Protocol of the Session on January 31, 2019

(Beifall DIE LINKE)

Bei Letzterem machen sich die notwendigen Maßnahmen in Oberhof im Zuge der Biathlon-WM und der Bewerbung um die Rodel-WM 2023 ebenso bemerkbar wie die Umsetzung des Thüringer Sportfördergesetzes in Höhe von 5 Millionen Euro, für ausfallende Einnahmen der Kommunen sowie steigende Mittel für Investitionen in Sportanlagen, in Sporthallen und Schwimmbäder.

Investitionen in die materielle Ausstattung der Polizei können wir auf einem hohen Niveau der Vorjahre fortführen und durch Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen, unter anderem für ein Wärmebildsystem für den Polizeihubschrauber, sichern.

Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes steigen die Ansätze im Entwurf 2020 erheblich und verdoppeln sich 2020 nahezu gegenüber 2019.

Hierin enthalten ist unter anderem die Beschaffung von Katastrophenschutzfahrzeugen für die Kommunen.

Im Einzelplan 08 bleiben die Förderung gemeinwohlorientierter Arbeit und das Landesarbeitsmarktprogramm ebenso im Mittelpunkt wie die Familienförderung und die Gesundheitspflege. So wird im Bereich der Familienförderung ab 1. Januar 2020 mit der Umsetzung des neuen Projekts „AgaThe – Alle gesund altern“, Thüringer Initiative gegen Einsamkeit begonnen.

(Beifall SPD)

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und das Sonderprogramm „Thüringer Eltern-Kind-Zentren“ werden fortgeführt. In der Krankenhausförderung gilt es, den beschlossenen Fonds zur Finanzierung von Krankenhausstrukturveränderungen umzusetzen und bei hälftiger Kofinanzierung durch das Land haushaltsmäßig abzubilden.

Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, widmen wir uns einem weiteren wichtigen Politikfeld, nämlich der Digitalisierung der Landes-, aber auch der Kommunalverwaltung. So sorgen wir mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung elektronischer Verwaltung vor, unter anderem für Gemeinschaftsprojekte mit kommunalen Partnern, und erhöhen die entsprechenden Ansätze auf 20 Millionen Euro im Jahr 2020.

(Beifall Abg. Krumpe, fraktionslos)

Meine Damen und Herren, dies sind nur einige Beispiele dafür, wie diese Landesregierung Vorsorge für die Zukunft durch deren aktive Gestaltung trifft. Insgesamt wachsen die Ausgaben für Investitionen im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 nochmals um knapp 44 Millionen Euro. Die Investitionsausgabenquote liegt bei mehr als 15 Prozent.

Als einen für den Haushalt wesentlichen Bereich, sowohl hinsichtlich seines Anteils an den Gesamtausgaben, seiner künftigen Entwicklung als auch bezüglich seiner politischen Bedeutung, möchte ich noch die Personalausgaben herausgreifen. Meine Damen und Herren, im Jahr 2020 rechnen wir mit Personalausgaben in Höhe von 3,08 Milliarden Euro. Das ist gegenüber dem aktuellen Jahr ein weiterer Anstieg um rund 150 Millionen Euro. Betrachtet man die Haushaltspläne 2014 und 2020 im Vergleich, so sind die Ansätze für Personalausgaben in diesem Zeitraum um rund 550 Millionen Euro gestiegen. Selbst wenn man konzediert, dass ein solcher Vergleich wegen der Verschiebung und Umorganisation nicht ganz korrekt ist, so wird doch deutlich, dass innerhalb von gut einer Legislaturperiode die Personalausgaben um rund 22 Prozent gestiegen sind. Ich sage das auch als Finanzministerin, selbstkritisch und kritisch: Hält diese Entwicklung an, bindet uns das zukünftig in einer Weise,

(Ministerin Taubert)

die die politische Handlungsfähigkeit nachhaltig beschränken kann.

Ich will wesentliche Gründe für den Anstieg benennen. Das sind – erstens – die Tarif- und Besoldungsanpassungen. Allein aus den Anstiegen von 2014 bis 2018 ergaben sich Belastungen für den Haushalt von mehr als 400 Millionen Euro jährlich. Nimmt man den Abschluss von Bund und Kommunen als Maßstab auch für die aktuell anstehenden Verhandlungen der Tarifgemeinschaften der Länder mit den Gewerkschaften, so ist für 2019 und 2020 mit weiteren erheblichen Mehrausgaben zu rechnen. Die Forderung von 6 Prozent ist schon erheblich und würde zu massiven Mehrbelastungen für unseren Haushalt führen. Wir haben, soweit das möglich ist, vor solchen Verhandlungen in erheblichem Umfang Vorsorge getroffen und dazu die im Einzelplan 17 etatisierten Personalverstärkungsmittel auf 75 Millionen Euro erhöht.

Es gibt einen zweiten Grund. Das sind die wachsenden Ausgaben im Bereich der Versorgung. Sie sind mit ursächlich für den Anstieg. Betrugen die Versorgungsausgaben im Soll 2014 noch 100 Millionen Euro, so werden es im Jahr 2020 schon mehr als 280 Millionen Euro sein.

Meine Damen und Herren, es ist natürlich auch die Anzahl der Stellen und Planstellen. Wir haben hier gemeinsam im Landtag in vielen Diskussionen darüber beraten und gestritten, was in verschiedenen Bereichen zu tun ist. Ich denke nur an die Bildung, ich denke an die Polizei, zum Teil aber auch an die Justiz. Die Landesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode auf ein Festhalten am und Fortschreiben des Stellenabbaukonzepts der Vorgängerregierung hin zu einem verbindlichen Personalentwicklungskonzept verständigt. Damit bestätigt die Landesregierung ihre Überzeugung, dass die derzeitige Stellen- und Planstellenausstattung in Thüringen einer Rückführung auf den Durchschnitt der Flächenländer bedarf. Zum Stand Juni 2017 hat Thüringen noch immer die zweithöchste Zahl von Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und der Personalausgaben für aktive Bedienstete bezogen auf 1.000 Einwohner. Mit 26,7 Beschäftigten sind dies deutlich mehr als der Durchschnitt der Flächenländer Ost mit 24,8 und erheblich mehr als der Durchschnitt der Flächenländer West mit 23,5 Beschäftigten auf 1.000 Einwohner. Davon ausgehend wurden in den Haushalten 2015 bis 2020 circa 1.600 Stellen- und Planstellen in Abgang gestellt. Wir haben Umstrukturierungen, deswegen findet man das nicht überall, trotz alledem ist das so.

Meine Damen und Herren, ich möchte es aus Überzeugung an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Wenn wir für die Zukunft gerüstet sein wollen, brauchen wir eine an Fakten und tatsächlichen Notwendigkeiten orientierte Personalentwicklung. Ungeachtet des Personalentwicklungskonzepts war und

ist durch die Landesregierung zu konstatieren, dass es in bestimmten, für die Zahl der Stellen und Planstellen allerdings wesentlichen Politikbereichen, die Forderung nach zusätzlichen Einstellungen gab und das von allen Fraktionen hier im Hause. Dies betrifft insbesondere die innere Sicherheit und Bildung, hierauf hat die Landesregierung mit einer Verschiebung des Zeitraums für den Stellenabbau reagiert. So wurde für den Polizeidienst der in den Jahren 2019 bis 2024 geplante Stellenabbau im Umfang von 185 Stellen auf die Jahre 2025 folgende verlagert. Für den Schulbereich umfasst die Verlagerung des Abbaus 574 Stellen und für den Bereich der Justiz 42 bzw. 11 Stellen im Einzelplan 08. Es bleibt damit bei dem grundlegenden und statistisch belastbar notwendigen Abbau der entsprechenden Stellen, allerdings wird den in der aktuellen, politischen und öffentlichen Diskussion als notwendig erachteten Erfordernissen für zusätzliches Personal in bestimmten Aufgaben, Schwerpunkten durch eine zeitliche Streckung des Abbaus Rechnung getragen.

Meine Damen und Herren, in den Schulen besteht deshalb auch 2020 die Möglichkeit, 600 befristete Einstellungen vorzunehmen. Zudem wird die Vertretungsreserve für langzeiterkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf bis zu 200 Stellen erhöht. Sogleich wird die Ausbildungsmöglichkeit für Referendare von 1.000 auf 1.200 gesteigert.

Bei der Polizei wird die im Doppelhaushalt 2018/ 2019 vorgesehene Einstellungsmöglichkeit von 260 Anwärtern pro Jahr auf 300 Anwärter im Jahr 2020 erhöht. Die zur Übernahme nach erfolgreichem Abschluss notwendigen Planstellen stehen aufgrund der Verschiebung des Abbaus nach 2025 folgende zur Verfügung. Insgesamt ist die Zahl der neu eingestellten Anwärter und Auszubildenden von 883 im Jahr 2015 auf 1.165 im Jahr 2018 gestiegen.

Meine Damen und Herren, mir ist als Finanzministerin bewusst, dass wir bei Personal und Personalausgaben einen Spagat vollführen. Zum einen müssen wir den stetig steigenden Personalausgaben durch einen fortgesetzten Stellenabbau entgegentreten, zum anderen müssen wir aktuellen Bedarfen Rechnung tragen. Ich denke, dass uns dies trotz aller weitergehenden Forderungen mit dem Haushaltsentwurf 2020 gelungen ist.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, all diese aus Sicht der Landesregierung sinnvollen und notwendigen Maßnahmen haben eine Konsequenz: die Steigerung des Haushaltsvolumens. Sie können sich entsinnen, mein Vorgänger im Amt, von mir durchaus geschätzt, Dr. Voß, hat zu Beginn der letzten Legislaturperiode mit einer Prognose aufgewartet. Danach sollte das Haushaltsvolumen auf 7,5 Milliarden Euro mit Auslaufen des Solidarpakts sinken. Aus der damaligen Kennt

(Ministerin Taubert)

nis heraus, Sie wissen, wir hatten noch vieles nicht verhandelt mit dem Bund und den Bundesländern, vielleicht eine durchaus plausible Annahme. Nun ist es allerdings so, dass wir für den Haushalt 2020 nach den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Oktober 2018 allein aus Steuern und Bundesergänzungszuweisungen Einnahmen von 8,9 Milliarden Euro erwarten. Sie sehen also, Haushaltsvolumen an sich ist kein Wert an sich, sondern es kommt darauf an, wie es sich zusammensetzt und wie es finanziert ist. Die Gründe für den Anstieg habe ich erläutert. Finanziert wird das Volumen ganz überwiegend aus steigenden Einnahmen und zu einem rückläufigen Teil aus der Rücklage als atmendes Instrument des Haushaltsausgleichs. Mit Blick auf die getroffene Vorsorge, mit Beibehaltung einer signifikanten Rücklage und einer fortgesetzten Tilgung halte ich dies in der jetzigen Situation für durchaus vertretbar. Gleichwohl ist mir bewusst, dass die Inanspruchnahme der Rücklage dann ihre Grenzen findet, wenn sich die gesamtwirtschaftlichen und damit fiskalischen Rahmenbedingungen ändern sollten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich wünsche uns gemeinsam abschließend eine interessante und aufschlussreiche Beratung in den kommenden Wochen und Monaten – im Haushalts- und Finanzausschuss, Herr Kowalleck, wissen wir, dass es da so wird, in den anderen Ausschüssen hoffe ich es auch so. Ich freue mich darauf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Das Wort hat Abgeordneter Dr. Pidde zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, und zwar zur Berichterstattung über den Mittelfristigen Finanzplan 2018 bis 2022. Die Landesregierung hat uns diesen im vergangenen Sommer vorgestellt und wir haben damals beschlossen, ihn im Haushalts- und Finanzausschuss, wie das üblich ist, zu beraten. Diese Beratung erfolgte am 21. September des vergangenen Jahres und wir haben uns dort einvernehmlich auf eine schriftliche Anhörung geeinigt und diese auch beschlossen.

Bei der Anhörung hatten wir eine sehr gute Beteiligung, sehr viele Rückmeldungen und die Anhörung war auch breit gefächert. Von Wirtschaftsverbänden bis zu den Gewerkschaften haben wir ein sehr gutes Stimmungsbild bekommen. Auch der Rechnungshof hat, so wie wir das von ihm gewohnt sind,

eine qualifizierte Stellungnahme zum Mittelfristigen Finanzplan abgegeben. Wenn wir uns anschauen, was dort an Aussagen gekommen ist, dann haben wir die unterschiedlichsten Meinungen vernehmen können. Auf der einen Seite wurde argumentiert, wir haben hohe Altschulden und sollten doch möglichst mehr Geld in die Schuldentilgung stecken, bis hin zu dem Spektrum auf der anderen Seite, die gesagt haben, nur nicht mehr Geld in die Schuldentilgung stecken, sondern jetzt investieren, wenn wir das Geld haben, weil nicht getätigte Investitionen auch Nachteile mit sich bringen und zukünftige Ausgaben erzeugen – also ein ganz breites Meinungsspektrum.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diese Stellungnahmen am 26. Oktober ausgewertet und er empfiehlt Ihnen mehrheitlich, den Mittelfristigen Finanzplan 2018 bis 2022 zur Kenntnis zu nehmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für diese Berichterstattung zum Punkt 8 c. Wir kommen jetzt zur gemeinsamen Beratung der Punkte 7, 8a, 8b und 8c, also die drei Gesetze, die wir vorliegen haben, und die Mittelfristige Finanzplanung. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Abgeordneter Kowalleck von der CDU-Fraktion das Wort.

(Beifall CDU)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Finanzministerin Taubert hat im Vorfeld schon den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow entschuldigt, aber nichtsdestotrotz wird sich auch Herr Ramelow und diese rot-rot-grüne Koalition am 27. Oktober dafür verantworten müssen, was sie heute hier vorlegen, und dann wird es auch die entsprechende Abrechnung geben.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gern!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das machen wir gern!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den vergangenen Tagen wurde in Deutschland ganz heftig über das Thema „Tempolimit“ diskutiert. In Thüringen sind indessen die finanzpolitischen rotrot-grünen Geisterfahrer unterwegs – das haben wir jetzt auch wieder gehört.

(Beifall CDU)

(Ministerin Taubert)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schönes Bild!)

Rot-Rot-Grün will einen Landeshaushalt verabschieden, ohne zu wissen, wohin die Reise geht. Sie fahren einen Crashkurs und am Ende bleiben die Demokratie und die demokratischen Gepflogenheiten jahrzehntelanger Übung auf der Strecke.

(Beifall CDU)

(Heiterkeit SPD)

Das geplante Verfahren für die Aufstellung des Landeshaushalts 2020 hat in den vergangenen Wochen für viel Aufsehen gesorgt, und das mit Recht. Für die CDU-Fraktion ist es unbestritten, dass die Landesregierung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorlegen kann. Aber die Verabschiedung eines Haushalts, der erst in Kraft tritt, nachdem sich längst ein neuer Landtag konstituiert hat, wäre ein noch nie dagewesener Vorgang in der Parlamentsgeschichte.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Der Haushalt 2020 gilt doch erst ab 01.01.2020!)

Die Verabschiedung eines Haushalts, der erst in einer künftigen Wahlperiode in Kraft tritt, ist ein eklatanter Bruch mit den Gepflogenheiten der parlamentarischen Demokratie und auch verfassungsrechtlich bedenklich.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie in Hessen!)