Nun ist es so: Mit wem soll ich denn kooperieren? Die Nachbarschule ist schon voll, die kann gar nicht mehr. Dann kann man nicht kooperieren. Wenn die Nachbarschule an der Kapazitätsgrenze oder darüber ist, funktioniert das nicht. Oder wenn in der Nachbarschaft keine Kooperationsmöglichkeiten bestehen, ist Kooperation auch ausgeschlossen. Sie wissen, Sie haben das Gesetz gelesen, in § 41 stehen viele Ausnahmekriterien formuliert, die auch dazu führen, dass Schulstandorte erhalten bleiben. Deswegen sollte man die bei der Betrachtung der ganzen Debatte über Schulstandorte mit einbeziehen. Selbstverständlich. Wir haben das mit den Landräten diskutiert, wir haben auch bereits Entscheidungen getroffen, wo Schulen, die die Parameter, die im Gesetzentwurf jetzt vorgesehen sind, nicht erreichen, dass diese Schulen auch mit den Schülerzahlen, die sie heute haben und in der Perspektive haben werden, erhalten bleiben, weil es in der Region gar kein anderes wohnortnahes Schulangebot gibt. Es wäre ja absurd, Entscheidungen zu treffen, die dazu führen, dass ganze Regionen ausgedünnt werden von Schulen. Das ist nicht unsere Politik, sondern wir wollen, dass den Kindern ein entsprechendes Angebot zu Hause gemacht wird. Darum geht es, meine Damen und Herren.
Wir haben als vierten Punkt die individuelle Förderung. Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass es bei der individuellen Förderung nicht nur um diejenigen geht, die Beeinträchtigungen und Behinderungen haben, sondern es geht um jedes Kind, welches individuell gefördert werden muss. Aber wenn wir über die Inklusion reden, dann müssen wir genau darüber reden, wie Thüringen sich dann hier aufstellen will. Wir haben ein Förderschulgesetz und wir haben ein Schulgesetz. Der Auftrag nach Koalitionsvertrag lautete, beides zu einem Schulgesetz zusammenzubringen. Das haben wir gemacht und es ist höchste Zeit, dass wir dieses umsetzen. Das ist ein wichtiges Ziel der rot-rot-grünen Koalition.
Wir haben uns sehr deutlich zur Inklusion bekannt, wir haben uns aber auch klar zu folgendem Spruch bekannt: Qualität geht vor Geschwindigkeit. Wir wollen Inklusion mit Augenmaß. Der Antrag der Koalitionsfraktionen, der heute vorliegt, dient dazu, Inklusion weiterzuentwickeln. Meine Damen und Herren, Inklusion beginnt nun mal im Kopf.
Inklusion beginnt im Kopf, beginnt damit, ob ich es verstehe, den anderen, ob er eine Behinderung hat oder nicht, tatsächlich als das zu begreifen, was er ist: ein Mensch, der das gleiche Recht auf Teilhabe hat wie jeder andere. Wir in der Politik sind dafür verantwortlich, dass diese Bedingungen geschaffen werden. Das ist der Grundsatz auch für Schule. De
nen, die der Meinung sind, dass das Separieren der Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, in Förderschulen der richtige Weg ist, sage ich: Das ist nicht der richtige Weg. Die Wissenschaft hat genau nachgewiesen, dass die Schülerinnen und Schüler beim Gemeinsamen Unterricht in der allgemeinbildenden Schule bessere Lernergebnisse erreichen als in einem separierten Unterricht in der Förderschule.
Trotzdem wird es immer Kinder geben, die an einer Förderschule unterrichtet werden müssen. Das ist auch eine Erkenntnis. Man kann Inklusion nicht über das Knie brechen und als Dogma verstehen, sondern es geht uns um individuelle Förderung und darum, den konkreten sonderpädagogischen Bedarf abzudecken. Der Antrag, der vorliegt, geht genau in diese Richtung, das Konzept, welches Thüringen entwickelt hat, weiter umzusetzen. Ich kann nur dafür plädieren, diesen Antrag anzunehmen, weil er wegweisend für die weitere Arbeit zum inklusiven Gemeinsamen Unterricht ist.
Und selbstverständlich wissen Sie doch auch, Sie sind doch alle unterwegs, reden doch mit Lehrerinnen und Lehrern: Unsere Pädagoginnen und Pädagogen sind heute mehrfach gefordert in der Schule, auch durch die Inklusion, weil wir multiprofessionelle Teams nicht überall haben. Wir müssen die ganz konkreten Bedingungen erstens erhalten und zweitens auch weiter ausbauen, denn es soll jedes Kind nach seinen Stärken und Schwächen tatsächlich die notwendige Förderung erhalten.
Das Förderschulgesetz, meine Damen und Herren, ist aus dem Jahr 2003. Das habe ich auch mit Interesse zur Kenntnis genommen – aus dem Jahr 2003. Da wird der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts festgeschrieben, meine Damen und Herren der CDU. Das wird 2003 schon per Gesetz hier festgeschrieben. Sie tun teilweise so, als wenn wir mit dem Gemeinsamen Unterricht irgendwie was Neues einführen.
Das Prinzip existiert 15 Jahre in Thüringen. Es ist bloß nicht so konsequent umgesetzt worden, wobei die Inklusionsquote in Thüringen fast 50 Prozent beträgt. Wir sind da sehr weit vorangekommen, aber wir müssen die nächsten Schritte gehen.
Es wird die sonderpädagogische Diagnostik weiterhin geben, die Förderschwerpunkte werden alle erhalten bleiben. Wir werden überregionale Förderzentren für Hören und Sehen mit ihrem Charakter erhalten. Die schreiben wir faktisch fest. Die regionalen Förderzentren für geistige Entwicklung werden weiterhin Schülerinnen und Schüler beschulen. Es wird auch die integrative Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit diesem Förderbedarf
weiter unterstützt und begleitet werden. Das ist notwendig. Der bereits bestehende Auftrag der Förderzentren für Lernen, Sprache und Verhalten, sich zu regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren zu entwickeln, bleibt unangetastet. Zunehmend werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wohnortnah im Gemeinsamen Unterricht beschult. Ich hatte die Inklusionsquote benannt. Dieser Prozess wird kontinuierlich weiter fortgesetzt. Wir sind uns aber im Klaren, dass es bei allen Fortschritten ein langfristiger Prozess bleiben wird. Deswegen, meine Damen und Herren, Förderschulen bleiben Bestandteil des inklusiven Schulsystems in Thüringen. Es geht nicht um das Ob der Förderschulen, es geht darum, wie viele Förderschulen in welchem Landkreis tatsächlich bestehen bleiben, um dieses schulische Angebot auch tatsächlich zu sichern. Das ist auch ein Versprechen der Koalition, welches mit diesem Gesetz abgegeben wird.
Und ja, wir wollen die individuelle Förderung zum durchgängigen Prinzip des Lehrens und Lernens für jeden Schüler und für jede Schülerin machen, auch für diejenigen, die den Förderschwerpunkt „Lernen“ haben. Das ist natürlich wichtig, dass diese Kinder dann auch einen Schulabschluss machen können, der von der Kultusministerkonferenz anerkannt wird. Das ist eine Frage, die heiß diskutiert wird: Wie soll das denn jetzt ganz konkret laufen? Deswegen werden wir mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ auch gewährleisten, dass die entsprechenden Unterstützungen gegeben werden. Es geht auch am Ende immer darum, dass eine sachliche und umfassende Beratung der Eltern erfolgt, damit dann eine bewusste Entscheidung getroffen werden kann. Wenn die Eltern eine Entscheidung getroffen haben, dann ist es immer auf der Basis des gedeihlichen Miteinanders von Schule und Elternhaus gelungen. Dieser Gesetzentwurf – das sage ich allen, auch den Gästen hier und denen am Bildschirm und Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten –, dieser Gesetzentwurf stärkt den Elternwillen. Wir stellen den Elternwillen tatsächlich über alles bei diesen Fragen. Das halte ich einfach für notwendig.
Das ist nicht Quatsch, Frau Rosin. Das ist einfach Fakt. Sie haben das Gesetz nicht richtig gelesen.
Da wird die Frage gestellt: Wann soll es denn nun losgehen? Wir geben heute dieses Gesetz in das parlamentarische Verfahren. Es geht um ein attraktives, leistungsfähiges, vielfältiges, verlässliches und sozialgerechtes Bildungsangebot für alle. Das Schulgesetz ist dazu ein wichtiger Baustein.
Meine Vorstellung – das wäre mein Wunsch und meine Bitte an Sie – ist, dass das Gesetz im ersten Halbjahr den Landtag wieder verlässt, dann verabschiedet ist. Es soll dann zum August 2020 in Kraft treten. Ich weiß aber auch, dass es keine Überforderung geben darf. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass wir bei den Parametern zu den Schulund Klassengrößen dann im August 2021 einsetzen und noch mit einer Übergangsfrist, die ganz konkret angeboten wird.
Das, meine Damen und Herren, ist aber noch nicht alles. Wir wollen natürlich, dass die Schule ein Lern- und ein Arbeitsort ist, in dem unterrichtet wird – selbstverständlich. Aber Schule ist mehr als Lernort, in dem Fachunterricht gegeben wird, sondern hier geht es auch um wirtschafts-, arbeitsmarkt-, kultur- und sozialpolitische Faktoren. Das weiß jeder. Ich begreife Schule auch als Beitrag zur Stärkung der ländlichen Räume. Ich möchte nicht, dass die Schulen aus den ländlichen Räumen verschwinden und damit die ländlichen Räume geschwächt werden.
Ich möchte auch, dass sich junge Familien im ländlichen Raum, auf dem Dorf, ansiedeln können, da ist Schule wie Kindergarten auch ein wichtiges Kriterium für diese Entscheidung. Wir wollen natürlich, dass auch die Fachkräfte von morgen, die klugen Köpfe von morgen unsere Schulen verlassen. Deswegen haben wir – auch eine Neuheit – die berufliche Orientierung mit einem Paragrafen in dieses Gesetz aufgenommen. Damit stärken wir die berufliche Orientierung und damit verpflichten wir alle Schulen – alle Schulen, auch die Gymnasien –, berufliche Orientierung umzusetzen. Ja, es geht darum, auch die Migrantinnen und Migranten zu beschulen. Wir alle kennen aus den Erzählungen – sicherlich auch die Zuhörerinnen und Zuhörer, vielleicht auch in den Klassen, in denen ihr seid –, dass 16-/17-Jährige mit 10-/12-Jährigen zusammen in der Klasse unterrichtet werden. Das hat noch gar nichts mit In- und Ausländern, mit verschiedenen Kulturen zu tun, das hat einfach mit zwei Altersgruppen zu tun, die nicht zusammenpassen. Deswegen haben wir uns entschieden, die Vollzeitschulpflicht in das Gesetz so aufzunehmen, dass sie an den tatsächlich absolvierten Schulbesuchsjahren gemessen wird – zehn Jahre müssen gebracht werden – und dass diese mit 18 Jahren endet.
Jetzt kommt die Frage: Wie machen wir das mit den jungen Migrantinnen und Migranten zwischen 16 und 18? Sollen die weiterhin in der 5. oder 4. Klasse sitzen oder machen wir dann ein Extraangebot? Wir machen ein Extraangebot, wir wollen an den berufsbildenden Schulen für diese Gruppe der Migrantinnen und Migranten einen Extrabildungsgang eröffnen, damit sie dann auch an der berufsbildenden Schule gleitend in eine Berufsausbildung übergehen. Das ist ein Angebot, das ist die Verantwortung dieses Freistaats, der Koalition für die Integration.
Ich habe am Dienstag mit den Leiterinnen und Leitern der Thüringer Berufsschulen darüber gesprochen. Die waren sehr offen dafür und haben Vorschläge gemacht, wie man das ganz konkret organisieren kann. Wir haben auch geklärt, wie das nun mit den sogenannten Ein-Fach-Lehrern ist. Das ist keine einfache Frage. Ich habe das auch im Ausschuss schon erklärt. Es geht darum, ob man Angestellter oder Beamter ist. Wenn wir die Verbeamtung haben, dann gelten eben die Regeln für die Beamtinnen und Beamten auch für die Angestellten.
Deswegen haben wir uns entschieden, dass diejenigen, die aus der DDR-Zeit in das neue System übergewechselt sind und nur ein Fach haben – eine Lehrbefähigung für ein Fach –, unter ganz konkreten Bedingungen auch Zwei-Fach-Lehrer werden können. Das betrifft diejenigen, die im Schuldienst fest beschäftigt sind, unbefristet beschäftigt sind und die eine weitere Unterrichtserlaubnis für ein bestimmtes Fach haben oder eine vom Landesprüfungsamt für Lehramt als gleichwertig anerkannte Weiterbildung nachweisen können. Die müssen sich nicht mehr qualifizieren, sondern sie sollen dann eine Prüfung ablegen, um Zwei-Fach-Lehrer zu werden. Das ist – ich habe Ihnen das erklärt, Herr Tischner – erst mal das, was aufgrund des Beamtenrechts möglich ist. Über weitere Dinge muss man ganz konkret sprechen.
Und selbstverständlich gehört zu den Herausforderungen auch – darüber habe ich gesprochen – die Digitalisierung. Ich will jetzt im Einzelnen nicht über den Digitalpakt sprechen, ich will bloß zwei Dinge sagen. Erstens: Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker von allen Parteien, CSU, CDU, SPD, FDP und Linke – Grüne sind nicht dabei –, haben ihre Aufgaben gemacht. Die Bund-Länder-Vereinbarung für den Digitalpakt lag am 6. Dezember in der Kultusministerkonferenz auf dem Tisch. Wir konnten sie nicht unterschreiben, weil die gesetzliche Grundlage, sprich die Grundgesetzänderung, nicht gegeben war. Heute behandelt der Bundesrat diese Frage, wird den Vermittlungsausschuss anrufen. Da geht es schon gar nicht mehr um den Digi
talpakt. Da geht es um Grundfragen des Föderalismus auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Frage, mit wie viel dürfen denn die Länder bei zukünftigen Bund-Länder-Programmen dabei sein.
Die Frage, die mir jetzt immer wieder gestellt wird, ist: Müssen wir denn auf die Grundgesetzänderung warten? Ich sage: Nein, wir müssen nicht darauf warten. Wir können zurückgehen in das Jahr 2017. Damals sollte der Digitalpakt noch ohne Grundgesetzänderung umgesetzt werden und ich gehe davon aus, wenn es nicht gelingt, das Vermittlungsverfahren schnell durchzuführen, dass man dann auf diesen Weg wieder zurückkehren muss, weil wir das Geld des Bundes dringend brauchen, um unsere Schule zu digitalisieren. Wir sind da sozusagen in den Startlöchern, um loszulegen.
Meine Damen und Herren, ich lege Ihnen heute ein Gesetz vor, welches Schlussfolgerungen aus der Vergangenheit zieht, und dieses Gesetz bildet auch eines ab: Dieses Gesetz verneigt sich faktisch. Ich als zuständiger Minister verneige mich vor Lehrerinnen und Lehrern, vor Erzieherinnen und Erziehern, vor allen pädagogischen, sonderpädagogischen Fachkräften, die tagtäglich ihr Bestes geben, unseren Kindern bestmöglichen qualitativen Unterricht zu geben.
Wertschätzung für die Lehrerinnen und Lehrer, für die Erzieherinnen und Erzieher, für die sonderpädagogischen Fachkräfte ist eine Voraussetzung, um das Image der Schulen und des Berufs attraktiver zu machen. Es ist richtig, dass wir über die Probleme reden. Aber wenn wir nur über Probleme reden, schaffen wir wenig Motivation, um junge Menschen zu motivieren, Lehramt zu studieren. Und deswegen geht es darum, diesen Wissensvermittlern eben auch entsprechend den Rücken zu stärken, aber nicht nur den Rücken zu stärken, sondern ihnen auch zu sagen, dass sie Talentförderer, Streitschlichter und Vertrauenspersonen sind. Ich denke, wir danken ihnen gemeinsam für die vielfältigen Bemühungen und Anstrengungen, die sie unternehmen, um unsere Kinder zu klugen Köpfen für die Zukunft zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, ich will zum Schluss kommen. Der Weg bis heute, bis zum 14. Dezember, war kein einfacher. Ich habe ihn beschrieben. Wir haben nicht nur diskutiert, sondern wir haben auch in verschiedenen Klausuren und Diskussionsrunden darüber gesprochen, wie wir dieses Gesetz entwickeln, weiterentwickeln können. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass dieses Gesetz vom ersten Kabinettsdurchgang bis zum zweiten Kabinettsdurchgang verändert wurde; das hatte etwas mit
dem Dialogprozess zu tun. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses bedanken, die exzellente Arbeit geleistet haben. Denn ohne diese Mitarbeit wäre dieses Schulgesetz nicht so, wie es heute vorliegt. Danke schön, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens möchte ich mich bei all denen bedanken, die sich in den Prozess eingebracht haben – schriftlich, mündlich, egal wie, in zahlreichen Veranstaltungen, bei Anhörungen –, die von sich aus unsere Arbeit kritisch begleitet haben, ihre Erwartungen, ihre Anforderungen, ihre Kritiken mitgeteilt haben. Aber ich weiß eines: Alle da draußen sind sich in einem einig: Wir brauchen erstens Veränderungen, wir brauchen zweitens ein gutes schulisches Angebot und jeder will natürlich, dass jede Stunde in dem entsprechenden Fach, wie es auf dem Stundenplan steht, auch gegeben wird. Das wollen wir. Da sind sich natürlich die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher, die sonderpädagogischen Fachkräfte einig und sie sehen sich auch dazu verpflichtet. Sie erwarten von uns, von der Politik, von der Regierung und vom Gesetzgeber, dem Landtag, dass dazu entsprechende Entscheidungen getroffen werden.
Wir geben mit der Novelle des Schulgesetzes Antwort auf drängende Fragen unserer Zeit, das sind konkrete Antworten, das sind Dinge, die Bestand haben können, wenn es denn die politischen Parteien in Thüringen wollen. Ich bin überzeugt, dass dieses Schulgesetz eine gute Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft ist. Ich bin stolz darauf, Ihnen heute ein Gesetz vorzulegen, welches „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens“ heißt. Es ist wirklich ein Beitrag zur Weiterentwicklung und macht die Schulen zukunftsfest. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf eine spannende Debatte.