Protocol of the Session on March 28, 2019

Last, but not least: Schließlich soll mit diesem Gesetzentwurf ein Rückkehrrecht für solche kommunalen Wahlbeamten geschaffen werden, die zuvor

(Vizepräsidentin Jung)

in einem Beamtenverhältnis zum Freistaat Thüringen standen, und das innerhalb von zwei kommunalen Wahlperioden. Hiermit soll einerseits das kommunalpolitische Engagement der Landesbeamten gestärkt werden, andererseits werden die im kommunalen Wahlamt gewonnenen, durchaus vielfältigen Erfahrungen für die staatliche Verwaltung dadurch nutzbar gemacht.

Meine Damen und Herren, in diesen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts wurden die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften sowie die kommunalen Spitzenverbände bereits im Juli 2018 im Wege der frühzeitigen Information eingebunden. Diese haben auch von ihrem Beteiligungsrecht rege Gebrauch gemacht. Auf diese Weise konnte dieser Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen weiterentwickelt werden. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Es ist unser Beitrag auch für eine leistungsstarke Verwaltung in Thüringen für die Zukunft. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache und Abgeordnete Holbe hat für die Fraktion der CDU das Wort.

Werte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung beabsichtigt die Koalition die Änderung von insgesamt fünf Thüringer Gesetzen mit dienst- und beamtenrechtlichen Bezügen. Konkret handelt es sich um das Thüringer Beamtengesetz, das Thüringer Laufbahngesetz, das Thüringer Disziplinargesetz, das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und das Thüringer Gesetz über kommunale Wahlbeamte. Auch wenn die genannten Gesetze in weiten Teilen der Bevölkerung weder bekannt sind noch ein besonderes Interesse wecken, so ist eine nähere Auseinandersetzung mit den hier geplanten Änderungen allein schon deshalb unumgänglich, da diese für zahlreiche Beamte in unserem Freistaat von Relevanz sein können. Auch wenn wir in der Fraktion eine intensive und detaillierte Auseinandersetzung mit diesen zahlreichen Änderungen bis dato noch nicht abschließen konnten – es war uns noch nicht möglich –, so will ich doch hier zumindest heute schon ankündigen, dass sich die CDU-Fraktion einer weiteren Beratung im Innen- und Kommunalausschuss nicht verwehren wird. Nach einer ersten

Prüfung des Gesetzentwurfs erscheint uns die eine oder andere hier im Raum stehende Novellierung nicht per se so abwegig, wie leider so oft vollständig politisch-ideologisch motiviert.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt haben Sie aber einen ganz großen Bogen gezogen, um zu sagen, eigentlich es ist doch gut!)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Lasst mal ausreden!)

Auch wenn zum Inhalt des Gesetzentwurfs bereits ausgeführt wurde, so will ich gleichzeitig einige Punkte benennen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass eine zusätzliche Form der Beihilfegewährung eingeführt wird, die es dem Dienstherrn ermöglicht, sich pauschal an den Kosten der Krankheitskostenvollversicherung zu beteiligen. Diese neue Form der pauschalen Beihilfegewährung soll auf einer freiwilligen und unwiderruflichen Entscheidung der beihilfeberechtigten Personen beruhen. Damit sollen künftig zwei Formen der Beihilfegewährung nebeneinander stehen, die nach den Worten des Gesetzentwurfs klar voneinander zu trennen sind. Das heißt konkret, dass ab dem 1. Januar 2020 alle Beamtinnen und Beamten, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, um so eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zur klassischen Kombination aus Beihilfe und Restkostenabsicherung in der privaten Krankenversicherung attraktiver zu machen. Bedingung für diesen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ist allerdings, dass Beamte ihren Anspruch auf die individuelle Beihilfe, über die der Dienstherr direkt bis zu 80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt, unwiderruflich aufgeben. Der Gesetzentwurf zielt also darauf ab, das für Beamte bereits bestehende Wahlrecht zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung zu modifizieren und mehr Menschen in der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung anstatt in der kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung zu versichern.

(Beifall CDU)

Mit dem Hamburger Vorstoß im Jahr 2018 wurde in nahezu allen Bundesländern eine intensive Diskussion über die Gesundheitsvorsorge der Beamten eröffnet. Rot-Rot-Grün folgt hier offenbar der Positionierung der üblichen politischen Farbenlehre in anderen rot-rot oder rot-grün geführten Regierungen in Fragen rund um die Bürgerversicherung.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Sehr gut!)

(Staatssekretär Höhn)

Meine Fraktion sieht diesen Ansatz nicht unkritisch und wird sich eine abschließende Positionierung bis nach der Anhörung oder bis zur zweiten Beratung hier im Landtag vorbehalten.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Dienst geschädigte Polizeibeamte im Falle des Ausfalls ihrer Forderungen gegenüber Dritten die Möglichkeit erhalten sollen, durch den Dienstherrn einen Ausgleich zu erhalten, wenn und soweit ein titulierter Schmerzensgeldanspruch vorliegt. Zugleich soll der Anspruch der verletzten Beamten sodann auf den Schädiger übergehen. Diesen Ansatz befürworten wir ausdrücklich und sind im Rahmen der Anhörung bereits jetzt gespannt, ob die Polizeigewerkschaften dieses Ansinnen ebenfalls vorbehaltlos unterstützen.

Zudem ist dem Gesetzentwurf zu entnehmen, dass aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und den hiermit einhergehenden personellen Anforderungen sowie zur Stabilität des Personalbestands eine eigene Fachrichtung eingerichtet werden soll. Auf diesem Wege sollen ein leistungsfähiger Personalkörper sowie hinreichend qualifiziertes Personal gewonnen und perspektivisch gehalten werden. Das klingt natürlich zunächst erst mal hervorragend. Allerdings sind für uns an dieser Stelle noch einige Frage ungeklärt. Insbesondere fehlen hier die konkreten Angaben zur Kostenfolgenabschätzung und zur grundsätzlichen Finanzierung dieser neuen Fachrichtung – Fragen, die sich sicher seitens der Landesregierung hier oder im Ausschuss noch ausräumen lassen.

Überdies sieht der Gesetzentwurf vor, das Beamtenstatusgesetz zu ändern. Der Hintergrund wurde bereits skizziert. Derzeit sind Beamte grundsätzlich kraft Gesetzes zu entlassen, wenn sie in ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn wechseln. Von der Möglichkeit der Fortführung des Beamtenverhältnisses kann aufgrund des gesetzlichen Regel-AusnahmeVerhältnisses nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden – wenn besondere dienstliche Interessen vorliegen oder ein sonstiges öffentliches Interesse dies erfordert. Und wir wissen, dass diese Anwendung der Ausnahmen kaum zum Tragen gekommen ist.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Falsch!)

Nach den Worten des Gesetzentwurfs soll im Interesse der Förderung des politischen Engagements daher die Regelung zum Rückkehrrecht für solche kommunalen Wahlbeamten geschaffen werden, die zuvor in einem Beamtenverhältnis zum Land standen. Diese nach unserer Auffassung klar politisch

motivierte Änderung lehnen wir ab. Aus welchem Grund sollte diese Personengruppe privilegiert werden? Eine aus der Privatwirtschaft in die Politik wechselnde Person hat nach einem späteren Ausscheiden aus der Stellung eines kommunalen Wahlbeamten auch kein automatisches Rückkehrrecht an die ehemalige Arbeitsstelle. Hier sollen ganz offenbar Anreize und insbesondere Absicherung für Parteigenossen von Rot-Rot-Grün im Beamtenstatus geschaffen werden,

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Völli- ger Blödsinn!)

um deren mögliches Scheitern in der Politik mit einem sicheren Rückkehrrecht zu versüßen. Das lehnt meine Fraktion ab!

Wie bereits angekündigt, beantrage ich hier im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss Innen und Kommunales. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kräuter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über 30.000 Beschäftigte des Freistaats sind gleichermaßen Fundament und Gesicht der öffentlichen Verwaltung. Von ihrer Leistung hängt auch ein großer Teil unserer Lebensqualität ab. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen des demografischen Wandels, der zunehmenden Digitalisierung, aber auch der Entwicklung im Bereich der öffentlichen Sicherheit sind wir auf eine funktionierende öffentliche Verwaltung angewiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält viele Verbesserungen, mit denen Thüringen seinen Bediensteten den Rücken freihält und der öffentliche Dienst noch ein weiteres Stück attraktiver wird. Viele Verbesserungen, meine Damen und Herren, für die ich als Gewerkschafter über 20 Jahre gekämpft habe, werden heute im Gesetzentwurf dem Thüringer Landtag vorgelegt. Dafür sage ich Danke!

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Welche wichtigen Punkte sind das? Frau Holbe hat es schon mal dargestellt, auch Herr Staatssekretär Höhn. Also: Die Beamtinnen und Beamten erhalten zukünftig eine Wahlfreiheit für die Auswahl ihrer Krankenversicherung. Das Land zahlt dafür hälftig anfallende Kosten, was bis zu 2,5 Millionen Euro im Jahr ausmacht. Werden Einsatzkräfte attackiert – darauf komme ich noch mal zurück –, übernimmt

(Abg. Holbe)

das Land auf Antrag die Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen bei tätlichen Übergriffen, wenn ein rechtskräftiger Anspruch gegen einen zahlungsunfähigen Täter besteht, sodass kein Beamter im Stich gelassen wird.

Durch die Schaffung einer neuen IT-Fachrichtung im Laufbahngesetz wird Thüringen moderner und kann künftig noch besser mit der fortschreitenden Digitalisierung Schritt halten. Für kommunale Wahlbeamte, die zuvor in einem Beamtenverhältnis zum Land standen, wird ein Rückkehrrecht geschaffen, um so politisches Engagement des Einzelnen zu fördern und, meine Damen und Herren, eine Gleichstellung mit den Rechten eines Abgeordneten im Thüringer Landtag zu erreichen, der vorher aus dem Landesdienst kommt.

(Beifall SPD)

Über 25 Jahre hat die CDU den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes strukturell kaputtgespart und vernachlässigt. Daher ist es wichtig und richtig, dass Rot-Rot-Grün anpackt, offene Baustellen im ÖD-Bereich wahrnimmt und diese auch im Sinne der Beschäftigten abräumt und Lösungen herbeiführt.

Zu den einzelnen Regelungen: Beim Gesundheitsschutz halte ich es für richtig und wichtig, dass ein Beamter eine Wahlmöglichkeit hat, ob er gesetzlich krankenversichert sein will oder nicht, denn ich möchte Ihnen mal einen Fall von einer jungen Familie erzählen. Beide sind Beamte im öffentlichen Dienst, beide sind Eltern und haben zwei Kinder. Diese vier Personen sind privat versichert und diese vier Personen sind beihilfe-versichert und wenn sie diese vier Personen mal in ihrem Haus hier in Erfurt besuchen, stellen Sie fest, es gibt ein eigenes Regal für Ablagemöglichkeiten von Beihilfevorgängen und von privaten Krankenversicherungsvorgängen. Diese Familie braucht in der Tat sozusagen ein eigenes Büro, um ihre Gesundheitsfragen bürokratisch abhandeln zu können. Ich finde es gut, wenn Beamtinnen und Beamte eine Wahlmöglichkeit haben, damit sie sich diesem Wahnsinn nicht mehr stellen müssen. Und ich finde es noch besser, wenn die beihilferechtlichen Vorschriften des Freistaats Thüringen angepasst werden, damit sie auch den gesetzlichen Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherungen gleichgestellt sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dazu hat, wie wir wissen, der Beamtenbund und Tarifunion Thüringen der Finanzministerin meines Wissens im Januar einen kleinen Schriftsatz in dieser Frage überreicht. Vergangene Woche hat die Nachrichtenagentur dpa mit Verweis auf das Thü

ringer Finanzministerium darüber berichtet, dass vor allem Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen und mit Kindern vom neuen Gesetz profitieren. Ich habe Ihnen das an diesem Beispiel gerade dargestellt. Ein Regierungssekretär mit Kind müsste demnach künftig bei einer gesetzlichen Versicherung monatlich rund 170 Euro weniger bezahlen. Das, meine Damen und Herren, stellt eine deutliche Entlastung für eine solche junge Familie dar.

Erstaunlich für mich und für viele Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen, ist nur, dass der Verband der Privaten Krankenversicherung aufgeschreckt ist und vergangenen Freitag in einer Stellungnahme verkündete, dass das Modell nur durch – Zitat – „rot-rote, rot-rot-grüne bzw. rot-grüne Regierungen in Brandenburg, Thüringen, Berlin und Bremen“ realisiert werde. Die Sache sei politisch motiviert, warnte der Verband. Hier können wir ganz nüchtern feststellen: Ja, so ist es. Diese Regelung ist politisch motiviert, und zwar weil wir für eine bessere Politik stehen, für eine Politik des Fortschritts, der sozialen Gerechtigkeit. Dazu gehört, dass alle die Möglichkeit erhalten, in ein System einzuzahlen, vom Ministerpräsidenten bis zur Reinigungskraft.

(Beifall DIE LINKE)

Dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, zeigt gerade, dass sich andere Länder ebenso auf den Weg machen und Novellierungen für 2020 ankündigen. Damit setzt Thüringen nicht nur eine langjährige Forderung des DGB um, sondern sendet vor allem ein wichtiges Signal an die Beschäftigten, die diesen Wunsch selbst immer wieder äußerten.

Zum Thema „Schadenersatz“: Vor Ihnen steht ein Polizeibeamter, der mehrfach in seinem Leben verletzt worden ist, auch schwer. Und in meinem Büro ist eine Akte mit vielen Zetteln, mit viel Zeit davon zusammengestellt, wo ich versucht habe, Forderungen gegen meine Schädiger durchzusetzen – erfolglos. Daraufhin habe ich bereits im Jahr 1999 mit meiner Gewerkschaft darüber gesprochen, dass man dagegen ankämpfen muss und dass der Freistaat, in dessen Dienst wir tätig sind, diese Kosten für uns reguliert und diese Kosten gegen die Schädiger, die die Hand gegen Einsatzkräfte erheben, durchsetzt. Das ist heute der Fall mit dem Gesetzentwurf, mit dem Gesetzgebungsverfahren werden wir noch in dieser Legislatur das Gesetz dazu verabschieden. Ich finde, das ist ein sehr schöner Tag, nicht nur für mich. Ich finde, es ist ein sehr schöner Tag für alle Einsatzkräfte in Thüringen von Polizeibeamten über Justizvollzugsbeamte über Feuerwehrleute und Rettungssanitäter etc.

Gewalt und Verrohung sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, mit der wir uns in allen Lebensbereichen und in den verschiedensten Branchen befassen müssen. Werden Beamtinnen und Beamte Opfer von tätlichen Übergriffen, so können diese zur gerichtlichen Verfolgung von Schmerzensgeldansprüchen zwar den Rechtsschutz des Dienstherrn in Anspruch nehmen, nicht selten ist es aber so, dass die Täter selbst gar nicht liquide sind, um einen rechtskräftigen Anspruch zu zahlen. Die Geschädigten, die eigentlich im Interesse des Staats, im Dienste der Allgemeinheit agieren, sind nach getaner Arbeit dann auf sich allein gestellt und bleiben schlimmstenfalls trotz erwirkten Titels auf den Kosten sitzen.

Meine Damen und Herren, es sind nicht nur die Kosten. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Arbeit nach der Arbeit inhaltlich beschäftigt, sie frisst Zeit und beschäftigt auch die betroffenen Familien. So viel kann ich Ihnen sagen. Wir wollten im Verfahren sozusagen vorab mit der CDU eine Verabredung treffen, dass wir morgen im Innenausschuss die Frage der notwendigen Anhörung beschließen. Was aber macht die CDU? Die hat überhaupt kein Interesse, dass dieses Gesetz zeitnah in Kraft tritt, sie hat überhaupt kein Interesse daran, dass Polizeibeamtinnen, Einsatzbeamtinnen, wie ich sie aufgezählt habe, frühzeitig von den Vorteilen dieses Gesetzes profitieren. Diese Einigung kam nicht zustande und nun werden wir in ein Gesetzgebungsverfahren gehen, was eben eine vorzeitige Inkraftsetzung des Gesetzes nicht zulässt. Dafür, liebe CDU, vielen Dank, haben Sie gut gemacht. Sie haben nur leere Worte für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und Einsatzkräfte. Wenn es drauf ankommt, kneifen Sie.

(Beifall DIE LINKE)

Ein weiterer Teil des vorgelegten Entwurfs betrifft eine Änderung im Laufbahngesetz, das zuletzt im August 2014 geändert wurde. Das Laufbahngesetz ist auch so eine Baustelle im öffentlichen Dienst des Freistaats, wo ich mir für die verschiedenen Branchen eigene Laufbahnen wünsche. So zum Beispiel wünsche ich mir für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine Polizeiverwaltungslaufbahn. Das könnten wir mal noch irgendwie diskutieren. Das wäre mir sehr angenehm. Weil es nämlich tatsächlich so ist, dass wir diensteingeschränkte Kollegen laufbahnrechtlich gar nicht sauber verwenden können und wir müssen dafür sorgen, dass auch das geschieht.

Jetzt haben wir eine IT-Laufbahn im Gesetzentwurf stehen, die zusätzliche Fachrichtung des Informationstechnischen Dienstes als eigene Laufbahngruppe, um den personellen Anforderungen zu ent

sprechen, die mit zunehmender Digitalisierung den damit verbundenen Herausforderungen für die Landesverwaltung gerecht wird. Klar ist, wir brauchen qualifiziertes Personal und diesen Baustein können wir auf diesem Weg lösen. Ebenso wird der Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes entsprechend den Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Dienstes erweitert. In der Laufbahn des höheren Dienstes können Studiengänge bzw. Mindestanforderungen festgelegt werden, die einen unmittelbaren Zugang zum höheren Dienst möglich machen. Dazu wird der § 10 des Laufbahngesetzes verändert.

Ich wende mich einem letzten Thema zu. Das sind die Regelungen für Wahlbeamte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Landtag, in verschiedenen Sitzungen, hat mal ein Polizeibeamter gesprochen. Der Polizeibeamte ist Leiter einer Polizeidienststelle und ich kann Ihnen sagen, ich kenne ihn relativ gut, es ist kein schlechter. Der Polizeibeamte, der Leiter einer Dienststelle ist, möchte gern seine kommunale Verantwortung wahrnehmen und strebt ein kommunales Wahlmandat an. Das ist geschehen. Der Leiter dieser Dienststelle ist jetzt Bürgermeister und nicht mehr Polizist. Und weil er das gemacht hat, wie viele andere auch, wurde er aus dem Dienstverhältnis entlassen. Das halte ich im Vergleich zu einem Landesbeamten, der Abgeordneter ist, heute vor Ihnen steht, eine Ungleichbehandlung. Das hat Rot-Rot-Grün jetzt beendet. Das wollen wir beenden und das ist gut so.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)