Protocol of the Session on June 13, 2019

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Primas, die Koalition ist sich einig, dass wir es im Wald mit einer Katastrophe zu tun haben. Ich denke, wir sollten weiterhin gemeinsam handeln, wie wir das angefangen haben. Dass wir leider keine zweistellige Millionensumme im Haushalt für 2020 haben, liegt daran, dass man nicht in die Glaskugel schauen kann. Wir können die Schäden für 2020 nicht genau schätzen und die Bundeshilfe war eben auch nicht genau ersichtlich. Ich hoffe, der Bund legt nach.

Wir wollen 2019 eine Umschichtung machen, mit überplanmäßigen Ausgaben arbeiten und damit auch eine zweistellige Millionensumme auf den Weg bringen. Ich denke, das gelingt uns. Wir werden 2020 den Dürrehilfetitel im Haushalt nutzen und werden das Errichtungsgesetz ändern müssen. Wenn die Juristen sagen, dass die Forstanstalt für hoheitliche Aufgaben nicht noch mehr Geld kriegen kann, als das Errichtungsgesetz vorsieht, dann müssen wir das Errichtungsgesetz ändern, damit wir das Personal auf den Weg bringen können. Das ist eine ganz wesentliche Geschichte. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung im Juli-Plenum, damit wir das in einem Plenum durchkriegen.

(Beifall SPD, AfD)

Außerdem möchte ich sagen, dass wir einen Entschließungsantrag auf Basis des Beschlusses des Landesforstausschusses erarbeitet haben. Ich hoffe, dass wir auch eine Zustimmung zu dem Entschließungsantrag hinkriegen. Vielleicht können wir ja Ihren Entschließungsantrag, der inhaltlich ähnlich ist, gemeinsam unterstützen, damit wir das auf den Weg bringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache zum Einzelplan 10 – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – beendet.

Ich rufe auf den Einzelplan 16 – Informationsund Kommunikationstechnik –. Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zum vorletzten Einzelplan an diesem Abend, es geht um den Einzelplan 16. Hier sind die Ausgaben im Bereich Informationstechnologie veranschlagt. Wie Sie wissen, wurden vor vier Jahren die IT-Ausgaben in diesem Einzelplan zu

sammengefasst. Die Ausgaben im Plan steigen gegenüber dem Jahr 2019 um 14 Millionen Euro. Die einzelnen Ministerien haben verschiedene Aufgaben in diesem Bereich. Die elektronische Akte ist eine Aufgabe davon, die uns natürlich auch noch die nächsten Jahre beschäftigen wird. Ich erinnere da auch gerade an den Bereich der Justiz, elektronische Steuererklärung ebenso, das wird ja auch im privaten Bereich immer mehr. Weiterhin ist das Bezügeabrechnungsverfahren im Einzelplan beinhaltet, um hier an dieser Stelle einige Beispiele zu nennen.

Ein großer Teil der Ausgaben des Einzelplans ist im Bereich des Finanzministeriums und im Bereich des Landesrechenzentrums angesiedelt. Im Finanzministerium ist die Einführung des Dokumentenmanagementsystems VIS geplant. Auch im Bereich HAMASYS, das wir alle auch von unseren Haushaltsberatungen her kennen, sind entsprechende Investitionen geplant.

Das Thüringer Landesrechenzentrum soll zum Dienstleister für die Landesverwaltung entwickelt und ab dem Jahr 2020 soll ein Redundanzstandort aufgebaut werden. Wir hatten hierzu die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Allerdings konnte die Landesregierung in den Haushaltsberatungen nicht sagen, ob der Vertrag dazu noch in diesem Jahr zustande kommt. Vielleicht gibt es heute an dieser Stelle Neuigkeiten zum geplanten Vorhaben, weil das ist doch eine entsprechende Investition, die uns auch in diesem Bereich noch einige Jahre beschäftigen wird.

Die Digitalisierung, das wissen Sie, stellt unser Land insgesamt vor große Aufgaben. Wir hören und sehen täglich in den Medien auch entsprechende Meldungen. Ich erinnere an die Vergabe von 5G vor einigen Tagen. Und auch die Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit stellen uns vor entsprechende Herausforderungen, und die müssen auch hier weiter im Fokus bleiben. Dazu gab es auch in den Beratungen entsprechende Ausführungen. Das sind natürlich auch Dinge, die in den nächsten Jahren eine große Aufgabe für uns bedeuten und auch entsprechende Investitionen nach sich ziehen.

An dieser Stelle gehe ich auch noch mal auf das Rahmenabkommen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein. Es gibt die Aufgabe, alle Verwaltungsverfahren zu digitalisieren. Die kritische Prüfung von Aufgaben, Standards und Zuständigkeiten kann durchaus entsprechende Einsparpotenziale zutage fördern. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik muss die Effizienz der Aufgabenverteilung zwischen Land, Kommunen und Privaten überprüft werden. Unserer Meinung nach ist oberstes Prüfkriterium für Aufgabenverlagerung und

Standardüberprüfung auch die Bürgernähe und ob sich durch die Maßnahmen der Personal- und Sachaufwand insgesamt reduzieren lässt. Insbesondere die Kommunen müssen durch eine Befreiung von Aufgaben und eine Reduzierung von Verwaltungsstandards entlastet werden. Wir haben hier an dieser Stelle oder gerade im Haushalts- und Finanzausschuss schon verschiedene Gesetzentwürfe beraten. Auch hier geht es ja immer darum, inwieweit unsere Kommunen mit Standards belastet werden. Hier müssen wir durchaus auch als Land kritisch schauen, dass man die Kommunen nicht überfordert, sondern dass man sie mitnimmt und unterstützt,

(Beifall CDU)

sowohl personell als auch finanziell. Erst wenn diese Herausforderungen abgearbeitet sind, kann unserer Meinung nach sinnvoll und prozessoptimierend in die Digitalisierung der Landes- und Kommunalverwaltung investiert werden. Wir müssen sehen, dass es hier durchaus auch Risiken gibt. Unsere Aufgabe an der Stelle muss es sein, Fehlinvestitionen und Investruinen in dem Bereich Informationstechnologie zu verhindern. Es sind in den nächsten Jahren weitere Aufgaben, die auf uns zukommen. Wir sehen eben auch gerade in diesem Einzelplan, dass es hier durchaus

Herr Abgeordneter!

weitere Aufgaben gibt, und werden da auch weiter in der Beratung sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Aber erst mal ist es doch gut!)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Rudy das Wort.

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten – Zuschauer sind ja keine mehr da –, da die Redezeit für diesen Einzelplan recht kurz ist, werde ich mich auf ein Thema beschränken.

Mein Kollege Olaf Kießling hat in seiner Rede zum Einzelplan 06 – Thüringer Finanzministerium – bereits darauf hingewiesen, dass die Digitalisierung in

der allgemeinen Verwaltung so langsam Einzug hält. Diese Entwicklung begrüßen wir. Umso erschreckender ist für uns jedoch, dass die Digitalisierung um die Thüringer Polizei offenbar einen großen Bogen macht. Im Gegenteil scheint die Polizei in manchen Bereichen zurzeit einen Schritt rückwärtszugehen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist doch absoluter Quatsch!)

Nehmen wir als Beispiel dafür das neue Vorgangsbearbeitungssystem der Thüringer Polizei mit dem Namen ComVor. Bei diesem neuen System sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es wesentlich besser ist als das vorherige, vor allem, wenn seit 2014 daran gearbeitet wird. Dies ist jedoch leider nicht der Fall. Das war schon im Innenausschuss sowie bei den Haushaltsberatungen des HuFA Thema. Die Anhörungen haben gezeigt, dass gerade unsere Polizei dank dieses neuen Systems nur unter erschwerten Bedingungen arbeiten kann. Es bleibt also abzuwarten, ob die dafür notwendigen Gelder zur Wiederherstellung einer voll einsatzfähigen Polizei vorgehalten werden, damit die Digitalisierung auch in der Polizei Einzug hält. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist schon längst geschehen!)

Für die Landesregierung hat Staatssekretär Dr. Schubert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nun der fünfte Einzelplan 16, den der Landtag hoffentlich morgen beschließen wird. Ich denke, das hat sich absolut bewährt. Denn wir haben jetzt eine Transparenz geschaffen, was die IT-Ausgaben angeht. Die Haushaltsmittel, die für IT und E-Government vorgesehen sind, können nicht mehr so einfach für andere Zwecke verwendet werden. Es ist eine zentrale Steuerung – in dem Fall jetzt gerade mal durch mich als CIO – möglich. Das nehmen wir auch wahr.

Ich möchte aus dem Einzelplan nur drei Punkte herausgreifen und nicht auf einzelne Zahlen eingehen, sondern die wichtigsten Dinge erwähnen. Das sind zum Ersten die weiteren Vorhaben zur Zentralisierung der Landes-IT, da wir ja in den letzten Jahrzehnten – kann man schon sagen – leider einen Wildwuchs produziert haben, der nur sehr

(Abg. Kowalleck)

schwer wieder aufzulösen ist. Trotzdem sind wir da schon ein Stück weit vorangekommen. Wir haben die E-Mail-Dienste im Landesrechenzentrum zentralisiert, wir haben die E-Akte, die VIS-Server eingesammelt und sind jetzt auf der zentralen Plattform im Landesrechenzentrum. Wir schaffen konvergente Netze, also Sprach- und Datennetze, und wir sind dabei, einen neuen Verzeichnisdienst, also Active Directory, zu erstellen, der dann auch zentralisiert wird. Das alles ist notwendig, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten und am Ende auch die Mittel effizient einzusetzen. Deshalb werden wir das Thema „Zentralisierung“ auch weiter voranbringen.

Das Nächste ist: kommunales Förderprogramm. Herr Kowalleck hatte schon erwähnt, dass der Einzelplan um 15 Millionen Euro steigt. Das ist im Wesentlichen damit begründet, dass wir jetzt im Jahr 2020 20 Millionen Euro für kommunale Investitionen im Bereich E-Government einsetzen wollen. Denn wir wissen ja, dass 80 Prozent aller Verwaltungsdienstleistungen auf kommunaler Ebene angeboten werden. Deshalb ist es wichtig, dass gerade da eine einheitliche Lösung umgesetzt wird. Daher bieten wir neben diesem Förderprogramm auch einheitliche Basisdienste an, die zur Verfügung stehen, wie den kostenfreien Anschluss aller Kommunen an das Landesdatennetz, die Nutzung von ThAVEL als Verwaltungsplattform, eine zentrale eID über den Personalausweis und ein Bezahlsystem. Das sind die Basiskomponenten, die wir zur Verfügung stellen, die alle Kommunen kostenfrei nutzen können. Das Förderprogramm dient dazu, die Fachverfahren entsprechend anzupassen.

Das ist ganz gut angelaufen. Bis jetzt haben wir für dieses Jahr Anträge im Volumen von 1,8 Millionen Euro vorliegen und wir haben jetzt erst Juni. Ich denke, dass das jetzt auch von vielen Kommunen erkannt wird, das merkt man auch an den Nachfragen. Wir erreichen damit, dass es am Ende dort keinen Wildwuchs gibt, sondern dass das alles nach unserem gleichermaßen konzipierten System verläuft.

Als Letztes möchte ich noch mal auf das Thema „Rechenzentrum“ eingehen, was auch von Herrn Kowalleck hier diskutiert worden ist. Wir haben richtigerweise noch mal im Haushalt 2020 für die Verpflichtungsermächtigungen gesorgt, damit die dann nicht mit dem Landeshaushalt 2019 sozusagen weg sind, falls der Vertrag nicht mehr zustande kommt. Ich bin aber optimistisch, dass wir das in diesem Jahr trotzdem noch hinkriegen. Es gibt jetzt nur noch einen Anbieter, der für uns infrage kommt, mit diesem sind wir in den Endverhandlungen, das ist eine Tochter der TEAG, also ein kommunales Unternehmen in Thüringen. Es sind nur noch die

Konditionen fein auszuhandeln. Aber zur Sicherheit ist es besser, sollten dann doch noch mal Schwierigkeiten auftreten, dass wir dann im nächsten Jahr die Möglichkeit haben, auch noch im Januar oder später den Vertrag zu schließen. Ziel ist es – und ich denke, das werden wir auch schaffen –, dass wir das noch in diesem Jahr hinbekommen, damit wir dann dort ein Rechenzentrum aufbauen können, was dann das alte Rechenzentrum – so alt ist es gar nicht, von 2003 – hier in Erfurt vorübergehend ablösen kann. Dann wird das dort saniert und anschließend betreiben wir dann die beiden Zentren redundant, sodass die Verwaltung, wenn ein Totalausfall eines Rechenzentrums eintritt, trotzdem weiterarbeiten kann, weil das andere Rechenzentrum dann zur Verfügung steht. Das ist jetzt die moderne IT-Technik, die überall, auch bei den Banken usw., Einzug hält.

Das waren die wichtigsten Dinge aus dem Einzelplan 16. Ich hoffe, dass der auch so beschlossen wird. Danke.

(Beifall SPD)

Damit ist die Aussprache zum Einzelplan 16 – Informations- und Kommunikationstechnik – beendet und ich rufe den Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen – auf.

Als erster Redner hat Abgeordneter Worm, Fraktion der CDU, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im vorliegenden Entwurf des Einzelplans 18 sind für staatliche Hochbaumaßnahmen insgesamt 190,6 Millionen Euro veranschlagt. Das ist viel Geld, um den notwendigen Sanierungsbedarf bei den vor über 20 Jahren errichteten Landesimmobilien abzuarbeiten und auf der anderen Seite aber auch Neubauinvestitionen tätigen zu können. Und ich will das mal so sagen, wir haben hier wahrscheinlich den einzigen Einzelplan des Landeshaushalts vorliegen, der nicht von Ideologie durchtränkt ist.

Aber auch wenn die Umsetzung der staatlichen Hochbaumaßnahmen grundsätzlich unumstritten ist, so ändert das nichts an unserer Auffassung, dass auch der Einzelplan 18 Teil eines verfassungswidrigen Haushalts ist.

(Beifall CDU)

Bereits die Landtagsverwaltung hat in ihrem Gutachten auf erhebliche verfassungsrechtliche Risiken des Haushaltsgesetzes 2020, einen sogenann

(Staatssekretär Dr. Schubert)

ten Nachwahlhaushalt, hingewiesen und auch ein ergänzendes Gutachten des Potsdamer Staatsrechtlers Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht, das er für meine Fraktion angefertigt hat, bestätigt uns in dieser Auffassung.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann gehen Sie doch zum Verfas- sungsgerichtshof! Der würde das dann fest- stellen!)

Ja, vielleicht, eventuell werden wir uns das noch überlegen.

Die Verabschiedung eines Haushalts 2020 ist somit mit der Thüringer Verfassung nicht vereinbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. Warum wiederhole ich das gerade beim Einzelplan 18? Weil dieser Einzelplan ein Paradebeispiel dafür ist, dass für die Verabschiedung eines sogenannten Nachwahlhaushalts gar keine Notwendigkeit besteht, weil das Land ja auch ohne ihn jederzeit handlungsfähig ist. Die vorläufige Haushaltsführung ließe dafür genügend Spielraum, gerade für staatliche Hochbaumaßnahmen, insbesondere für diese, die bereits in der Umsetzung sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf einige Spezialitäten möchte ich dennoch eingehen. Frau Ministerin hat im Haushaltsausschuss einen schönen Satz gesagt, den möchte ich zitieren: „Wir werden unsere Landesliegenschaften, die einen nicht unwesentlichen Teil unseres Landesvermögens darstellen, auf der Grundlage fundierter baufachlicher Planungen zielgerichtet weiterentwickeln.“ – also auf der Grundlage fundierter baufachlicher Planungen. Und wenn dem doch so ist, Frau Ministerin, wozu brauchen wir dann noch 3,5 Millionen Euro an Ausgabemitteln für Baupreisindexsteigerungen,