Protocol of the Session on December 14, 2018

Es gibt einen neuen qualitativen Ansatz für den Förderschwerpunkt Lernen. Ja, der Bildungsgang Lernen fällt weg als sonderpädagogischer Bildungsgang.

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist sehr traurig!)

Aber der Förderschwerpunkt bleibt. Das ist nämlich genau der Punkt, dass diese Kinder – da geht es nicht um manifestierte Behinderungen – in der Grundschule gemeinsam unterrichtet werden. Und die Erfahrungen – das zeigt die Wissenschaft – zeigen, dass diese Kinder bessere Lernfortschritte machen, als wenn sie gleich ab der 1. Klasse in die Förderschule eingeschult werden.

(Unruhe CDU)

Wir berufen uns da nicht auf Bauch, sondern berufen uns da auf die Wissenschaft. Der Weg wird insgesamt auch im Zusammenhang mit inklusivem Schulsystem in Deutschland gegangen.

Meine Damen und Herren, ja, wir merken, die Debatte ist spannend. Und wenn man fragt – und das machen ja die Meinungsforschungsinstitute –, wofür würden die Menschen Steuermehreinnahmen beispielsweise investieren wollen, da antworten 60 Prozent: in Bildung. Wenn man sich die Statistiken anschaut nach Wahlen, dann merkt man, was der politische Schwerpunkt ist: Das ist immer Bildung. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass Thüringen gut beraten ist, das zu tun, was es in der Vergangenheit gemacht hat, dass Haushalte, die hier aufgestellt wurden, tatsächlich Bildungshaushalte sind – dabei bleiben wir auch – und dass damit Zukunft für die Schule in Thüringen geschrieben wird.

Das Schulgesetz ist ein Beitrag – ein Beitrag! –, um zu erreichen, dass Schulen zukunftsfest sind, dass die Kinder einen qualitativ guten Unterricht bekommen und dass sie dann auch mit einem hervorragenden Schulabschluss in eine berufliche Karriere eintreten können. Da sind wir uns in der Koalition einig, Haushalte werden daraufhin ausgerichtet.

Das Schulgesetz, wie gesagt, ist dazu ein weiterer Baustein und viele andere Maßnahmen, über die ich in der Einbringungsrede gesprochen habe, tragen ebenfalls dazu bei.

Ich denke, das können Sie gerne schlechtreden. Aber es wird Ihnen nicht gelingen. Sie werden als Miesmacher durch das Land ziehen als CDU und AfD. Wir werden als Optimisten durch das Land ziehen, um zu sagen: Schule hat eine gute Zukunft in Thüringen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann ich jetzt die Beratung schließen? Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr und wir kommen zunächst zur Ausschussüberweisung zum Gesetz.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU- und AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Nicht die ganze AfD-Fraktion?

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Eine AfD-Abgeordnete!)

Gut. Gegenstimmen? Von den Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Einige Abgeordnete der AfDFraktion. Dann ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und die CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

(Minister für Bildung, Jugend und Sport Holter)

Und wir stimmen ab über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Ich frage nach Gegenstimmen. Gibt es keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Wir kommen zur Federführung – ich gehe davon aus, Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den TOP 15, über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/6452. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Da kann ich nichts erkennen. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Aufgrund der Dringlichkeit setzen wir die Beratung fort mit dem Tagesordnungspunkt 12 und gehen danach erst in die Mittagspause. Ich rufe auf in erster Beratung das

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6500 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Siegesmund, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf, der Ihnen vorliegt, ist die Novelle des Thüringer Landesnaturschutzgesetzes. Wir wollen jetzt über unsere Naturschätze im grünen Herzen der Republik sprechen und darüber, wie wir sie noch besser schützen können. Dafür legt Ihnen die Landesregierung eine Novelle zur Diskussion, also das heißt in erster Beratung, vor.

Das aktuelle Bundesnaturschutzgesetz, das in den Ländern unmittelbar gilt, ist bereits zum 1. März 2010 in Kraft getreten. Einige Regelungen auf Landesebene sind nicht mehr anwendbar. Hinzu kommt, dass das Naturschutzrecht in Thüringen auch koalitionsvertragstreu neu geordnet werden sollte. Heute legen wir Ihnen einen Gesetzentwurf

vor, der in sich schlüssig, lesbar und leichter anwendbar ist und wo in Verbindung mit Bundesrecht natürlich auch jeder Satz gilt.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte zu Beginn über sieben Punkte sprechen, die wir einerseits wichtig finden, die wir besonders anpacken und die zeigen, dass dieser Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes eine deutlich andere Handschrift trägt als die Novellen davor. Zum einen will ich auf das Schutzgebietsnetz Natura 2000 eingehen. Innerhalb der EU gibt es 25.000 Natura-2000-Schutzgebiete, in Thüringen sind es 212 FFH-Gebiete, 35 FFH-Gebiete mit der Betonung auf Fledermausschutz, 44 EU-Vogelschutzgebiete. Das sind alles in allem knapp 20 Prozent der Thüringer Landesfläche. Für die Betreuung dieser Flächen gibt es sehr klare Kriterien, die zu erfüllen sind. Dazu gehört, dass Managementpläne erstellt werden. Zur Wahrheit gehört gleich am Anfang auch dazu, dass, obschon 2014 bereits Managementpläne für die Natura-2000-Flächen hätten vorliegen müssen, nicht ein einziger vorlag

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

und wir jetzt in einer wirklich großen Anstrengung schauen, dass wir diesen Maßgaben nachkommen. Das ist das, was die Landesregierung vor 2014 verschlafen und nicht angepackt hat – wir holen nach.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber nicht nur das – wir sagen: Um unsere wertvollen Schutzgebiete gut zu betreuen und zu pflegen, brauchen wir ein schlüssiges Konzept; dieses Konzept heißt „Natura-2000-Stationen“. Elf gibt es inzwischen an der Zahl, sie arbeiten erfolgreich und sie sind bundesweit, ja, europaweit beachtet. Als ich neulich in Brüssel mit dem zuständigen EUKommissariat redete, sprach man mich auch dort darauf an, was wir damit Vorbildliches leisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde gern die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Natura-2000-Stationen in Thüringen einen herzlichen Dank dafür zu sagen, dass sie sich so für Natur und Landschaftspflege einsetzen und in den letzten zwei Jahren schon so viel geschafft wurde.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden zu Beginn des Jahres 2019 eine zwölfte Station errichten, sie wird im Possen-Gebiet gemeinsam mit dem Forst eingerichtet. Dann sind es insgesamt zwölf Natura-2000-Stationen – eine bundesweit beispiellose Naturschutzstruktur, die zeigt, wie wertvoll jede einzelne Aktion vor Ort sein kann, um Naturschutz auf sichere Füße zu stellen. Damit

(Vizepräsidentin Jung)

diese Stationen aber verankert sind und sozusagen landesgesetzlich Rückenwind bekommen, ja, verstetigt werden, fügen wir sie ins Landesnaturschutzrecht ein, damit es auch eine Perspektive für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – über 45 sind es inzwischen, Tendenz steigend – gibt und wir damit die Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie dauerhaft gewährleisten können. Es soll nie wieder so eine Situation wie vor 2014 geben, dass am Ende der Naturschutz nur irgendwie auf dem Nebengleis beachtet und behandelt wird. Ich finde, wer sich wirklich für seine Heimat interessiert und diesen Begriff oft verwendet, muss auch in Naturschätze investieren. Wir tun das mit den Menschen, die wollen, vor Ort in den Natura-2000-Stationen.

Ein zweiter Punkt, der in der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes verankert wird, ist der Punkt „Waldwildnis“. Mindestens 5 Prozent des Waldes in Thüringen sollen laut Koalitionsvertrag dauerhaft aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Erst letzte Woche, am 4. Dezember, durfte ich mit meiner Kollegin Frau Keller die Flächenkulisse vorstellen. Es sind rund 26.500 Hektar, verteilt über ganz Thüringen, in denen künftig die Säge ruhen wird.

Um diese nutzungsfreien Flächen dauerhaft abzusichern, soll nun mit der Neuordnung des Naturschutzrechts auch eine Regelung ins Thüringer Waldgesetz aufgenommen werden. Hier wird einerseits festgelegt, wie die Flächen öffentlich bekannt gegeben werden, aber andererseits wollen wir eben gesetzlich verankern, dass das Nutzen der Bäume in diesen Wäldern künftig nicht mehr möglich ist. Der vorgesehene Schutz erfolgt dabei mit Augenmaß. Dementsprechend wird in der Novelle zusätzlich festgelegt, dass eine Entnahme weiterer Flächen Dritter aus der Nutzung nur mit deren Zustimmung erfolgen kann. Also Sie sehen, auch die Debatte dazu fließt in die Novelle ein.

Dritter Punkt – auch das dürfte Ihnen bekannt sein – ist das Stichwort „Grünes Band Thüringen“. Wir haben das Grüne Band Thüringen mit Beschluss des Landtags vom 9. November dieses Jahres als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Auch hier haben wir einen ganz zentralen Punkt des Koalitionsvertrags umgesetzt. Konsequenterweise soll diese Schutzgebietskategorie nun auch in das neue Naturschutzgesetz aufgenommen werden. Wir passen also auch an dieser Stelle Bund- und Landesrecht an. Sie sehen, mit diesem Gesetz schaffen wir modernes Recht und setzen viele verschiedene Punkte um. Ich will aber ganz kurz noch auf drei weitere eingehen.

Gerade mit Blick auf Land- und Forstwirtschaft in Thüringen stärken wir den Vertragsnaturschutz in Thüringen,

(Beifall DIE LINKE)

denn um Naturschutzziele zu erreichen, ziehen wir freiwillige Vereinbarungen den ordnungsrechtlichen Maßnahmen vor und stellen die entsprechenden Förderprogramme zur Verfügung. Wir setzen auf freiwillige Kooperation mit den wirtschaftenden Menschen vor Ort zum Vorteil von Mensch und Natur. Eine Zahl: 2018 fließen 15 Millionen Euro über die KULAP-Naturschutzmaßnahmen an die Landwirte und auch in der künftigen Förderperiode ist es das Ziel, das in aktueller Größenordnung fortzusetzen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir haben den Handlungsbedarf, denn leider finden sich viele Allerweltsarten des Agrarraums inzwischen auf den Roten Listen. Ich möchte, dass die Feldlerche, die sich nach wie vor leider im Sturzflug befindet, sich als Population in Thüringen auch wieder stabilisieren kann, um nur eine Art zu nennen. Wir haben hier noch viel zu tun.

Fünfter Punkt: Unsere Biosphärenreservate, die deutschlandweite Aushängeschilder sein sollen und Naturschutz und Regionalentwicklung gleichermaßen fördern, auch die sind im Landesnaturschutzgesetz benannt. An dieser Stelle will ich Herrn Abe, der mit dem Biosphärenreservat Rhön verbunden ist wie kein anderer und demnächst in den wohlverdienten, aber leider – wie ich finde – viel zu früh anstehenden Ruhestand gehen wird, herzlichen Dank sagen für seine langjährige Arbeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und natürlich geht in das Biosphärenreservat Thüringer Wald genau solch ein Dank. Ich weiß, dass durch das Sichern und Stärken der Qualität vor Ort die Attraktivität auch gesteigert wird für die Menschen, die da wohnen, ebenso wie für Touristen, die ganz gezielt unsere Biosphärenreservate als Urlaubsziele aussuchen. Das ist eine gute Entwicklung. Mit der erneuten Bestätigung für das UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald sehen wir, was für einen internationalen Rückenwind wir bekommen. Das stärken wir im Gesetzentwurf.

Schließlich nimmt der Gesetzentwurf auch neue Entwicklungen im Naturschutz auf. Ich möchte den Schutz von Alleen hervorheben. Zu Beginn der Legislatur haben wir erleben müssen, dass in Birx über hundert überwiegend gesunde Alleebäume gefällt worden sind. Einige von den Bäumen waren bis zu hundert Jahre alt. Damals gab es durchaus – wie ich finde – berechtigt die Frage: Muss das sein? Denn Alleen prägen, wo sie noch vorhanden sind, die Landschaft und sind auch Lebensraum für Insekten und Vögel. Schutz ist also wichtig. Deswegen muss der so ausgestaltet sein, dass wir nicht sofort in Richtung Verkehrssicherheit übereilte Maßnahmen ergreifen. Deswegen ist der Alleen