Um ein für allemal den Anfängen zu wehren, verlangen wir von der Landesregierung und vom zuständigen Minister, Herrn Holter, klare Aussagen und Maßnahmen dahin gehend, dass solche und ähnliche Zwischenfälle an Thüringer Schulen für die Zukunft unmissverständlich ausgeschlossen bleiben.
Gegen eine Islamisierung im Religionsunterricht auf dem Schleichweg werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ankämpfen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, laut § 93 unserer Geschäftsordnung ist für Aktuelle Stunden ein Thema von aktuellem und allgemeinem Interesse vorgesehen. Aktuell – okay – ist es. Aber ob dieser – ich sage das ausdrücklich – vermeintliche Einzelfall geeignet ist, hier eine Aktuelle Stunde einzuberufen oder ob das nicht im normalen Gang als Kleine/Mündliche Anfrage oder – wegen mir – als Selbstbefassungsantrag im Ausschuss zur Klärung des Sachverhalts gereicht hätte,
das ist ja wohl hier eine ganz klar zu bejahende Frage. Denn – und jetzt kommen wir zum eigentlichen Kernpunkt – das, was wir gerade gehört haben, hat doch so gar nicht stattgefunden. Das ist einfach gelogen, dass sich die Balken biegen.
Fakt ist, dass in Klassenstufe 4 im Unterricht die drei monotheistischen Weltreligionen behandelt worden sind. Fakt ist, dass für alle drei monotheistischen Weltreligionen die Gebetshandlungen vorgeführt wurden. Ja, sie wurden auch von Kindern ausgeführt, aber nicht auf Zwang, nicht weil sie mussten, sondern sie konnten es ausführen. Alle drei, gleichwertig nebeneinander in derselben Stunde, und es ist mitnichten von den Kindern aufgrund von Befragungen berichtet worden, dass dort irgendein Zwang ausgeübt worden ist. Das ist mitnichten bestätigt worden. Wenn wir uns das auf der Zunge zergehen lassen, was tatsächlich stattgefunden hat und was dann hier daraus gemacht wird, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist unverantwortlich hoch zehn, wenn hier eine kleine Grundschule und eine Lehrerin – sie ist sicher die einzige Religionslehrerin an der Schule – hier diskreditiert und des Verfassungsbruchs bezichtigt werden.
Das ist an Perfidie kaum zu überbieten. Ich möchte ganz klar sagen: Eine kurze Nachfrage reicht, um hier Klarheit und Wahrheit in die Sache reinzubringen. Das wäre auch der AfD möglich gewesen, wenn sie denn ihre Möglichkeiten genutzt hätte. Das hat sie nicht, denn die Skandalisierung ist ja das Ziel dieses Antrags dieser Aktuellen Stunde. Es geht hier nicht um Aufklärung, es geht hier nicht um die Frage, ob hier gegen Religionsfreiheit, gegen das Grundgesetz verstoßen wird, sondern es geht
hier einzig und allein um den Skandal, um das Instrumentalisieren der vermeintlichen Wählerschicht, weil die das angeblich vielleicht nicht mitbekommen. Das ist Skandalisierung um der Hetze willen.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer sich mal die Mühe macht, die früheren Blätter aus den 30er-Jahren „Stürmer“ oder „Angriff“ zu lesen, der erkennt genau das: Mittel zum Zweck ist Hetze, ist Skandalisierung. Und genau dafür ist diese Aktuelle Stunde eingebracht. Sie hat mit der Wahrheit nichts zu tun. Sie basiert auf einer Lüge. Genau das muss man hier auch klarmachen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, die Schülervertretung sehe ich auch noch. Es wird sicherlich für Schülerinnen und Schüler interessant sein mitzuerleben, wie die Diskussion hier verläuft, denn tatsächlich ist es so, das will ich hier ganz klar ausdrücken: Diese Religionslehrerin hat eins zu eins den Thüringer Lehrplan umgesetzt. Als Religionslehrerin ist es ihre Aufgabe, eben genau nach Thüringer Lehrplan die monotheistischen Religionen vorzustellen, auch entsprechende Religionshandlungen mit den Schülerinnen und Schülern darzustellen. Da gehört es für mich genauso dazu, wenn man katholischen Glaubens ist, dass man niederkniet, wie wenn man muslimischen Glaubens ist, das eben auch kennenzulernen als Schülerin und Schüler, dass man dort mal einen Gebetsritus nachvollziehen kann, denn nur so kann man – das ist auch Inhalt des entsprechenden Lehrplans – auch wirklich die Religion erfahren, also die religiöse Handlung auch nachvollziehen. Man kann sich auch so intensiv damit auseinandersetzen. Es ist – Kollege Hartung ist schon darauf eingegangen – Wahlkampfzeit und die AfD hat – das hat sie vorhin auch bei der Diskussion zum Schulgesetz wieder bewiesen – inhaltlich nichts, womit sie Thüringen in irgendeiner Weise voranbringen kann. Ganz im Gegenteil, aus der Weimarer Reichsverfassung zitiert, macht deutlich, wo sie steht.
Aber mit dieser Aktuellen Stunde und mit diesem Thema soll hier schlicht und einfach wieder Ausgrenzung betrieben werden,
Ausgrenzung im Sinne von: Wir wollen diese Form der Religiosität gar nicht erst kennenlernen, obwohl sie Teil unserer Gesellschaft ist.
Es mag nicht Teil Ihres und des Wahrnehmungshorizonts Ihrer Anhänger sein, aber alle anderen wissen, dass es zu einer pluralen Gesellschaft gehört, dass man sich frei für eine Religion entscheiden kann, auch für ein religiöses Bekenntnis entscheiden kann. Und wenn diese Kinder sich dafür oder dagegen entscheiden – immerhin 80 Prozent der Menschen in Thüringen haben gar keine konfessionelle Bindung. Ob sie religiös sind, kann ich nicht beurteilen, aber 80 Prozent haben gar keine konfessionelle Bindung. Das heißt, wir sind eigentlich ein atheistisch geprägter Staat. Das nehme ich auch für mich in Anspruch. Trotz alledem ist es so, dass wir natürlich gut beraten sind, unseren Kindern genau dieses zu vermitteln, was im Thüringer Lehrplan für die Klassenstufe 4 auch vorgesehen ist.
Nun ist es so, dass die AfD damit nicht neu kommt, mit Spalten und mit Denunzieren. Wir erinnern uns alle an das Petzportal.
Andere haben das auch den „AfD-Pranger“ genannt. Dort sollten Kinder auf einem öffentlichen Portal Lehrerinnen und Lehrer in anderen Bundesländern anschwärzen, wenn sie den Unterricht nicht im Sinne der AfD gestaltet haben.
doktrinär orientierte Partei und Fraktion, die ihrem Flügel „Höcke“ nachrennt und hier Anträge, Aktuelle Stunden ins Plenum einbringt, welche dem Hohen Hause und vor allen Dingen einer pluralen, lebenswerten Gesellschaft in Thüringen wirklich nicht gerecht werden.
Wer solche Aktuellen Stunden beantragt, wer sagt, wir verzichten großzügigerweise auf einen „AfDPranger“ hier in Thüringen, aber nur solange wir nicht feststellen, dass irgendjemand nicht unsere Position in den Schulen vertritt, der macht doch deutlich, was passieren würde, wenn die AfD hier irgendwann – wovor uns Gott oder auch Allah be
wahren mag – in Thüringen Verantwortung übernimmt, was dann mit dieser Gesellschaft, was dann mit unseren Schulen, mit unseren Lehrkräften passiert. Sie sind die Spalter, Sie haben wieder mal die Maske runtergelassen im Wahljahr. Das ist das einzig Positive an dieser Aktuellen Stunde, dass wir wieder mal sehen, wessen Geistes Kind Sie sind und dass das nicht dem entspricht, was wir hier im Hohen Haus tatsächlich und auch in der Gesellschaft mittragen. Ich bedanke mich noch mal ausdrücklich bei der Kollegin
für den engagierten Vortrag und für das engagierte Zeigen der religiösen Ausübung im Rahmen des Religionsunterrichts.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, es ist nicht nur schlechter Stil, sondern auch nicht verantwortbar, einen Sachverhalt zum Thema einer öffentlichen Debatte im Parlament zu machen, der zunächst ausschließlich in der Verantwortung von Kultusminister Holter als Dienstherr einer Lehrerin ist. Zunächst ist es Sache der Schule selbst, dann des zuständigen Schulamts Mittelthüringen, den Sachverhalt, der nur wenige Tage alt ist und hier lediglich beschreibend dargelegt ist, gründlich aufzuklären und vor allem der betroffenen Beamtin die Möglichkeit zu geben, sich zu möglichen relevanten Vorwürfen zu äußern. Erst dann wird es möglich sein, zu einer Prüfung überzugehen, die das Vorgehen der Lehrerin für korrekt erachtet oder aber die Notwendigkeit sieht, dieser gegenüber eine vertiefende Prüfung vorzunehmen. Dies ist die Vorgehensweise, die der Rechtsstaat in einem solchen Fall vorsieht.
Dass die AfD diese rechtsstaatliche Vorgehensweise missachtet, ist nicht neu. In Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es in Absatz 1 und 2: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses
Im Lehrplan der evangelischen Religionslehre für die Grundschulen in Thüringen heißt es wie folgt: „Im Mittelpunkt des Lernbereiches steht der Erwerb interkultureller und interreligiöser Kompetenz. Das Kennenlernen religiöser Lebensformen [und]“ – wie von meinen Vorrednern beschrieben – „der monotheistischen Weltreligionen ermöglicht […] Kindern, ein Verständnis für [diese] zu entwickeln. Durch die Begegnung mit Angehörigen anderer Kulturen und Religionen [...] gelangen die Kinder zu mehr Verständnis für fremde Kulturen/Religionen und andere Lebensformen. Die Vielfalt und Chance, die solch ein Prozess mit sich bringt, erfahren sie als Bereicherung für ihr eigenes Leben.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Unsolidarisch von der CDU! Ich klatsche jetzt mal für Sie!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, danke an die Rednerinnen und Redner der Koalitionsfraktionen und an Sie, Frau Rosin, für die Redebeiträge. Da ist inhaltlich viel gesagt. Ich kann zu dem Antrag der AfD-Fraktion hier sagen: Schlecht recherchiert, Sie hätten nachfragen können. An dem, was Sie hier vorgetragen haben, Frau Herold, ist nichts dran, nichts.
Damit ist mein Redebeitrag eigentlich schon beendet. Ich will hier auch noch zwei, drei Zahlen nennen. Wir haben in Thüringen 244.000 Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen besuchen. Davon nehmen 150.000 am Ethikunterricht teil, 50.000 am evangelischen Religionsunterricht und 12.000 am katholischen Religionsunterricht. Das spiegelt das wider, was Torsten Wolf gerade berichtet hat. Das ist genau der Punkt, an dem auch klar wird, welche weltanschauliche Orientierung wer auch im Schulalltag tatsächlich lebt.