Protocol of the Session on May 28, 2015

schaft ab. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus den Reihen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Entschuldigung, ich habe etwas ganz Wichtiges vergessen und bin freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht worden. Natürlich müssen wir über den Antrag selbst noch abstimmen, und zwar zu Nummer II des Antrags der CDU-Fraktion. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen und aus den Reihen der AfD-Fraktion. Es gab auch noch Zustimmung aus den Reihen der AfD, wenn ich das jetzt richtig gesehen habe. Gut, dann haben wir das auch. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Bevor wir jetzt in die Mittagspause gehen, habe ich noch eine Frage an die Fraktionen. Wir haben beim nächsten Tagesordnungspunkt „Fragestunde“ insgesamt 14 Fragen abzuarbeiten. Mein Vorschlag wäre, dass wir diese Fragen abarbeiten. Ich würde gern das Einverständnis bei Ihnen dafür einholen, denn das kann etwas länger dauern als die vorgesehene eine Stunde. Ich sehe da keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Das ist auch wichtig als Hinweis für die Regierungsvertreter. Dann treten wir jetzt in die Mittagspause ein und wir werden die Sitzung um 14.10 Uhr fortsetzen.

Wir setzen die Sitzung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 18

Fragestunde

Wir haben insgesamt 14 Fragen zu beantworten. Wir haben eben im Plenum vereinbart, dass die Fragen komplett abgearbeitet werden sollen, unabhängig vom Zeitablauf. Die erste Frage in der Drucksache 6/542 von Herrn Abgeordneten Wucherpfennig, CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Eröffnung des Kompetenzzentrums Medienanthropologie

Am 14. April 2015 wurde das im Rahmen des Landesprogramms „ProExzellenz“ geförderte Kompetenzzentrum Medienanthropologie (KOMA) an der Bauhaus-Universität Weimar feierlich eröffnet. Bereits am 1. April haben zehn Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Arbeit im Zentrum aufgenommen. Aufgabe der neuen Einrichtung soll es sein, eine innovative und interdisziplinäre Medienanthropologie im Freistaat voranzutreiben und dabei die Erfor

schung der Medialität, Medienbedingtheit sowie Medienverfasstheit menschlicher Daseinsvollzüge ins Zentrum des wissenschaftlichen Interesses zu stellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern und wie trägt die Eröffnung des neuen Kompetenzzentrums Medienanthropologie zur weiteren Intensivierung der Profilbildung der BauhausUniversität Weimar bei, insbesondere unter dem Blickwinkel der von der „ProExzellenz-Initiative“ favorisierten Zielstellung, regional vernetzte und international wettbewerbsfähige Forschungscluster zu stärken?

2. Ist eine Forschungskooperation mit Unternehmen der regionalen Wirtschaft vorgesehen und wenn ja, wie können diese Unternehmen von den wissenschaftlichen Erkenntnissen des KOMA profitieren?

3. Existieren für die Einrichtung bereits entsprechende Zielvereinbarungen mit der Bauhaus-Universität und/oder dem Land sowie ein Struktur- und Entwicklungsplan, wenn ja, was beinhalten diese Vereinbarungen bzw. Pläne, und wenn nein, sollen diese Vereinbarungen bzw. Pläne noch aufgestellt werden?

4. Wie stellt sich die Gesamtfinanzierung (ein- schließlich des finanziellen Anteils der Bauhaus- Universität Weimar und einschließlich der geplan- ten Anschlussfinanzierung für die Zeit nach dem Auslaufen des Landesprogramms) des KOMA im Hinblick auf dessen Aufgaben dar?

Es antwortet für die Landesregierung Herr Staatssekretär Hoppe vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wucherpfennig für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ich zitiere zunächst aus der Ausschreibung des Landesprogramms „ProExzellenz“: „Durch die Stärkung bereits bestehender bzw. im Aufbau befindlicher Kompetenzfelder soll ein deutlicher Impuls für [...] strukturelle Zuwächse und Drittmitteleinwerbungen insbesondere in den koordinierten Programmen der DFG oder in vergleichbaren Programmen gesetzt und so die Stellung der Universitäten als zentrale Akteure im Wissenschaftssystem gestärkt werden.“ Wesentliche Ziele der beiden ProExzellenz-Wettbewerbe waren und sind, auf die durch die institutionelle Landesförderung der Hochschulen aufbauenden Stärken zu setzen und Schwerpunktbildung mit dem Ziel zu ermögli

(Vizepräsident Höhn)

chen, diese durch erfolgreiche Drittmitteleinwerbung fortzuentwickeln. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, die Einrichtung im nationalen und teilweise auch im internationalen Wettbewerb besser zu positionieren. So knüpfte die erfolgreiche Antragstellung im ProExzellenz-Programm 2 des neuen Kompetenzzentrums Medienanthropologie an die bereits bestehende Schwerpunktsetzung im Bereich Medienwissenschaften der Bauhaus-Universität Weimar an. Dies zeigt sich zum Beispiel in der Arbeit des Internationalen Kollegs für Kulturtechnikforschung und Medienphilosophie, kurz IKKM, dem von der DFG von 2004 bis 2013 geförderten Graduiertenkolleg „Mediale Historiographien“ und der aktuell laufenden DFG-Forschergruppe „Geschichte und Theorie mimetischer Praktiken“. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Forschergruppe mit der Ruhr-Universität Bochum. Im Rahmen des DFG-Schwerpunktprogramms „Mediatisierte Welten: Kommunikation im medialen und gesellschaftlichen Wandel“ erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Universität Siegen. Weiterhin kooperiert das Zentrum auch international mit namhaften Hochschulen, so zum Beispiel Harvard University, Princeton University und der Karls-Universität in Prag. Mit dem Kompetenzzentrum Medienanthropologie verfolgt die Bauhaus-Universität Weimar konsequent den Weg der Schwerpunktbildung auf dem Feld der kulturwissenschaftlichen Medienforschung. Es sollen bis spätestens 2019 die inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen geschaffen werden, um im Wettbewerb um ein DFG-Graduiertenkolleg zum Thema Anthropomedialität erfolgreich zu sein.

Zu Frage 2: Es handelt sich bei dem Kompetenzzentrum Medienanthropologie um die Bündelung interdisziplinärer Forschungsaktivitäten im Bereich der Geistes- und Kulturwissenschaften. Eine Forschungskooperation mit regionalen Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Zu Frage 3: In der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2012 bis 2015 mit der Bauhaus-Universität Weimar wurde entsprechend dem Struktur- und Entwicklungsplan der Hochschule kulturwissenschaftliche Medienforschung als ein Forschungsschwerpunkt der Hochschule vereinbart. Hier ist festgehalten, dass die Bauhaus-Universität Weimar den Forschungsschwerpunkt insbesondere mit dem Ziel der Verstetigung sowie der Institutionalisierung insbesondere in einem Zentrum für Forschung unterstützt. Mit dem Kompetenzzentrum Medienanthropologie erweitert die Bauhaus-Universität den Schwerpunkt kulturwissenschaftliche Medienforschung genau in diesem Sinne. Im Rahmen der Ausschreibung des Landesprogramms „ProExzellenz“ wurde zudem das Erreichen der jeweiligen Meilensteine innerhalb des Projekts als verbindlich festgesetzt.

Zu Frage 4, nämlich der Finanzierung: Das Land unterstützt durch das „ProExzellenz“-Programm in den Jahren 2014 bis 2019, also über fünf Jahre, das Zentrum mit 1,6 Millionen Euro. Die BauhausUniversität Weimar investiert eigene Mittel in Höhe von gut 270.000 Euro, sodass für das Zentrum insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro für die Laufzeit von fünf Jahren zur Verfügung stehen. Für den Schwerpunkt darüber hinausgehend stehen die Mittel aus dem schon erwähnten IKKM in Höhe von rund 6,15 Millionen Euro vom Bund sowie 1,23 Millionen Euro der DFG für die erwähnte Forschergruppe zur Verfügung. Die Universität strebt die Verstetigung des Zentrums auch nach Auslaufen der Projektförderung des Landes an. Für die Frage des Umfangs der Verstetigung wird es unter anderem auch entscheidend sein, ob die in Vorbereitung befindliche Antragstellung des bereits erwähnten DFG-Graduiertenkollegs erfolgreich sein wird.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage. Sie stellt Frau Abgeordnete Müller, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 6/577.

Vielen Dank.

Bedarfsanalyse: Pflegeeinrichtungen im Wartburgkreis

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Platzkapazitäten stehen in ambulanten, teilund vollstationären Pflegeeinrichtungen im Wartburgkreis jeweils zur Verfügung?

2. Ist nach Auffassung der Landesregierung die vorhandene Kapazität in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen im Wartburgkreis auch mit Blick auf die aktuelle Platzauslastung ausreichend für die Zukunft?

3. Welche Träger betreiben die ambulanten, teilund vollstationären Pflegeeinrichtungen im Wartburgkreis?

4. Werden im Wartburgkreis Formen des Betreuten Wohnens für ältere Menschen auf der Grundlage des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes angeboten und wenn ja, wie viele von welchen Trägern?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

(Staatssekretär Hoppe)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete Müller, namens der Landesregierung beantwortete ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Welche Platzkapazitäten stehen im Wartburgkreis jeweils zur Verfügung? Ambulante Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen, sodass hier keine Platzkapazitäten vorgehalten werden. Das bedeutet, dass in ambulanten Pflegeeinrichtungen keine Platzkapazitäten zur Verfügung stehen. Allerdings haben die Landesverbände der Pflegekassen im Wartburgkreis insgesamt 21 ambulante Pflegeeinrichtungen zur pflegerischen Versorgung zugelassen. In teilstationären Pflegeeinrichtungen stehen 24 Plätze zur Verfügung. In vollstationären Pflegeeinrichtungen stehen 1.298 Plätze für Dauerpflege sowie 27 Plätze für Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Zu Frage 2: Der Kapazität von 1.298 Plätzen für Dauerpflege stehen 1.197 belegte Plätze gegenüber, also eine Anzahl von 101 freien Plätzen. Aktuell verwertbare statistische Angaben zur Belegung der Kurzzeitpflegeplätze sowie der teilstationären Pflegeplätze sind nicht verfügbar. Die ambulanten Pflegeeinrichtungen wiederum halten keine Platzkapazitäten vor, da die Pflegebedürftigen in ihrer Wohnung gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt werden.

Zu Frage 3: Eine Übersicht zu den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, geordnet nach Landkreisen und mit Angaben zu dem jeweiligen Träger, enthält das entsprechende Verzeichnis des Thüringer Landesamts für Statistik. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, solche Informationen über den Pflegenavigator der AOK PLUS einzuholen. Eine Übersicht der AOK PLUS zu den betreffenden Trägern kann ich Ihnen – wenn Sie es wünschen – gern im Anschluss zur Verfügung stellen.

Zu Frage 4: Im Wartburgkreis fällt eine ambulant betreute Wohnform für ältere Menschen in den Anwendungsbereich des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes. Dieses wird von der FAZMED GmbH in Wutha-Farnroda betrieben.

Danke schön.

Gibt es Nachfragen, Frau Abgeordnete Müller?

Nein, aber ich würde gern das Angebot der Frau Ministerin annehmen, dass sie mir die Unterlagen zur Verfügung stellt.

Ja, gern.

Das ist hiermit zugesagt. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/595, Herr Abgeordneter Bühl, CDU-Fraktion.

Fortsetzung des Angebots „Kulturagenten für kreative Schulen“ durch den Freistaat Thüringen

Seit dem Schuljahr 2011/12 gibt es das Modellprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen“. Dieses Programm wurde initiiert und gefördert durch die Kulturstiftung des Bundes sowie die Stiftung Mercator und wurde mitfinanziert durch den Freistaat Thüringen. Das Programm hat zum Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche, die bislang nur im geringen Maße Zugang zu Kunst und Kultur haben, nachhaltig für Kunst und Kultur zu begeistern. In Thüringen nutzen es nach meiner Kenntnis derzeit 30 Schulen. Darunter sind auch die Staatliche Regelschule „Heinrich Hertz“ in Ilmenau und die Staatliche Regelschule Gräfinau-Angstedt. Zum Schuljahresende läuft das Programm aus. Über eine Fortführung ist nun zu entscheiden. Hierzu soll es Überlegungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport geben, den Landesanteil Thüringens von Ganztags- auf Halbtagsstellen zu reduzieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung, das Projekt fortzuführen, wenn ja, in welcher Form?

2. Wie soll die zukünftige personelle Ausgestaltung des Projekts aussehen?

3. Wie will die Landesregierung die Vernetzung zwischen Vereinen und Schulen für eine effektivere Jugendarbeit verbessern?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Ende des Modellprojekts „Kulturagenten für kreative Schulen“ über dessen Nutzen?