Sie suggerieren den Kommunen, dass Sie sie ordentlich ausstatten, und die kommunalen Spitzenverbände sagen zu Recht etwas anderes. Nicht ohne Grund haben wir im Haushaltsausschuss noch einmal beantragt, den Kommunen für diesen Haushalt 2020 100 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen zur Verfügung zu stellen – Sie haben das abgelehnt –, weil wir gesagt haben, wenn dem
Land bei den Mehreinnahmen so viel zur Verfügung steht, dann müssen wir die Kommunen im Partnerschaftsgrundsatz beteiligen. Und haben sie mehr Eigenmittel, können sie ihre Aufgaben erfüllen, sind sie auch in der Lage, die Kofinanzierung von Investitionsprogrammen zu machen. Dann bleiben die Gelder auch nicht übrig, sondern können auch verausgabt werden.
Das ist doch der Grundsatz, warum Sie Haushaltspolitik machen. Sie denken immer, Sie machen Haushaltspolitik zu Ihrem eigenen Glück, aber Sie sollen für das Land gute Politik machen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube nicht, dass Sie wissen, was wir denken!)
Darauf kommt es doch an. Dem Menschen muss es jeden Tag ein Stück besser gehen durch die Politik, die gemacht wird. Aber wenn alle das Gefühl haben, dass Sie es nur zur Selbstbeglückung tun, dann ist das zu wenig. Das sieht man auch genau an diesen Grundsätzen im Haushalt. Sie versprechen etwas, Sie planen viel zu viel ein – die Lebensrealität sieht anders aus. Am Ende bleibt das Geld übrig und Sie haben die falschen Weichen gestellt. Das haben Sie in der Haushaltspolitik grundsätzlich in dieser Wahlperiode gemacht und Sie machen es auch mit dem Haushalt 2020 so.
Meine Damen und Herren, deswegen will ich wenige Minuten auch darauf verwenden, zum Haushalt 2020 zu kommen. Wir haben nicht nur durch die Landtagsverwaltung, sondern auch durch einen eigenen Gutachter noch mal festgestellt bekommen, dass das, was Sie mit dem Haushalt 2020 heute machen, verfassungswidrig ist.
Nicht dass die Regierung einen Haushalt einbringt, das schreibt die Verfassung vor, das Vorherigkeitsprinzip verlangt, dass die Regierung immer rechtzeitig einen Haushalt einbringt. Es korreliert dann in Wahljahren immer mit dem Budgetrecht des Parlaments, das höher wirkt. Es ist auch nicht verfassungswidrig, dass wir über den Haushalt reden – auch das gehört zur parlamentarischen Demokratie dazu. Aber auf den Normenwiderspruch zwischen Vorherigkeitsprinzip und Budgetrecht des Landtags möchte ich hinweisen, vor allen Dingen das Budgetrecht des Landtags, der erst noch durch eine demokratische Wahl neu gewählt werden muss – sonst brauchen wir doch keine freien und geheimen Wahlen machen, dann können wir es doch gleich
Wir wollen die Leute doch zur Wahl bringen, damit sie eigenständig entscheiden können, auch über neue Mehrheiten entscheiden können. Neue Mehrheiten sollen auch selbstständig die Struktur der Ministerien prägen können, aber eben auch die Ausgabenpolitik. Das ist das höchste Gut, das schreibt unsere Verfassung vor. Sie missachten diese Prinzipien! Das verwundert uns, warum Sie diese Fähigkeit zur Toleranz gegenüber der Verfassung nicht aufbringen.
Wissen Sie, es ist eben nicht egal, wie man mit der Verfassung umgeht. Es ist eben nicht egal, ob man darüber hinweggeht, dass das höchste Recht des Parlaments, das Budgetrecht, einfach so weggewischt wird, sondern da geht es wirklich um unsere Grundprinzipien in unserem Land. Es kommt eben darauf an, was man vorhat – und das ist nicht ganz unentscheidend. Denn natürlich ist doch klar, wenn das alles so logisch wäre, dass wir bald nach der Landtagswahl vielleicht schnell eine Regierung bilden können, stellen sich die ganzen Fragen nicht. Da kommt eine neue Regierung ins Amt, am besten geführt durch uns, da legen wir einen Nachtragshaushalt vor und da korrigieren wir das alles. Dann ist alles in Ordnung.
Aber für den Fall, dass keine regierungstragende Mehrheit gefunden wird, das sagt auch das Gutachten der Landtagsverwaltung aus, und eine lange Zeit einer geschäftsführenden Regierung kommt, in dem Moment kippt nämlich genau diese Frage, weil dann nämlich die Frage, dass auch ein Nachtragshaushalt all das korrigieren könnte, nicht möglich ist, weil auch eine geschäftsführende Regierung oder eine Minderheitsregierung eben nicht mehr von allein einfach so einen Nachtragshaushalt vorlegen kann.
Was alle vergessen haben, ist, das höchste Recht zur Einbringung eines Haushalts liegt in Thüringen ausschließlich bei der Regierung, auch für einen Nachtragshaushalt. Das haben andere Bundesländer anders geregelt. Deshalb ist das, was Sie tun,
so demokratieverwerflich. Deswegen werden wir auch heute noch einmal beantragen, diesen Haushalt zurück an die Ausschüsse zu überweisen, damit wir die Verfassung beachten und die Regeln unserer Normen, die wir uns selbst gegeben haben, auch als Parlament einhalten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mohring. Es spricht jetzt zu uns Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Lieber Mike Mohring, ich glaube, du hast hier gerade in aller Deutlichkeit Anspruch und Wirklichkeit von dir selbst und an andere formuliert.
Der Ministerpräsident hat wie jeder andere hier das Recht zu sprechen, aus meiner Sicht auch politisch – natürlich, er ist ein politischer Mensch, er hat ein politisches Amt. Und ich finde einfach die Einlassung zu Beginn deiner Rede mehr als unangemessen.
Zunächst will ich mich erst mal bedanken, bedanken bei allen Abgeordneten in der Koalition, beim Ministerium von Heike Taubert, bei den Ministerien, die am Haushalt mitgearbeitet haben, bei all unseren Mitarbeiterinnen, die viele Stunden und Nächte zugebracht haben, um auch diesen Haushalt auf den Weg zu bringen. Und heute, an dem Tag, von dem viele glaubten, dass Rot-Rot-Grün scheitern wird, werden wir für 2020 einen Haushalt beschließen, der – und es geht eben nicht immer nur ums Geld – unser Leben in Thüringen einfach für alle besser macht. Und das ist der entscheidende Punkt.
Lieber Mike Mohring, darüber zu lamentieren, dass eine Schule nicht gebaut werden konnte, und dabei auszulassen, was die eigene Kreistagsverwaltung und die eigenen Kreistage da nicht auf die Kette gekriegt haben,
was die eigenen Bauverwaltungen nicht auf die Kette gekriegt haben, das grenzt schon an Schönrederei. Und ich will hier mal daran erinnern: Als wir
die Landesregierung übernommen haben, hatte die CDU angekündigt, 15 Millionen Euro für Schulsanierungen, für Schulbau in den Haushalt einzustellen. Wir sind bei 350 Millionen Euro, die wir jetzt in Schulen investiert haben.
Und lieber Mike Mohring, das ist die Realität: dass wir begonnen haben, die Löcher in den Schulen zu stopfen, dass wir begonnen haben, Schulen neu zu bauen. Das war nicht die CDU.
Ich meine, darüber zu lamentieren, dass 823 Millionen Euro zurückgegeben worden sind, weil Bauvorhaben zum Beispiel nicht realisiert werden konnten …
Na meinen Sie denn, wir sind das einzige Bundesland, das im Moment Bauvorhaben hat? Meinen Sie denn, es gibt nur staatliche Aufträge im Moment? Nein. Insofern passt das auch nicht zu Ihrer Forderung, Personal abzubauen,
passt es nicht zu Ihrer Forderung, Verwaltungen in Thüringen nicht zusammenzulegen, um Fachkräfte auf und in die kommunale Ebene zu bekommen, um eben Bauvorleistungen tatsächlich auch auf den Weg zu bringen, um Firmen zu binden. Und all das ist Lamentieren auf hohem Niveau.
Sie haben es selbst gesagt: Das Land steht gut da. Und ich bedanke mich auch für dieses Lob an unsere Regierung.
Was ich ehrlicherweise ein bisschen putzig finde: Hier wird immer sehr auf den Putz gehauen, der aus Sicht der CDU nicht verfassungsgemäße Haushalt. Da bemüht man Gutachten, bezahlt 15.000 Euro – weniger oder mehr, auf einen Tausender kommt es ja da nicht an –, kauft sich damit Presseartikel, was auch immer. Aber den konsequenten Schritt zu gehen, wenn man daran glaubt, dass dieser Haushalt verfassungswidrig sei: Dann klagt doch! Klagt einfach!