Zu Frage 2: Das Vorranggebiet Windenergie Stürzlieder Berg grenzt an das Vogelschutzgebiet Werrabergland südwestlich Uder in Thüringen sowie das Nationale Naturmonument Grünes Band Thüringen. Im Umweltbericht des Regionalplans Nordhessen heißt es dazu, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine erheblichen Beeinträchtigungen der benachbarten und angrenzenden Schutzgebiete zu erwarten seien. Darüber hinaus wird durch das Regierungspräsidium Kassel im Flächensteckbrief der Hinweis gegeben, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Genehmigungsverfahren
erforderlich sei. Eine konkrete Einschätzung der Auswirkungen des Baus von Windenergieanlagen im Vorranggebiet Stürzlieder Berg ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich.
Zu Frage 3: Am 5. Mai 2019 fand ein Gespräch zwischen dem Landrat des Landkreises Eichsfeld und einem Mitarbeiter des Thüringer Landesverwaltungsamts mit dem Präsidenten des Regierungspräsidiums Kassel statt. Das Gespräch diente der Vorbereitung der Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen zum Regionalplanentwurf Nordhessen. In diesem Gespräch ging es auch um den möglichen Konflikt zur Burg Hanstein.
Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung hat das Regierungspräsidium Kassel mit Schreiben vom 1. Juni 2015 aufgefordert, diejenigen Thüringer Gemeinden, die vom Vorranggebiet Windenergie am Stürzlieder Berg betroffen sind, zu beteiligen. Im Übrigen wurden die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Wahrnehmung und die Reiseentscheidung von Touristen in unterschiedlichen Studien im In- und Ausland untersucht. Die Ergebnisse stimmen vor allem dahin gehend überein, dass die befragten Touristen eine neutrale bis positive Grundeinstellung zur Windenergie haben. Die Studien bestätigen außerdem einen geringen Einfluss der Präsenz von Windenergieanlagen auf die Reiseentscheidungen. Demnach entscheiden sich Touristen je nach Studie in circa 1 bis 20 Prozent der Fälle gegen einen Urlaubsort, weil dort Windenergieanlagen stehen. Ich verweise insbesondere auf die Studie „Windenergie und Tourismus“ der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz-Dieter Quack. In dieser Studie wurde die Akzeptanz von Formen der alternativen Energiegewinnung an Wanderwegen unter besonderer Berücksichtigung von Windenergieanlagen untersucht. Demnach fühlten sich 45 Prozent der befragten Wanderer von Windenergieanlagen gestört. Weit höher ist die Zahl der Wanderer, die sich beispielsweise an Verschmutzung der Landschaft, an Atom- und Kohlekraftwerken sowie an Verkehrslärm stören. Es sei weiterhin darauf verwiesen, dass die touristische Weiterentwicklung der Burg Hanstein und der Region in erster Linie in der Verantwortung der regional und kommunal zuständigen Akteure liegt. In diesem Zusammenhang entwickelt der Heimat- und Verkehrsverein Eichsfeld Touristik e. V. eine regionale Tourismusstrategie, um die Destination zukunftsfähig zu gestalten und das touristische Potenzial auszuschöpfen.
Herr Staatssekretär, Sie haben davon gesprochen, dass die Möglichkeit einer denkmalschutzrechtlichen Einzelprüfung besteht. Ist hier vonseiten der Landesregierung etwas geplant?
Eine zweite Nachfrage hätte ich noch: Es wird gemutmaßt, dass ein privater Investor dort tätig werden wird, gerade im Umfeld der Burgruine Hanstein. Ist die Landesregierung darüber informiert oder weiß die Landesregierung darüber etwas?
Nein, auch darüber weiß die Landesregierung nichts. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Gestattung und die Ausweisung von Windvorranggebieten Sache der Regionalen Planungsgemeinschaft ist und dass Ansiedlungen in der Regel nicht von der Landesregierung, sondern von den regionalen Stellen begleitet werden. Danke schön.
Ich rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Kubitzki, Die Linke, in Drucksache 6/7295, vorgetragen von der Abgeordneten Lukasch.
Die Stadt Bad Langensalza hat den Pachtvertrag mit dem Flugsportverein „Otto Lilienthal“ e. V. am Fliegerhorst in Bad Langensalza zum 31. Juli 2019 gekündigt aufgrund einer möglichen Erweiterung des Gewerbegebiets Nord um eine Fläche von 42 Hektar. Laut Pressemitteilung der „Thüringer Allgemeinen“ vom 24. Mai 2019 wolle die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen das Gelände erschließen und vermarkten und dort einen der größten Industriestandorte in Westthüringen entwickeln. Der Pachtvertrag gehe ab 1. August 2019 in einen
1. Wie viele Kaufanfragen und ‑angebote gab es neben der LEG bei der Stadt Bad Langensalza, das Gelände von 42 Hektar zur möglichen Erweiterung des Gewerbegebiets Nord zu erwerben?
3. Wie bewertet die Landesregierung die bei der LEG vorliegenden Pläne zur Entwicklung eines großen Industriestandorts auf dem Gelände jeweils im Einzelnen?
4. Welche Alternativen werden bzw. wurden dem Flugsportverein „Otto Lilienthal“ Bad Langensalza e. V. in Gesprächen zur Ausübung des Flugsports und zu einer vertraglichen Vereinbarung angeboten?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Staatssekretär Hoppe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Stadt Bad Langensalza strebt an, das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet Bad Langensalza Nord wenn möglich unter Einbindung der LEG Thüringen zu erweitern. Der Thüringer Landesregierung liegen allerdings keine Informationen darüber vor, ob und wie viele Kaufanfragen und ‑angebote der Stadt Bad Langensalza vorliegen.
Zu Frage 2: Es gibt weder einen Kaufvertrag noch wurden konkrete Gespräche hierzu zwischen der Stadt Bad Langensalza und der LEG Thüringen geführt.
Zu Frage 3: Es bestehen bereits seit einigen Jahren Überlegungen im Hinblick auf die Erweiterung des Industriegebiets Bad Langensalza Nord, ohne jedoch die Entwicklung der Fläche aktiv voranzutreiben. Im erarbeiteten Entwurf des Regionalplans Nordthüringen ist die Fläche erstmals als „IG 4 Bad Langensalza“ aufgeführt. Die Flächen des Verkehrslandeplatzes sind Bestandteil des durch die Stadt Bad Langensalza erarbeiteten Bebauungsplangebiets. Da bisher noch keine konkreten Planungen vorliegen, kann die Landesregierung auch
Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob und welche Alternativen die Stadt Bad Langensalza dem Flugsportverein angeboten hat. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Walk, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/7296 auf.
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist Kernaufgabe des Staats. Dafür ist ausreichend Personal erforderlich. Erfahrungsgemäß beenden nicht alle eingestellten Polizeianwärter ihre Ausbildung, sodass immer nur eine geringere Zahl ernannt werden kann. Neben planmäßigen Altersabgängen sind in den vergangenen Jahren immer auch sogenannte außerplanmäßige Abgänge – zum Beispiel vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Wechsel in anderes Bundesland, Tod vor Erreichen der Altersgrenze usw. – bei der Thüringer Polizei zu verzeichnen gewesen.
1. Mit wie vielen Ernennungen von Polizeivollzugsbeamten rechnet die Landesregierung für die Jahre 2019 bis 2023 – bitte gliedern nach mittlerem und gehobenem Dienst?
2. Wie viele planmäßige Altersabgänge gibt es in den Jahren 2019 bis 2023 bei Polizeivollzugsbeamten?
3. Mit wie vielen außerplanmäßigen Abgängen rechnet die Landesregierung in den Jahren 2019 bis 2023 bei Polizeivollzugsbeamten?
4. Wie plant die Landesregierung diese voraussichtliche Differenz – zum Beispiel durch Erhöhung der Einstellungen – auszugleichen?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu Frage 1: Aufgrund der vorliegenden Daten kann davon ausgegangen werden, dass in den Jahren 2019 bis 2023 voraussichtlich wie folgt Ernennungen zu Beamten auf Probe vorgenommen werden können: im Jahr 2019 165 Beamte im mittleren Polizeivollzugsdienst und 27 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, macht insgesamt 192; im Jahr 2020 214 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 22 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, macht insgesamt 236; im Jahr 2021 185 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 48 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, macht insgesamt 233; im Jahr 2022 220 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 44 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, macht insgesamt 264; im Jahr 2023 176 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 44 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, macht insgesamt 220. Da erfahrungsgemäß nicht alle Anwärter bzw. Anwärterinnen ihre Ausbildung bzw. ihr Studium auch beenden, werden jeweils Abbrüche bzw. vorzeitige Beendigungen in Höhe eines Abzugs von circa 10 Prozent der ursprünglichen Einstellungszahlen berücksichtigt.
Die Antwort zu Frage 2: In den Jahren 2019 bis 2023 werden nach derzeitiger Erkenntnislage wie folgt Polizeivollzugsbeamte bzw. Polizeivollzugsbeamtinnen planmäßig in den Ruhestand treten: im Jahr 2019 199, im Jahr 2020 162, im Jahr 2021 164, im Jahr 2022 174 und im Jahr 2023 169.
Die Antwort zu Frage 3: Als außerplanmäßige Altersabgänge werden alle sonstigen Personalabgänge erfasst. Dem Begriff nach treten diese unvorhergesehen ein, das heißt, sie unterliegen teilweise großen Schwankungen und sind nur schwer kalkulierbar. Ein Teil der Abgänge umfasst den Laufbahnwechsel oder den Wechsel in ein anderes Bundesland bzw. zum Bund. Dabei bleibt der Bedienstete aber regelmäßig im Dienst der Landesverwaltung oder es findet eine Tauschversetzung statt. Als relevante Abgänge kommen weiterhin Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. Entlassungen aufgrund eigenen Antrags in Betracht. Schließlich gibt es auch immer wieder Einzelfälle, in denen Beamtinnen oder Beamte aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen bzw. leider auch vor Erreichen der Altersgrenze versterben. Die Anzahl der jährlichen außerplanmäßigen Abgänge, denen keine Zugänge gegenüberstehen, liegt erfahrungsgemäß bei circa 10 Prozent der planmäßigen Altersabgänge und
Die Antwort zu Frage 4: Legt man die dargestellten planmäßigen Altersabgänge zugrunde, jeweils erhöht um 10 Prozent außerplanmäßige Abgänge, so ist festzustellen, dass bereits ab 2020 mehr Ernennungen von Beamten auf Probe als Altersabgänge zu verzeichnen sind. Dies ist nicht zuletzt der in dieser Legislaturperiode begonnenen Erhöhung der Anwärterzahlen zu verdanken. Bereits für die Einstellungsjahre 2015 und 2016 wurde die Anzahl der Anwärter für den Polizeidienst von den ursprünglich geplanten 125 auf 155 jährlich angehoben. Im Jahr 2017 erhöhten sich die Einstellungszahlen auf 200, im Jahr 2018 auf 285 sowie im Jahr 2019 auf 260 Anwärter. Derzeit werden mit dem Haushalt 2020, der heute beschlossen wurde, die Voraussetzungen geschaffen, um im Jahr 2020 300 Anwärter einstellen zu können.
Ja, danke für die Ausführungen, Herr Staatssekretär. Sie haben eben gesagt, im Haushalt sind die Voraussetzungen geschaffen worden, bis zu 300 Anwärter einzustellen. Ist es auch die Absicht, diese Zahl auszuschöpfen?
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Gruhner, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/7297 auf.