hinlenken, und zwar geht es um Flächenverbrauch. Wir haben jetzt die Möglichkeit, mit einer veränderten Kompensationsverordnung dem im Naturschutzgesetz auch eine höhere Stellung zu geben. Um was dreht es sich dabei? Was haben wir für Chancen? Das ist auch, glaube ich, eine große Gemeinsamkeit, wo wir sagen können: Als Grüne ist Naturschutz auch zusammen mit der Landwirtschaft zum Beispiel ein erklärtes Ziel. Es geht nicht mehr, dass wir so weitermachen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir immer mehr Flächen verbrauchen für Infrastrukturmaßnahmen, für neue Gebäude, die vielleicht eingeschossig statt drei- oder viergeschossig gebaut sind, für immer mehr Parkraum, was wir benötigen. Das geht nicht mehr, dass wir das einfach so machen und da Naturschutzflächen in Anspruch nehmen, aber auch Forstflächen, Waldflächen und Landwirtschaftsflächen.
Da müssten wir uns gut überlegen, wie wir dieses Problem lösen können. Jetzt könnten Sie natürlich sagen: Das ist typisch Grün, das einfach zu verbieten. Das wird natürlich erstens nicht gehen und zweitens wollen wir das auch nicht. Aber wir wollen, dass klug damit umgegangen wird, wie Flächen versiegelt werden. Und eine erste Möglichkeit ist eine ganz einfache, die wird ja auch schon teilweise praktiziert: Wenn ich zum Beispiel als Industriebetrieb eine neue Fläche am Erfurter Kreuz versiegele, dann muss ich Ausgleichsmaßnahmen durchführen. Wir wollen aber, dass es dort strengere Richtlinien gibt, dass zum Beispiel genau entsprechend der Fläche, die man versiegelt, also der Natur sozusagen oder der Landwirtschaft entnimmt, an anderer Stelle eine gleiche Fläche wieder entsiegelt wird oder gesichert wird für die Natur. Das kann man einmal eins zu eins machen, dass das am gleichen Standort, in einer Brache in der Nähe passiert oder in der gleichen Ortschaft. Aber wir wollen das vereinfachen, dass gerade Vorrangflächen angelegt werden, also dass auf Vorhaltung sozusagen schon Flächen entsiegelt werden. Wir haben noch genug Brachen in Thüringen, und warum nehmen wir nicht diese Brachen, führen sie wertvollen Naturflächen wieder zu oder der Landwirtschaft zu oder forsten sie auf und dann hat man einen Flächenpool, wo man schon vorab gearbeitet hat. Da brauchen wir natürlich Investitionsmittel. Und wenn dann ein Investor kommt und sagt: „Ich möchte hier ganz schnell investieren, ich habe beschränkte Möglichkeiten, die Flächenversiegelung zurückzuführen“, dann kann er auf diesen Pool zurückgreifen und mit einem gewissen Preis sozusagen seine Versiegelung dann abkaufen in einem Zertifizierungssystem, wo aber genau eine Fläche daneben liegt, die dann auch entsiegelt wurde. So ein modernes System stellen wir uns vor für die nächsten Jahre. Ich weiß – wir haben die Diskus
sion schon mit den Linken, mit Tilo Kummer gehabt –, dass es großes Interesse gibt, so etwas einzuführen. Das Naturschutzgesetz, gerade durch die Verstärkung von Kompensationsmaßnahmen, gibt uns da auch die Möglichkeit, an diesem kleineren Thema, das aber in Wahrheit ein großes ist, zu arbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Naturschutz steht natürlich für uns als Grüne an erster Stelle und eben nicht nur als Wirtschaftsfaktor, sondern als Umweltschutzthema und dafür, dass sich mehr Menschen in der Natur wohlfühlen können und dass unsere Natur erhalten bleibt. Deswegen freue ich mich auf die Debatte in dem Ausschuss oder hier im Parlament zu unserem Naturschutzgesetz und hoffe, dass wir qualifiziert dort diskutieren und dass das Naturschutzgesetz im Großen und Ganzen fraktionsübergreifend unterstützt wird. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank. Ich freue mich auf die Arbeit. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und auch im Netz! Heute geht es in erster Beratung um die Anpassung des Thüringer Naturschutzrechts. Aufgrund der zahlreichen Änderungen vonseiten des Bundesgesetzes wie auch neuer Gesetze der Landesregierung zum Naturschutz ist eine Anpassung bzw. eine Neuregelung des Landesnaturschutzrechts sehr sinnvoll.
Ich danke der Frau Ministerin für ihre Ausführungen zur Einbringung des Gesetzes. Natürlich stehen wir für eine Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Verfügung und stimmen auch dort gern in der Beratung entsprechend mit ab.
Wie heißt das Sprichwort so schön? Was lange währt, wird endlich gut! Nicht so in diesem Fall, wir haben es schon gehört: Am 1. März 2010 trat das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 in Kraft. Acht lange Jahre später schafft es nun endlich diese Landesregierung, im Landtag einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Naturschutzrechts vorzulegen. Natürlich hätte es auch die CDU schon längst machen können, wenn sie denn gewollt hätte. Die Kritik ist also jetzt nicht in der Form, dass Sie allein Schuld tragen, sondern man hätte auch
Nun könnte man sagen, dass Qualität eben Zeit braucht und das Produkt dafür umso besser ausfällt. Der uns hier vorliegende Entwurf lässt uns als AfD-Fraktion allerdings teilweise den Kopf schütteln. Damit wir uns nicht falsch verstehen, liebe Damen und Herren: Der Schutz und der Erhalt unserer heimischen Flora und Fauna sind uns als Heimatpartei außerordentlich wichtig und das ist auch sehr unstrittig.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Hei- mische Flora und Fauna, also Zugvögel fal- len nicht darunter!)
Wir danken natürlich auch all jenen, die sich aktiv bei ihrer Arbeit für den Umweltschutz einsetzen, sowie den Ehrenamtlichen, die hier für den Erhalt unserer Umwelt und unserer Landschaften kämpfen. Die Absicht, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage des Naturschutzes in Thüringen vorzulegen, ist sehr zu begrüßen.
Jedoch zeigt der Entwurf leider auch eine Tendenz zur Überregulierung. Herr Gruhner hat es bereits angesprochen. Die Absicht, bereits bestehende Natura-2000-Schutzzonen ausreichend zu finanzieren, ist politisch nachvollziehbar. Jedoch ist fraglich, warum diese Stationen unter allen Umständen im Naturschutzgesetz verankert werden sollen.
Oder hängen Sie als rot-rot-grüne Landesregierung der fehlerhaften Annahme an, dass der Naturschutz nach Ihrer Abwahl plötzlich eingestellt wird? Jedenfalls werden wir diese Punkte im Umweltausschuss zur Sprache bringen und natürlich auch hinterfragen, das ist klar. Sie werden sicherlich dort auch gern bereitwillig Antwort geben. Die in § 13 Abs. 4 des Entwurfs niedergeschriebene Absicht, für jeden einzelnen Naturpark eine gesonderte Verwaltung einzusetzen und gegebenenfalls
einen Dritten mit der Aufgabenerfüllung zu beauftragen, ist natürlich eine schöne Aufblähung des Ganzen.
Nein, das ist richtig. – Schließlich hat sich bereits in der Vergangenheit bei anderen Beispielen gezeigt, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an Dritte nicht zwingend ist und auch nicht die kostengünstigste Variante für den Bürger darstellt. Der Ansatz, für jeden Naturpark eine eigene Verwaltung zu schaffen, spricht für mehr Bürokratie, für
In diesem Zusammenhang kann die Landesregierung im Ausschuss natürlich auch erläutern, welche Dritte sie sich als zukünftige Träger dieser Naturparkverwaltungen vorstellen kann und möchte, und vor allem, wem sie dafür das Geld zukommen lassen möchte. Auch warum 50 Meter lange Hecken und außerhalb des Waldes stehende Alleen unbedingt mittels Gesetz geschützt werden müssen, ist bei aller Wertschätzung der schönen Alleen und des Naturschutzes aus unserer Sicht zu hinterfragen. Dass ein solcher Schutz mittels Gesetz vielleicht in Mecklenburg-Vorpommern zwingend erforderlich sein mag, wollen wir nicht bestreiten. Nach unserem Verständnis würde es aber auch in Thüringen sicherlich einfacher gehen, zum Beispiel mit einer Rechtsverordnung. Aber über die genauen Beweggründe wird uns die Landesregierung sicherlich im Ausschuss vollumfänglich unterrichten, so wie sie es damals schon beim Grünen Band getan hat.
Aber auch die beabsichtigten Regelungen zur Duldungspflicht im § 30 des Gesetzentwurfs rufen Gesprächsbedarf hervor. Schließlich sind gesetzliche Einschränkungen von Grundrechten – so wie hier das der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes – durch die Parlamente kritisch zu hinterfragen. Statt einer Einschränkung von Grundrechten hätten wir uns als AfD-Fraktion gewünscht, die Chance zu nutzen und zugunsten der hier vorkommenden Tiere Windkraftanlagen in den Thüringer Wäldern eine klare Absage zu erteilen
und uns allen damit eine weitere verheerende Zerstörung unserer Heimat zu ersparen, Frau Ministerin. Dass dies von der Landesregierung unterlassen wurde, lässt jedoch wieder einmal den Eindruck entstehen, dass hier immer noch Ideologie vor echtem Naturschutz gilt, und vor allem werden hier auch Naturgesetze außer Acht gelassen.
Ja. – Alles in allem sehen wir deshalb in dem hier vorliegenden Entwurf der Landesregierung noch einigen Diskussionsbedarf und sprechen uns demzufolge für eine Überweisung an den Umweltausschuss aus. Da in dem Gesetzentwurf durch die geplanten Schutzalleen, durch Änderungen des Thüringer Waldgesetzes und durch den § 17 auch Belange des Straßenbaus, der Land- und Forstwirtschaft tangiert werden, erachten wir hier auch eine Mitberatung für sinnvoll und beantragen damit die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Aus
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist zu unserem Gesetzentwurf schon viel gesagt worden. Aber lassen Sie mich voranstellen, liebe Grüße an Frau Tasch auszurichten, die leider noch im Krankenstand und zu Hause ist
und uns im Naturschutz natürlich auch fehlt, muss ich mal sagen. Das weiß sie aber auch. Alle lieben Grüße an Sie und gute Besserung, eine gesegnete Adventszeit und frohe Weihnachten!
Nichtsdestotrotz ist auch schon gesagt worden, dass dieses Naturschutzgesetz ein bisschen überfällig ist. Aber dafür würde ich nicht diese Landesregierung als Grund nennen, sondern wir hatten auch vorher schon eine Legislatur, wo daran nichts getan wurde. Wir haben ja in den letzten Jahren im Naturschutzbereich schon viel getan.
Ein Grund, wofür wir das Naturschutzgesetz auch brauchen, ist die Festschreibung der Natura2000-Stationen. Das ist etwas ganz Wertvolles, was wir in den letzten Jahren seit 2014 geschaffen haben und wo wir auch alle nur stolz sein können, dass die Menschen sich für uns und für unseren Naturschutz so einsetzen, und wir brauchen sie auch; Frau Ministerin hat darauf hingewiesen. Es geht auch um die Pläne der Natura-2000-Einrichtungen, wo die EU uns schon längst abgemahnt hat und wo wir längst überfällig sind; die leisten auch viel Arbeit. Es sind nicht nur Menschen, Herr Gruhner, die da in unserem Stellenplan hinzukommen. Es gibt für diese Menschen auch die Arbeit, die gemacht werden muss. Deshalb ist das wichtig, dass wir die Naturschutz-Stationen jetzt festschreiben, damit wir den Menschen die Sicherheit geben: Sie können weiterarbeiten und sind für die nächsten Jahre abgesichert. Nichts ist doch schlimmer als das, was in den letzten Jahren im Naturschutz immer passiert ist: Es gibt immer Projekte, die sind eine gewisse Zeit und danach laufen sie aus, und die Menschen, die sich da eingearbeitet haben und sich auch wirklich mit Herzblut daran beteiligt haben, sind danach wieder weg und müssen wieder in
andere Projekte. Nichts ist schlimmer, als dass wir Menschen einfach austauschen. Deshalb halte ich das für ganz wichtig, dass wir in diesem Gesetz eine Sicherheit hineinbringen.
Gesagt worden ist schon die Verankerung des Naturmonuments. Auch da kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Ich bin ja auch nicht immer einer Meinung mit Frau Siegesmund, aber in diesem Fall bin ich natürlich ihrer Meinung, dass es so rum richtig war, dass wir erst das Naturmonument im Ganzen auch „abgearbeitet“ haben, uns viel Zeit genommen haben, um es zu bekommen und in der Region auch so anzulegen, dass die Menschen damit leben können und dass sie nicht mehr sehen, dass es eine Einschränkung für sie ist. Deshalb war das wichtig, dass wir uns dafür die Zeit genommen haben und jetzt beim Naturschutzgesetz sind und das dann auch dort festschreiben.
Natürlich, die Umweltbildung und die Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Nationalen Naturlandschaften sind sehr wichtig und auch Knackpunkt für uns für die Zukunft, damit da auch viel geleistet werden kann. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch das Verbot der Gentechnik im Umfeld der Naturlandschaften halte ich für ganz wichtig, auch für die Zukunft. Wir wissen ja nicht, was da noch alles auf uns zukommt. Auf die Ausgleichsmaßnahmen ist Herr Kobelt schon eingegangen. Das halte ich auch für ganz wichtig, dass wir da was tun, man kann nämlich nicht immer nur die Landwirtschaft in Betracht ziehen. Die Landwirtschaft schreit zwar auf, wenn es um Naturschutzmaßnahmen geht, aber bei der Infrastruktur oder wir mit unserem unsagbaren Industriegebiet Goldene Aue, wo die wertvollsten landschaftlichen Flächen wirklich der Nutzung entzogen wurden, da hat die Landwirtschaft auch aufgeschrien – aber so was halte ich dann nur für sehr, sehr schwierig.
Es ist nach Jahren immer noch kein einziger Betrieb auf diesem Industriegebiet. Da müssen wir auch mit Augenmaß arbeiten, damit die Ausgleichsmaßnahmen da wirklich sinnhaft und gut eingesetzt werden.
Im Großen und Ganzen ist es eine gute Grundlage, auf die wir weiter aufbauen können. Ich glaube, da wird es auch nicht so lange Debatten geben. Wir machen natürlich eine große Anhörung, das ist selbstverständlich, gerade im Naturschutzbereich. Deshalb tagen wir dann gleich im Umweltausschuss, um die Anzuhörendenliste und die Anzuhörenden zu beschließen. Ich danke auch den Kollegen von der CDU, dass sie den Weg mitgegangen sind, damit wir schnell vorankommen, damit wir jetzt schnell das abarbeiten können – aber Sie haben ja auch ein paar Jahre Zeit ins Land gehen lassen. Deshalb bitte ich um die Überweisung an den