Insgesamt möchte ich an dieser Stelle der Landesregierung auch noch mal Dank aussprechen, dass sie alles unternommen hat, dass diese Situation im Prinzip nicht passiert. Ich bin überzeugt davon, dass die medizinische Sicherstellung im Kyffhäuserkreis weiter gewährleistet sein wird. Leid tut es mir um die Mitarbeiter in diesem Krankenhaus, denn die müssen es letzten Endes ausbaden, aber es ist rein von der Logik her ein Krankenhaus – da muss ich Sie korrigieren, Frau Herold – nicht mit 58 Prozent Auslastung in Bad Frankenhausen, sondern mit 40 Prozent Auslastung. Das kann nicht funktionieren und das liegt daran, dass wir dort eine große Dichte an Krankenhäusern haben – und da bin ich bei Thomas Hartung: Hätten sie mal eher spezialisiert. Aber letzten Endes ist der Druck von der Ökonomie auf die Krankenhäuser immer da und das muss beseitigt werden. Die Gesundheit des Patienten muss in den Mittelpunkt rücken. Ihr Antrag ist abzulehnen.
Und noch eine letzte Bemerkung zu dem Bundeswehrkrankenhaus: Ich bin der Meinung, wir sollten so wenig Bundeswehrkrankenhäuser wie möglich haben, weil ich das nämlich immer mit der Hoffnung verbinde, dass unsere Soldaten nicht in Kriege geschickt werden und in Einsätze geschickt werden, aus denen sie verwundet wiederkommen.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst einige Ausführungen zum derzeitigen Sachstand: Wie Sie wissen, wurde im Dezember 2018 für die DRK Krankenhausgesellschaft Thüringen-Brandenburg gGmbH ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. Betroffen davon sind die Thüringer Standorte in Sömmerda, Bad Frankenhausen sowie Sondershausen, hinzu kommt die Klinik in Luckenwalde in Brandenburg. Für das Krankenhaus in Bad Frankenhausen hatte die Krankenhausgesellschaft
zunächst die Schließung zum Jahresende 2018 angekündigt, diese konnte zunächst abgewendet werden. Die Eigenverwaltung eröffnet die Möglichkeit, unter Aufsicht des vom Gericht bestimmten Sachwalters die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Im Rahmen des Verfahrens sind Interessenten aufgerufen, Konzeptionen für die Entwicklung des Krankenhausbetriebs vorzulegen. Der Betrieb der Krankenhäuser läuft weiter, nach Mitteilung des Sachwalters liegen fünf Angebote von Investoren vor, bei denen es sich um Krankenhausträgergesellschaften handelt, im Übrigen, wie schon erwähnt, für alle vier Standorte.
Die Landesregierung hat die Entwicklung in Bad Frankenhausen mit Sorge zur Kenntnis genommen und sich seit Bekanntwerden der Problematik in den Prozess eingebracht. Es ist der Landesregierung hierbei jedoch nicht möglich, in dem Insolvenzverfahren Vorgaben zu machen. Das Ministerium wird gemeinsam mit den ausgewählten Investoren, den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Selbstverwaltung ein tragfähiges Konzept für die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung im Kyffhäuserkreis und im Landkreis Sömmerda erarbeiten. Letztendlich ist aber die Entscheidung, ob ein Krankenhaus weiter betrieben werden kann oder nicht, insbesondere im Insolvenzverfahren, eine unternehmerische Entscheidung, so schwierig das ist; das hat Herr Kubitzki schon angesprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Finanzierung eines Krankenhauses ist streng getrennt, die Länder sind für die Investitionen verantwortlich, die laufenden Kosten werden über die mit den Krankenversicherungen vereinbarten Budgets finanziert, die durch das Krankenhausentgeltgesetz und die Bundespflegesatzverordnung geregelt sind. Das Land ist seiner Verpflichtung in den vergangenen Jahren in Bad Frankenhausen nachgekommen und hat die dort erforderlichen Investitionen in erheblicher Höhe mit gefördert. Eine Schließung des Krankenhauses wäre mit Rückforderungsansprüchen des Landes aus diesen Förderverfahren verbunden. Das Land befindet sich daher in der schwierigen Situation, das Verfahren nicht nur zu begleiten, sondern gegebenenfalls zu einem Gläubiger im Insolvenzverfahren zu werden. Daher wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt beim zuständigen Amtsgericht die Mitgliedschaft in der Gläubigerversammlung beantragt.
dass sich die wirtschaftliche Lage des Krankenhauses in Bad Frankenhausen signifikant verschlechtert hat und dass das DRK keine weiteren Optionen zur Lösung des Problems mehr sieht.
Zu 2.: Wie es zur wirtschaftlichen Schieflage gekommen ist, sollten Sie den Gesellschafter befragen. Dass dazu kommunalpolitische Entscheidungen beigetragen haben, kann die Landesregierung nicht erkennen. Die Landesregierung hat insofern keine Entscheidungen getroffen, die zur Insolvenz des Betreibers beigetragen haben.
Zu 3.: Die Landesregierung hat, wie bereits erwähnt, keinen Einfluss auf betriebswirtschaftliche Abläufe in einem Krankenhaus; es ist die Aufgabe von Krankenhausträgern, Handlungsoptionen zu entwickeln. Dessen ungeachtet habe ich aber in regelmäßigen Treffen mit Vertretern des Krankenhauses, der Kommunen, auch von Landesbehörden und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gespräche geführt, habe Gespräche moderiert, um gemeinsam Wege zu finden und zu ebnen und die Schließung zu verhindern.
Ich war ebenfalls seit etwa Mitte November 2018 darüber informiert, dass es Überlegungen zu Rekommunalisierung gibt. Die Landesregierung hätte es begrüßt, wenn ein kommunaler Träger einen oder mehrere Standorte der DRK-Krankenhausgesellschaft in Thüringen übernommen hätte. In den vergangenen zwei Monaten wurden zahlreiche Gespräche mit den beteiligten Landkreisen und Kommunen dazu geführt. Die für kommunale Angelegenheiten zuständigen Landesbehörden waren eingebunden und haben ihre Unterstützung zugesagt. Leider hat der derzeitige Gläubigerausschuss festgelegt, im Moment nur eine Gesamtlösung für alle vier Standorte zuzulassen. Das heißt, dass die Gesellschaft auch nicht zersplittert werden sollte. Damit konnte diese Lösung der kommunalen Gesellschaft in Thüringen nicht mehr zum Tragen kommen.
Zu 4.: Der ursprüngliche Plan des Krankenhausträgers aus dem Jahr 2017, den Standort Bad Frankenhausen in ein Zentrum für Altersmedizin umzuwandeln, wurde vom Land unterstützt. Der Träger hat jedoch diesen Vorschlag inzwischen aufgegeben. Ohne den Träger kann die Landesregierung dieses Vorhaben nicht umsetzen.
Zu Ihrer fünften Frage muss ich klarstellen, dass sich die Landrätin des Kyffhäuserkreises nicht gegen die geplanten Umstrukturierungen und eine Förderung aus dem Strukturfonds ausgesprochen hat.
zept zur Entwicklung und nachhaltigen Sicherung des Standorts Bad Frankenhausen kann nur von einem bzw. zusammen mit einem Krankenhausträger erarbeitet werden, der den Standort betreiben möchte. Das Land wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens den Prozess mit den Bietern begleiten.
Zu Ihrer Forderung, Gespräche mit dem Bundesministerium für Verteidigung aufzunehmen bezüglich der Prüfung einer Möglichkeit, das Krankenhaus in Bad Frankenhausen in ein Bundeswehrkrankenhaus umzuwandeln, kann ich heute lediglich Folgendes sagen: Das Krankenhaus in Bad Frankenhausen ist ein Betriebsteil des DRK-Krankenhauses und als solcher Teil eines betrieblichen Konzepts, das im Rahmen des gegenwärtigen Insolvenzverfahrens zu entwickeln ist. Die Landesregierung kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung, die Erarbeitung und vor allem die Umsetzung des Konzepts begleiten. Sie kann dem Krankenhausträger jedoch nicht bestimmte Entscheidungen auferlegen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben hier jetzt sehr viele blumige und wolkige und schöne Worte gehört.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Der Witz war schon schlimm, aber dass Sie jetzt auch noch darüber lachen!)
Es wurde viel zu fachlichen Dingen erzählt, es wurde auch viel zu Krankenhauspolitik überhaupt erzählt. Aber ich hatte bei dem einen oder anderen Beitrag stellenweise den Eindruck, es wird hier elegant mäandernd um das eigentliche Problem herumgeredet.
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte es aber noch mal ganz deutlich sagen und auch fragen: Mir geht es hier dabei nicht da
rum, dass ich Angst habe, dass die Patienten dort nicht versorgt werden können. Ich weiß, dass Thüringen sehr viele Krankenhausbetten hat und an manchen Stellen auch in erheblicher Dichte. Die werden ganz bestimmt weiterhin gut versorgt werden, zumal ja auch noch mehrere andere Kliniken vorhanden sind, die das alles aufgefangen haben. Wir haben jetzt in Bad Frankenhausen eine Notfallstation. Alle anderen Mitarbeiter sollen diese Woche ihre Kündigung bekommen bzw. sind nach Sömmerda und Sondershausen ausgelagert und umgesetzt worden. Das geht alles nicht darum und es geht auch nicht darum, ob wir uns in die Insolvenzverfahren einmischen, wer das dann kauft oder nicht und ob sie das loskriegen oder nicht. Es geht um die Schnittstelle zwischen Krankenhausträger, dem Kreis, der Kommune und dem Ministerium. Ich möchte ganz deutlich wissen: Der Förderantrag, den Sie ja wohl dann an das Bundesversicherungsamt gerichtet haben – in welcher Höhe und mit welchem Konzept ist dieser Förderantrag aus Ihrem Haus herausgegangen? Vielen Dank.
Es gibt keine Wortmeldungen mehr, dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/6504 in der Neufassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der Abgeordneten Gentele und Krumpe. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt.