Protocol of the Session on March 28, 2019

Im Einzelnen gibt es in § 1 des Gesetzes eine rechtliche Begriffsbestimmung der Musikschulen und hier wird eben auch festgelegt, dass die Gebührenordnung der Musikschulen mittels Sozialtarifen allen Musikinteressierten unabhängig vom sozialen Hintergrund die Teilnahme am Musikleben ermöglichen können. Auch das finde ich wichtig, gesetzlich festzuschreiben. Besonders wichtig ist uns als AfD-Fraktion eine familienfreundliche Ausgestaltung der Gebührenordnungen, die nämlich dann für Familien mit mehreren Kindern eine Staffelung nach dem Kriterium der Kinderzahl vorzusehen haben. Auch da sehe ich nicht, warum Sie da einfach darüber hinwegsehen.

§ 2 legt fest, wie eine Musikschule das Prädikat der staatlichen Anerkennung erhält, § 3 regelt, wann eine finanzielle Förderung erfolgt. Die Kriterien für beide Verfahren, Anerkennung und Förderung, gibt dann § 5 an. In diesem Paragrafen geht es vor allem um die Gewährleistung einer hohen Qualität durch professionelles Lehr- und Leitungspersonal und durch strukturierte, nach Schwierigkeitsgraden aufgebaute Rahmenlehrpläne. Auch da finde ich, Frau Henfling, man kann das durchaus diskutieren. Ich finde aber, dass zum Beispiel der Brandenburger Gesetzentwurf deutlich überreguliert ist. Was die da alles im Einzelnen vorgeben, was Musikschulen machen sollen, das kann eben auch ein Hindernis sein. Ich glaube, dass es wichtig ist, den Rahmen gesetzlich festzulegen, und das tun wir mit unserem Gesetzentwurf.

(Beifall AfD)

Professionelles Lehrpersonal bedeutet – das vielleicht noch dazu –, dass die Lehrkräfte in der Regel über einen Hochschulabschluss in Musik oder Musikpädagogik verfügen müssen und dementsprechend dann auch eingesetzt werden können.

Meine Damen und Herren, ich finde, unsere Musikschulen stehen vor großen Herausforderungen, denen wir uns widmen müssen. Ich verweise auch – wenn auch nur nebenbei – auf die berühmte Digitalisierung, die auch an unseren Musikschulen nicht vorbeigehen wird und die natürlich dann auch mit neuen Kosten verbunden ist. Ich verweise auch auf die problematische Situation, dass die Musikschulen einen zu geringen Anteil fest angestellten Personals haben und vielfach eben auch mit Kräften arbeiten müssen, die nur auf Honorarbasis eingestellt werden können. Das ist natürlich besonders fatal, gerade wenn man sich die Musikschulen anschaut, dass da eigentlich der Ursprungsgedanke, warum man Honorarkräfte einstellt, derjenige war, dass man für Fächer, die nicht so oft benötigt werden, nicht so oft gelernt werden, wie beispielsweise Kontrabass, keine ganze Stelle schaffen kann, sondern dass da eben an verschiedenen Musikschulen im Ausnahmefall Dienst getan werden kann. Das wird vollkommen ausgehöhlt, wenn so viele Leute wie jetzt einfach nur auf Honorarbasis angestellt werden. Das ist für alle Beteiligten ein enormer Unsicherheitsfaktor und es ist dringend zu wünschen, dass hier gegengesteuert wird. Und dem dient unser Gesetzentwurf.

Dann möchte ich noch auf Ihren Gedanken eingehen, so eine Misstrauenskultur gegenüber freien Musikschulen zu pflegen. Ich kann das verstehen, dass man sagt, keine privaten Institutionen fördern zu wollen; bei der Asylindustrie halten Sie von RotRot-Grün es ja teilweise anders.

(Beifall AfD)

Das finde ich bedauerlich. Ich finde, man kann das durchaus hinterfragen. Man kann auch fragen, ob man beispielsweise ein Gemeinnützigkeitskriterium hineinbringt, auch das kann man im Ausschuss diskutieren. Ich glaube aber auch, dass es sehr schwierig ist, die Förderkriterien einzuhalten und gleichzeitig eine Musikschule wirtschaftlich zu betreiben, denn sonst würden wir ja das Problem mit unseren kommunalen Musikschulen nicht haben. Die würden sich ja alle freuen, dass das Geld nur so fließt.

Dann allgemein zur finanziellen Ausstattung noch: Das Geld für die Musikschulen ist da, nur sollte es eben auch bei den Musikschulen ankommen. Es wurde auch schon erwähnt, dass im Haushaltsplan 2020, den wir ja derzeit beraten oder der sich in der Beratung befindet, ein neuer Punkt zur Förderung der Musikschulen vorgesehen ist. Ursprünglich sollten da 3 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ich finde es interessant, dass wir jetzt unseren Gesetzentwurf einbringen und Herr Hartung plötzlich von 5 Millionen Euro redet.

(Beifall AfD)

Wenn das unser Gesetzentwurf schon gebracht hat, dann freut es mich, das zu hören.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist meinetwegen, wie gesagt, ein Signal, aber dieses Signal ist deutlich zu wenig; es fehlt die gesetzliche Untersetzung. Wir als AfD-Fraktion freuen uns, mit Ihnen im Ausschuss zu diskutieren.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir nicht!)

Ich finde das schade, dass Sie sich so verbohrt dagegen wehren, denn es würde unseren Musikschulen helfen und vor allem den vielen jungen und alten Leuten, die sich dem Musizieren widmen. Deswegen würde ich Sie bitten, noch mal Ihre Haltung zu überdenken und diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Lassen Sie uns dort weiterdiskutieren. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Frau Abgeordnete Mitteldorf, Fraktion Die Linke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkolleginnen! Liebe Frau Muhsal, ich will es nur noch mal sagen, weil die 5 Millionen Euro Sie jetzt überrascht haben: Die 5 Millionen Euro haben wir übrigens im letzten Jahr auf dem Podium, bei dem die AfD-Fraktion nicht vertreten war, des Musikschulverbandes bereits bekannt gegeben. Frau Mühlbauer saß für die SPD-Fraktion auf dem Podium. Und einen Zusammenhang zu Ihrem Gesetzentwurf herzustellen, ist lustig, will ich mal sagen. Jetzt haben Sie ja zu mir gesagt, warum ich denn so zögerlich bin. Also erstens bin ich selten zögerlich und zweitens will ich nur sagen: Es ist so, dass partizipative Kulturpolitik mir mehr am Herzen liegt, …

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Muhsal?

Am Ende gern.

… und das bedeutet, dass bei einer partizipativen Kulturpolitik wir natürlich seit vielen Jahren im en

gen Austausch sind mit dem Musikschulverband und mit der LAG Jugendkunstschulen.

Ich könnte jetzt auch sagen: Ich bin im Förderverein meiner Kreismusikschule, bin selbst durch Musikschularbeit sozusagen groß geworden, habe damals Klavierunterricht gehabt und bin Vorsitzende einer Jugendkunstschule in Nordhausen. Das heißt, die Akteurinnen und Akteure, die in diesem Bereich tätig sind und die mit uns darüber sprechen wollen, was aus ihrer Sicht sinnvoll ist für die Ausgestaltung auch der Finanzierung und der jeweiligen Rollen, die die Einzelnen, sowohl die Kommunen als auch das Land, einnehmen sollen, das sind die, mit denen wir reden. Das bedeutet nicht, dass ich oder R2G zögerlich sind, sondern dass wir uns sehr wohl nach einer durchaus auch für mich – und Frau Henfling hat es angesprochen – am Ende sehr schmerzlichen Erkenntnis nach einem zweieinhalbjährigen, sehr intensiven Prozess entschieden haben, dass eben nicht alle – und dazu gehörten auch Musikschulverband und LAG Jugendkunstschulen – grundsätzlich einer gesetzlichen Regelung, sei es als Rahmengesetz – was uns eigentlich vorgeschwebt hatte – oder als Einzelgesetz positiv gegenüberstehen. Diese Bedenken, die aus den einzelnen Verbänden und den Akteurinnen und Akteuren kommen, muss man natürlich ernst nehmen. Ich sage, ganz ehrlich, mein Ansinnen ist nicht, mich dann am Grünen Tisch hinzusetzen und entgegen den Bedenken der Beteiligten einen Gesetzentwurf aufzuschreiben und das durchzuboxen, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass das irgendwie gut oder richtig wäre und was da alles drinzustehen hätte. Das ist für mich kein Verständnis von partizipativer Kulturpolitik, das will ich auch noch einmal sagen. Dann tut es mir sehr leid, weil ich durchaus positiv davon überrascht war, dass Sie auch – dafür haben Sie mich ja scheinbar auch gelobt – sehr sachlich quasi auf die Argumente eingehen, die hier heute gekommen sind. Aber ganz ehrlich, wenn Sie es selbst bei einem Thüringer Musikschulgesetz nicht schaffen, das Thema „Asylindustrie“, wie Sie es immer nennen, irgendwie mal wegzulassen, dann frage ich mich ernsthaft, wie ernst Sie die Diskussion meinen, auch zu der Frage, was private

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Musikschulen betrifft, denn diesen Zusammenhang finde ich wirklich unredlich, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Jetzt – ich weiß gar nicht, ob ich noch Zeit habe – gern Ihre Frage.

Ja, vielen Dank für die Zulassung der Frage, und zwar erst die Frage zum Podium: Zunächst – Sie

haben recht, ich war dort sehr kurzfristig schwangerschaftsbedingt verhindert. Es ist nicht schön, wenn man sich plötzlich nicht mehr bewegen darf, aber es stimmt, ich habe gefehlt, es lässt sich manchmal leider nicht anders regeln. Nichtsdestotrotz wundere ich mich, wenn Sie damals angeblich schon die 5 Millionen Euro verkündet haben, warum steht das Ganze denn nicht im Haushaltsplan? Warum steht es im Haushaltsplan mit 3 Millionen Euro und plötzlich, wir reichen einen Gesetzentwurf ein, ziehen Sie es dann plötzlich raus und sagen, ach ha, ha, ha wir wollten doch 5 Millionen Euro.

(Beifall AfD)

Liebe Frau Muhsal, also zumal ich noch mal wiederhole, es war niemand von der AfD-Fraktion da. Dass Sie nicht können, ist ja Ihre – alles gut. Aber es gibt – und das wissen Sie, Sie sind ja jetzt seit fast fünf Jahren auch im Parlament – das Haushaltsrecht. Die Königsdisziplin liegt nun mal im Parlament und wenn die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt und wir uns als Koalition bereits im letzten Jahr darauf verständigt haben, dass uns die 3 Millionen Euro, die jetzt drinstehen, nicht reichen, dann weiß ich nicht, was die Problematik ist. Dann bessern wir das nach, so wie sich das für einen ordentlich arbeitenden Landtag gehört.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Kellner, Fraktion der CDU.

Frau Muhsal, jetzt muss ich doch noch mal kurz vorkommen. Vielleicht haben Sie vorhin nicht richtig zugehört oder nicht alles verstanden oder gehört, was ich gesagt habe. Natürlich haben wir das Problem der Musikschulen auf dem Schirm, aber wir machen eines anders als Sie: Wir prüfen erst, wir sprechen mit den Verbänden, wir analysieren die tatsächlichen Kosten mit den Kommunen und daraus werden wir einen entsprechenden Vorschlag machen. Ich kann es nur wiederholen: Wir fördern und fordern. Wir nehmen die Kommunen mit und die Musikschulen und nur wenn die gemeinsam gestärkt werden, funktioniert das auch. Wir hätten natürlich ein Gesetz von Brandenburg vorlegen können, das hätten Sie ja abschreiben können, das wäre zehnmal besser gewesen. Also wenn wir über Ihr Gesetz noch im Ausschuss reden sollen – es wird nicht besser. Wenn ich die Hoffnung hätte, es

würde besser im Ausschuss, könnten wir ja darüber reden, aber das Gesetz kann man nicht verbessern. Es wäre das Beste, Sie hätten es nicht vorgelegt. Also, wir tun da schon eine ganze Menge, wir bereiten das auch ordentlich vor und Sie werden auch den Vorschlag bekommen. Den Vorschlag werden Sie alle bekommen, aber der muss belastbar sein und das ist für uns das Wichtige. Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das sollten Sie vielleicht mal überlegen.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Henfling freut sich schon auf den Entwurf, wie man hört. Es wird Sie auch sehr erfreuen, wenn Sie den sehen, werden Sie schauen, was man da alles machen kann.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wird der Hammer!)

Also an der Stelle kann ich Ihnen nur raten, die Gründlichkeit geht hier vor und das machen wir. Wir werden das auch tun und ich denke, wir werden da auf dem richtigen Weg sein, wenn wir beide Partner mitnehmen.

(Beifall CDU)

Jetzt gibt es eine weitere Wortmeldung, Frau Abgeordnete Muhsal.

Also, Herr Kellner, nur ganz kurz. Ich finde, das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Sie sagen: Ja, wir machen alles ruhig, wir müssen alles prüfen. 2005 ist das Jahr, in dem es das Urteil gab. Danach war die CDU an der Regierung und danach hatten Sie auch schon in der Opposition genug Zeit, sich um die Musikschulen mal zu kümmern. Sie sitzen da und sagen: Ja, wir denken darüber nach. Es ist doch einfach Quatsch, das ist doch Quatsch.

(Unruhe CDU)

Wir legen einen ordentlichen Gesetzentwurf vor und Sie legen nichts vor – bis heute.

(Beifall AfD)

Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

(Abg. Muhsal)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch für diejenigen, die auf der Tribüne oder am Livestream zuhören, vielleicht wollen wir noch mal eine gewisse Quintessenz dieser Debatte ziehen. Also erstens: Der Förderung von Jugendkunst- und Musikschulen widerspricht in diesem Landtag niemand. Punkt 1, das ist schon mal eine gute Ausgangsgrundlage. Zweitens: Alle, die bisher gesprochen haben, sind sich darin einig, dass sowohl Musikschulen als auch Jugendkunstschulen wichtige Institutionen sind, die wir fördern und entwickeln wollen. Und es ist die Frage aufgerufen worden, Abgeordnete Muhsal spricht in ihrem normalen Duktus, in dem man eben dann gern den verletzenden Begriff der „Asylindustrie“ verwendet. Aber es gibt natürlich einen Zusammenhang zwischen Asyl und Musik- und Jugendkunstschulen. Sie sind unglaublich wichtige Orte der Integration.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und ich bin froh, dass sie diese Aufgabe von Beginn an wahrgenommen haben und sich von Anfang an als Institutionen, die auch einen Beitrag zur Integration leisten, verstanden haben und dort auch wichtig sind. Wer in die Musik- und Jugendkunstschulen schaut, wird dies auch sehen. Insofern können wir vielleicht den zum Fetisch erhobenen Asyl-Themenkomplex der AfD dann an der Stelle hier aus der Debatte mal draußen lassen.

Es ist dann die Frage gestellt worden – und das wird aus Sicht der AfD und zum Teil auch bei Herrn Kellner sehr vermengt diskutiert –: Was will man nun eigentlich konkret tun? Die Landesregierung hat in ihrem Haushaltsentwurf für 2020, den die CDU-Fraktion als Entwurf ja schon gar nicht wollte und auch nicht will, dass hier ein Haushalt beschlossen wird, festgelegt, dass 3 Millionen Euro für die Musik- und Jugendkunstschulen vom Land zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag angekündigt und haben gesagt, 3 Millionen Euro sind gut, aber 5 Millionen Euro sind besser. Deshalb soll die Förderung, wenn der Haushalt im Parlament so beschlossen wird, 5 Millionen Euro betragen. Das ist doch eine gute Ausgangsgrundlage, über die erst mal jeder – und da danke ich auch Herrn Kellner – zufrieden sein kann.

Dann ist die Frage gestellt worden – und das ist hier breit erörtert worden –: Warum kommt das erst jetzt, etc., etc.? Es ist tatsächlich so, dass die Frage diskutiert wurde, ob es in dieser Wahlperiode ein

Kulturgesetz geben soll. Ein Kulturgesetz hätte bedeutet, dass man für den Bereich der Kultur so eine Art Gesetzbuch macht und darin unterschiedliche Sparten mit einzelgesetzlichen Regelungen enthalten sind. Darüber hat die Koalition mit Kulturverbänden diskutiert. Dazu gab es unterschiedliche Auffassungen. Die einen haben gesagt, so ein Gesetz ist super. Dann haben andere gesagt, ein Gesetz ist ein Placebo, uns geht es ums Geld und das Materielle, also eine Idee wird materielle Gewalt, wenn sie die Kassen ergreift – das mal als Idee zugrunde gelegt. Ein dritter Teil hat gesagt, uns geht es um die Frage: Ist es eigentlich richtig, dass auf kommunaler Ebene die Kultur eine freiwillige Aufgabe ist? Muss die nicht eine Pflichtaufgabe sein?