Protocol of the Session on February 1, 2019

Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer für die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe hier auch Zustimmung in allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit sind beide Anträge und der Sofortbericht an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Umweltaus- schuss!)

Umweltausschuss, gut – für beide. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Rietschel. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 18

Open-Source-Software-Lösungen in Thüringen stärken

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6489 - Neufassung -

Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bei mir steht hier: Begründung Herr Schaft. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem jetzt hier vorliegenden Antrag zum verstärkten Einsatz von quelloffener Software in der Verwaltung gehen die Fraktionen von Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren Schritt, um Thüringen für die digitale Welt fit zu machen. Bereits im beschlossenen E-Government-Gesetz, welches mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition im April letzten Jahres verabschiedet wurde, haben wir uns dazu bekannt, dass quelloffene Software künftig eine deutlich größere Rolle in Thüringen spielen soll. Der heutige Antrag bekräftigt dieses Ziel nicht nur, er benennt auch konkrete Anknüpfungspunkte, um diesem Ziel näherzukommen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sowie unsere Kommunen bei den erforderlichen Umstellprozessen zu begleiten und zu unterstützen.

Open Source, was ist das eigentlich? Es ist in aller Munde, aber vielleicht nicht jede und jeder weiß etwas mit dem Begriff anzufangen und sie sehen vielleicht auch noch nicht die Vorteile von quelloffenen Softwarelösungen. Da will ich ein Beispiel nennen: Denken Sie mal an das global erfolgreichste Nachschlagenetzwerk. Nun ist Wikipedia natürlich keine Software, aber die Prinzipien von quelloffener Software lassen sich daran dann doch ein Stück weit erklären, denn es ist so, dass jede und jeder mit einem Internetanschluss an der Weiterentwicklung von Wikipedia mitwirken kann, neue Beiträge verfassen kann und die bestehenden Texte auch bearbeiten kann, um Fehler zu beheben. Zugleich verzichten alle Beteiligten auf die Urheberrechte; es entsteht ein neues Gemeinsames, an dem alle mitwirken, was der Gesellschaft als Ganzes gehört, was frei verwendet werden kann.

Ganz ähnlich funktioniert dann auch quelloffene Software. Solche Produkte sind sehr häufig Gemeinschaftsergebnisse, ihre Quellcodes liegen offen und dürfen von allen Interessierten weiterentwickelt und auch umprogrammiert werden. Daraus ergeben sich ganz verschiedene Vorteile im Vergleich zu den abgeschlossenen Softwareangeboten, die

(Abg. Becker)

wir von den großen Konzernen wie Microsoft und Apple kennen. Denn Open Source zeichnet sich durch eine erhöhte Transparenz, durch eine geringere Anfälligkeit für Schadsoftware und Hintertüren aus. Bestehende Fehler können durch die gemeinsame Produktentwicklung schneller entdeckt und behoben werden. Und ganz nebenbei, wenn auch aus Sicht des Finanzministeriums vermutlich nicht ganz unerheblich, ist anders als bei kommerziellen Lizenzprodukten eine geringere Abhängigkeit von sehr teuren Softwareprodukten oder Updates vorhanden, was mittelfristig natürlich auch unseren Landeshaushalt entlasten kann. Kleinere Unternehmen der Softwarebranche, wie sie auch in Thüringen ansässig sind, können dann auch besser ihre Beiträge dazu leisten als bei festen Lizenzverträgen mit Großkonzernen.

Kurzum: Quelloffene Software leistet ihren Beitrag zur IT-Sicherheit, zur Kostenreduzierung und bietet Chancen für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Wir laden Sie vor diesem Hintergrund ein, OpenSource-Software in Thüringen zu stärken. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Beratung und als Erstes spricht zu uns Prof. Dr. Voigt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, recht herzlichen Dank für diesen Antrag „Open-Source-Software-Lösungen in Thüringen stärken“. Ich will gestehen, dass ich hoffe, dass wir dieses Thema im Ausschuss vertiefend diskutieren können, weil ich glaube, dass der Antrag durchaus ein paar Punkte bietet, über die man gemeinschaftlich reden kann,

(Beifall DIE LINKE)

ich mir aber noch nicht ganz sicher bin, ob er vollumfänglich zustimmungsfähig ist. Insofern wäre es schon wichtig, dass man in der Sache darüber spricht. Ich will auch gleich zwei, drei Schlaglichter dazu machen.

Das Erste: Open Source bietet uns ja in der Substanz auch die Chance, schnellere Entwicklungszyklen zu durchlaufen und eine offenere technologische Plattform zu schaffen, auf der neue Lösungen entstehen können. Ich glaube, dass da durchaus auch Potenzial ist, wo es wirtschaftlich sinnvoll und auch technologisch klug ist. Gleichzeitig ist bei

Open Source aber immer wieder die Herausforderung, dass man schauen muss, dass der Aufwand bzw. die möglichen Kosten, die ich durch Nicht-Lizenzierung gewinne, mich hinten heraus dann trotzdem wieder jagen, weil ich letztlich Leute brauche, die die Adaption von Open Source in einer Struktur sicherstellen, weil ich Menschen brauche, die es regelmäßig betreuen. Das ist ein großer Kritikpunkt an Open Source, dass die Initialisierungskosten vielleicht niedriger sein könnten oder sind, aber man langfristig teurer kommt und manchmal auch in ein nicht harmonisches Umfeld hineinwächst. Ich will zwei konkrete Beispiele nennen. Sie kennen das Beispiel München. Die Stadt München war eine der Ersten, die auf Open Source gesetzt hat, ist aber mittlerweile wieder davon abgekommen und auf geschlossene Softwaresysteme zurückgegangen – dasselbe beim Auswärtigen Amt. Die haben ja alle aus sehr unterschiedlichen, aber doch substanziellen Überlegungen gesagt – als Erstes, klar –, dass die Kosten niedriger zu sein scheinen und es ist ein offenes System. Aber auf der anderen Seite sind bestimmte Anpassungen, die notwendig geworden sind, nicht geleistet worden. Insofern, denke ich, sollte man diesen Punkt noch mal intensiver diskutieren, denn ich glaube, dass die Debatte über die Standardschnittstellen viel hilfreicher ist, um sicher zu gehen, dass wir auf geeignete und gute innovative technologische Plattformen setzen, als vielleicht jetzt nur allein Open Source als Paradigma vor sich herzutragen.

Dann gibt es so eine zweite Sache in der Fragestellung, die nicht ganz unbedeutend und gerade bei Ämtern zu beachten ist. Da geht es um die Frage von Herstellerhaftung, also wer haftet eigentlich für das, was da produziert worden ist. Es ist ja bekannt, es gibt unterschiedliche Fälle, wo Initialisierung und wo Software genutzt worden ist. Dann sind Sicherheitslecks entstanden und die Sicherheitslecks wurden letztlich angemahnt. Da gibt es viele Beispiele. Ich habe mir unterschiedliche Auditverfahren von Cloud-Software angeschaut, die häufig als Open-Source-Varianten genutzt worden sind, wo mittlerweile klar geworden ist, dass es vielfach Datenlecks gibt und die Hersteller sich nicht in der Lage oder nicht Willens sehen, die Anpassung zu machen. Dann hängt man als Verwaltung schnell an einer technologischen Lösung und weiß nicht, wie man vorankommt. Insofern muss man auch diese Fragestellung von Langfristigkeit, von Nachhaltigkeit des Einsatzes durchaus durchdenken. Da gibt es sicherlich noch einiges zu diskutieren.

Dann kommt ein dritter Punkt hinzu, der für mich auch bemerkenswert erscheint und den wir vielleicht einmal in Ruhe diskutieren sollten, nämlich die Fragestellung: Wie können wir auch in Thürin

(Abg. Schaft)

gen von Open-Source-Software partizipieren? Ihnen wird ja sicherlich in Vorbereitung auf den Antrag die Mündliche Anfrage aus der letzten Plenarsitzung aufgefallen sein, wo es um die Frage von EGovernment ging. Da ist ja durchaus auf zwei Dinge verwiesen worden. Die erste Frage war die der Machbarkeitsstudie. Also ist schon eine Machbarkeitsstudie – durchaus aufseiten der Landesregierung angelegt – im Hinblick auf E-Government und Open-Source-Lösung gemacht worden? Da wurde uns mitgeteilt, dass das noch nicht der Fall ist. Insofern, glaube ich, sollten wir diesen Prozess auch als Plenum intensiv begleiten.

Das Weitere und für mich viel Wesentlichere und ein entscheidender Punkt – und deswegen sehe ich zumindest den Antrag aus heutiger Sicht noch mit Skepsis, aber den können wir ja vielleicht, wie gesagt, im Ausschuss vertiefen – ist doch: Wir haben ein bestehendes E-Government-System, auf dem wir aufsetzen. Das bestehende E-Government-System ist eine E-Akte, die auf einem VIS-System läuft, auf VIS-Software läuft, und die ist nun nachweislich momentan nicht Open-Source-fähig. Wir haben dort eine Landeslizenz. Diese Landeslizenz ist für eines der besten Systeme, die es auf dem deutschen Markt gibt. Insofern müssen wir uns schon die Frage stellen, wenn wir jetzt schon im E-GovernmentGesetz reingeschrieben haben – was ich für eine gute Formulierung halte –, da, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist und wo es inhaltlich

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war aber nicht das Mi- nisterium, sondern wir!)

das habe ich gesagt: wir –, also im E-Government-Gesetz, wo wir eine Formulierung drinhaben – ich glaube, § 4 oder so –, die wirtschaftlich sinnvoll ist, aber auch gleichzeitig die technologische Umsetzbarkeit in den Blick nimmt. Jetzt steht in Ihrem Antrag noch mal drin, dass es mindestens gleichrangig ist. Im Gesetz haben wir „vorrangig“ stehen. Darüber müssen wir diskutieren, denn, ich glaube, wir sollten nicht Gefahr laufen, jetzt etwas, was gut begründet ist und was auch läuft, dadurch infrage zu stellen, dass es da ist, und das jetzt mit einem Antrag, der vielleicht gute Motive in sich birgt, in Gefahr zu bringen. Insofern, glaube ich, täten wir gut daran, das abzuschichten. Da scheint mir der Ausschuss sinnvoll zu sein.

Ich möchte auch im Namen unserer Fraktion ankündigen, wir hätten ein großes Interesse daran, einen weiteren Punkt zu vertiefen, der in Ihrem Antrag, glaube ich, gut ist, nämlich, Thüringer Unternehmen zu sichten, die Angebote machen. Dafür könnte zum Beispiel auch eine Anhörung im Wissenschafts- und Digitalisierungsausschuss hilfreich

sein, denn das schafft natürlich erst mal Sichtbarkeit für die Thüringer Unternehmen und deren Lösungen, schafft aber auch, glaube ich, Klarheit in Einzelfragen, die wir durchaus zu tätigen haben.

Jetzt könnte man noch viel über die Frage von EGovernment, Smart-City-Lösungen und sonstigen Fragestellungen von Open Source reden. Ich würde mir wünschen, wenn wir das im Ausschuss diskutieren könnten.

Ich sage noch einmal: Ich finde den Antrag in einigen Punkten durchaus spannend, darüber sollten wir reden, aber in der Substanz müssen wir aufpassen, dass wir gute Lösungen, die wir schon in Thüringen haben, dadurch nicht in Gefahr bringen. Wenn wir das gemeinschaftlich irgendwie abklären, wäre uns daran gelegen. Deswegen beantrage ich die Überweisung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft?

(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja.)

Gut. Als Nächster spricht dann Herr Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, angesichts zunehmender Digitalisierung kommt der Softwarearchitektur und damit der Auswahl und Beschaffung von Software eine immer größere Bedeutung zu. Je digitaler unser Zeitalter wird, desto drängender ist die Frage, wie wir die Digitalisierungspolitik unseres Landes gestalten. Die Landesregierung hat mit der Glasfaserstrategie, der Strategie für eine digitale Gesellschaft und dem E-Government-Gesetz bereits wesentliche und weitreichende Schritte eingeleitet. Im Dezember hat das Kabinett per Beschluss 80 Millionen Euro für den weiteren Ausbau einer digitalen Verwaltung auf den Weg gebracht. Jetzt kommt der Antrag von RotRot-Grün im Vergleich dazu auf den ersten Blick vielleicht etwas fachspezifisch daher. Mancher würde sagen, das ist etwas für Nerds und Technikverliebte. Aber schaut man mal genau hin, ist dieses Image nicht nur überholt, es verkennt die vielfältigen Möglichkeiten von Open-Source-Programmen und -Anwendungen. Im Kern – und das haben wir in unserem Antrag auch ausführlich deutlich gemacht – geht es um Software, deren Quellcode frei zugänglich ist. Änderungen am Quellcode müssen

(Abg. Prof. Dr. Voigt)

jederzeit erlaubt sein und die Software darf auch mit diesen Änderungen weiterverteilt werden.

Mit unserem Antrag wollen wir darauf hinweisen, dass erstens Open-Source-Anwendungen in den öffentlichen Verwaltungen, dort, wo es technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist, vorrangig eingesetzt werden, zweitens, Thüringer Unternehmen noch mehr von OSS profitieren können und, drittens, die Akzeptanz und Fähigkeit der Anwendung von Open Source gesteigert wird.

Meine Damen und Herren, neu ist diese Idee keinesfalls. Den meisten dürften klassische OSS-Anwendungen wie Firefox, OpenOffice oder das Verschlüsselungsprogramm VeraCrypt bekannt sein. Open-Source-Software hat sich darüber hinaus in den letzten Jahrzehnten einen guten Ruf in der ITSzene erworben und ist aus seiner Nische herausgekommen. Eine Studie aus dem Jahr 2015 hat beispielsweise ergeben, dass alle 30 Unternehmen im Dax, wozu Firmen wie Thyssenkrupp, Deutsche Telekom oder Siemens gehören, Open-Source-Software selbst nutzen und teilweise auch eigene Software frei zur Verfügung stellen.

Welche Vorteile bietet Open-Source-Software insbesondere im Vergleich mit Closed-Source-Software? Sie sind zunächst nicht an einen festen Anbieter gebunden. Damit ist die Weiterentwicklung beispielsweise von Fachanwendungen unter Berücksichtigung der eigenen Ansprüche einfacher und gezielter möglich. Die Kompatibilität mit anderen Programmen kann mitunter unkomplizierter hergestellt werden als bei starren Lizenzprodukten. Das muss nicht mal zwangsläufig extern vergeben werden, sondern kann gegebenenfalls auch mit hauseigener Fachkompetenz erfolgen. Und selbst wenn, jedes fähige Softwareunternehmen kann diese Aufgabe übernehmen, womit Open-Source zu einem zusätzlichen Wirtschaftsfaktor für Thüringen reifen kann, ähnlich wie in Spanien. Dort haben zahlreiche Regionen auf Open-Source-Software migriert und dies insbesondere als Instrument eingesetzt, um die lokale Wirtschaft zu fördern. Ziel ist der Aufbau regionaler IT-Kompetenz, um Abhängigkeiten von externen Anbietern zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, das Thema „Lizenzgebühren“ spielt eine Rolle. Diese entfallen. Man hat also eine ganz offensichtliche Einsparung. Gleichzeitig eröffnet die aufgezeigte Flexibilität, was die Erarbeitung des Quellcodes angeht, die Möglichkeit, schneller auf Sicherheitslücken reagieren zu können. Die habe ich in allen Programmen. Die Frage ist nur, kann ich selbst schnell Abhilfe schaffen oder den Fehler durch Expertenhilfe schnell beheben lassen oder muss ich darauf warten, dass ein Lizenzanbieter eine neue Version herausbringt,

die meine Anwendung wieder sicher macht vor Angriffen von außen. Das ist gerade für die Verwaltung, die mit zahlreichen sensiblen Daten arbeitet, eine wichtige Fragestellung. Hier liegen die Vorteile klar bei der Open-Source-Software.

Eigene Anwendungsmöglichkeiten entwickeln kann auch für die Zusammenarbeit mit den Thüringer Kommunen oder anderen Bundesländern förderlich sein. Entsprechende Verbundsysteme wie Bürgerinformationsportale können auf diesem Weg den Umfang und die Nutzerqualität erhöhen und so ganz direkt einen Beitrag zur Steigerung der Servicequalität der Verwaltungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern leisten.

Meine Damen und Herren, Open-Source-Software braucht wie jede Anwendung entsprechende Pflege, also ordentlichen Support. Das bringt auch entsprechenden Schulungsbedarf mit sich. Einfach mal irgendeine Anwendung anschaffen und installieren und sagen, die bauen wir jetzt mal um, klappt nur, wenn allen Beteiligten klar ist, was alles daran hängt. Deshalb haben wir in den Punkten 4 und 5 unseres Antrags speziell darauf geachtet, dass parallel zur verstärkten Einführung von OSS auch die Förderung der Akzeptanz einerseits und die Weiterbildung andererseits gefördert werden. Klar ist auch, dass wir für unsere Verwaltung Software brauchen, die ihren Job macht und den Anforderungen entspricht. Wirtschaftlichkeit, Datenschutz, Anwenderfreundlichkeit und Sicherheit dürfen nicht außer Acht gelassen werden und müssen in der Abwägung eine Rolle spielen.

Ich hoffe, dass wir mit diesem Antrag in Thüringen einen weiteren Schritt gehen können. Natürlich gibt es bereits heute Open-Source in der Verwaltung und die Landesregierung hat bereits mit dem E-Government-Gesetz den vorrangigen Einsatz festgeschrieben. Wir sind also schon mal auf dem richtigen Weg, trotzdem kann ein Blick über den Tellerrand nicht schaden, um zu sehen, was noch besser werden kann.

In Frankreich hat die französische Gendarmerie sowohl auf dem Arbeitsplatz wie auch im Back-Office auf freie Betriebssysteme und Büroanwendungen umgestellt. In den USA sind staatliche Einrichtungen wie die NASA dazu verpflichtet, mindestens 20 Prozent ihrer selbstentwickelten Codes unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Schweden hat bereits 2010 für mehr als 6 Millionen Euro OSS-IT bezogen. Auch für Thüringen wollen wir einen weiteren Stein in Richtung digitaler Zukunft anstoßen. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächstes spricht Abgeordneter Rudy von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuhörer, die Regierungsfraktionen legen einen Antrag zur Abstimmung vor, an dessen Wortlaut es kaum etwas auszusetzen geben dürfte. Der Einsatz von Open-Source-basierten Softwarelösungen bietet in der Tat eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Anwender, passgenau individualisierte und wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Vor allem im Hinblick auf die Vermeidung von Abhängigkeit von Monopolisten oder Quasimonopolisten sowie nach Meinung von Sicherheitsexperten kommt man an Open-Source-basierter Software kaum vorbei. Dabei sollen die möglichen Probleme und Risiken gar nicht verschwiegen werden. Wie gesagt, am Wortlaut Ihres Antrags gibt es kaum etwas auszusetzen, sogar den üblichen geschlechtergerechten Sprachmüll haben Sie nicht verwendet. Sie sprechen beispielsweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, es gibt keine Sternchen und Binnen-I.

(Beifall AfD)