Protocol of the Session on March 29, 2019

Ich freue mich sehr, dass wir heute abschließend über den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Version 2.0 reden. Ich möchte mich an dieser Stelle bei

(Abg. Herold)

allen bedanken, die an einem großartigen, transparenten Diskussionsprozess teilgenommen haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allen Organisationen und Verbänden ganz herzlichen Dank, natürlich auch dem Ministerium, dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Ich glaube, es ist einzigartig, dass es uns gelungen ist, alle Verbände, alle betroffenen Bereiche einzubinden und deswegen einen Plan auf den Tisch zu legen, der auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Wir wissen alle sehr wohl – Frau Stange hat es auch schon deutlich gesagt –, dass die Verwirklichung von Inklusion von Menschen mit Behinderungen eine Aufgabe ist, die lange Zeit braucht. Wir sind bei Weitem mit diesem aus meiner Sicht sehr guten Maßnahmenplan noch längst nicht da, wo wir irgendwann auch mal hinkommen wollen. Das wissen wir alle. Darüber reden wir auch. Aber letztendlich, glaube ich, ist hier eine Grundlage gegeben, die ich für sehr positiv halte.

Da von der Opposition ja oftmals und immer gern – darüber freuen wir uns als regierungstragende Koalition ja – der Ministerpräsident zitiert wird, lassen Sie mich an dieser Stelle auch den Ministerpräsidenten zitieren im Hinblick auf den Thüringer Maßnahmenplan. Ich zitiere Herrn Bodo Ramelow: „Die vorliegende Version 2.0 des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bildet in diesen und weiteren Themenfeldern die Grundlage für die Gestaltung einer inklusiveren Gesellschaft im Freistaat Thüringen. Der Maßnahmenplan beschreibt hierfür Ziele und formuliert ganz konkrete Einzelmaßnahmen aus allen wesentlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die geeignet sind, die UN-Behindertenrechtskonvention Schritt für Schritt weiter umzusetzen. Dabei ist er zugleich ein herausragendes Bespiel für eine nachhaltige und konsequente Beteiligung der Zivilgesellschaft an politischen Willenbildungsprozessen. Eine hervorzuhebende Stellung nimmt die Version 2.0 des Thüringer Maßnahmeplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch im nationalen Vergleich ein – infolge seiner endgültigen Beschlussfassung durch den Thüringer Landtag ist seine Legitimität und Verbindlichkeit nochmals erhöht.“ Dem wollen wir uns als regierungstragende Koalition gern anschließen.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Dem habe ich fast nichts hinzuzufügen!)

Dem ist fast nichts hinzuzufügen – so ist das.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wissen sehr wohl, dass wir noch einen weiten Weg gehen. Wir haben uns immer daran orientiert, als Politik getreu dem Motto im Interesse der Menschen mit Behinderungen „Nichts über uns ohne uns!“ zu handeln. Die Ergebnisse all dieser Beratungen, Evaluationen und Screenings sind auch in den heute vorliegenden Maßnahmenplan eingeflossen.

Vielleicht noch mal ein kurzer Hinweis – es ist schon einiges gesagt worden –: Er umfasst noch immer 130 Maßnahmen zusammengefasst in neun Handlungsfeldern, die in den nächsten Jahren konsequent angegangen werden müssen – Schwerpunktthemen „Bildung und Ausbildung“, „Arbeit und Beschäftigung“, „Bauen, Wohnen, Mobilität“ und natürlich auch „Gesundheit und Pflege“. Besonders wichtig ist uns auch das Handlungsfeld „Frauen mit Behinderungen“. Darauf wollen wir ein Hauptaugenmaß legen. Wir haben immer den ganzen Bereich der Umsetzung der Inklusion als eine übergreifende und eine langwierige Aufgabe angesehen. Deswegen sind wir auch immer so verfahren, nicht nur schnell, sondern in erster Linie intensiv zu beraten und alle Menschen mit einzubeziehen, die in irgendeiner Form hier unterstützend mit dabei sind. Deswegen haben wir auch diese Anhörung im Ausschuss durchgeführt. Natürlich gab es dazu unterschiedliche Positionen, gerade auch in dem Bereich, was die Werkstätten für Behinderte angeht. Aber auch diese unterschiedlichen Positionen haben wir uns angehört.

Ich komme zunächst erst mal auf den eigenen Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wir haben in der Anhörung sehr gut zugehört. Wir haben verschiedenste Themenpunkte mit aufgenommen und deshalb diesen Entschließungsantrag vorgelegt. Es ist schon von Frau Stange auf das eine oder andere hingewiesen worden, aber ich will einige wenige Punkte noch mal nennen, dass wir uns in diesem Antrag noch mal speziell mit dem ersten Punkt beschäftigt haben. In dem heißt es, dass wir uns mittels Arbeitsgruppen unter umfassender Beteiligung der Zivilgesellschaft mit den in der Anhörung vorgetragenen Hinweisen auch weiter auseinandersetzen wollen. Unter Punkt 2 möchten wir eine öffentliche Fachkonferenz zum Maßnahmenplan 2.0 durchführen. Auch das halte ich für wichtig, dass wir diese offene Beteiligungsebene auch weiter aufrechterhalten. Wir wollen unter Punkt 3 mit Betroffenenverbänden diskutieren, ob in Thüringen zur Umsetzung des § 78 SGB IX zur Assistenzleistung weiterer Bedarf für Maßnahmen bezüglich der Unterstüt

zung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Krankenhaus durch eine vertraute Assistenzperson besteht. Und wir wollen darauf hinwirken, dass die Schulungen für Frauenbeauftragte und Werkstatträte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen von den Bildungsträgern in leichter Sprache angeboten und somit von allen Frauenbeauftragten und Werkstattratsmitgliedern wahrgenommen und verstanden werden können. Ich glaube, unser Entschließungsantrag in Ergänzung des vorliegenden Maßnahmenplans ist noch mal eine wichtige Untersetzung und Begleitung der ganzen Dinge, die im Maßnahmenplan festgeschrieben sind.

Jetzt komme ich noch mal ganz kurz zum Antrag der Oppositionsfraktion, der CDU-Fraktion, zum Thema „Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhalten und Wünsche der Betroffenen respektieren“. Frau Meißner, ich habe bis jetzt immer noch nicht verstanden, wie Sie darauf kommen und wann wir mal als Fraktionen SPD, Linke, Bündnis 90/Die Grünen gesagt haben, dass wir jetzt gleich sofort und in den nächsten zwei, drei Jahren die Behindertenwerkstätten abschaffen wollen. Das haben wir nie gesagt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Ach was?)

Ich finde es verdammt schade, dass Sie uns immer solche Dinge unterstellen. Uns wird schon ewig lang unterstellt, dass wir aufgrund unserer Diskussion, eine neue Inklusion in diesem Lande vorantreiben zu wollen, Fördereinrichtungen schließen wollen, dass wir integrative Einrichtungen schließen wollen. Es stimmt einfach nicht!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben dankenswerterweise – und Sie wissen, wie sehr ich Sie schätze – gesagt, dass Behindertenpolitik, dass Politik für Menschen mit Behinderungen eine gemeinschaftliche Aufgabe ist und keine parteipolitisch orientierte Aufgabe. Ja, das wollen wir auch machen. Aber warum unterstellen Sie uns immer populistisch und aus wahlkampftaktischen Gründen Dinge, die wir überhaupt nie gesagt haben?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Aber ge- macht!)

Was wir gesagt haben – und das hat auch der Ministerpräsident ganz deutlich gesagt –, ist, dass die

Konzeption für Werkstätten für Behinderte überarbeitet werden muss, und das auch ganz besonders unter dem Aspekt der Entlohnung. Das ist doch aber nichts Verkehrtes, das ist doch ein wesentlicher Punkt, den wir hier mit einbringen wollen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich jetzt noch mal zitieren. Wissen Sie, hier im Thüringer Landtag wurde schon oft Stellenabbau beschlossen in den Ministerien – das ist eine Langfristaufgabe. Ich weiß nicht, da haben wir bislang auch noch nicht alles so umgesetzt, wie es möglicherweise einmal beschlossen wurde.

Natürlich haben wir hier in unserem Maßnahmenplan ein übergeordnetes Ziel: „Die Platzkapazitäten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden abgebaut.“ Jetzt steht in Punkt II.14, unter dem Aspekt, in dem es um den Bereich „Arbeit und Beschäftigung“ geht: „Begleitung der Thüringer Werkstattträger bei der Erarbeitung einer Strategie zur Erhöhung der Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“. Ja, aber da waren wir uns doch immer einig, dass wir das wollen!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Menschen mit Behinderungen sollen auf dem ersten Arbeitsmarkt ihre Rolle spielen können und integriert werden.

Dann steht hier noch: „Im Ergebnis wird eine Übergangsquote von mindestens einem Prozent angestrebt.“

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Damit ha- ben wir doch kein Problem!)

Mindestens 1 Prozent – das ist ja wohl jetzt nicht irgendwas, wo man sagen müsste: Es muss sofort alles geschlossen, verändert oder sonst irgendwas werden. Aber natürlich: Dazu stehen wir und das, was ich eben vorgetragen habe, wurde in den Arbeitsgruppen mit allen Beteiligten diskutiert und ist auch so gewollt. Natürlich wollen wir auch, dass Menschen mit Behinderungen, wenn sie die Werkstatt verlassen und ihren Weg auf dem ersten Arbeitsmarkt suchen, wenn es denn mit Schwierigkeiten verbunden ist, dass sie Rückzugsmöglichkeiten haben, dass sie auch wieder zurückkommen können, wenn sie es möchten und wenn sie mit dieser Lebenssituation auf dem freien Arbeitsmarkt nicht zurande kommen oder nicht zurande kommen wollen. Dann muss es die Möglichkeit geben, auch wieder zurückzugehen. Genau das wollen wir mit den Überlegungen erreichen, dass die ganze Konzeption für Werkstätten für Behinderte zu überar

beiten ist und natürlich mit den Werkstattträgern – wie Frau Stange es gesagt hat. Wer denn sonst? Das sind doch die, die wissen, worum es geht, und die sich den ganzen Tag auch mit diesem Thema beschäftigen.

Ich glaube, dass wir uns mit diesem Punkt richtig entschieden haben. Das hat Frau Stange schon gesagt: Wenn Sie sich jetzt nur diesen einen Satz rausziehen: „Die Platzkapazitäten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden abgebaut.“, dann ist das natürlich im Kontext mit dem anderen übergeordneten Ziel, dass auch in diesem Bereich „Arbeit und Beschäftigung“ steht, zu sehen. Da steht nämlich: „Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen wird verbessert und deren berufliche Eingliederung optimiert.“ Wenn Sie beides zusammen sehen, denke ich, wird auch ein vernünftiger Schuh daraus und genau das wollen wir. Da wir nie gesagt haben, dass wir die Werkstätten abschaffen wollen, bedarf es auch gar keiner Zustimmung von unserer Seite zu Ihrem Änderungsantrag. Dann würden wir ja eingestehen, dass wir etwas abschaffen wollen. Wir wollen es nicht abschaffen, deswegen braucht es Ihren Antrag nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich freue mich sehr, dass diese intensive Diskussion stattgefunden hat, die natürlich auch noch weiter stattfinden wird. Noch mal vielen Dank allen Beteiligten, die mitgeholfen und mitunterstützt haben. Ich freue mich sehr, dass wir heute hier diesen Maßnahmenplan 2.0 beschließen werden. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstes spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Babett Pfefferlein.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, lieber Herr Pfeffer, sehr geehrter Herr Leibiger! Ich kann mich hier auch nur der Begrüßung anschließen. Ich freue mich auch sehr, dass wir den Maßnahmenplan heute im Parlament noch mal diskutieren und dann auch verabschieden werden, denn jeder Mensch hat das Recht, Rechte zu haben. Das hatte Hannah Arendt, eine der bedeutendsten Denkerinnen der Moderne

zum Thema „Menschenrechte“ geschrieben. Es ist meine tiefe Überzeugung, dass allen Menschen das Recht zusteht, selbstbestimmt und frei von Diskriminierung teilzuhaben an allem, was unser Dasein ausmacht. Die Absicht und das Ziel der UNBehindertenrechtskonvention ist es, allen Menschen ein möglichst barrierefreies und inklusives Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Um unser Ziel einer wirklichen inklusiven Gesellschaft zu verwirklichen, müssen die noch immer existierenden Barrieren aufgezeigt und abgebaut werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit meine ich die nicht abgesenkten Bordsteine ebenso wie die Einsicht, dass digitale Angebote für alle nutzbar sein sollen, aber auch die Barrieren in den Köpfen, die es leider noch viel zu oft gibt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen, sondern dass die Gesellschaft Strukturen schafft, die jedem Menschen, auch den Menschen mit Behinderungen, eine umfassende Teilhabe ermöglichen. Umfassende Teilhabe ist leider noch nicht die gelebte Wirklichkeit, also müssen wir handeln und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote ausbauen. Das ist nicht nur im Hinblick auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen von großer Wichtigkeit, sondern auch in Bezug auf die demografische Entwicklung. Mit dem Alter steigt potenziell auch der Bedarf an Barrierefreiheit und Unterstützung. So werden womöglich alle, auch die heute noch nicht darüber nachdenken, von den inklusiven Strukturen profitieren, an deren Aufbau wir heute arbeiten. In Thüringen leben jetzt, im März 2019 – und Herr Pfeffer betont es auch immer in jeder Runde, in der wir uns treffen –, 389.000 Menschen mit Behinderungen. Das sind bei unserer derzeitigen Gesamteinwohnerzahl von 2,1 Millionen mehr als 18 Prozent, Menschen mit den gleichen Erwartungen und Wünschen an das Leben wie nicht behinderte Menschen. Zu Recht erwarten sie, dass betreffende gesetzliche Regelungen und Normen wirksam realisiert werden – ganz normal und selbstverständlich in der Mitte der Gesellschaft.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die UN-Konvention ist der Maßstab, an dem wir diesen Maßnahmenplan ausgerichtet haben. An der Erarbeitung des Maßnahmenplans waren die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfeverbände, der Kommunen und die Ressorts der Landesregierung beteiligt. Sie als Expertinnen und

(Abg. Pelke)

Experten in den Arbeitsgruppen haben mitgearbeitet, die Stellungnahmen der Verbände und des Landesbehindertenbeauftragten wurden in den Prozess eingebunden, ganz nach dem Grundsatz der UNKonvention: Nicht ohne uns über uns. Das wird auch der Weg sein, den wir weitergehen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, in großer Selbstverständlichkeit miteinander leben können. Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Das ist jetzt zehn Jahre her, und dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, sind wir näher gekommen. Vor allem ist das Recht zunehmend ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt, und das ist der wohl bisher größte Erfolg.

Die Umsetzung der UN-Konvention und die tatsächliche Gleichstellung, da liegt noch viel Arbeit vor uns, an der wir uns beteiligen müssen. Es gibt noch viel zu tun und wir von Bündnis 90/Die Grünen werden uns besonders hierfür stark machen: die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulsystem sicherstellen, auch zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangen Lernen; einen inklusiven Arbeitsmarkt im Rahmen der Zuständigkeiten des Landes fördern; vernetzte Zusammenarbeit der Beteiligten am Arbeitsmarkt; Rehabilitationsakteure auf Landesund regionaler Ebene; die Förderung barrierefreier Wohnmöglichkeiten, Entwicklung neuer Wohnformen, Etablierung kleiner sozialräumlicher Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen, um die Isolation zu verhindern und ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben zu ermöglichen; die Förderung gesundheitlicher Selbsthilfe, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, um möglichst vielen Menschen einen guten Rahmen zum selbstständigen Umgang mit der Bewältigung von Krankheit oder Behinderung zu bieten; barrierefreie Kultur und Erholungsorte und barrierefreie Zugänge zu Tourismus- und Freizeitangeboten, zu Spielstätten und Sportangeboten; die Erarbeitung geeigneter Öffentlichkeits- und Präventionsmaßnahmen zum Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen mit besonderem Fokus auf den Schutz von Frauen und Mädchen. Das vielleicht mal als kleiner Ausblick.

Und jetzt – zu unserem Antrag haben Frau Stange und Frau Pelke schon etwas gesagt, das möchte ich an der Stelle nicht wiederholen – möchte ich aber noch einmal ganz kurz was zum Antrag der CDU sagen. Ich muss es an dieser Stelle auch wiederholen: Wir – Rot-Rot-Grün, Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – haben niemals gesagt, dass wir

Behindertenwerkstätten abschaffen wollen. Das stimmt nicht und das ist eine Unterstellung.