Protocol of the Session on January 31, 2019

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentele beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Auskunft der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts SaaleHolzlandkreis wurde die Stellenausschreibung aufgehoben, da vergessen wurde, von den Bewerbern aktuelle Zeugnisse und Beurteilungen abzufordern.

Zu Frage 2: Die Gründe für die Verfahrensdauer sind der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nicht bekannt.

Zu Frage 3: Wegen der Notwendigkeit der Einstellung eines Gemeindebediensteten mit der erforderlichen Laufbahnbefähigung nach § 33 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO führte die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde Beratungsgespräche mit dem Bürgermeister der Stadt Kahla, die auch das Verfahren der Stellenausschreibung zum Gegenstand hatten. Insofern ist die Rechtsaufsichtsbehörde tätig geworden.

Zu Frage 4: Die Stadt Kahla hat der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass sie nach dem Verstreichen der Widerspruchsfrist gegen die Aufhebung der nachgefragten Stellenausschreibung umgehend eine neue Stellenausschreibung durchführen werde.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zurück zur originären Reihenfolge und zu Frage 4. Fragesteller ist jetzt Herr Abgeordneter Kowalleck von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6690. Bitte, Herr Kowalleck.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Medienberichte zur „Vier-Tage-Woche“ für Grundschüler in Kamsdorf

Deutschlandweite Meldungen zu einer „Vier-TageWoche“ für Schüler der Grundschule Kamsdorf in der Gemeinde Unterwellenborn, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, haben in den vergangenen Tagen

(Abg. Henfling)

für Aufregung und Unverständnis gesorgt. Nach Informationen der „Ostthüringer Zeitung“ waren am Montag vergangener Woche erneut nur vier der nominell zehn Kamsdorfer Lehrer sowie der Referendar im Dienst. Ab Mittwoch vergangener Woche sollten nach der Gesundung einer Kollegin aus dem Stammpersonal alle acht Klassen durch Lehrer und Referendar unterrichtet werden. Bei der Zusammenlegung der dritten und vierten Klassen müsse es aber zunächst bis zu den Winterferien bleiben, teilte das Schulamt mit. Ebenso bleibe es nach Angaben von Eltern dabei, dass sich der Schultag auf nur vier Unterrichtsstunden beschränkt und damit bereits endet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellte und stellt sich die beschriebene Situation an der Grundschule Kamsdorf aus Sicht der Landesregierung dar?

2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit es zu einer langfristigen Lösung des Personalproblems an der Kamsdorfer Grundschule kommt?

3. Inwieweit wird die Landesregierung aus der Situation an der Kamsdorfer Grundschule Lehren ziehen und grundlegende Maßnahmen zur Vermeidung solcher Missstände an Thüringer Schulen einleiten?

4. Mit welchen Konsequenzen wird seitens der Landesregierung welchen Ursachen für den allgemein hohen Krankenstand bei dem Lehrpersonal an Thüringer Schulen begegnet?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck zur Vier-Tage-Woche für Grundschüler in Kamsdorf beantworte ich wie folgt:

Gestatten Sie zunächst eine Vorbemerkung: Ziel der Landesregierung wie auch der Beschäftigten in den Schulen, den staatlichen Schulämtern und im Ministerium ist es, einen qualitativ hochwertigen Unterricht zu gewährleisten. Herr Minister Holter hat die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 22. Januar 2019 ausführlich über die Situation an der Grundschule Kamsdorf und die laufenden und geplanten Maßnahmen des Staatlichen Schulamts Süd informiert. In der Sitzung wurden alle Fragen der Abgeordneten ausführlich beantwortet.

Nun zu den einzelnen Fragen:

Frage 1 und 2 möchte ich zusammenhängend beantworten: Die staatliche Grundschule in Kamsdorf ist eine zweizügige Grundschule, in der gegenwärtig 146 Schülerinnen und Schüler beschult werden. Im Stammpersonal der Schule befinden sich zwölf Lehrerinnen und Lehrer. Hinzu kommt eine Lehramtsanwärterin, die zum Ende des ersten Schulhalbjahrs 2018/2019 an der Schule ihren Vorbereitungsdienst beendet. Zwei der sogenannten Stammlehrkräfte befinden sich in Altersteilzeit, eine Lehrkraft ist langzeiterkrankt und eine Lehrerin in Elternzeit. Das heißt, vier von den zwölf Lehrkräften konnten bereits zum Schuljahresbeginn nicht eingeplant werden. Somit standen zum Schuljahresbeginn acht Lehrerinnen und Lehrer inklusive der Schulleiterin für acht Klassen zur Verfügung. Da es zu Beginn des Schuljahrs zu Problemen in der Unterrichtsabdeckung in benachbarten Grundschulen kam, wurde vom Staatlichen Schulamt entschieden, eine Lehrkraft der Grundschule Kamsdorf an eine andere Grundschule abzuordnen und in Kamsdorf die vierten Klassen mit insgesamt 30 Schülerinnen und Schülern zusammenzulegen. Der Unterricht in der Grundschule Kamsdorf konnte aber zu Schuljahresbeginn für alle Klassen gemäß der Rahmenstundentafel abgesichert werden. Im Herbst 2018 wurde für die Staatliche Grundschule in Kamsdorf eine befristete Einstellung mit dem Ziel vorgenommen, die Klassenzusammenlegung der vierten Klassen wieder aufzuheben. Im Januar 2019 verschärfte sich die Personalsituation aufgrund eines voraussichtlich längerfristigen Ausfalls einer Lehrerin und der Abwesenheit der Schulleiterin an der Staatlichen Grundschule in Kamsdorf erneut. In der Konsequenz wurde die Lehramtsanwärterin, die zwischenzeitlich ihren Vorbereitungsdienst formal beendet hatte, mit einer Klassenleitung betraut und die Zusammenlegung der vierten Klassen wurde beibehalten. In der dritten Kalenderwoche 2019 erkrankten zwei weitere Lehrerinnen, sodass für sieben Klassen nur noch fünf Lehrerinnen zur Verfügung standen. In dieser Situation wurde entschieden, auch die beiden dritten Klassen zu einer Klasse zusammenzulegen und täglich jeweils eine andere Klasse vom Unterricht zu beurlauben. Diese Maßnahme wurde inzwischen beendet. Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass – entgegen der Darstellung in den Medien – keine Vier-Tage-Woche eingeführt wurde. Die Schule war an jedem Tag geöffnet und die Betreuung der Kinder immer gesichert. Das Schulamt hat auf die Situation sofort reagiert und umgehend eine Lehrkraft von einer anderen Schule an die Schule nach Kamsdorf abgeordnet. Außerdem ist letzte Woche eine Lehrkraft aus dem Krankenstand in den Dienst zurückgekehrt. Der Unterricht findet wieder regulär an fünf Tagen pro Woche statt. Die akute Ausnahmesituation war auf eine einzige Woche beschränkt.

(Abg. Kowalleck)

Zwischenzeitlich sieht die Situation an der Schule wie folgt aus: Die Klassen 1 sowie die Klasse 2b werden regulär durch die Klassenlehrer der Schule unterrichtet. Die Klassenlehrerin der Klasse 2a, die einzige ausgebildete Sportlehrerin an der Schule, übernimmt derzeit den gesamten Sportunterricht der Schule. Der Unterricht der Klasse 2a wird aktuell durch Abordnungen aus der Grundschule Leutenberg und der Grundschule Kaulsdorf abgesichert. Im Unterricht in den zusammengelegten Klassen 3a und b sowie 4a und b wird die Lehrkraft jeweils von einer Erzieherin als Zweitbesetzung unterstützt. In allen Klassen ist der Unterricht nach Stundentafel abgesichert. Auch die Schulleiterin wird voraussichtlich noch vor den Winterferien ihren Dienst wieder antreten. Das Staatliche Schulamt Südthüringen plant darüber hinaus eine befristete Einstellung für die Grundschule Kamsdorf, nach Möglichkeit ab dem 1. Februar 2019. Die Vertretungs- und Abordnungsmaßnahmen wurden daher auch vorerst bis zum 8. Februar 2019 befristet. Bisher liegen jedoch leider keine Zusagen für diese Stelle vor. Auch bei Nichtbesetzung einer Stelle durch fehlende Bewerber sind ab dem 2. Schuljahr 2018/2019 für acht Klassen acht Lehrerinnen bzw. Lehrer vorhanden. Somit verfügt dann jede Klasse wieder über einen Klassenlehrer oder eine Klassenlehrerin.

Ich möchte auch die Fragen 3 und 4 zusammen beantworten: Wie in der Vorbemerkung bereits gesagt, ist es das Ziel aller Beteiligten, Unterrichtsausfall möglichst ganz abzuwenden bzw. zu minimieren. Leider ist es nicht immer in vollem Umfang möglich, auch wenn die verantwortlichen Schulämter alles tun, schnell und angemessen auf solche Ausnahmesituationen zu reagieren. Der Schlüssel zur Lösung solcher Probleme ist ausreichendes, gut qualifiziertes und gesundes Personal. Deshalb hat diese Landesregierung die Vertretungsreserve ausgeweitet, so viele Lehrerinnen und Lehrer wie keine vorhergehende Landesregierung eingestellt, die Verbeamtung wieder zur Regel gemacht, die finanzielle Situation der Regelschullehrerinnen und -lehrer verbessert und wird eine Lehrergewinnungskampagne starten. Erwähnt sei auch, dass das TMBJS im September 2016 mit dem Hauptpersonalrat eine Rahmendienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement für den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums geschlossen hat, die die Säulen Arbeitsschutz, integratives Personalmanagement einschließlich dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Gesundheitsförderung beinhaltet. Hinzu kommt, dass mit Mitteln des neu zur Verfügung stehenden Schulbudgets auch Maßnahmen der Gesundheitsförderung von Lehrkräften, sonderpädagogischen Fachkräften und Erzieherinnen und Erziehern zugeschnitten auf die konkreten Bedarfe vor Ort finanziert werden können.

Abschließend möchte ich auf zwei auch Ihnen bekannte Fakten hinweisen: Erstens haben wir es bundesweit mit einer prekären Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt zu tun, was für alle Verantwortlichen eine besondere Herausforderung darstellt. Zweitens kann es immer zu besonderen Situationen wie aktuell an der Grundschule in Kamsdorf kommen. Da ist es wichtig, den Schulen und den Schulämtern die notwendigen Handlungsinstrumente zu geben, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Pädagoginnen und Pädagogen in den Schulen zu unterstützen und ihnen zu vertrauen. Die Landesregierung tut das. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Kowalleck.

Zunächst einmal danke schön, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Sie haben ja die Abordnung aus anderen Grundschulen angesprochen. Inwieweit entstehen durch die genannten Abordnungen Engpässen an diesen besagten Grundschulen wie Leutenberg und Kaulsdorf?

Die konkrete Situationsbeschreibung müsste ich Ihnen nachliefern.

Gerne. Und, wenn die Präsidentin erlaubt, noch die zweite Nachfrage: Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf eines neuen Schulgesetzes werden Schülermindestzahlen und Klassengrößen erstmals gesetzlich festgeschrieben. Welche Auswirkungen hätte dieses Gesetz auf den Schulstandort der Grundschule Kamsdorf?

Zum einen müssen Sie den Gesetzentwurf erst beschließen; die darin enthaltenen Messzahlen müssen erst noch beschlossen werden. Da wir aber für Grundschulen bisher eine Messzahl von 80 haben und die Schule derzeit 146 Schülerinnen und Schüler hat, ist das zumindest erst mal keine infrage stehende Grundschule hinsichtlich der Schulgröße.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur fünften Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Herold von der AfD-Fraktion mit der Drucksache 6/6692. Frau Herold, bitte.

(Staatssekretärin Ohler)

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Härtefallkommission und Lebensunterhalt von nicht bleibeberechtigten Ausländern

Die Härtefallkommission befasst sich regelmäßig mit Bleibeersuchen nichtbleibeberechtigter Ausländer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Personen, deren Antrag von der Härtefallkommission abschlägig beschieden wurde, haben Thüringen dauerhaft verlassen?

2. Wie viele Personen, deren Antrag von der Härtefallkommission abschlägig beschieden wurde, haben in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren erreicht, nach der Entscheidung der Härtefallkommission weiter in Thüringen verbleiben zu können?

3. Aus welchen privaten oder steuer- bzw. beitragsfinanzierten Mitteln bestreiten die Personen, die nach einer abschlägigen Entscheidung der Härtefallkommission in Thüringen verblieben sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt?

4. Sofern die Beschaffung von Ersatzpapieren für die Ausreise notwendig war: Wie viele nach der Entscheidung der Härtefallkommission Ausreisepflichtigen und deren Heimat- oder Herkunftsstaaten wirkten oder wirken bei der Beschaffung pflichtgemäß mit?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Gestatten auch Sie mir eine Vorbemerkung zu dem Thema „Härtefallkommission“ und zu den von Ihnen gestellten Fragen: Die Härtefallkommission ersucht nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes die oberste Landesbehörde um eine Aufenthaltsgewährung in Härtefällen. Die Härtefallkommission selbst entscheidet keinesfalls und entscheidet deshalb auch in keinem Fall abschlägig. Insofern gehen sämtliche Fragestellungen, die Sie gestellt haben, von nicht zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen aus.

(Beifall DIE LINKE)

Die Landesregierung prüft aufgrund der von der Härtefallkommission gestellten Ersuchen, ob ein Aufenthaltstitel auf der Grundlage des § 23a des

Aufenthaltsgesetzes erteilt werden kann. Die Härtefallkommission berät über Einzelfälle. In all diesen Einzelfällen sind die betroffenen Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig. Bleibt der Härtefallantrag ohne Erfolg, ist die Ausreisepflicht weiterhin vollziehbar. In solchen Fällen gelten aber sämtliche ausländerrechtlichen Regelungen. Rechtsmittel bleiben möglich und tatsächliche oder rechtliche Hindernisse des Vollzugs der Ausreisepflicht sind natürlich auch von den Ausländerbehörden zu beachten.

(Beifall DIE LINKE)

Konkret bedeutet dies, dass ich Ihnen zu den Fragen 1 und 2 lediglich mitteilen kann, dass der Landesregierung statistische Erkenntnisse zu diesen Fragestellungen nicht vorliegen.

Frage 3 kann ich Ihnen dergestalt beantworten, dass die Betroffenen bis zu ihrer Ausreise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Frage 4 ist wieder eine Frage, die ich nur so beantworten kann, dass der Landesregierung hierzu keine statistischen Erkenntnisse vorliegen.