Protocol of the Session on December 13, 2018

Meine Damen und Herren, in der letzten Woche, am 6. Dezember, wurde im Innen- und Kommunalausschuss die für die Beschlussfassung dieses Gesetzes notwendige Beschlussempfehlung beschlossen. Sie berücksichtigt zum einen die Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der in dem erwähnten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ursprünglich vorgesehenen Auflösungen der Verwaltungsgemeinschaften „Oberes Sprottental“, „Riechheimer Berg“ und „Kölleda“, von denen nunmehr Abstand genommen wird. Auch das – nebenbei bemerkt – ist ein Zeichen, dass man der Meinungsäußerung der

betroffenen Einwohner und Körperschaften in diesem Gesetzentwurf sehr wohl Bedeutung beimisst. Der Gesetzgeber und die Koalitionsfraktionen haben diesem Umstand letztendlich Rechnung getragen und ihre Auffassung geändert und entsprechend im Gesetz dann niedergeschrieben. Dafür gebühren Ihnen mein ausdrücklicher Respekt und die Unterstützung der vorgeschlagenen Regelungen; ich sagte das bereits.

Meine Damen und Herren, es gibt unsererseits, also vonseiten der Landesregierung, Unterstützung dafür, dass mit der vorliegenden Beschlussempfehlung auch die Anträge der Gemeinden auf ein individuelles Ortsteil- bzw. Ortschaftsrecht berücksichtigt werden. Sie wissen, diese Möglichkeit wurde ja erst neu mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gemeinden von April 2018 geschaffen. Einige hatten zum Teil vorher ihre Beschlussfassungen schon, sodass diese Beschlussfassungen noch mal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden mussten; auch diese Möglichkeit wurde reichlich genutzt. Insofern ist das Fazit, was die Beschlussempfehlung betrifft: Diese Beschlussempfehlung wird seitens der Landesregierung in voller Gänze unterstützt.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf einige wenige Einzelfälle eingehen. Es wurde schon erwähnt, dass die Gemeinden Masserberg und Schleusegrund entgegen ursprünglicher Absicht nunmehr keine gemeinsame Zukunft miteinander sehen. Ich bedauere das zutiefst, vor allen Dingen auch deshalb, weil das meine unmittelbare Heimat tangiert und ich alle Beteiligten samt und sonders gut kenne und ich auch weiß, warum man sich am Ende nicht mehr auf einen gemeinsamen Weg verständigen konnte. Das ist wirklich sehr, sehr bedauerlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nichtsdestotrotz bin ich der Überzeugung, dass auch diese Region in der Zukunft durch freiwillige Neugliederungsmaßnahmen durchaus noch eine stabile kommunale Zukunft hat. Es kommt jetzt natürlich darauf an, wie sich die Beteiligten vor Ort dementsprechend verhalten. Nicht alles, was da passiert ist, gerade in der Gemeinde Masserberg, muss man wirklich verstehen wollen. Dass auf der einen Seite die neue Gemeinde den Namen genau dieser Gemeinde haben sollte, also die gemeinsame Gemeinde mit Schleusegrund sollte „Masserberg“ heißen, und dann aber ausgerechnet im Ortsteil Masserberg, also der Namensgeber für die Einheitsgemeinde, dann ein oder sogar mehrere Bürgerbegehren gestartet worden sind, um den Ortsteil aus dieser Gemeinde auszugliedern, also den Namensgeber wegzunehmen und in eine andere Richtung zu bringen, das muss man alles nicht wirklich verstehen. Jedenfalls hat das einem gedeihlichen Miteinander, meine Damen und Herren, nicht ge

(Staatssekretär Höhn)

dient und die Entscheidung des Gemeinderats Masserberg, so bedauerlich sie nun einmal ist,

(Beifall DIE LINKE)

ist letztendlich auch ein Ergebnis dieser Bemühungen.

Und es wurde hier auch schon erwähnt, was das Thema oder den Fall „Katzhütte“ betrifft. Meine Damen und Herren, selbstverständlich berücksichtigen sowohl die Landesregierung wie der Gesetzgeber, das Parlament, den Ausgang dieses Bürgerentscheids. Es ist schon vorsorglich für das sogenannte dritte Neugliederungsgesetz der ursprüngliche Antrag angemeldet. Je nach Ausgang des Bürgerbegehrens wird das entweder im Gesetz aufgenommen oder eben auch nicht. Das ist Ausdruck des Bürgerwillens und da können Sie kritisieren oder diskutieren, wie Sie wollen,

(Beifall DIE LINKE)

es bleibt jedenfalls eine Entscheidung vor Ort, nach der sich dann die Gesetzgebung richtet.

Meine Damen und Herren, kommen wir noch in aller Kürze zu einigen Zahlen, was die Finanzhilfen des Landes betrifft, auch das gehört zur Vollständigkeit dazu. Für dieses Gesetz werden an Neugliederungszuwendungen, an Strukturbegleithilfe und Teilentschuldung insgesamt rund 100 Millionen Euro bereitgestellt, und wenn man dann noch den Verzicht auf die Rückzahlung rückzahlbarer Bedarfszuweisungen dazurechnet, sind es 6 Millionen Euro mehr, also das ist der finanzielle Stand. Im ersten Gesetz haben wir etwas mehr als 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das heißt, für die dritte Phase sind noch Mittel vorhanden, um auch diese entsprechend finanziell begleiten zu wollen.

Meine Damen und Herren, ich komme nun zum Schluss meiner Ausführungen. Dieses Gesetz wird Thüringen verändern. Die Gemeindekarte unseres Freistaats wird in reichlich drei Wochen eine andere sein, aber es wird und kann – davon sind die Landesregierung und ich überzeugt – auch nicht Endpunkt in der Entwicklung der kommunalen Strukturen sein.

(Beifall DIE LINKE)

Wir werden auch weiterhin und wahrscheinlich viel schneller und viel tiefgreifender, als sich das manche heute vorstellen mögen, diesen Prozess vorantreiben müssen. Die Welt, meine Damen und Herren, dreht sich weiter – sogar in Thüringen. Die Digitalisierung schreitet in einem Tempo voran –

(Heiterkeit DIE LINKE)

nicht hier, leider – sorry, Herr Wirtschaftsminister, aber ich komme nun mal vom Land, das Thema „Breitband“ ist da immer noch relevant, da haben wir noch einiges zu tun –, aber in großen Teilen Europas, in vielen unserer Nachbarländer, aber vor

allem in Asien ist man auf einem Grad der Entwicklung, da ist der Satz „Da haben wir noch viel zu tun“ stark untertrieben, meine Damen und Herren. Ich konnte mich in den letzten Monaten auf Reisen zum Thema „Digitalisierung“ in Estland und in der Schweiz selbst davon überzeugen. Wir haben da wirklich noch sehr, sehr viel Nachholbedarf. Unsere Kommunen müssen darauf vorbereitet sein. Und wir, die Regierung und das Parlament – ich betone: das Parlament, da gehören alle dazu –, sollten nicht nur Vorbild sein, sondern müssen den Weg zeigen. Leistungsfähige Strukturen, meine Damen und Herren, auf kommunaler Ebene sind dabei unabdingbar. Das Beispiel des Bürgermeisters,

(Beifall SPD)

der zur Datensicherung die Festplatte des Gemeinderechners mit nach Hause nimmt, das sollte nun wirklich endgültig der Vergangenheit angehören. Sie lachen – es ist ein reales Beispiel.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen aber auch aufhören, meine Damen und Herren, dieses Ziel durch politischen Opportunismus und kleinkariertes Denken zu gefährden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das, was vorgestern im Stadtrat von Eisenach in einer für meine Begriffe unseligen Mischung aus urbaner Borniertheit – man könnte auch formulieren: städtischer Überheblichkeit –

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

gegenüber einer ganzen Region aus politischem Ränkespiel und verletzten persönlichen Eitelkeiten zum Nachteil nicht nur einer stolzen Stadt von 43.000 Einwohnern, sondern einer ganzen Region zwischen Hainich und Rhön, zwischen Hörsel und Werra passiert ist,

(Unruhe CDU, AfD)

wo man wirklich in grandioser Selbstüberschätzung die eigene finanzielle Situation der Stadt vollkommen ausblendet und zig Millionen Euro einfach so liegen lässt oder auch wegwirft, das darf uns, das darf diesem Land nicht noch einmal passieren, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Das waren doch eure Leute!)

Das haben weder das Land, aber vor allem nicht die Menschen verdient. Und all diejenigen, die für diese fatale Entscheidung die Verantwortung tragen, sollten sich schleunigst zusammensetzen und versuchen, dieses Kollektivversagen wieder zu korrigieren, meine Damen und Herren.

(Staatssekretär Höhn)

(Beifall DIE LINKE, SPD)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Doppel- züngig ist das!)

Ich bin davon überzeugt, meine Damen und Herren, mit Weitblick und mutigem Elan lassen sich die von mir beschriebenen Ziele erreichen. Viele von den jetzt im Gesetzentwurf verankerten Neugliederungsmaßnahmen zeigen genau diese Attribute. Dafür, meine Damen und Herren aus den Städten und Gemeinden, die sich dieser Prozedur freiwillig unterziehen, haben Sie meinen Respekt und dafür ziehe ich sprichwörtlich den Hut. Das macht zuversichtlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und dafür, für diese Zuversicht, sollten wir in diesem Hohen Hause dankbar sein. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatssekretär, die Nachfrage des Abgeordneten Malsch.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Höhn, stimmen Sie mir zu, dass bereits vor Abstimmung dieses Gesetzes ein legitimierter Beschluss des Kreistags Wartburgkreis vorliegt, der den Landrat dazu ermächtigt, nach Beschlussfassung Klage zu erheben, was den § 31 betrifft?

Der Kreistag ist ein eigenständiges kommunales Organ …

Es ist eine geschlossene Frage, ich habe …

Es darf beschließen, was es möchte, hat es offenkundig auch getan. Ich meine, Sie haben die Freiheit, Ihre Frage zu stellen, ich habe die Freiheit, Ihnen darauf zu antworten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sollten Sie zumindest erst mal respektieren. Und dieses Recht, klagen zu wollen, stellt niemand infrage. Das habe ich auch in meiner Rede nicht infrage gestellt. Ob es dem Ziel dient, das Sie selber auch erreichen wollen, das müssen Sie selber beantworten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann hätte ich eine anschließende Frage, die dann auch ehrlich von Herzen kommt: Stimmen Sie mir zu, dass, wenn der § 31 jetzt aus dem Gesetz rauskäme, die Gefahr gebannt wäre,

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Er kann es nicht lassen!)

Dass es durch einen Klageweg bei dem Gesetz zu Verzögerungen kommt?