Protocol of the Session on December 13, 2018

Wenn Herr Dr. Pidde dann das Jahr 2013 anführt, muss man sagen: Wir haben hier eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf gehabt. Wenn es dann Hinweise gibt, müssen die ernst genommen werden und dürfen nicht einfach von den Koalitionsfraktionen weggewischt werden. So wendet sich die Rohstoffund Bergbauindustrie vehement gegen die Auflösung des Thüringer Landesbergamts. Gerade auch diese Begründung haben Sie gelesen, aber wenn Sie diese einfach so wegwischen und nicht ernst nehmen, muss ich an dieser Stelle schon sagen: Das ist bedenklich und das ist für uns eben kein Vorgehen.

(Abg. Dr. Pidde)

(Beifall CDU)

Des Weiteren nenne ich hier: Die Abschaffung des technischen Referendariats der Vermessungsingenieure bringt die Geringschätzung des Berufsbeamtentums von Rot-Rot-Grün zum Ausdruck. Auch hier gab es entsprechende Stellungnahmen. Die Abschaffung des Widerspruchverfahrens im Denkmalschutz nimmt dem Bürger die vollständige Ermessensprüfung durch die Denkmalschutzbehörde. Da muss ich auch sagen, Herr Dr. Pidde: Wenn Sie an dieser Stelle sagen, die CDU-Fraktion hätte keine Vorschläge gemacht, dann ist das an dieser Stelle schon unverschämt,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Na, wo ist der Plan B?)

denn bereits im Jahr 2015 hat unsere Fraktion die rot-rot-grüne Landesregierung aufgefordert, dieses Land zukunftsfähig aufzustellen. Fast auf den Tag genau vor drei Jahren wurden all unsere Vorschläge ganz überheblich weggestimmt, aber

(Beifall CDU)

das kennen wir ja schon von Ihnen und Ihrer Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wel- che waren das? Können Sie die noch mal wiederholen?)

Dieses Schicksal erlitt ebenso unser Vorschlag Anfang des vergangenen Jahres mit dem Titel „Rotrot-grüne Reformpläne zur Umstrukturierung der Kommunen und Verwaltung stoppen – Landesorganisationsgesetz auf den Weg bringen“. Deshalb sage ich hier an dieser Stelle noch mal: Die Jahre von Rot-Rot-Grün in Thüringen sind ganz klar verlorene Jahre.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und wenn Sie es noch ein drittes Mal sagen, wird es trotzdem nicht wahrer!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es auch noch öfter sagen, aber ich denke, abgerechnet wird im nächsten Jahr und dann werden Sie auch sehen, welches Ergebnis dann hier im Land entsprechend vorhanden ist. Dann bekommen Sie auch die Abrechnung von den Wählerinnen und Wählern.

Mit Sicherheit ist die Durchsetzung einer überlegten und konsequenten Verwaltungsreform eine Maßnahme zur Reduzierung von Kosten. An dieser Stelle spreche ich aber bewusst von einer überlegten Verwaltungsreform.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Was ist denn eigentlich Ihr Vorschlag?)

Und auch hier, Herr Dr. Pidde, wenn Sie von fehlerhaft und zu kurz gedachten Argumenten sprechen,

gerade in Bezug auf die Stellungnahmen und das Verlangen von Zahlen und Wirtschaftlichkeitsberechnung, dann denke ich, sind Sie auch hier auf dem Holzweg. Denn gerade der Landesrechnungshof hat ja hier diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angemahnt. Und er schreibt in seiner Stellungnahme, dass den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Behördenstrukturmaßnahmen nur teilweise ausreichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zugrunde liegen. Die notwendige Analyse der Geschäftsprozesse habe nicht oder nicht ausreichend stattgefunden. Es fehlen konkrete Aussagen zu Effizienzgewinnen, sowohl monetär als auch in Vollbeschäftigteneinheiten. Unklar ist, wie sich die Strukturänderungen mittel- und langfristig räumlich auswirken. Damit fehlen wesentliche Informationen, um die Reformmaßnahme bewerten zu können. Notwendige Ziele und Vorgaben für die Behördenstrukturmaßnahmen wurden nicht ausreichend entwickelt. Damit fehlen die für die Steuerung und Kontrolle des Verwaltungsreformprozesses erforderlichen Maßstäbe.

Durch die rot-rot-grüne Verwaltungsreform würden allein im Verantwortungsbereich des Infrastrukturministeriums ab 1. Januar kommenden Jahres aus ursprünglich 19 Behörden drei neue Landesämter – das haben wir ja hier an dieser Stelle auch schon gehört –; so sollen zum Beispiel die vier Straßenbauämter mit dem alten Landesamt für Bau und Verkehr zu einem neuen Landesamt zusammengeführt werden. Weiterhin soll ein Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation sowie ein Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum geschaffen werden. Das betrifft etwa 2.700 Beschäftigte des Landes und da müssen wir eben auch die Bedenken der Beschäftigten ernst nehmen. Und das würde ich auch nicht einfach so wegwischen, wie Sie das eben getan haben.

Zum Landesamt für Finanzen haben die Koalitionsfraktionen noch schnell eine Rechtsverordnung, einen Entwurf eingereicht – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte unseres Thüringer Landestags,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist Innovation! Das ist euch fremd!)

der Ausschussvorsitzende ist ja auch schon darauf eingegangen. Das zeigt auch wieder den Umgang der Koalitionsfraktionen mit diesem Parlament. Da sollten Sie sich wirklich auch in Zukunft überlegen, wie man an dieser Stelle agiert. Aber langsam habe ich da auch die Hoffnung aufgegeben. Ich habe ja vorhin schon gesagt: Wir stellen Anträge, machen Vorschläge und Sie wischen diese einfach weg, ebenso behandeln Sie auch die Stellungnahmen der Anzuhörenden.

Bei alldem fehlen eben auch wiederum die Informationen über langfristige Auswirkungen, das wurde hier auch angemahnt. Nach unserer Ansicht verbessert sich für Bürger, Unternehmen und Verwal

tung die Transparenz, wenn Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten einzelner Behördenzweige deutlicher voneinander abgegrenzt und besser aufeinander abgestimmt sind.

Im Rahmen einer Funktional- und Verwaltungsreform ist nach unserer Vorstellung das Landesverwaltungsamt zu einer zentralen Dienstleistungsbehörde auszubauen. So können Mehraufwand durch parallele Aufgabenerfüllung in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen vermieden und Kommunen wie Ministerien entlastet werden.

Die CDU-Fraktion hatte bereits vor drei Jahren die Aussetzung der von der Landesregierung angestrebten Kreisgebietsreform gefordert. Der Protest der Thüringer Bürgerinnen und Bürger und das Verfassungsgericht haben letztendlich die unsägliche rot-rot-grüne Gebietsreform gestoppt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Bei- des falsch! Beides falsch!)

Wir hatten ja im vorherigen Punkt auch diese Diskussion angesprochen. Am Ende wurden nur Kosten, unter anderem durch eine aufwendige Werbekampagne und Beraterverträge, ausgelöst, ohne jeglichen Nachweis von künftigen Einsparungen. Im Gegenteil, es wurde inzwischen vielfach nachgewiesen, dass Kreisgebietsreformen eben keine Einsparungen bringen.

(Beifall CDU)

Der Ausbau und die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit müssen nach unserer Ansicht weiter unterstützt werden. So können Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Aufgaben nicht nur gemeinsam, sondern vor allem effizienter und damit kostengünstiger erledigen. Die kritische Prüfung von Aufgabenstandards und Zuständigkeiten kann bedeutende Einsparpotenziale zu Tage fördern. Im Rahmen einer umfassenden Aufgabenkritik sollte die Effizienz der Aufgabenverteilung zwischen Land, Kommunen und Privaten überprüft werden. Da sind wir eben auch beim Landesrechnungshof mit seinen Anmerkungen und Vorschlägen. Oberstes Prüfkriterium für Aufgabenverlagerung und Standardüberprüfung ist neben der Bürgernähe, ob sich durch die Maßnahmen der Personal- und Sachaufwand insgesamt reduzieren lässt. Insbesondere die Kommunen müssen durch eine Befreiung von Aufgaben und eine Reduzierung von Verwaltungsstandards entlastet werden.

Herr Abgeordneter Kowalleck, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Kräuter?

Ja, gern, Herr Kräuter.

Vielen Dank für die Möglichkeit einer Anfrage. Herr Kowalleck, vor dem Hintergrund der von Ihnen gerade dargestellten Hinweise des Rechnungshofs: Wie bewerten Sie die Entwicklung des Berufsbeamtentums unter diesem Kostenfaktor?

Da haben Sie jetzt eine Frage aufgeworfen, die natürlich komplex ist – danke auch dafür. Sie wissen ja, dass wir gerade im Bildungsbereich jetzt wieder die Verbeamtung vornehmen, da wir uns auch entsprechend in einem Wettbewerb befinden. Auch im Bereich der Polizei haben wir unser Berufsbeamtentum. Wir als CDU-Fraktion haben immer gesagt, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten im Freistaat unterstützen. Und da ist es entsprechend auch gut, wenn gerade in den Bereichen Bildung und innere Sicherheit die Unterstützung auch deutlich wird, indem man die finanzielle Handlungsfähigkeit weiter ausschöpft und unterstützt. Wir stehen zu unseren Beamtinnen und Beamten im Freistaat und das werden wir auch weiterhin.

(Beifall CDU)

Im Rahmen der Anhörung wird von den kommunalen Spitzenverbänden eher eine Erhöhung von Standards befürchtet – Stichwort: Landesplanungsgesetz. Da gibt es vom Thüringischen Landkreistag bzw. auch vom Gemeinde- und Städtebund entsprechende Empfehlungen. Die Koalitionsfraktionen sind ja im Änderungsantrag noch mal darauf eingegangen. Dennoch befürchten wir gerade im Hinblick auf die getätigten Aussagen der kommunalen Spitzenverbände, dass hier weitere Standards die Kommunen belasten werden. Die notwendige Verschlankung der Landesverwaltung muss durch ein umfassendes und verbindliches Personalentwicklungskonzept begleitet werden. Die fortschreitende Komplexität der Aufgaben und Anforderungen gelingt nach unserer Meinung nur mit gut ausgebildetem und motiviertem Personal. Eine nachhaltige Abflachung des Personalkostenanstiegs wird nur in einem Dialogprozess mit den Mitarbeitern der Landesverwaltung erfolgreich sein. Dazu kann eben auch ein nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement beitragen.

Da bin ich wieder bei der Zwischenfrage: Das ist eben auch insbesondere wichtig in den Bereichen der Bildung und der Polizei, dass wir auch hier etwas gegen den Krankenstand tun, denn wichtig ist, dass unsere Beamtinnen und Beamten durch ein Gesundheitsmanagement entsprechend fit gehalten werden und dann auch für den Landesdienst zur Verfügung stehen. Ich denke, das ist ein Synergieeffekt für beide Seiten, sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für den Freistaat. Wir sehen in vielen Bereichen, dass die Landesregierung Politik gegen die Betroffenen macht, die dann

auch noch die erhöhten Kosten tragen müssen. Aus unserer Sicht müssen Vorhaben in erster Linie darauf ausgerichtet werden, die Verwaltungsaufgaben effizienter und sparsamer zu gestalten, statt den ländlichen Raum und Landnutzer weiter zu belasten. Neue Bürokratie und zusätzliche Aufgaben müssen nach unserer Ansicht verhindert werden. Bei überflüssigen Projekt- und Demonstrationsvorhaben, Modellvorhaben ohne Folgeprogramme oder Doppelförderung in mehreren Ministerien sind Einsparungen zu erzielen. Kosten für Sachverständige und Gutachten können beträchtlich reduziert werden. Diese Mittel können zusätzlich vor allem im ländlichen Raum effektiver eingesetzt werden. Da erinnere ich an die Beratung der Jahresrechnung 2016 in der letzten Sitzung unseres Haushalts- und Finanzausschusses. Das wird uns hier im Hohen Haus noch einmal beschäftigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf über ein Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 kommt nicht über eine Behördenumstrukturierung hinaus. Im Anhörungsverfahren wurde massiv kritisiert, dass weder eine umfassende Aufgabenkritik noch eine umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurden, denn statt einer Verwaltungsreform mit Augenmaß setzt die Landesregierung auf wilden Reformismus, der im Ergebnis mehr Behörden, mehr Bürokratie, mehr Durcheinander und mehr Posten schaffen würde als bisher. Statt die Aufgaben der einzelnen Behörden zu zersplittern, müssen die einzelnen Aufgaben zunächst identifiziert, im Nachgang geprüft und anschließend gebündelt werden. Der im Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen vorbereitete, nun bei einigen Behörden eingeführte zweistufige Verwaltungsaufbau ist ein untauglicher Versuch, auf der Verwaltungsebene Klarheit und Effizienz zu schaffen.

Demgegenüber setzt die CDU-Fraktion auf einen dreistufigen Verwaltungsaufbau, der Gemeinden, Städte und Kreise entlastet. So können überschaubare und vertraute Strukturen erhalten werden. Wir setzen insbesondere auf die Stärkung des Landesverwaltungsamts als eine optimierte starke Bündelungs- und Dienstleistungsbehörde. Vollzugsaufgaben, die von den Ministerien wahrgenommen werden, sollten dem Landesverwaltungsamt übertragen werden.

Herr Abgeordneter Kowalleck, gestatten Sie eine weitere Anfrage des Abgeordneten Kräuter?

Gern, Herr Kräuter. Langsam haben wir ja ein Zwiegespräch. Vielleicht können wir das auch nachher noch fortführen.

Vielen Dank für die Möglichkeit der Anfrage. Widersprechen die von Ihnen dargestellten Anforderungen an die Verwaltungen mit dem dreistufigen Aufbau nicht den von Ihnen vorhin dargestellten Hinweisen des Rechnungshofs, dass Kosten zu minimieren sind?

Für uns widerspricht das überhaupt nicht den Vorstellungen. Ich habe schon auf unsere Anträge hingewiesen. Die haben Sie auch, nehme ich an, vor drei Jahren und im vorigen Jahr intensiv gelesen. Wenn Sie sich die wieder herausholen, sehen Sie ganz genau, dass wir einen klaren Plan, eine klare Struktur für unseren Freistaat haben. Wir wollen für unseren Freistaat nicht eine rot-rot-grüne Mogelpackung, sondern wir wollen klare Ziele, klare Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Wir wollen unseren Freistaat voranbringen. Dafür sind wir gewählt worden und dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Kalich das Wort.

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, was uns heute in der Drucksache 6/5826 beschäftigt, hat seinen Ursprung schon viele Jahre in der Vergangenheit. Schon in der 4. Legislatur 2004 bis 2009 – und wir regierten dort nicht, Herr Kowalleck – beschloss die Landesregierung im März 2005 mit dem Konzept zu einer neuen Behördenstruktur Leitvorstellungen für den Umbau der Verwaltungen.

Wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin, zitiere ich: „Alle Bereiche der Landesverwaltung, die Sonderbehörden sowie die landeseigenen Beteiligungen und Gesellschaften, auch in Verzahnung mit der Kommunalverwaltung, sollten auf ihren Bestand und Umfang überprüft werden.“

(Beifall DIE LINKE)

Dies ist nicht etwa ein Satz aus dem Gesetzentwurf oder des Gesetzestextes, der oben in der Drucksache genannt war, sondern vielmehr ein Zitat aus dem Bericht der Expertenkommission Funktionalund Gebietsreform. Ich erinnere an das sogenannte „blaue Wunder“; viele jüngere Abgeordnete werden sich gar nicht daran erinnern können.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Mike Mohring schon!)

Sie beruht auf dem Koalitionsvertrag der Landesregierung aus dem Jahr 2009 und ist am 21. September 2012 durch die damalige Ministerpräsidentin