Protocol of the Session on January 31, 2019

ser Wertesystem kennen und anerkennen und sich aktiv in unsere Gesellschaft einbringen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Schränken Sie jetzt noch mehr ein?)

Kollegin Berninger, entweder Sie reden so laut, dass ich den Zwischenruf höre, dann kann ich darauf reagieren, oder Sie verschieben es nachher in Ihren Redezeitraum, dann komme ich gern noch einmal vor und beantworte das.

Mit dem Instrument der Integrationsvereinbarung werden die Rechte und Pflichten klar definiert und Forderungen auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Gleichzeitig wird aber klargestellt, dass jede ehrliche Integrationsbemühung belohnt wird, Integrationsverweigerung aber ebenso sanktioniert wird.

Meine Damen und Herren, Migranten, die nicht das Sprachniveau A 2 erfüllen, sind in besonderer Weise integrationsbedürftig und sollen auch besonders Integrationsförderung

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Freiheit!)

erhalten. Wir wollen Migranten zusätzlich unterstützen, Bildungslücken zu schließen. Migranten sollen die in Thüringen herrschenden Sitten und Umgangsformen kennenlernen,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die da wären?)

sie sollen unsere Werte akzeptieren, insbesondere die Selbstverständlichkeit der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

(Beifall CDU)

Was die herrschenden Sitten und Normen in unserem Land sind, verehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir ja gern noch mal in der Beratung zu dem Gesetz vertiefen. Ich freue mich schon darauf. Selbstverständlichkeiten wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau brauchen wir – glaube ich – nicht diskutieren, aber gern können wir auch darüber noch mal sprechen, wenn der Bedarf besteht.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bürgerschaftliches Engagement von Migranten ist die beste Form der Integration. Deshalb soll das Land dieses Engagement, wo es besteht, noch besser unterstützen und animieren. Wichtiges Element für die gelingende Integration ist aber als allererstes der Spracherwerb. Das Land soll künftig Migranten in den ersten sechs Jahren unterstützen, nach ihrer Einreise die deutsche Sprache zügig zu erlernen, aber wir wissen, dass für einige diese sechs Jahre nicht ausreichen werden. Für diese Gruppe soll auch nach den sechs Jahren der Spracherwerb noch gefördert werden, um sich hier in Deutschland

(Präsidentin Diezel)

auch klar artikulieren und verständigen zu können. Wer aber ohne ausreichende Entschuldigung an einer dieser staatlich geförderten Maßnahmen nicht teilnimmt und ihr fernbleibt, kann künftig zur angemessenen Kostenerstattung herangezogen werden. Bisher blieb dieses Fernbleiben folgenlos. Wir folgen hier ganz klar dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Wir stellen Sprachangebote zur Verfügung, aber wenn diese nicht angenommen werden, obwohl sie verbindlich vereinbart wurden, muss es auch Sanktionen geben, wenn dies nicht der Fall ist.

Die vorschulische Sprachförderung muss intensiviert werden, meine Damen und Herren, und im Rahmen der frühkindlichen Bildung sollen alle Kinder – nicht nur die Migranten, sondern alle Kinder – die zentralen Elemente unserer abendländischen Kultur in Thüringen erfahren und kennenlernen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Gott bewahre uns vor dem Herrgott!)

Ja, der Herrgott trägt das hier vor und auch das ist ein wichtiges Element unserer abendländischen Kultur, Kollege Kuschel.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Da sagt man doch, Gott der Herr und nicht Herrgott!)

Das können wir noch mal ausklamüsern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nicht die Ebene verwechseln! Gott und Herrgott ist ein Unterschied!)

Ein kleiner Unterschied, da haben Sie vollkommen recht! Dennoch gehört der Herrgott ganz klar zu Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kla- re Hierarchien gibt es da – nein, Level heißt das!)

Ach, Level. Gut. Ich freue mich schon, wenn Sie sich dann auch in der Diskussion mit beteiligen, Kollege Kuschel. Das wird bestimmt sehr interessant.

Meine Damen und Herren, im Bereich der Schule sieht das Integrationsgesetz vor, dass wir Vorschaltklassen einführen für Schüler, die das Sprachniveau A 2 nicht erreichen. Denn für uns ist klar, dass es erst des Spracherwerbs bedarf, bevor die vollständige Integration in die Schule auch gelingen kann. Deswegen sehen wir Vorschaltklassen in diesem Gesetzentwurf vor, die wir in Thüringen dann auch umsetzen wollen.

Im Rahmen der Ausbildung ist es das Ziel, die Integration in den Arbeitsmarkt über unser duales Ausbildungssystem noch besser zu organisieren und umzusetzen. Hier gibt es bereits einige Ansätze. Aber die Zahlen und die Erfolgs- und Abschlus

szahlen stimmen uns hier nur ein wenig freudig, denn sie sind anhand der Masse der Migranten leider noch viel, viel zu gering. Hier müssen wir nachbessern und hier soll das Land künftig besser unterstützen.

Der Gesetzentwurf folgt zwei wesentlichen Grundsätzen, nämlich dass es Landesleistungen nur bei einem klaren Identitätsnachweis gibt. Wer bei der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt, der soll auch künftig keine Landesleistungen in Thüringen erhalten. Und, meine Damen und Herren, wer unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt, kann zu einem Grundkurs zur Vermittlung dieser Werte künftig verpflichtet werden.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Den brauchen aber viele Deutsche auch!)

Lehnt er dies ab oder behindert er dessen Durchführung, so kann die entsprechende Person auch mit einer Geldbuße belegt werden, denn eine Ablehnung, ein klares Agieren gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist für uns in Thüringen nicht hinnehmbar.

Meine Damen und Herren, neben den inhaltlichen Festlegungen zur Integration soll das Integrationsgesetz auch institutionell begleitet werden. Dazu sieht es einen Integrationsbeauftragten und einen Landesintegrationsrat vor. Der Integrationsbeauftragte soll in seiner Amtszeit an die Wahlperiode unseres Landtags angepasst werden und er soll künftig ressortübergreifend tätig sein. Neben der Förderung der Teilhabe von Migranten in Thüringen soll er auch für die Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung eines klaren Landesintegrationskonzepts zuständig sein. Er soll auch alle zwei Jahre Bericht über die Integrations- und Zuwanderungslage in einem Integrations- und Zuwanderungsbericht hier in diesem Parlament erstatten. Der Landesintegrationsrat arbeitet konfessionell, verbandspolitisch und parteipolitisch unabhängig. Die Mitglieder werden zu Beginn der Legislaturperiode vom Landtag gewählt.

(Heiterkeit Abg. Berninger, DIE LINKE)

Ich weiß gar nicht, warum da gelacht wird. Einen Teil dieser Mitglieder finden Sie heute schon in der Härtefallkommission. Also müssten Sie über diese Kommission genauso lachen, Frau Kollegin Berninger. Das ist, glaube ich, der Kommission nicht angemessen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das mache ich auch nicht!)

Meine Damen und Herren, der Landesintegrationsrat berät und unterstützt die Integrationsbeauftragten in integrationspolitischen Fragen und soll das Integrationsgesetz bei Bedarf mit weiterentwickeln.

Meine Damen und Herren, das Landesintegrationsgesetz umfasst Regelungen zur Integration in der Kompetenz des Landes Thüringen. Die sind deutlich begrenzt – das wissen wir alle –, aber dennoch ist es nicht unmöglich, auch hier einen ganz klaren Punkt zu setzen. Das Gesetz ist aus unserer Sicht notwendig, weil wir verbindliche Rahmenbedingungen für die Integration von Migranten, die eine längere Zeit bei uns bleiben, benötigen. Es folgt stringent den Grundsätzen des Förderns und Forderns. Ich freu mich auf die inhaltliche Diskussion im Ausschuss, meine Damen und Herren, und beantrage daher die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es spricht nun Abgeordneter Dr. Hartung von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, 2016 hat der Bundesgesetzgeber im entsprechenden Asylbewerberleistungsgesetz den Grundsatz „Fördern und fordern“ verankert. Einige Bundesländer haben daraufhin weitergehende Integrationsgesetze beschlossen, zum Beispiel die CSU in Bayern. Das erwähne ich deswegen so ausdrücklich, weil das, was uns hier vorliegt, praktisch wortwörtlich abgeschrieben das ist, was in Bayern verabschiedet worden ist – nach einem großen Widerstand. Ich verrate ja kein Geheimnis, unsere Genossen klagen gegen dieses Gesetz und das heißt, wir …

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht nur eure Genossen!)

Ja, Astrid. Aber du redest ja selbst noch und kannst es dann für deine Parteifreunde auch hier sagen. – Also unsere Genossen klagen gegen dieses Gesetz. Das macht naheliegend, dass wir es jetzt hier nicht durchwinken. Das, glaube ich, haben Sie auch nicht erwartet, Herr Herrgott.

Wenn ich jetzt die Qualität des Gesetzes an der Einleitung festmache, dann ist das schon ziemlich verräterisch. Sie schreiben da zum Beispiel, dass noch nie so viele Migranten nach Thüringen gekommen sind wie diese Hunderttausend, die jetzt da sind. Das ist doch Unsinn. Nach 1945 haben wir 685.000 Vertriebene in Thüringen aufgenommen. Das sind auch Migranten. Schauen Sie sich doch mal die Definition an!

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Aber nicht im Rahmen dieses Gesetzes!)

Natürlich, dieses Gesetz gilt doch nicht, Herr Herrgott.

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das ist doch Quatsch!)

Insofern sind auch diese Migranten nicht im Rahmen dieses Gesetzes gekommen. Herr Herrgott, bleiben Sie bei der Wahrheit! Sie schreiben, es sind noch nie so viele Migranten gekommen. Das ist Unsinn. Das habe ich Ihnen gerade gesagt. Da können Sie jetzt versuchen, etwas anderes zu erzählen. Es ist einfach so.

Wie sollte man Integration nun betreiben? Aus meiner Sicht – jeder hat eine unterschiedliche Auffassung – ist das beste Mittel der Integration, ein Leben in Normalität zu ermöglichen. Was ist Normalität? Normalität bedeutet beispielsweise, dass ich eine Ausbildung mache – zum Beispiel –, dass ich einem Beruf nachgehen kann

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das steht alles da drin!)

Herr Herrgott, ich habe Ihnen doch auch zugehört. Nun seien Sie doch mal so kulant, dass Sie das auch tun. –, dass ich zum Beispiel meinen Wohnort mit meiner Familie dort wähle, wo ich meinem Beruf nachgehe. Das ist immer noch mit sehr vielen Hindernissen versehen. Ich sollte die Möglichkeit einer Teilhabe an kulturellen, politischen usw. Institutionen in dem Rahmen, der mir rechtlich vorgegeben ist, haben. Ich sollte in diesem Zusammenhang durchaus die Möglichkeit haben, all das zu tun, was meiner Kultur eigen ist, ohne dass ich dadurch andere in ihrem freien Leben einschränke. All das ist, glaube ich, wichtig, um Menschen willkommen zu heißen. Was kann ich von ihnen erwarten? Selbstverständlich kann ich von ihnen gesetzeskonformes Verhalten erwarten.