetragen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wir sicherlich auch. Aber diese Koalition hat es jetzt geschafft und da nehmen Sie das einfach zur Kenntnis. Da kann man darüber reden und das hatte ich auch schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt. Natürlich hätten meine Fachsprecherinnen aus den Koalitionsfraktionen und ich uns sehr darüber gefreut, wenn wir schon früher oder im Jahr zuvor – oder wann auch immer – das Gesetz hätten verabschieden können. Aber – auch das hatten wir schon in den Beratungen hier andiskutiert – es gab gewichtige Gründe für die Länge

der Beratungen. Es hat unter anderem länger gedauert – und das habe ich auch immer schon geäußert –, dankenswerterweise auch in Richtung Ministerium, weil von Beginn an die Interessenvertreter und ‑vertreterinnen und Vereine und Verbände mit einbezogen worden sind. Dann dauert es nun mal ein bisschen länger, wenn die Leute aus der Praxis für die Praxis sich zu einem Gesetz äußern.

Dann haben wir – das wissen Sie auch – im letzten Jahr noch den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert. Er ist dann auch erstellt worden und ich habe auch immer darauf hingewiesen, dass das Gleichstellungsgesetz und der Maßnahmenplan 2.0 zusammen gedacht werden müssen. Deshalb macht es auch Sinn, das Gesetz erst nach der Erstellung des Maßnahmenplans zu diskutieren. Das vorliegende novellierte Gesetz sieht schon zahlreiche Verbesserungen vor, ich sage immer: als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

Die Ansiedlung des Beauftragten beim Landtag, das ist wohl die wichtigste Erneuerung, die wir hier beschlossen haben. Das war eine der zentralen Forderungen der Betroffenen und der Verbände gewesen und es ist kontrovers diskutiert worden.

Jetzt komme ich wieder an einen anderen Punkt. Auch das haben wir schon einmal in der Großen Koalition kontrovers diskutiert und auch in der neuen Koalition. Wir müssen uns grundsätzlich mit der Frage der Beauftragten, ihrer Stellung und ihrer Entlohnung auseinandersetzen. Das haben wir im Zusammenhang mit diesem Gesetz gewollt. Wir haben es nicht geschafft. Demzufolge haben wir dann im Interesse des Behindertenbeauftragten auch die Ansiedlung beim Landtag mit eingebunden. Aber wir haben an dieser Stelle eine grundsätzliche Diskussion. Das ist eine Aufgabe für den nächsten Landtag.

(Beifall SPD)

Ich kann nur herzlich bitten, dass das auch gemacht wird, damit da auch keine Ungerechtigkeiten und keine unterschiedlichen Wertungen entstehen. Alle Beauftragten haben wichtige Arbeitsfelder zu bearbeiten und demzufolge müssen wir uns auch diesem Thema noch einmal ganz besonders widmen.

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist mit weitreichenderen Rechten ausgestattet worden als bisher, damit er auch noch vehementer für die Rechte der Menschen mit Behinderungen streiten kann und natürlich auch der Regierung und auch dem Parlament auf die Finger schauen kann und den Finger in die Wunde legt.