Protocol of the Session on June 13, 2019

Ein Blick auf die Gliederung des Einzelplans macht deutlich, welche Aufgabenfülle dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als oberster Landesbehörde zukommt. In den Verantwortungsbereich des Ministeriums fallen neben der Polizei, dem Verfassungsschutz und der Landesfeuerwehrschule das Landesverwaltungsamt, aber auch das Landesamt für Statistik, das Bildungszentrum in Gotha und die ressortübergreifende Fortbildung. Mit circa 8.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im eigenen Geschäftsbereich trägt das Innenministerium eine überaus große Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Thüringer Landesverwaltung.

Ich möchte an dieser Stelle – auch wenn ich in meiner Rede nicht auf alle Geschäftsbereiche des Innenministeriums eingehen kann – meinen ausdrücklichen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, insbesondere für ihre jahrelange, treue, loyale und gute Arbeit für den Freistaat Thüringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist klar, dass der Löwenanteil der genannten Summe – nämlich in Höhe von 407 Millionen Euro – für den Bereich der Polizei notwendig ist. Mit diesem Geld wird einerseits die Besoldung der circa 5.900 Thüringer Polizistinnen und Polizisten sichergestellt. Zum anderen soll der Weg zu einer verbesserten und zeitgemäßen Ausstattung der Thüringer Polizeikräfte weiter beschritten werden.

Unter dem Stichwort „Thüringer Polizei nachhaltig und planungssicher entwickeln“ soll mit dem Haushalt 2020 sowohl in die personelle Stärkung als auch die Sicherheitsausstattung der Thüringer Polizei investiert werden. Damit werden die materiellen Grundlagen geschaffen, den Polizeidienst attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Dieser Zielsetzung folgend, bedarf es einer vorausschauenden Personalplanung. Es freut mich daher sehr, dass wir in Zukunft wieder deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten in den Dienst aufnehmen können. Waren es in der letzten Legislaturperiode noch 725 Polizeianwärterinnen bzw. Polizeianwärter, werden wir zum Ende dieser Legislaturperiode 1.055 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt haben bzw. einstellen. Mit weiteren 300 im Jahr 2020 und 1.160 Anwärterinnen und Anwärtern in den darauffolgenden fünf

(Abg. Kalich)

Jahren kann und muss dieser Weg konsequent fortgesetzt werden.

Herr Abgeordneter Dittes hat es bereits erwähnt: Mit der Schaffung von 142 neuen Planstellen für das Landeskriminalamt, die Landespolizei und die Polizeibildungseinrichtungen werden die Sicherheitsbehörden unseres Landes ganz konkret deutlich gestärkt. Auch wird es durch die personelle Verstärkung in Zukunft möglich sein, Fachpersonal zur Umsetzung des Digitalisierungskonzepts der Polizei, das sogenannte Projekt „Polizei 4.0“, sowie zum Aufbau der Zentralstelle „Polizeiliche Informations- und Kommunikationstechnik“ zu gewinnen.

Mit den Einstellungen werden wir in der Gesamtzahl zukünftig über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Höhe von circa 6.000 im Bereich der Polizei im Freistaat Thüringen verfügen können. Ich denke, diese Zahl kann sich durchaus sehen lassen.

Ich möchte deutlich hervorheben, dass diese personelle Verstärkung der Thüringer Polizei beispielhaft ist und – glaube ich – in den letzten Jahrzehnten ihresgleichen sucht. Gerade mit Blick auf die Kriminalitätsphänomene der heutigen Zeit – wie Cyberkriminalität oder das organisierte Verbrechen – ist es aber auch dringend nötig, dass wir diesen Weg jetzt unumkehrbar eingeschlagen haben.

Für die Unterstützung der beschriebenen Maßnahmen möchte ich der Finanzministerin, aber auch den regierungstragenden Fraktionen an dieser Stelle ausdrücklich danken. Es ist richtig, dass der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf schon sehr gut war, aber die Verbesserungen, die die regierungstragenden Fraktionen vorgelegt haben, sind natürlich auch deutlich

(Beifall DIE LINKE, SPD)

und haben ihn noch schöner gemacht. Zu nennen seien hier an dieser Stelle die bereits erwähnten Projekte: Einrichtung einer Online-Wache, Kampagne für den Respekt vor der Arbeit von Rettungskräften, Feuerwehr und Polizei, ein Supervisionsprojekt zur Unterstützung bei der Bewältigung belastender Einsatzsituationen und zum frühzeitigen Lösen von Konflikten, die Förderung von Präventionsprojekten und Auslobung eines Präventionspreises, die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen an der Meininger Polizeischule, um ein bestmögliches Lehr- und Lernumfeld zu gewährleisten, die Verbesserung der interkulturellen Kompetenz der Thüringer Polizei durch eine Werbekampagne, die Stärkung von Präventionsmaßnahmen – insbesondere für Seniorinnen und Senioren – und nicht zuletzt die geplanten Maßnahmen für einen verbesserten Gesundheitsschutz wie eine Ausstattung mit Kohlenmonoxid

meldern, um Einsatzkräfte vor dem heimtückischen und geruchlosen Gas zu schützen. All das sind Projekte, die die regierungstragenden Fraktionen in den Haushaltsentwurf gebracht haben. Ich möchte an dieser Stelle auch einmal deutlich dafür werben, dass diese zukünftig auch umgesetzt werden können. Dafür braucht es aber eine Beschlussfassung über diesen Haushalt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unsere Polizistinnen und Polizisten leisten einen großartigen Dienst und verdienen unsere volle Unterstützung. Das Innenministerium hat sich die vorrangige Aufgabe gestellt, die Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei mit dem besten persönlichen Schutz auszustatten. Sie müssen die notwendigen technischen Mittel zur Verfügung haben, um das Gewaltmonopol des Staats und – daraus resultierend – den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können. Aus diesem Grund hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode 96 Millionen Euro im Einzelplan 03 für Investitionen im Bereich der Thüringer Polizei bereitgestellt. Das sind 34 Millionen Euro mehr als in den Jahren 2010 bis 2014. Im Einzelplan 16, der ja heute auch noch beraten wird, wird dafür Sorge getragen, dass wichtige Digitalisierungsprojekte umgesetzt werden und Endgeräte für den Digitalfunk für den Bereich der Polizei kontinuierlich beschafft werden können.

Erwähnt werden soll zugleich noch ein wesentliches Bauprojekt, nämlich der Neubau der Dienstgebäude für die Thüringer Bereitschaftspolizei. Die schnelle und reibungslose Umsetzung des Bauvorhabens ist von großer Wichtigkeit, um unseren Mitarbeitern zeitgemäße Arbeitsbedingungen und vor allen Dingen auch die bestmöglichen Arbeitsbedingungen am Standort bieten zu können.

Noch ein Wort zum Amt für Verfassungsschutz: Dort wirft uns die Opposition ja in schöner Regelmäßigkeit vor, dass wir uns um die Personalausstattung des Amts nicht genügend kümmern würden. Mehr geht natürlich immer, aber ich möchte auf Folgendes hinweisen: In den vergangenen vier Jahren wurden offene Stellen im Amt für Verfassungsschutz stets zügig und sehr schnell wieder besetzt. Das Thüringer Amt für Verfassungsschutz weist unter den Thüringer Sicherheitsbehörden den höchsten Besetzungsgrad auf. Die Thüringer Landesregierung hat überdies den von der vorhergehenden, CDU-geführten Landesregierung beabsichtigten Stellenabbau im Verfassungsschutz gestoppt. Die Thüringer Landesregierung hat das Amt seit dem Regierungsantritt erfolgreich als respektierte und anerkannte Position im Verbund der an

(Staatssekretär Götze)

deren Landesbehörden positionieren können. Ich möchte den Mitarbeitern des Amts an dieser Stelle auch meinen ausdrücklichen Dank für ihre wichtige und notwendige Arbeit aussprechen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich nun zum Bereich Brand- und Katastrophenschutz kommen. Die Großschadensereignisse wie die Flutkatastrophen in Mitteldeutschland oder die vor wenigen Wochen wütenden Waldbrände machen eine konsequente Fortführung der Unterstützung und Ertüchtigung von Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten notwendig. Ohne die hier so zahlreich tätigen ehrenamtlichen Mitglieder wäre der Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen nicht sicherzustellen. Daher ist es an dieser Stelle wichtig, den Dank allen Kameradinnen und Kameraden der Wehren auszusprechen, insbesondere dafür, dass sie sich immer wieder und immer aufs Neue, auch unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit, für das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger engagieren. Dass die Landesregierung dieses Engagement noch stärker als in den vergangenen Jahren unterstützen will, zeigen die auch hier eingestellten Mittel. Die Ausgaben sollen von 21 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 35 Millionen Euro im Jahr 2020 steigen.

Die Regierungskoalition hat die kommunalen Aufgabenträger zum Beispiel bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der ICE-Neubaustrecke massiv unterstützt. Hier noch ein Wort zu Ihrer Ausführung – Frau Holbe –, wir wollten nicht alles anders, aber vieles besser machen: Ich glaube, das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8.1, ganz konkret der Neubau der ICE-Strecke nach Nürnberg, hat deutlich gemacht, dass man sehr vieles im Land besser machen musste. Sie erinnern sich, im Jahr 2014/2015 stand diese Strecke kurz vor der Inbetriebnahme. Als ich als Staatssekretär ins Amt gekommen bin, musste ich feststellen, dass für den Digitalfunk auf über 40 Kilometern Tunnel keine Vorkehrungen getroffen worden waren. Sie wissen genau, dass uns das bis heute nachhängt und dass es ein schwerer, ein schwerster Fehler war, den Digitalfunk nicht zugleich mit der Polizei auch den Feuerwehren zur Verfügung zu stellen. Darunter leiden wir bis heute.

(Beifall SPD)

Dieses Riesenprojekt müssen wir zum Abschluss bringen. Auch dafür brauchen wir für die Feuerwehren Planungssicherheit. Auch vor dem Hintergrund möchte ich Sie bitten,

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ihre Haltung zur Beschlussfassung zu diesem Haushaltsentwurf noch einmal zu überdenken. Eine Zustimmung wäre dringend nötig.

Im kommenden Haushalt werden die Mittel zur Verfügung gestellt, um diesen erfolgreichen Prozess der Ausstattung mit Digitalfunk fortzuführen.

Erwähnt sei aber auch ein weiteres Großprojekt, was wir dringend zu Ende führen müssen, nämlich die Konsolidierung der Leitstellenlandschaft. Auch hierfür sind Mittel im Haushalt vorgesehen. Wir alle wissen, wie nötig es ist, unsere Leitstellen digital zu ertüchtigen und in der Struktur an die kommenden Herausforderungen anzupassen.

In der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule sind wir dabei, die bereits hinreichend beschriebenen Mängel zu beseitigen. Erwähnt seien die Stellenmehrungen, die bereits im letzten Doppelhaushalt vorgenommen wurden. Im kommenden Haushalt sind Stellenhebungen vorgesehen, um den Dienst an der Landesfeuerwehrschule noch attraktiver zu gestalten. Das alles, Herr Henke, wird dazu führen, dass wir die Stellen, die wir jetzt zur Verfügung haben, dann auch tatsächlich besetzen können. Denn Stellen allein nutzen uns überhaupt nichts. Das ist an der Landesfeuerwehrschule nicht anders als bei der Polizei. Wir brauchen Köpfe, wir brauchen Menschen, die in unseren Einrichtungen Dienst tun. In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass aufgrund von Änderungen im Besoldungsgesetz allen Beschäftigten im feuerwehrtechnischen Dienst zukünftig die Feuerwehrzulage gewährt werden soll. Bei einem gemeinsamen Besuch der Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule waren sich Herr Ministerpräsident Ramelow und Herr Innenminister Maier einig, dass dies nur Zwischenschritte sind und in Zukunft weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Schule in personeller und baulicher Hinsicht zu ertüchtigen und auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen.

Nun zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz, welches Ihnen heute in zweiter Lesung auch zur Beschlussfassung vorliegt: Wenn das Gesetz nunmehr entsprechend dem Votum des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen werden sollte, wird den Kommunen für das Jahr 2020 ein Kommunaler Finanzausgleich vorgelegt werden können, der deutlich mehr als 2 Milliarden Euro umfasst. Damit unterstreichen wir die Bedeutung unserer Gemeinden und Landkreise, die sie zweifellos für den Freistaat Thüringen haben, denn sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für unser Land und unsere Bürgerinnen und Bürger. Hierfür benötigen sie natürlich eine entsprechende finanzielle Ausstattung, die auch gewährt wird.

(Staatssekretär Götze)

Konkret soll mit dem vorliegenden Gesetz die Finanzausgleichsmasse dauerhaft um 100 Millionen Euro aufgestockt und damit die Forderung der Thüringer Kommunen nach einer permanenten merklichen Aufstockung ihrer Finanzausstattung umgesetzt werden. Insbesondere durch diese Verstetigung der zusätzlichen 100 Millionen Euro steigt die Finanzausgleichsmasse von 1,994 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 2,119 Milliarden Euro im Jahr 2020. Dies wurde bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Januarplenum ausgeführt. Das Geld wird nach dem vorliegenden Gesetzentwurf vollständig in die Schlüsselmasse überführt. Die Mittel sind folglich nicht zweckgebunden und können somit sowohl weiterhin für Investitionen, aber eben auch abhängig von den konkreten Erfordernissen vor Ort im Verwaltungshaushalt eingesetzt werden. Wir schaffen also hier auch die größtmögliche Flexibilität.

Die FAG-Masse steigt gegenüber dem oft zitierten Reformjahr 2013 unter dem damaligen Finanzminister Voß von 1,839 Milliarden Euro auf 2,119 Milliarden Euro im Jahr 2020. Gerade mit Blick auf die seit Jahren erhobene Forderung der kommunalen Spitzenverbände, die FAG-Masse um 200 Millionen Euro aufzustocken, möchte ich auch hier noch einmal betonen, dass wir damit einen Anstieg von 280 Millionen Euro gegenüber 2013 erreichen. Diese Steigerung ist umso beachtlicher, da im gleichen Zeitraum auch die kommunalen Steuereinnahmen um über 500 Millionen Euro gestiegen sind bzw. auch nach der aktuellen Steuerschätzung steigen werden. Diese Mehreinnahmen werden auf die Anhebung der Finanzausgleichsmasse – und auch das ist bemerkenswert – weiterhin nicht angerechnet, denn die Landesregierung steht zu ihrem Wort, die Investitionsmittel von 100 Millionen Euro in voller Höhe in den Partnerschaftsgrundsatz zu überführen.

Hinzu kommen deutlich gestiegene Bundes- und Landesmittel für die Kommunen außerhalb des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Allein die im Haushalt vorgesehenen diesbezüglichen Leistungen an die Kommunen steigen auf Basis der Anlage 3 des aktuellen Gesetzentwurfs gegenüber dem Vorjahr um fast 200 Millionen Euro.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Zuge des Gesetzentwurfs wurden auch die Pauschalen im Mehrbelastungsausgleich geprüft. Es wurde festgestellt, dass diese infolge des Prüfergebnisses in Summe deutlich anzuheben sind. Dies bedeutet einen zusätzlichen Anstieg der FAGMasse II für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises um 12 Millionen Euro. Neben diesen Änderungen bei der generellen Finanzausstattung der

Kommunen trägt der Gesetzentwurf den Sorgen kleinerer Gemeinden wegen der Anpassung der Hauptansatzstaffel Rechnung. Auch wenn größere Gemeinden nunmehr vollständig von der finanzwissenschaftlich erforderlichen Anpassung der Hauptansatzstaffel zum Jahr 2020 profitieren, sollen kleinere Gemeinden durch die Kompensationszahlungen noch so gestellt werden, als würde die aktuelle Hauptansatzstaffel ein weiteres Jahr fortgelten. Dieser Ansatz hat sich bewährt, hierdurch kann die erforderliche Anpassung abgemildert werden und es wird eine Balance zwischen den Interessen des ländlichen Raums und denen unserer Mittel- und Oberzentren erreicht.

Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regelungen zur Zusammenarbeit von Kommunen effizienter und praxistauglicher zu gestalten. Damit die Thüringer Kommunen von diesen Änderungen schnell profitieren und entsprechende Anträge stellen können, soll der betreffende Regelungsteil noch in diesem Jahr in Kraft treten. Damit bleibt mir noch, auf den Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen einzugehen – obwohl, angesichts der fortgeschrittenen Zeit erspare ich mir das.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und würde mir wünschen, dass Sie den Haushaltsentwurf mit den von den regierungstragenden Fraktionen vorgeschlagenen Änderungsanträgen beschließen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung erhält jede Fraktion noch eine Redezeit von 6 Minuten. Möchte noch jemand das Wort ergreifen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache zum Einzelplan 03 – Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales – einschließlich des Kapitels 17 20 und des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes beendet.

Ich rufe auf den Einzelplan 04 – Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport –. Als erster Redner erhält Abgeordneter Tischner, Fraktion der CDU, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten nun den Einzelplan 04 – Bildung, Jugend und Sport –, einen der größten Einzelpläne, die der Thüringer Landeshaushalt auf

(Staatssekretär Götze)

weist, mit 1,9 Milliarden Euro. Der Einzelplan ist im Wesentlichen durch Personalkosten geprägt. Die Kosten – Kosten ist eigentlich ein schlechtes Wort –, aber die Gehälter, die Löhne für unsere Lehrer, für unsere Erzieher, unsere Pädagogen und die Aufwüchse seit 2014 um rund 350 Millionen Euro – Herr Pidde hat ja heute Morgen darauf noch mal hingewiesen – sind so im Wesentlichen stark auch durch diese Personalkosten begründbar. Dass das Personalentwicklungskonzept für diesen Einzelplan in die Zukunft verschoben wurde, ist aus Sicht meiner Fraktion mehr als nachvollziehbar und eine richtige Entscheidung. Dennoch reicht diese Entscheidung allein nicht aus, um seriös weiter in die Zukunft planen zu können. Wir fordern deshalb schnellstmöglich ein Personalentwicklungskonzept, das an die realen Lehrer- und Schülerzahlen angepasst ist. Dass die Landesregierung in den Haushaltsberatungen massiv gemauert hat, als die Frage nach dem zukünftigen Einstellungsbedarf gestellt wurde, glich einer Bankrotterklärung. Zur Gestaltung des Generationswechsels brauchen wir endlich eine aktuelle und – ich denke, da sind wir uns auch alle einig – wahlperiodenübergreifende Personalplanung. Es ist kein Geheimnis, dass meine Fraktion diese Personalplanung und auch die Personaleinstellung optimieren will und die Schulen vor Ort mit viel mehr Kompetenz auch in dieser Frage ausstatten möchte.

Grundsätzlich sind die vorgesehenen Mehrausgaben – das Personal betreffend – gerade als notwendig zu begrüßen. Sie, sehr geehrte Kollegen von den rot-rot-grünen Fraktionen, haben Mittel zur Verfügung, von denen wir zu unseren Regierungszeiten natürlich nur träumen konnten.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Gutes Wirtschaften!)

Mittel für zusätzliche Lehrkräfte sind jedoch nicht gleichbedeutend mit der tatsächlichen Besetzung der Stellen. Es ist hinlänglich bekannt, dass nicht alle frei werdenden Stellen auch besetzt werden können. Dass das Bildungsministerium deshalb seine finanziellen Möglichkeiten, die es auch in den letzten Jahren sehr umfangreich hatte, nicht ausgeschöpft hat, um Lehrerinnen und Lehrer auch mit zusätzlichen finanziellen Anreizen nach Thüringen zu locken, ist aus unserer Sicht unverantwortlich. Im Haushaltsjahr 2018 hat das Bildungsministerium über 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellte Mittel nicht genutzt. Wer so unflexibel agiert, hat die Dramatik des Wettbewerbs um Lehrer nicht verstanden.

Es ist gut und richtig, dass keine Lehrer mehr abgebaut werden sollen. Gleichzeitig bedeutet diese Ankündigung des Ministeriums, dass noch bis vor ei

nem halben Jahr Stellen abgebaut worden sind. Und hier liegt auch der große Unterschied zu dieser Wahlperiode und allen anderen Wahlperioden. Während sich in den ersten fünf Wahlperioden die Schülerzahlen um 50 Prozent reduziert haben, und das sogar innerhalb von zehn Jahren – von 1996 bis 2006 haben sich die Schülerzahlen von 400.000 auf 200.000 halbiert –, steigen nun seit 2014 die Schülerzahlen kontinuierlich an. Der Lehrerüberhang ist vorbei. Trotzdem hat die Landesregierung bis vor einem halben Jahr weiterhin Stellen abgebaut.

Für das Schuljahr 2017/2018 hat dies beispielsweise bedeutet, dass noch mal 350 Stellen weniger zur Verfügung gestanden haben als in der Zeit vorher.