Liebe CDU-Mitglieder, die auch Mitglieder im Kreistag des Wartburgkreises sind, Sie können jetzt hier in der Öffentlichkeit großartige polemische Reden halten, das dürfen Sie, im Innenausschuss waren Sie nicht ein Mal zu diesem Thema da, Sie waren nicht ein Mal in der Region vor Ort, Herr Malsch, nach Ihrer großen Pressemitteilung. Das alles haben Sie versäumt. Von daher kann ich nur appellieren, nicht nur immer zu gucken, wo die Verwaltung ist, wer Ihr Landrat ist …
Nein, Sie hatten genug Redezeit. Gehen Sie einfach raus an die Haustüren und reden Sie mit den Menschen und dann werden Sie erfahren, wie Unterschriften zustande gekommen sind, wie Druck auf die Menschen ausgeübt worden ist. Wie älteren Damen vorgefertigte Briefe überreicht worden sind: Entweder du unterschreibst oder du lässt es bleiben oder wir setzen dich unter Druck. Es flogen Fäuste bei Ortsteilbürgermeistern, die nur gesagt haben, okay, das ist ein gangbarer Weg, so können wir uns die Ausgliederung aus der Stadt Kaltennordheim vorstellen. Es wurde Müll vor die Haustür des Bürgermeisters geschmissen. Das alles ist von Ihnen mit unterstützt worden. Ich bin in den letzten Monaten beschimpft worden. Ich bin heute wieder in der Zeitung beleidigt worden, ich bin gestern in der Zeitung beleidigt worden. Soll ich Ihnen was ganz ehrlich sagen? Mir ist es wichtig, dass die Menschen, die dort vor Ort leben, sich einig sind, dass sie das wollen, und das sind sie.
Ansonsten kann ich nur sagen: Wer dem Gesetz heute nicht zustimmt, der war nicht bei den Menschen, hat nicht geredet. Und für die Region: Ich tue es einfach, auch wenn ich mir als Kreistagsmitglied natürlich gewünscht hätte: Ja, wir hätten es bei uns behalten können. Ich danke Ihnen.
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Landesregierung wünscht das Wort. Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, aus den Reihen der kommunalen Familie, zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Ich glaube, das gehört sich an dieser Stelle. Mein erster Dank gilt der Landesregierung, vor allen Dingen auch meinem Minister, dem Innenund Kommunalminister Georg Maier,
der mir die Möglichkeit eröffnet hat, heute hier vor Ihnen zu reden. Wer sich mit der Materie ein bisschen auskennt, kann, glaube ich, auch die Gründe dafür sehr schnell finden.
Ich möchte mich aber auch bei denjenigen bedanken, meine Damen und Herren, die in den letzten Monaten bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs mitgewirkt haben, sowohl in den Verwaltungen in den Ministerien, hier in der Landtagsverwaltung, aber auch bei den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden unseres Freistaats und nicht zuletzt auch bei denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, den Institutionen, die sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens geäußert haben. Dazu, wie viele das waren, komme ich im Verlauf meiner Ausführungen noch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kleinen Redeeinschub, eine Replik auf das, was ich bisher in der Debatte aus den Reihen des Hohen Hauses vernehmen durfte.
amtliche Bürgermeisterin sehr. Man konnte Ihr Dilemma hier am Rednerpult förmlich spüren. Auf der einen Seite sind Sie eine Bürgermeisterin, die durchaus mit Weitblick und Zuversicht eine freiwillige Fusion mit Ihren Nachbargemeinden in Ihrer Region angeht und genau weiß, wie dieser Prozess vonstattengeht, und andererseits haben Sie die Verpflichtung, hier für Ihre Fraktion eine Rede zu halten, die mit der Realität – mit Verlaub – nur in Teilen etwas zu tun hat.
Sehr geehrter Herr Möller, was Sie hier geäußert haben im Hinblick auf die Entscheidungen der Kommunen, freiwillig zu fusionieren – wissen Sie eigentlich, was Sie hier der kommunalen Familie an den Kopf geworfen haben?
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit zum Ausdruck gebracht haben? Die vielen Sitzungen, die vielen Stunden, die diese Männer und Frauen damit verbracht haben,
über die Zukunft ihrer Gemeinden, ihrer Städte nachzudenken und Entscheidungen zu treffen – Sie stellen das hier so dar, als wären sie von der Landesregierung gekauft. Mein Gott, wie tief muss man sinken, um zu solch einer Beurteilung zu kommen?
Das stellt die Arbeit dieser in der Regel ehrenamtlichen Leute dermaßen in den Senkel. Dafür sollten Sie sich eigentlich schämen.
Lieber Herr Kellner, Sie sind auch kommunalpolitisch unterwegs – auch dafür meinen Respekt. Sie haben moniert, dass wir als Freistaat Thüringen als Förderung einheitlich über das Land für alle fusionswilligen Kommunen pro Einwohner 200 Euro Neugliederungsprämie vergeben. Sie haben das Beispiel gebracht – ich meine, es wären Sömmerda und Schillingstedt gewesen, die Sie angeführt haben, man könnte auch Nordhausen, Meiningen oder andere anführen, die kleinere Gemeinden um sich herum eingemeindet haben. Wenn man Ihrem Gedanken folgt, hätte die Landesregierung in dem Gesetz zur Finanzierung der Gemeindeneugliederung vom März oder April dieses Jahres die Einwohner Thüringens unterschiedlich gewichten sollen. Das wäre Ihre Logik. Das heißt, die städtischen Einwohner wären anders zu bewerten gewesen als die Bevölkerung im ländlichen Raum. Erklären Sie
mir mal bitte, wo da der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung ist. Es gab gar keine andere Möglichkeit, als einen einheitlichen Satz für jeden Einwohner Thüringens bei dieser Neugliederungszuwendung festzulegen.
Wenn Sie das verkennen – und Sie können da gern den Kopf schütteln – dann schauen Sie einmal ins Grundgesetz.
Herr Abgeordneter Malsch, Ihren Wortbeitrag habe ich in Anlehnung an das verstanden, was in der letzten Woche in der Presse zu lesen war. Sie drohen hier der kompletten kommunalen Familie Thüringens mit einer Klage des Wartburgkreises. Sie haben eine bestimmte Fusion im Auge, drohen aber damit, das gesamte Gesetz lahmzulegen.
Das kann man ja tun an Ihrer Stelle. Wie redlich das ist, sei mal dahingestellt. Es würde dem Wartburgkreis im Übrigen sehr schwerfallen, ein Rechtsschutzinteresse dahin gehend geltend zu machen, eine Fusion beispielsweise im Altenburger Land verhindern zu wollen.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn ich meine Rede am Stück halten könnte, Herr Abgeordneter Malsch. Wenn Sie nach Ende meiner Rede noch das Bedürfnis haben, mir eine Frage zu stellen, dürfen Sie das gern tun.
Ich kann der hier versammelten kommunalen Familie sagen: Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern, jeder hat das Recht zu klagen. Die erste Voraussetzung ist, ein Gericht muss dieser Klage auch folgen. Zweitens wird dann festgestellt, wie weit diese Klage reicht. Deshalb finde ich diese Bemerkungen oder diese Äußerungen des Herrn Abgeordneten an dieser Stelle vollkommen unangebracht.
Aber ich komme noch im Detail dazu und würde dazu gern noch ein paar detaillierte Ausführungen machen.
Meine Damen und Herren, dieses vorliegende Neugliederungsgesetz ist mit Abstand der bedeutendste Schritt der Gemeindegebietsreform in der 6. Legislaturperiode. Ich überlasse es den Statistikern, das vielleicht noch darüber hinaus festzustellen, aber zumindest für diese Periode. Mehr als 250 Gemeinden sind direkt von den in diesem Gesetz vorgesehenen Bestandsänderungen betroffen. In dem Thüringer Neugliederungsgesetz 2018, das schon seit dem 6. Juli dieses Jahres in Kraft ist, waren 49 Gemeinden beteiligt. Wenn man die Gemeinden einbezieht, deren Verwaltungsstrukturen sich durch die gesetzlichen Regelungen ändern, zum Beispiel bei der Änderung von Verwaltungsgemeinschaften, sind von dem Vorhaben im jetzigen Gesetz etwa 370 Gemeinden betroffen. Die vorgesehenen Strukturveränderungen betreffen alle Landkreise des Freistaats Thüringen mit Ausnahme des Landkreises Greiz. Aber da gibt es Hoffnung für das neue Gesetz: Für das sogenannte dritte Neugliederungsgesetz gibt es dort einen Antrag.
Meine Damen und Herren, es bleibt festzustellen – und ich will das wirklich ausdrücklich betonen –: Dieser Gesetzentwurf entspricht dem Willen der betroffenen Gemeinen auf freiwillige Neugliederung.
Er ist damit Ausdruck ihrer Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Wer anderes behauptet, verkennt die Arbeit dieser Damen und Herren vor Ort. Das zeigt, dass eine Vielzahl der Gemeinden die Zeichen der Zeit erkannt und ihre Chance auf ein selbstbestimmtes Gestalten der Zukunft wirklich mit Weitblick, mit Vorausschau genutzt hat, meine Damen und Herren.
Leider – und das widerlegt dann auch Ihre These, dass wir die Kommunen an dieser Stelle „gekauft“ hätten – haben sich nicht alle Kommunen, selbst die, die es vielleicht finanziell durchaus nötig hätten und vielleicht Sinnvolles mit der Neugliederungsprämie hätten anfangen können, dazu entschließen können, in diesem Gesetz neustrukturiert zu werden. Die einen sind der Meinung, dass es ihre finanzielle Situation derzeit erlaubt, durchaus auch als untermaßige Gemeinde weiterexistieren zu dürfen. Die anderen sind prinzipiell und grundsätzlich gegen solche Maßnahmen. Das zeigt auch, dass Ihre These an dieser Stelle so überhaupt nicht haltbar ist, meine Damen und Herren von der Opposition.
Ja, es ist so, zur Entscheidung stehen auch Neugliederungen, die dem Leitbild des Landes bisher – ausdrücklich formuliert – nur teilweise entsprechen. Aber an dieser Stelle sage ich Ihnen ganz deutlich,