Protocol of the Session on March 28, 2019

Die Antwort auf diese erste Zusatzfrage: Zum einen sieht das BMI vor, dass ab November dieses Jahres der elektronische Aufenthaltstitel in einer neuen, den EU-Vorgaben entsprechenden Form auszustellen ist. Wie gesagt, die Stadt Erfurt beruft sich auch darauf, dass es technische Probleme gibt, und für die Ausstellung der neuen elektronischen Aufenthaltstitel seien dann erst tatsächlich die technischen Voraussetzungen geschaffen, um mit der Bundesdruckerei diese auch zu erfüllen.

Zur Frage, ob die Landesregierung das Terminvergabe-System der Stadt Erfurt für rechtmäßig hält: Ich räume ein, dass ich an dieser Stelle tatsächlich – ich drücke es mal so aus – rechtliche Bedenken habe, ob das auch tatsächlich ordnungsgemäß ist. Wir haben deshalb auch noch mal insoweit nachgefragt und die Stadt Erfurt teilt mit, dass sie nicht ausschließlich online, sondern auch telefonisch, mündlich oder per E-Mail erreichbar wäre und auch auf diesem Weg Termine vergeben würde.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen dann zur siebenten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Fiedler von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6967. Bitte schön, Herr Kollege Fiedler.

Danke schön, Frau Präsidentin. Jetzt will ich mal die Landesregierung stören.

Fusionsbestrebungen von Suhl und SchmalkaldenMeiningen

Nach mir vorliegenden Informationen finden seit einigen Monaten zwischen der Stadt Suhl und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen Gespräche und Verhandlungen im Hinblick auf eine mögliche Fusion statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum aktuellen Stand der Fusionsbestrebungen beider Gebietskörperschaften vor?

2. Wie und in welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung die im Raum stehende Fusion finanziell zu unterstützen, sollte ein Zusammenschluss erfolgen?

3. Sind der Landesregierung laufende oder beabsichtigte Bürgerinitiativen im Hinblick auf die gegenständliche Fusionsbestrebung bekannt und falls ja, welche Bedeutung wird einer derartigen Initiative beigemessen?

(Minister Lauinger)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fiedler beantworte ich sehr gern für die Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung. Bei der angestrebten Veränderung der beiden Körperschaften handelt es sich um eine Einkreisung der Stadt Suhl in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Insofern ist der Begriff „Fusion“ zumindest missverständlich.

Zu Frage 1: Die Landesregierung begleitet die Einkreisungsbestrebungen der Stadt Suhl in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen seit November letzten Jahres. Die Sondierungsgespräche wurden in diesem Jahr fortgesetzt. Gesprächsgegenstände waren insbesondere die künftige Aufgabenverteilung zwischen Stadt und Landkreis, der künftige Status der Stadt Suhl sowie finanzielle Fragen und deren Auswirkungen. Zwischenzeitlich haben sowohl der Landkreis Schmalkalden-Meiningen als auch die Stadt Suhl zur möglichen Einkreisung Suhls Grundsatzbeschlüsse gefasst. Der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat am 19. März 2019 beschlossen, der Einkreisung der Stadt Suhl in den Landkreis zuzustimmen. Dies erfolgte unter der Maßgabe, dass die Stadt Meiningen Kreisstadt bleibt, alle kreislichen Aufgaben der Stadt Suhl auf den Landkreis übertragen und die Bürgerinnen und Bürger angemessen beteiligt werden. Zudem steht der Kreistagsbeschluss unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Suhl einen in diesen Punkten übereinstimmenden Beschluss fasst und dass ein auszuhandelnder Einkreisungsvertrag von beiden Gebietskörperschaften bis zum 31. Mai 2019 unterzeichnet wird. Der Stadtrat der Stadt Suhl hat mit Beschluss vom 20. März 2019 den Oberbürgermeister beauftragt, auf der Grundlage der Sondierungsgespräche konkrete Verhandlungen mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen und Gespräche mit dem Freistaat Thüringen zu führen mit der Maßgabe eines möglichen Inkrafttretens des Neugliederungsgesetzes zum 01.01.2024. Über das Verhandlungsergebnis sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Suhl in einem Bürgerentscheid abstimmen.

Zu Frage 2: Auf Basis der bisherigen Beratungen würde die Landesregierung vorschlagen, diese Ein

kreisung ebenso wie die Einkreisung Eisenachs in den Wartburgkreis mit Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 46 Millionen Euro zu unterstützen.

Und zu Frage 3: Der Landesregierung sind bis auf die eben von mir bezüglich der Stadt Suhl offerierten Bestrebungen keine laufenden oder beabsichtigten Bürgerinitiativen im Hinblick auf die Einkreisungsbestrebungen der Stadt Suhl in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen bekannt.

Vielen Dank.

Gibt es eine Zusatzfrage? Bitte, Herr Kollege Fiedler.

Herr Staatssekretär Höhn, zu Frage 2 interessiert mich Folgendes: Sie haben geantwortet, 46 Millionen Euro sind vorgeschlagen und das Datum steht – 01.01.2024. Wie soll das mit laufenden Haushalten zusammengehen, da es ja erst 2024 passiert? Ich bin kein Finanzer, deswegen will ich nachfragen: Werden da Rückstellungen gebildet, oder wie geht denn das Ganze vonstatten?

Rein technisch gesehen ist es ja so, dass die beiden Beschlüsse, wie eben von mir auch erläutert, unschwer erkennbar nur unwesentliche Übereinstimmungen aufweisen. Insoweit ist – zumindest, was einen möglichen Gesetzentwurf für die Einkreisung Suhls in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen betrifft – diese Phase noch gar nicht erreicht. Der Vorschlag der Landesregierung lautet lediglich: Wenn ihr euch einigt, dann würden wir auf eine solche Summe wie im Fall Eisenach–Wartburgkreis zurückgreifen. Wie gesagt, so weit ist es derzeit noch nicht. Deshalb erübrigen sich eigentlich alle anderen Fragestellungen diesbezüglich.

Gibt es eine weitere Nachfrage? Herr Kollege Fiedler.

Für mich erübrigt sich die Frage leider noch nicht, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie dann abfinanziert wird, wenn man das Datum im Jahr 2024 setzt. Wie das vonstattengeht, würde mich interessieren.

Lieber Herr Kollege Fiedler, das Datum 01.01.2024 ist ein Verhandlungsauftrag des Stadtrats an den Oberbürgermeister. Ob am Ende der Verhandlungen zwischen beiden Partnern dieses Einkreisungsdatum wirksam wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Wenn ich es könnte, müsste ich woanders stehen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir sehen uns ja noch öfter!)

Genau.

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Holbe von der CDU-Fraktion und die Anfrage trägt die Drucksachennummer 6/6968. Bitte, Frau Holbe.

Danke, Frau Präsidentin. Bevor ich meine Mündliche Anfrage vortrage, will ich noch vorausschicken, dass sie am 20.03.2019 gestellt wurde. Mit gestrigem Datum vom 27.03.2019 ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in unsere Fraktion geschickt worden – „Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach“ –, sodass ich die Fragen 1 und 2 als beantwortet sehe und mich jetzt nur noch auf die Frage 3 konzentrieren würde.

Nach den mir vorliegenden Informationen haben die im Dezember 2018 gescheiterten Fusionsbestrebungen zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis inzwischen eine positive Wendung erhalten.

Meine Frage: Sind der Landesregierung laufende und beabsichtigte Bürgerinitiativen im Hinblick auf die gegenständlichen Fusionsbestrebungen bekannt und falls ja, welche Bedeutung wird einer derartigen Initiative beigemessen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Holbe beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – auch hier eine Vorbemerkung: Bei den angestrebten Veränderungen der beiden Kör

perschaften handelt es sich um eine Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis. Insofern ist der Begriff „Fusion“ zumindest missverständlich.

Die Fragen 1 und 2 kann ich nach Ihren vorherigen Ausführungen insoweit weglassen.

Zu Frage 3 möchte ich Ihnen antworten: Der Landesregierung sind keine laufenden oder beabsichtigten Bürgerinitiativen im Hinblick auf die hier genannte Einkreisungsbestrebung bekannt.

Gibt es dazu eine Nachfrage? Frau Kollegin Holbe, bitte.

Die zugesagten Finanzhilfen sind ab dem Zeitpunkt 2022 bis 2026 auch konkret eingestellt worden. Wir kennen die Haushaltssituation der Stadt Eisenach. Meine Frage ist: Wird es denn im Vorfeld noch aus dem Landeshaushalt, dem Landesausgleichsstock Zuweisungen an Eisenach geben?

Da ja hier das Datum feststeht – meine zweite Frage, 2021 für diese Einkreisung –, ist meine Frage, ob jetzt die Gelder, die vorgesehen sind, in den Landeshaushalt noch eingestellt werden mit Verpflichtungsermächtigungen.

Frau Abgeordnete, ich gehe davon aus, Sie meinen den Überbrückungszeitraum von diesem Jahr an bis zur Wirksamkeit der Fusion.

(Zuruf Abg. Holbe, CDU: Ja, genau!)

Unter der Voraussetzung, dass die Stadt Eisenach entsprechende Anträge bei der oberen Rechtsaufsicht – sprich Landesverwaltungsamt – stellt, ist es natürlich möglich, es ist kein Rechtsanspruch, aber es ist natürlich möglich, dass in diesem Falle für diese Zwischenjahre noch Bedarfszuweisungen ausgereicht werden. Das hängt jeweils von der konkreten Jahresrechnung oder von der konkreten Planung der Stadt Eisenach für die entsprechenden Haushaltsjahre ab.

Zu Ihrer zweiten Nachfrage: Mit dem Gesetz, das Sie eben erwähnt haben, mit dem Gesetzentwurf – wir gehen davon aus, dieser Gesetzentwurf wird noch im Verlaufe dieser Legislatur verabschiedet – wird für die nächsten Jahre die gesetzliche Grundlage gelegt, wie die Auszahlungen der jeweiligen Jahrestranchen dann vorgenommen werden müssen. Der Haushaltsgesetzgeber der nächsten Legislatur ist an diese gesetzliche Vorgabe, die jetzt geschaffen wird, gebunden.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Drucksache 6/6970. Frau Pfefferlein, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Freigabe der Jagd auf Wildschweine auch in der Schonzeit

Aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den Nachbarländern wurde die Jagd auf Wildschweine verstärkt. In einem Artikel im Lokalteil Sondershausen der „Thüringer Allgemeinen“ vom 6. März 2019 entsteht der Eindruck, dass dies auch für Bachen mit Jungen der Fall sei. Unter anderem steht hierin unter einem Bild mit einem Frischling: „Auch wenn sie jetzt gerade Frischlinge aufziehen, haben Wildschweine selbst in den Frühjahrsmonaten keine Schonzeit mehr.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Bedingungen können Wildschweine in Thüringen gejagt werden?

2. Ist die Schonzeit auch für führende Bachen aufgehoben?

3. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob die intensivierte Bejagung der Wildschweine tatsächlich zu einer Abnahme des Infektionsdrucks bei der Afrikanischen Schweinepest beiträgt?