Protocol of the Session on January 31, 2019

Während wir uns als CDU-Fraktion für eine Erhöhung der Schlüsselmasse eingesetzt haben, war Rot-Rot-Grün recht hartleibig und hat unseren zahlreichen Anträgen nicht zugestimmt. Da muss ich noch einmal in die Reihen der Fraktion der Linken sagen: Wenn Sie die 1.200 Anträge aus der letzten

Haushaltsberatung einfach ignorieren, dann haben Sie nicht aufgepasst und waren …

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die waren nicht zu gebrauchen!)

Herr Kuschel, Sie können sich gern melden, wir haben ausreichend Zeit. Ich bitte doch, den Redner aussprechen zu lassen.

Ja, das passt zum Thema, Frau Präsidentin. Es gab Ankündigungen vom Innenminister, die Kommunen bereits im aktuellen Jahr zu unterstützen. Umso mehr verwundert uns als CDU-Fraktion, dass Herr Kuschel in seiner Kleinen Anfrage 3597 den Innenminister vorführen will. Hier heißt es von Herrn Kuschel: Der Thüringer Innenminister habe in der jüngsten Landkreisversammlung am 19. Dezember 2018 erklärt, dass der Kommunale Finanzausgleich in Thüringen intransparent und selbst für ihn nicht verständlich sei. Zudem habe der Minister angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtigte, Veränderungen im Finanzausgleich ab dem Jahr 2020, die den Forderungen des Landkreistags entsprächen, vorzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Da können wir doch nichts dafür!)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist so!)

Bemerkenswert sind dann auch Ihre darauf folgenden Fragen – ich zitiere –: „Teilt die Landesregierung die Auffassung des Thüringer Ministers für Inneres und Kommunales, wonach der kommunale Finanzausgleich intransparent und unverständlich ist und wie wird diese Auffassung begründet?“ Die zweite Frage: „Wie ist es zu erklären, dass der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales einerseits den kommunalen Finanzausgleich für unverständlich hält und andererseits aber konkrete Vorschläge zur Erhöhung der Finanzausgleichsmasse und deren Verwendung macht?“ Offensichtlich wird bei Rot-Rot-Grün über Kleine Anfragen kommuniziert.

(Beifall CDU)

Da kann ich nur sagen: Reden Sie lieber miteinander, denn viel Zeit haben Sie nicht mehr, zumindest in dieser Konstellation.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist transparent!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ge- nau! Wir wollen Sie an unserer Meinungsfin- dung beteiligen!)

Durch die Erhöhung der Schlüsselmasse um 100 Millionen Euro soll der Kommunale Finanzausgleich im Jahr 2020 wieder das von der CDU stets geforderte 2-Milliarden-Euro-Volumen erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs geht auf die bisherigen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und der CDU-Fraktion ein. Das war immer ein zentraler Kritikpunkt. Auch da, muss ich sagen, haben wir zahlreiche Anträge in den vergangenen Jahren gestellt, die Sie einfach weggewischt, weggestimmt haben. Das zeigt eben auch Ihre Politik gegenüber unseren Kommunen. Dass Sie jetzt kurz vor den Wahlen noch das eine oder andere Paket schnüren, das nehmen Ihnen die Kommunen auch nicht ab, das nehmen Ihnen auch die Thüringerinnen und Thüringer nicht ab, aber das ist die Politik von Rot-Rot-Grün. Diese Politik ist aber nicht nachhaltig, das sehen auch die Thüringerinnen und Thüringer.

(Beifall CDU)

So verschieben Sie eben die Lösung in die Zukunft. Für uns gibt es auch noch weitere Kritikpunkte: Die Änderung der Hauptansatzstaffel wird nicht zurückgenommen. Damit werden kleine Kommunen benachteiligt.

(Beifall CDU)

Die in der Änderung vorgesehene Besserstellung von mittelgroßen Städten wird damit von den kleinen Gemeinden finanziert. Aus unserer Sicht ist das nicht gerecht, sondern im Gegenteil ein wiederholter Angriff gegen den ländlichen Raum.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ein Generalan- griff!)

Hier sehen wir erneut, dass Sie die kleinen Gemeinden finanziell austrocknen und eben auch in eine Fusion zwingen wollen. Bei der Kreisgebietsreform hat es nicht funktioniert, aber Sie versuchen es weiter auf Gemeindeebene.

Auch die wiederholte Kompensation dieser Nachteile für kleine Gemeinden durch Zuweisung von Mitteln aus dem kommunalen Stabilisierungsfonds für das Haushaltsjahr 2020 zeigt, dass die Landesregierung kein frisches Geld für die Kommunen in die Hand nimmt. Stattdessen müssen die anderen Kommunen für diese falschen Strukturentscheidungen der Landesregierung bluten. Es ist noch völlig unklar, wie der Kommunale Finanzausgleich und die enthaltene Finanzierung der Kindergärten mit dem Anliegen der Regierungskoalition vereinbar sind. Statt in Qualität wird in Beitragsfreiheit investiert, auch da gibt es noch reichlich Diskussionsbedarf.

Der Blick auf die Kommunalfinanzierung des Haushaltsjahrs 2020 täuscht nicht darüber hinweg, dass

in den Jahren 2015 bis 2019 das Finanzierungsniveau der Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich für den maßgeblichen Aufgabenbestand unter dem Niveau des letzten Regierungsjahrs der CDU-geführten Landesregierung im Jahr 2014 lag. Damit hat Rot-Rot-Grün ausweislich der zuletzt am 23. Januar 2019 in der „Thüringer Allgemeine“ veröffentlichten Zahlen den Kommunen 309 Millionen Euro weniger gegeben, als unter einer CDU-geführten Landesregierung beabsichtigt gewesen wäre und mit unseren Änderungsanträgen in den vergangenen Haushalten zu der laufenden Legislaturperiode dokumentiert wurde.

Meine Damen und Herren, das Sondervermögen „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ wurde schon von der Finanzministerin angesprochen. Es wird Sie nicht wundern, dass wir da durchaus eine andere Vorstellung haben. Bereits mit der Vorlage 5/4356 vom 7. Januar 2014 hatte der damalige Finanzminister Dr. Voß im Zuge der Beratung der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017 im Haushalts- und Finanzausschuss eine Planung vorgelegt, die eine Abfinanzierung des Sondervermögens und den Verzicht einer Neuverschuldung vorgesehen hat. Bereits ab 2015 hätten danach keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden müssen, da eine vollständige Finanzierung durch Zuführung auf den Landeshaushalt vorgesehen war. Doch tatsächlich hat die rotrot-grüne Landesregierung erst mit dem Haushaltsjahr 2018 eine Schuldenaufnahme im Sondervermögen beendet. Das bedeutet, dass die Landesregierung im Jahr 2015 Kredite in Höhe von 62 Millionen Euro, im Jahr 2016 Kredite in Höhe von 41 Millionen Euro und im Jahr 2017 Kredite in Höhe von 32 Millionen Euro aufgenommen hat. Damit hat die derzeitige Landesregierung Schulden in Höhe von insgesamt 135 Millionen Euro aufgenommen, die von einer CDU-geführten Regierung hätten vermieden werden können.

Zudem hatte der CDU-Finanzminister Dr. Voß mit Feststellung des Jahresabschlusses 2013 eine Sondertilgung in dem Sondervermögen durch die im damaligen Haushaltsgesetz mögliche Abfinanzierung von Rechtsverpflichtungen in Höhe von 32,9 Millionen Euro veranlasst. Diese Möglichkeit ließ die rot-rot-grüne Landesregierung für den Jahresabschluss 2014 ungenutzt, sodass dieses Sondervermögen statt einer Sondertilgung Kredite in Höhe von 44,2 Millionen Euro aufgenommen hat. Wir werden gerade zu diesem Punkt für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss stimmen und werden uns da natürlich auch noch einmal mit den unterschiedlichen Argumenten beschäftigen.

Meine Damen und Herren, der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 wurde von der Landesregierung beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Nach Vorabüberweisung an den Haus

halts- und Finanzausschuss ohne erste Beratung im Plenum wurde der Mittelfristige Finanzplan noch auf Grundlage der Haushaltsaufstellung des Jahres 2018 beraten und weicht insoweit um rund 200 Millionen Euro vom Haushaltsvolumen des Haushaltsentwurfs 2020 ab. Damit ist auch diese Mittelfristige Finanzplanung überholt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf Vorschlag der CDU-Fraktion ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Für uns war es wichtig, die Rahmendaten zu besprechen, damit der Freistaat die entsprechenden Weichen für die Zukunft stellen kann. Dazu gehört eben auch, die Anzuhörenden aus den verschiedenen Bereichen einzubeziehen. Die Mittelfristige Finanzplanung geht dabei von einem Rekordhaushaltsvolumen von 10,86 Milliarden Euro im Jahr 2020 aus und gibt wie in der vorherigen Mittelfristigen Finanzplanung jede Ausweisung von Konsolidierungszielen auf. Damit führt die Landesregierung ihre Abkehr von der Haushaltskonsolidierung fort und sorgt nicht für einen möglichen Konjunkturabschwung vor. Dies wird auch daran deutlich, dass für den Planungszeitraum des Jahres 2020 das Haushaltsvolumen mit 10,75 Milliarden Euro über dem Rekord der aktuellen Wahlperiode im laufenden Haushaltsjahr 2018 mit 10,7 Milliarden Euro liegen soll. Im vorgelegten Haushaltsplan 2020 – das wissen Sie – ist mittlerweile ein Haushaltsvolumen von über 11 Milliarden Euro erreicht. Dabei wird die Ausgabenspitze im Jahr 2020 nur durch massiven Verbrauch der Rücklagen gegenfinanziert, sodass möglicherweise einbrechende Steuereinnahmen bis zum Jahr 2022 zu Investitionskürzungen führen müssten und keine Stützung für die Thüringer Wirtschaft möglich sein wird.

Die Kritik an der Mittelfristigen Finanzplanung wurde auch vom Verband der Wirtschaft Thüringens geteilt. In der Zuschrift heißt es: „Angesichts der demografischen Perspektive und der politisch-konjunkturellen Entwicklungen leistet der mittelfristige Finanzplan keinen Beitrag, Thüringen zukunftsfähig zu machen.“ Die IHK Thüringen sagt: „Statt einer stringenten Konsolidierungspolitik zu folgen, finden in Thüringen aktuell eine massive Erhöhung der Ausgaben und eine nur minimale Schuldentilgung statt. Trotz hoher Steuereinnahmen will die Landesregierung im Jahr 2019 lediglich rund 62 Millionen Euro, im Jahr 2022 rund 79 Millionen Euro an Altschulden tilgen.“

Zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen äußert sich auch der Thüringer Rechnungshof. Mit Sorge sieht der Rechnungshof, dass „eine mittelfristig zu optimistische Einnahmesituation dargestellt wird“. Die Landesregierung weise zwar auf Wachstumsrisiken hin, aber die Einnahmesituation werde nicht entsprechend angepasst.

(Beifall CDU)

Da hätte ich mich gefreut, wenn das jetzt auch die Finanzministerin gehört hätte – ach, da ist sie, in der zweiten Reihe mittlerweile, gut.

Der Rechnungshof bezieht sich in seinen Ausführungen auf die Einführung der Schuldenbremse ab 2020; die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden sich damit nämlich entscheidend ändern.

Meine Damen und Herren, auch zeigt die Entwicklung der Personalkostenquote auf 30 Prozent bis 2020, dass die Landesregierung kein Interesse an einer Dämpfung dieser Haushaltsausgaben hat und die Personalausgaben je Einwohner entsprechend steigen. Der Rechnungshof sieht die Entwicklung der Personalkosten als eine zentrale Herausforderung. Von 2018 bis 2022 werden die Personalausgaben um 13,7 Prozent steigen. Letztendlich werden 30 Prozent des Haushaltsvolumens dafür ausgegeben. Ohne eine umfassende Aufgabenkritik wird es nicht gehen, die Entwicklung der Personalausgaben in den Griff zu bekommen. Auch aus Sicht der Wirtschaft ist eine schnelle und konsequente Anpassung des Personalbestands an den Durchschnitt der vergleichbaren Flächenländer unumgänglich, so die IHK Erfurt.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof weist weiterhin darauf hin, dass die Leistungen des Landes an die Kommunen künftig innerhalb der Finanzausgleichsmasse nicht beschränkt werden sollten. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen den Mittelfristigen Finanzplan, bezogen auf die Finanzausgleichsmasse, ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden in den nächsten Wochen und Monaten in eine intensive Debatte zum vorgelegten Entwurf des Landeshaushalts gehen und unsere Kritik bleibt natürlich auch grundsätzlich bestehen. Gerade auf den Rückgang der Zuweisungen und der Investitionen muss reagiert werden. Zum Beispiel müssen wir im Auge behalten, was auf EU-Ebene passiert. Wir müssen weiterhin auch Ausgaben durch Reduzierung von Aufgaben einsparen, die Personalausgaben im Blick behalten und die Schuldentilgung und die Schuldenbremse ernstnehmen. Für uns als CDU-Fraktion ist es besonders wichtig, gerade auch die Aufgaben der Kommunen im Blick zu behalten und die Kommunen in Thüringen zu unterstützen.

Aus den genannten Gründen werden wir eben auch die vorgelegte Mittelfristige Finanzplanung ablehnen. Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Kritik zu diesem Haushaltsplanentwurf und werden dann auch noch weiter in der Debatte darauf eingehen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Hande das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Herr Kowalleck – er ist noch da, sehr schön –,

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ich blei- be auch da, keine Angst!)

Sie hatten eingangs das Bild von dem Geisterfahrer gebracht, das fand ich sehr interessant. Ihr Redebeitrag hat mich nämlich tatsächlich an einen Geisterfahrer erinnert,

(Beifall DIE LINKE)

der auf der Autobahn fährt und im Radio hört, „Vorsicht, Geisterfahrer“, und sich fragt: Was denn, ein Geisterfahrer? Nein, ganz viele Geisterfahrer.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist immer eine Frage der Wahrnehmung der Realitäten, darauf möchte ich dann auch später gern noch zurückkommen und eingehen. Lassen Sie mich zunächst einige Worte zur Mittelfristigen Finanzplanung sagen: Gemäß der Thüringer Haushaltsordnung hat die Landesregierung die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung erstellt und ausgehend vom aktuellen Haushaltsjahr künftige finanz- und haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen dargestellt. Ausgangspunkt für die Mittelfristige Finanzplanung ist der aktuelle Doppelhaushalt 2018/2019 und zur Betrachtung des eigentlichen Planungszeitraums 2022 bedarf es auch der Beachtung künftiger Rahmenbedingungen. Zudem bedarf es einer ernsthaften Bewertung der vorgelegten Mittelfristigen Finanzplanung und deren Einordnung in das finanzpolitische Umfeld, denn die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung spielt bei dieser Bewertung eine wichtige Rolle. Der gesamtwirtschaftliche Aufschwung in Deutschland aus den vergangenen Jahren hält an und bedeutet auch für Thüringen ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts über dem Durchschnitt der neuen Flächenländer.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Entwicklung und das gute Wirtschaftsklima sind nicht zuletzt am Thüringer Arbeitsmarkt spürbar. Die guten Steuereinnahmen kommen nicht, wie die Kollegen der CDU gern behaupten, trotz Rot-RotGrün, sie kommen vor allem auch wegen Rot-RotGrün und ich sage Ihnen auch, warum das so ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Unter der Führung der CDU sollte Thüringen zu einem Billiglohnland gemacht werden. Wegen dieser politischen Fehleinschätzung, nämlich dass Billiglohnpolitik ein Land vorwärts bringen könnte und ein Standortvorteil wäre, sehen wir uns nun vor große Probleme gestellt. Rot-Rot-Grün hat sich auf den Weg gemacht, Thüringen zukunftsfest zu gestalten und die Menschen im Land an dieser positiven Entwicklung auch teilhaben zu lassen.

Mit der Einführung des Landesarbeitsmarktprogramms, der Anhebung der Lehrerbesoldung, einem beitragsfreien Kindergartenjahr und vielem anderen lassen wir die Menschen direkt und im Geldbeutel spürbar partizipieren,