Sie beruht auf dem Koalitionsvertrag der Landesregierung aus dem Jahr 2009 und ist am 21. September 2012 durch die damalige Ministerpräsidentin
Christine Lieberknecht berufen worden. Sie sehen, dass diese Regelungsbedürfnisse schon einen längeren Anspruch auf Umsetzung in der Landesregierung vor unserer Zeit hatten. Eine auch nur ansatzweise Umsetzung gelang der damaligen CDU-Landesregierung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht, denn es fehlte ihr der Mut, eine wirkliche Veränderung der Verwaltung einzuleiten.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie brauchten Stellen zur Versorgung ihrer Leu- te! Das war der Hauptgrund!)
Man stolperte augenscheinlich über das eigene Papier und blieb liegen, der Kopf rutschte in den Sand und verließ ihn nicht mehr. Mit dem heute vorliegenden Gesetz berufen wir uns somit auch auf die Ergebnisse der damaligen Expertenkommission. Wir gehen damit einen großen Schritt, um eine zweistufige Verwaltung auf Landesebene umzusetzen, um eine spätere Zweistufigkeit der gesamten Verwaltung zu erreichen. Somit können wir klarstellen, dass die viel geäußerte Kritik, dass die Landesregierung bei der Verschlankung der Verwaltung mit Vorbild vorangehen muss, nicht nur Gehör gefunden hat, sondern auch zu konkreten Schritten führt.
Wir können feststellen, dass Rot-Rot-Grün eine umfassende Verwaltungsreform auf den Weg bringt. Mit dem Thüringer Verwaltungsreformgesetz werden durch die Verschmelzung von Behörden und Einrichtungen fünf neue Behörden errichtet, drei beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und jeweils eine beim Umwelt- und Finanzministerium. Insgesamt wird sich dadurch die Anzahl der Landesbehörden und Einrichtungen um 17 verringern. Mit dem Gesetz sind über 120 Gesetze und Verordnungen geändert. Damit erfolgt die rechtliche Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen Umstrukturierung der Landesbehörden und Einrichtungen.
Begleitet werden die gesetzlichen Regelungen von weiteren außergesetzlichen Maßnahmen. So sollen behördenübergreifende Aufgaben in einzelnen Ressorts gebündelt werden. Im Einzelnen sollen mit der Umsetzung des Gesetzes folgende Behörden errichtet werden: das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation durch Verschmelzung des Landesamts für Vermessung, Geoinformation und der für Flurbereinigung und Flurneuordnung zuständigen Teile der drei Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung; das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum durch Verschmelzung der Landesanstalt für Landwirtschaft, der sieben Landwirtschaftsämter, der nicht für die Flurbereinigung und Flurneuordnung zuständigen Teile der drei Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung, der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau sowie der für landwirtschaftliche Aufgaben zuständige Teile des Referats „Ländlicher Raum“ des Landes
verwaltungsamts; das Landesamt für Bau und Verkehr durch Verschmelzung des Landesamts für Bau und Verkehr, der vier Straßenbauämter und des Landesbetriebs Thüringer Liegenschaftsmanagement; das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz durch die Umgestaltung des rein naturwissenschaftlich-technisch ausgerichteten Landesamts für Umwelt und Geologie zu einer Landesbehörde für die Bereiche Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit, Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege und durch die Integration des Landesbergamts sowie der zugehörigen Abteilung des Landesverwaltungsamts; und das Landesamt für Finanzen unter Herauslösung der steuerfachlichen und dazu anteiligen Querschnittsaufgaben aus den bisherigen Landesfinanzdirektionen und deren Auflösung.
Werte Präsidentin, werte Abgeordnete, die zwingende Notwendigkeit der Reform ergibt sich bereits daraus, dass bis zum Jahr 2025 13.300 Beschäftigte von den insgesamt 54.000 Landesbediensteten aus dem Landesdienst ausscheiden werden. An dieser Stelle sei es mir gestattet, zwei konkrete Beispiele aus den Ministerien, die die Notwendigkeit untermauern, aufzuzeigen. Allein durch die Behördenstrukturreform im Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, bei welcher 19 Behörden, Anstalten und Einrichtungen und drei Landesbetriebe zu drei Landesoberbehörden zusammengefasst werden, sparen wir im Jahr 2020 6 Millionen Euro und ab dem Jahr 2026 44 Millionen Euro jährlich. Entsprechend einer Antwort in der Drucksache 6/6035 antwortete Minister Prof. Dr. Hoff: für die Regelungen, die den Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums betreffen, eine jährliche Einsparung von etwa 175.000 Euro. Wenn ich demgegenüber die geschätzte einmalige Ausgabe von 285.000 Euro stelle, haben sich die Kosten für die Einführung der Zweistufigkeit bereits nach zwei Jahren amortisiert.
Werte Präsidentin, werte Abgeordnete, in dem Ihnen vorliegenden Thüringer Verwaltungsreformgesetz finden Sie einzelne Teilbereiche wie zum Beispiel Polizei und Bildung nicht. Die von der damaligen CDU-Landesregierung angedachten massiven personellen Einsparungen in diesem Bereich lehnen wir ausdrücklich ab,
Im Gegenteil: Die Landesregierung nutzt alle Möglichkeiten, die sich bieten, um die verursachte personelle Schwächung auszugleichen.
Werte Präsidentin, werte Abgeordnete, nach den umfassenden Abwägungsprozessen in den jeweiligen Fachressorts sowie dem intensiven Austausch in Anhörungen und weiteren Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Vertretern von Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie weiteren Interessenverbänden ist die vorgeschlagene Lösung ein Beitrag, die Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft bürgernah, effizient und bürgerfreundlich zu gestalten. Wir werden als Fraktion selbstverständlich dem Gesetzentwurf der Landesregierung sowie dem Entschließungsantrag der Fraktionen der Regierungskoalition zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne –
Der uns hier vorgelegte Gesetzentwurf ist eines von vielen Beispielen, wie die Landesregierung ein Gesetz durch das Parlament drückt, ohne den anderen Fraktionen den Nutzen dieses Gesetzes und dessen Notwendigkeit erklären zu können. Immerhin soll dieses Gesetz ja ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Ich möchte anhand von Beispielen bzw. Themenbereichen dieses Gesetzes zeigen, warum die AfDFraktion diesem Gesetz nicht zustimmen kann. Da können Sie gern aufpassen, Herr Kuschel.
Als Erstes werde ich die Reform im Bereich des Denkmalschutzes ansprechen, danach die Reform des Landesbergamts und auch die Streichung der Landesfinanzdirektion und die damit angeblich eingesparten Gelder. Da ist zunächst die sogenannte Reform im Bereich des Denkmalschutzes. Mit der geplanten Zweistufigkeit der Denkmalschutzverwal
tung bei Wegfall des innerbehördlichen Dissensverfahrens könnte man ja noch leben. Die Fallzahlen scheinen recht gering zu sein und die Tatsache, dass nahezu alle Entscheidungen schließlich im Sinne der Fachbehörde getroffen werden, mag als Indiz dafür stehen, dass die Dreistufigkeit nicht zwingend ist, zumal die Möglichkeit der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch die obere Denkmalschutzbehörde ja bestehen bleibt. Der Wegfall des Widerspruchsverfahrens allerdings ist schon sehr problematisch, denn das wirkt sich zum Nachteil der betroffenen Bürger aus, denn diese müssen jetzt gegebenenfalls direkt den Gerichtsweg beschreiten und dies mit höheren Kosten. Die Möglichkeit, die fehlerhafte Behördenentscheidung mittels Widerspruch anzufechten, entfällt. Das ist nicht nur gerade bürgerunfreundlich, sondern hier werden, wie gesagt, die Kosten des Amts auf die Bürger und Gerichte übertragen. Zugleich dürfte der Wegfall des Widerspruchsverfahrens zu einer Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte führen, womit auch nichts gewonnen ist.
Meine Damen und Herren, es ist vielleicht nicht ganz uninteressant, dass andere Bundesländer das Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft haben, wie etwa Baden-Württemberg, wo man vor einiger Zeit zwar das Dissensverfahren, nicht aber das Widerspruchsverfahren abgeschafft hat. Auch Hessen oder Schleswig-Holstein kennen das Widerspruchsverfahren im Bereich denkmalschutzbehördlicher Entscheidungen. Denkmäler sind immer individuell und bedürfen daher immer einer guten Betreuung. Wie groß das Einsparpotenzial des Verwaltungsreformgesetzes 2018 im Bereich des Denkmalschutzes ist, dazu gibt die Landesregierung nichts Genaues an. Schon dies lässt daran zweifeln, ob hier tatsächlich mit nennenswerten Einsparungen zu rechnen ist. Denn die Angestellten, die bisher dieses Widerrufsverfahren bearbeitet haben, bleiben ja weiterhin in der Behörde bestehen. Letztendlich drängt sich der Eindruck auf, dass die vorgebliche Straffung der Denkmalschutzverwaltung fiskalisch wenig bringt und am Ende nur die Position der betroffenen Bürger gegenüber der Verwaltung schwächt. Denn diese schrecken meist wegen der hohen Gerichtskosten vor dem Klageweg zurück. Dass mit Reformen die Belange von Menschen mit Behinderungen im Thüringer Denkmalschutzgesetz besser berücksichtigt werden sollen, findet unsere Zustimmung, macht aber die übrigen Umstrukturierungen in der Denkmalschutzverwaltung nicht notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bereich des Landesbergamts will diese Landesregierung den Bock zum Gärtner machen. So ist doch geplant, dass dieses Landesbergamt als Abteilung in das neu geschaffene Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz integriert werden soll. Dieses Landesamt soll dann dem Thüringer Um
weltministerium unterstellt werden. Und genau hier liegt die Krux der Sache. Das Landesbergamt dem Umweltministerium zu unterstellen, erscheint nicht zielführend, da es doch vornehmlich um Rohstoffgewinnung geht. Wesentlich sinnvoller wäre es doch, das Landesbergamt dem Wirtschaftsministerium zu unterstellen, wie dies bei vergleichbaren Behörden in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg bereits der Fall ist. So lautet zum Beispiel entsprechend auch die Forderung der IHK und anderer verschiedener Fachverbände, der wir uns auch gern anschließen. Aber scheinbar denkt auch das hier von den Grünen geführte Umweltministerium, dass die Regierungen der anderen Bundesländer alles falsch machen würden und sie daher neue Wege gehen müssen.
Auch bei diesen Umstrukturierungen bleibt die Landesregierung konkrete Zahlen schuldig, wie viele Kosten eingespart werden können. Auf die konkrete Frage angesprochen, konnte die Landesregierung im Haushalts- und Finanzausschuss keine Antwort geben, sondern versuchte sich mit dem Scheinargument der erhöhten Effizienz und Einsparungen von Overheadkosten herauszureden.
Das bringt mich nun zum Wegfall der Landesfinanzdirektion und der Neuintegrierung in das Thüringer Finanzministerium. Auch hier konnte das Finanzministerium keinerlei Antwort geben, welche Kosten, sei es in Form von Geld oder Personal, eingespart werden können. Ganz im Gegenteil, so soll sogar eine neue Stelle im Bereich des Finanzministeriums geschaffen werden. Auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen äußert trotz Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün zum Gesetzentwurf der Landesregierung weiterhin rechtliche Bedenken. Ebenso meldet die Rechtsanwaltskammer Thüringen rechtliche Bedenken an, gerade auch im Hinblick auf die angestrebten Neuregelungen im Bereich Flurbereinigungsverfahren. Hier wollen Sie juristische Qualifikationen bei dem Vorsitzenden des Ausschusses und seinem Stellvertreter abschaffen, was nicht im Sinne von Qualität ist, wohl aber für zusätzliche, unnötige Streitigkeiten führen dürfte.
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Problematik des Rad- und Mountainbikefahrens im Wald abseits befestigter Wege wurde in gewohnter Weise von Ihnen ohne Begründung im Ausschuss abgelehnt. Diese Problematik wurde in einigen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Landesregierung angemahnt, wie zum Beispiel auch vom Regionalverbund Thüringer Wald e. V. Hier hätte unser Änderungsantrag Rechtssicherheit bringen können, was von Ihnen aber nicht gewünscht war.
Eventuell können Sie ja heute hier im Plenum dann unserem Änderungsantrag zum Thüringer Besoldungsgesetz zustimmen, denn hier geht es um eine amtsangemessene Einstufung und Besoldung des Amts „Direktor beim Thüringer Rechnungshof“. –
Seien Sie übrigens recht herzlich willkommen, Herr Präsident Dette! – Die Wertigkeit und Notwendigkeit ergibt sich auch aus der Aufgabe der richterlichen Unabhängigkeit gemäß Landesverfassung, hier die gesamten Thüringer Finanzen im Blick zu haben und darauf zu achten, dass alles im Sinne der Steuerzahler ist. Hierbei ist eine persönliche und sachliche Unabhängigkeit sehr wichtig. Daher wird dies auch in Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes und in § 16 Abs. 2 des Thüringer Besoldungsgesetzes geregelt. Es sollte auch, wie im Grundgesetz gefordert, fortentwickelt werden. Daher unser Antrag, damit unsere Direktoren des Rechnungshofs die sachgerechte Bewertung erhalten, so wie dies auch in allen anderen Bundesländern geregelt ist. Thüringen ist hier leider Schlusslicht. Auch bei der geforderten Vergleichbarkeit im Geschäftsbereich hätte es der Landesregierung auffallen müssen, wenn man sich die Einstufung eines Ministerialdirigenten als Leiter einer Abteilung in Thüringen ansieht. Denn nach der Argumentation der Regierungskoalition müssten die Direktoren des Landesrechnungshofs sogar eine B 6 erhalten, ähnlich den Abteilungsleitern in den Ministerien. Aber unser Änderungsantrag sieht hier sogar nur eine Erhebung von der B 4 auf die B 5 vor.
Alles in allem lässt sich diese Verwaltungsreform so zusammenfassen: Sie ist mit einer sehr heißen Nadel gestrickt und nicht bis zum Ende durchdacht. Aus den von mir ausgeführten Gründen, welche nur ein paar Beispiele waren, bleibt der AfD-Fraktion daher nur eine Schlussfolgerung: Dieser Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht gemacht und wird daher von uns abgelehnt.
Zu unserem Antrag in der Drucksache 6/6562 bitten wir um Zustimmung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! In meiner Rede bei der ersten Lesung zu diesem Gesetz vor fast genau einem halben Jahr habe ich hier an dieser Stelle ein Zitat von Aristoteles bemüht. Zur zweiten Lesung und nach den umfangreichen Beratungen ist nach meiner Ansicht folgendes Zitat des deutschen Philosophen Christian Garve ganz treffend: „Alle Regierungs- und Verwaltungsgeschäfte erfordern die vereinigte Wirkung vieler Menschen.“
Nun haben wir uns hier zusammen sechs Monate lang mit dem Verwaltungsreformgesetz beschäftigt und ich bin nach dieser Zeit zuversichtlich, dass wir ein Instrument gefunden haben, um Abläufe zu optimieren, Synergien zu bündeln sowie effektiver und transparenter in der Landesverwaltung zu agieren. Wir müssen und sollten uns immer wieder vor Augen führen, dass ein solches Gesetzeskonvolut nur dann erfolgreich sein kann, wenn wir gemeinsam daran arbeiten und unser Wissen vereinen. Deshalb sind solche Gesetze nicht, um Einzelinteressen auf Biegen und Brechen durchzusetzen, sondern es funktioniert ausschließlich als ein gemeinschaftlich erarbeitetes Produkt der Vernunft.
Wie bei jedem Reformvorhaben dieser Größenordnung gab es auch eine Reihe von Wünschen nach Änderungen, die an uns Parlamentarier von außen herangetragen wurden oder die wir selbst angestoßen haben. Wir haben als Regierungskoalition lange abgewogen und beraten, welche Änderungen wir tatsächlich weiterverfolgen. Allen, die an diesem Prozess konstruktiv mitgewirkt haben, danke ich hiermit ausdrücklich vonseiten unserer Fraktion.
Erstaunlicherweise hat sich die Opposition sehr zurückgehalten in dem Prozess, um nicht zu sagen, sie hat die Arbeit in den Ausschüssen weitestgehend uns als Koalition machen lassen. Kein einziger Änderungsantrag wurde vonseiten der CDU gestellt.
Daher gehe ich davon aus, dass die CDU rundum glücklich und zufrieden mit dem Verwaltungsreformgesetz ist.